Reorganisation in der Bundesverwaltung. Hauptabteilung Strassenverkehr

ShortId
97.1093
Id
19971093
Updated
24.06.2025 23:15
Language
de
Title
Reorganisation in der Bundesverwaltung. Hauptabteilung Strassenverkehr
AdditionalIndexing
Auto;Leistungsauftrag;Individualverkehr;Verkehrsrecht;Fussgänger/in;Verwaltungsreform;Sicherheit im Strassenverkehr;Velo;Bundesamt für Strassen
1
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K18010210, Individualverkehr
  • L04K08040704, Bundesamt für Strassen
  • L03K180204, Verkehrsrecht
  • L05K1803010501, Velo
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Strassenverkehrsgesetz regelt den Verkehr aller Verkehrsteilnehmer. Die Hauptabteilung Strassenverkehr hat sich deshalb auch immer der Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs angenommen. Davon zeugen z. B. die vom Bundesrat 1994 verabschiedete Vortrittsregelung am Fussgängerstreifen oder die laufende Revision der Signalisations- und Verkehrsregelnverordnung, die sich auch mit Themen des Langsamverkehrs befassen. Diese Tätigkeit wird auch im neuen Amt fortgesetzt und wird den Aufgabenbereich dieser Organisationseinheit erweitern.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Fragestellerin. Unfallverhütung und die Beachtung der durch das Strassenverkehrsgesetz vorgegebenen Betriebsbedingungen gehören zu den obersten Grundsätzen bei der Planung und beim Bau von Strassen. Durch die neue Eingliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr wird die schon bestehende Zusammenarbeit in diesem Bereich noch verbessert.</p><p>3. Das neue Amt wird mehrere Ziele für den gesamten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr auf der Strasse verfolgen müssen. Das Strassennetz muss kostengünstig und zeitgerecht fertiggestellt und in seiner Substanz erhalten werden. Es werden Lösungen für eine bessere Nutzung des Strassennetzes zu suchen sein. Der Verkehr auf dem Netz muss sicher und umweltgerecht geregelt und bewältigt werden. Die Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und die Umwelt schonen. Diese Aufgaben beruhen alle auf Aufträgen aus der Bundesverfassung und aus Bundesgesetzen und stehen nicht in einer Hierarchie zueinander, sondern müssen zugleich und mit gleicher Energie bewältigt werden.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Fragestellerin. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat der mit den Arbeiten für die Neueingliederung betrauten Projektorganisation auch den Auftrag erteilt, einen Amtsnamen zu suchen, der den Aufgaben des Amtes gerecht wird.</p><p>5. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, hat sich die Hauptabteilung Strassenverkehr seit jeher auch der Bedürfnisse des nichtmotorisierten Individualverkehrs angenommen. Dies wird sich auch durch die neue Unterstellung dieser Hauptabteilung nicht ändern.</p><p>Es ist nicht vorgesehen, die Aktivitäten verschiedener Verwaltungseinheiten des Bundes zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs in einer einzigen Amtsstelle zusammenzufassen. Dies würde sich erst dann aufdrängen, wenn die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich nur auf diese Weise zweckmässig und effizient erfüllt werden könnten.</p><p>6. Sollte infolge der Eingliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr das Präsidium des Fonds für Verkehrssicherheit neu bestellt werden, wird der Bundesrat eine Persönlichkeit bestimmen, die unter anderem in der Lage ist, zusammen mit der Verwaltungskommission des Fonds die zur Verfügung stehenden Gelder dort einzusetzen, wo für die Verkehrssicherheit am meisten Gewinn erzielt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das jetzige Bundesamt für Strassenbau mit der Angliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr zu einem Amt wird, das nicht mehr in erster Linie für den motorisierten Individualverkehr zuständig ist, sondern sich vermehrt der Perspektive des Fuss- und Veloverkehrs und der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer innerhalb des Siedlungsgebietes zuwenden muss?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Strassenverkehrsrecht und die Unfallverhütung im jetzigen ASB als wichtige Aufgaben gelten müssen, denen auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zukommen wird?</p><p>3. Teil der Bundesrat die Ansicht, dass das Bereitstellen von Infrastrukturen für den motorisierten Individualverkehr nach der Angliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr nicht mehr als zentrale Aufgabe des Amtes betrachtet werden kann?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich diese Bewertung der Aufgaben in der Struktur des Amtes und im Namen niederschlagen sollte und dass der Name "Bundesamt für Strassenbau" nicht mehr zutreffend ist?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass im Zuge der Reorganisation des jetzigen ASB eine Amtsstelle für nichtmotorisierten Individualverkehr geschaffen werden sollte, damit die Aktivitäten des Bundes im Verkehrsbereich auch aus dieser Optik bearbeitet werden?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei einem allfälligen personellen Wechsel im Präsidium des Fonds für Verkehrssicherheit (als Folge der Reorganisation) dieses Präsidium einer Persönlichkeit übertragen werden sollte, welche mit den Besonderheiten des Fuss- und Veloverkehrs vertraut ist?</p>
  • Reorganisation in der Bundesverwaltung. Hauptabteilung Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Strassenverkehrsgesetz regelt den Verkehr aller Verkehrsteilnehmer. Die Hauptabteilung Strassenverkehr hat sich deshalb auch immer der Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs angenommen. Davon zeugen z. B. die vom Bundesrat 1994 verabschiedete Vortrittsregelung am Fussgängerstreifen oder die laufende Revision der Signalisations- und Verkehrsregelnverordnung, die sich auch mit Themen des Langsamverkehrs befassen. Diese Tätigkeit wird auch im neuen Amt fortgesetzt und wird den Aufgabenbereich dieser Organisationseinheit erweitern.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Fragestellerin. Unfallverhütung und die Beachtung der durch das Strassenverkehrsgesetz vorgegebenen Betriebsbedingungen gehören zu den obersten Grundsätzen bei der Planung und beim Bau von Strassen. Durch die neue Eingliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr wird die schon bestehende Zusammenarbeit in diesem Bereich noch verbessert.</p><p>3. Das neue Amt wird mehrere Ziele für den gesamten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr auf der Strasse verfolgen müssen. Das Strassennetz muss kostengünstig und zeitgerecht fertiggestellt und in seiner Substanz erhalten werden. Es werden Lösungen für eine bessere Nutzung des Strassennetzes zu suchen sein. Der Verkehr auf dem Netz muss sicher und umweltgerecht geregelt und bewältigt werden. Die Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und die Umwelt schonen. Diese Aufgaben beruhen alle auf Aufträgen aus der Bundesverfassung und aus Bundesgesetzen und stehen nicht in einer Hierarchie zueinander, sondern müssen zugleich und mit gleicher Energie bewältigt werden.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Fragestellerin. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat der mit den Arbeiten für die Neueingliederung betrauten Projektorganisation auch den Auftrag erteilt, einen Amtsnamen zu suchen, der den Aufgaben des Amtes gerecht wird.</p><p>5. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, hat sich die Hauptabteilung Strassenverkehr seit jeher auch der Bedürfnisse des nichtmotorisierten Individualverkehrs angenommen. Dies wird sich auch durch die neue Unterstellung dieser Hauptabteilung nicht ändern.</p><p>Es ist nicht vorgesehen, die Aktivitäten verschiedener Verwaltungseinheiten des Bundes zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs in einer einzigen Amtsstelle zusammenzufassen. Dies würde sich erst dann aufdrängen, wenn die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich nur auf diese Weise zweckmässig und effizient erfüllt werden könnten.</p><p>6. Sollte infolge der Eingliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr das Präsidium des Fonds für Verkehrssicherheit neu bestellt werden, wird der Bundesrat eine Persönlichkeit bestimmen, die unter anderem in der Lage ist, zusammen mit der Verwaltungskommission des Fonds die zur Verfügung stehenden Gelder dort einzusetzen, wo für die Verkehrssicherheit am meisten Gewinn erzielt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das jetzige Bundesamt für Strassenbau mit der Angliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr zu einem Amt wird, das nicht mehr in erster Linie für den motorisierten Individualverkehr zuständig ist, sondern sich vermehrt der Perspektive des Fuss- und Veloverkehrs und der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer innerhalb des Siedlungsgebietes zuwenden muss?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Strassenverkehrsrecht und die Unfallverhütung im jetzigen ASB als wichtige Aufgaben gelten müssen, denen auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zukommen wird?</p><p>3. Teil der Bundesrat die Ansicht, dass das Bereitstellen von Infrastrukturen für den motorisierten Individualverkehr nach der Angliederung der Hauptabteilung Strassenverkehr nicht mehr als zentrale Aufgabe des Amtes betrachtet werden kann?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich diese Bewertung der Aufgaben in der Struktur des Amtes und im Namen niederschlagen sollte und dass der Name "Bundesamt für Strassenbau" nicht mehr zutreffend ist?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass im Zuge der Reorganisation des jetzigen ASB eine Amtsstelle für nichtmotorisierten Individualverkehr geschaffen werden sollte, damit die Aktivitäten des Bundes im Verkehrsbereich auch aus dieser Optik bearbeitet werden?</p><p>6. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei einem allfälligen personellen Wechsel im Präsidium des Fonds für Verkehrssicherheit (als Folge der Reorganisation) dieses Präsidium einer Persönlichkeit übertragen werden sollte, welche mit den Besonderheiten des Fuss- und Veloverkehrs vertraut ist?</p>
    • Reorganisation in der Bundesverwaltung. Hauptabteilung Strassenverkehr

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