Tierschutzgesetz. Teilrevision
- ShortId
-
97.1089
- Id
-
19971089
- Updated
-
24.06.2025 23:05
- Language
-
de
- Title
-
Tierschutzgesetz. Teilrevision
- AdditionalIndexing
-
Interessenvertretung;landwirtschaftliches Nutztier;Bundesamt für Veterinärwesen;Viehhaltung;Gesetz;Tierschutz
- 1
-
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L04K08040102, Bundesamt für Veterinärwesen
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L05K1401010304, landwirtschaftliches Nutztier
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Verlauf des nächsten Jahres wird der Bundesrat eine Botschaft für eine Änderung des Tierschutzgesetzes, namentlich im Bereich der Gentechnologie, vorlegen. Es ist noch offen, ob zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Botschaft andere Bereiche des Tierschutzgesetzes zur Änderung vorgeschlagen werden.</p><p>2. Wenn als Ergebnis der Zucht Tiere entstehen, die Schäden, Schmerzen oder Verhaltensstörungen haben oder die leiden, spricht man von Defektzuchten. Die nächste Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Grundlage für ein Verbot solcher Zuchten enthalten, unabhängig davon, ob sie auf gentechnischen oder anderen Methoden beruhen.</p><p>3.-5. Die angesprochenen Themenkreise werden vom Bundesrat geprüft; es ist jedoch verfrüht, den eidgenössischen Räten bereits vor der angekündigten Botschaft konkrete Vorschläge zu unterbreiten.</p><p>6. Der Bundesrat wird in den vorgesehenen Gesetzesrevisionen dem Parlament keine Vorschläge für Bestimmungen zu Pferden, Ziegen, Schafen und Geflügel unterbreiten, weil solche Bestimmungen aus systematischen Gründen auf Stufe Tierschutzverordnung gehören. Deshalb sollen diesbezügliche Regelungen allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Revision der Tierschutzverordnung verwirklicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einem Jahr hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, der Qual- bzw. Defektzucht von Tieren mittels Teilrevision des Tierschutzgesetzes einen Riegel vorzuschieben.</p><p>Ich frage des Bundesrat an:</p><p>1. Wann wird die Botschaft für eine Revision des Tierschutzgesetzes vorliegen?</p><p>2. Wird sie ein Verbot von Defektzuchten enthalten?</p><p>3. Wird sie die Kompetenz zum Vollzug der Tierschutzverordnung dem Bund geben, soweit dies nötig ist, um endlich in allen Kantonen gleiches Recht zu schaffen?</p><p>4. Wird das Bundesamt für Veterinärwesen ein Beschwerderecht in allen Belangen des Tierschutzes erhalten, wie dies heute im Bereich der Tierversuche bereits der Fall ist?</p><p>5. Wird für den Bereich des Nutztierschutzes eine Kommission eingesetzt, der auch Vertreter der Tierschutzorganisationen angehören, wie dies im Bereich der Tierversuche bereits der Fall ist?</p><p>6. Wird die Botschaft zur Gesetzesrevision auch jenen Tieren, die bei der neuesten Revision der Tierschutzverordnung leer ausgingen (Pferde, Ziegen, Schafe, Geflügel), Verbesserungen bringen?</p>
- Tierschutzgesetz. Teilrevision
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Verlauf des nächsten Jahres wird der Bundesrat eine Botschaft für eine Änderung des Tierschutzgesetzes, namentlich im Bereich der Gentechnologie, vorlegen. Es ist noch offen, ob zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Botschaft andere Bereiche des Tierschutzgesetzes zur Änderung vorgeschlagen werden.</p><p>2. Wenn als Ergebnis der Zucht Tiere entstehen, die Schäden, Schmerzen oder Verhaltensstörungen haben oder die leiden, spricht man von Defektzuchten. Die nächste Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Grundlage für ein Verbot solcher Zuchten enthalten, unabhängig davon, ob sie auf gentechnischen oder anderen Methoden beruhen.</p><p>3.-5. Die angesprochenen Themenkreise werden vom Bundesrat geprüft; es ist jedoch verfrüht, den eidgenössischen Räten bereits vor der angekündigten Botschaft konkrete Vorschläge zu unterbreiten.</p><p>6. Der Bundesrat wird in den vorgesehenen Gesetzesrevisionen dem Parlament keine Vorschläge für Bestimmungen zu Pferden, Ziegen, Schafen und Geflügel unterbreiten, weil solche Bestimmungen aus systematischen Gründen auf Stufe Tierschutzverordnung gehören. Deshalb sollen diesbezügliche Regelungen allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Revision der Tierschutzverordnung verwirklicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einem Jahr hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, der Qual- bzw. Defektzucht von Tieren mittels Teilrevision des Tierschutzgesetzes einen Riegel vorzuschieben.</p><p>Ich frage des Bundesrat an:</p><p>1. Wann wird die Botschaft für eine Revision des Tierschutzgesetzes vorliegen?</p><p>2. Wird sie ein Verbot von Defektzuchten enthalten?</p><p>3. Wird sie die Kompetenz zum Vollzug der Tierschutzverordnung dem Bund geben, soweit dies nötig ist, um endlich in allen Kantonen gleiches Recht zu schaffen?</p><p>4. Wird das Bundesamt für Veterinärwesen ein Beschwerderecht in allen Belangen des Tierschutzes erhalten, wie dies heute im Bereich der Tierversuche bereits der Fall ist?</p><p>5. Wird für den Bereich des Nutztierschutzes eine Kommission eingesetzt, der auch Vertreter der Tierschutzorganisationen angehören, wie dies im Bereich der Tierversuche bereits der Fall ist?</p><p>6. Wird die Botschaft zur Gesetzesrevision auch jenen Tieren, die bei der neuesten Revision der Tierschutzverordnung leer ausgingen (Pferde, Ziegen, Schafe, Geflügel), Verbesserungen bringen?</p>
- Tierschutzgesetz. Teilrevision
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