Vernachlässigung der Wasserkraft
- ShortId
-
97.1099
- Id
-
19971099
- Updated
-
24.06.2025 22:47
- Language
-
de
- Title
-
Vernachlässigung der Wasserkraft
- AdditionalIndexing
-
Betriebsmodernisierung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Energieerzeugung;Atomindustrie;Energieprogramm
- 1
-
- L03K170507, Wasserkraft
- L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
- L05K1701010603, Energieerzeugung
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L04K17010110, Energieprogramm
- L04K17030101, Atomindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anfangs dieses Jahres hat die Europäische Union die Richtlinie für einen Elektrizitätsbinnenmarkt in Kraft gesetzt. Damit werden in den EU-Mitgliedstaaten die Elektrizitätsmärkte schrittweise geöffnet. Der Öffnung des Elektrizitätsmarktes wird sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft, die in den europäischen Stromverbund integriert ist, nicht entziehen können. Entsprechende Abklärungen über Möglichkeiten, wie diese Öffnung aussehen könnte, sind zurzeit im Gange. Am 25. Juni 1997 hat der Bundesrat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauftragt, bis im Herbst 1997 einen Entwurf zu einem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) mit Begleitbericht auszuarbeiten, der anschliessend in die Vernehmlassung geschickt würde.</p><p>Die schweizerische Elektrizitätsversorgung ist gekennzeichnet durch ein im Vergleich zu vielen anderen Ländern überdurchschnittlich hohes Strompreisniveau im Industriebereich. Dies ist unter anderem auf die angestrebte hohe Versorgungssicherheit, die komplizierte Struktur der Elektrizitätswerke, die starken politischen Einflüsse und die Abgaben an Gemeinwesen zurückzuführen. Im Hinblick auf die bevorstehende Öffnung der Strommärkte ist es wichtig, dass die Preise der in der Schweiz erzeugten Elektrizität international konkurrenzfähig sind. Zurzeit ist dies bei den industriellen Strompreisen, die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, nicht der Fall. Um konkurrenzfähige Strompreise zu erlangen, sind Massnahmen nötig, die eine Kostensenkung und Effizienzsteigerung zum Ziel haben. Möglichkeiten zur Kostensenkung finden sich insbesondere auch in der Strombereitstellung: Hier zeigt ein Blick auf den internationalen Strommarkt, dass vor allem neuere Wasserkraftanlagen im Vergleich zur fossilen Stromerzeugung (namentlich zu gasgefeuerten Kombianlagen) häufig zu kostspielig produzieren und demzufolge nicht konkurrenzfähig sind. Dabei ist allerdings europaweit auf die grossen Unterschiede bei den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen hinzuweisen. Eine internationale Harmonisierung dieser Bestimmungen ist hier erforderlich, um zu vermeiden, dass billiger Strom aus Ländern mit tieferen Umwelt- und Sicherheitsstandards importiert und so unsere eigene Elektrizitätsproduktion - weil zu teuer - vom Markt verdrängt wird.</p><p>Zu den einzelnen in der Einfachen Anfrage aufgeworfenen Fragen ist folgendes zu sagen:</p><p>1. Die Elektrizitätswirtschaft ist im Rahmen der Bestimmungen der Bundesverfassung sowie der darauf gestützten Erlasse grundsätzlich frei, Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender oder zum Bau neuer Wasserkraftwerke zu tätigen oder zu unterlassen. Im Bereich der Wasserkraftnutzung werden nach wie vor zum Teil bedeutende Vorhaben realisiert oder sind in Planung. Es steht allerdings fest, dass die einheimische Wasserkraft in einem europaweit geöffneten Elektrizitätsbinnenmarkt vermehrt dem Spiel von Angebot und Nachfrage unterliegen wird.</p><p>2. Seit Beginn des Aktionsprogramms "Energie 2000" im Jahre 1991 konnten von der anvisierten fünfprozentigen Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft bis Ende 1996 885 GWh (54 Prozent) der Vorgabe realisiert werden. Elf Anlagen mit einer Leistung von mehr als 300 kW sind im Bau oder Umbau. Sie werden weitere 303 GWH beziehungsweise 18 Prozent zur Zielerfüllung beitragen. Die Wasserkraft wird damit bis zum Jahr 2000 einen vergleichsweise hohen Zielerfüllungsgrad erreichen.</p><p>3. Bei den Vorarbeiten zu einem Elektrizitätsmarktgesetz verfolgt der Bundesrat den Zweck, der Bevölkerung und Wirtschaft konkurrenzfähige Elektrizität anzubieten sowie eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Elektrizitätsversorgung sicherzustellen. Infolge der europaweiten Liberalisierung des Strommarktes und des gegenwärtigen Stromüberschusses wird sich die Wasserkraft künftig in einer neuen Marktsituation behaupten müssen. Die damit zusammenhängenden offenen Fragen führen zurzeit zu einer gewissen Zurückhaltung bei Investitionen in Anlagen zur Wasserkraftnutzung.</p><p>4. Ein Gefahrenpotential weisen sowohl Kernkraftwerke wie Wasserkraftwerke (Talsperren) auf. Die Gefährdungsart der beiden Anlagetypen ist jedoch unterschiedlich und kann nicht direkt miteinander verglichen werden. Beide Anlagetypen müssen in der Schweiz hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Zuständig für die Sicherheit der Kernkraftwerke ist das Bundesamt für Energiewirtschaft (HSK) und für die Sicherheit der Talsperren das Bundesamt für Wasserwirtschaft.</p><p>5. Erst kürzlich sind in der vom Parlament beschlossenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 13. Dezember 1996 Bestimmungen zur Förderung der Modernisierung und Erweiterung von Wasserkraftwerken beschlossen worden. Diese Bestimmungen wurden vom Bundesrat auf den 1. Mai 1997 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Vorbereitung des Elektrizitätsmarktgesetzes wird zu prüfen sein, welche Massnahmen unter Einhaltung der Sicherheits- und Umweltvorschriften zum Schutz bzw. zur Abgeltung getätigter Investitionen (strandet investments) und zur Absicherung von Erneuerungskosten von Wasserkraftwerken möglich sind. Im Rahmen des energiepolitischen Dialogs des EVED, der im Juni 1997 abgeschlossen wurde, war man sich einig, dass die Wasserkraft auch im 21. Jahrhundert das Rückgrat der schweizerischen Elektrizitätsversorgung bleiben soll. Der Beitrag der Wasserkraft soll gemäss den Zielen von "Energie 2000" gesteigert und nachher vor allem durch Modernisierung der bestehenden Werke mindestens konstant gehalten werden. Insbesondere sollen das Elektrizitätsmarktgesetz und das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Tagespresse war zu entnehmen, dass mit der Erneuerung des Wasserkraftwerks Beznau die Jahresenergieproduktion von 63 auf 210 Millionen kWh erhöht werden könnte. Dies entspricht dem Stromverbrauch einer mittleren Stadt. Im Januar 1997 beschlossen die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), das Wasserkraftwerk Beznau nicht zu modernisieren, obschon die Kosten nur auf 12 Rp./kWh veranschlagt wurden (Aargauer Zeitung vom 25. Januar 1997).</p><p>Es sind gar Beispiele mutwilliger Vernachlässigung der Wasserkraftnutzung bekannt: In Malters haben die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) ein Wasserkraftwerk übernommen und anschliessend stillgelegt. Die Bewilligung für einen Neubau (ökologisch vorbildlich) war bereits vorhanden. Ähnliche Fälle werden aus Delémont und Moutier genannt (Tages Anzeiger vom 30. Mai 1997).</p><p>Um ein letztes Beispiel zu nennen: Das Kraftwerk Rheinfelden könnte zu durchaus bescheidenen Kosten eine Mehrproduktion von fast 1 Prozent des landesweiten Stromverbrauchs produzieren. Auch in Rheinfelden wird nicht entschieden.</p><p>Die gleiche NOK, die das Wasserkraftwerk Beznau technisch veralten lässt, ersucht um die Genehmigung für eine Leistungserhöhung im AKW Leibstadt, obschon dieses Werk für eine solche Erhöhung nie ausgelegt wurde, nicht angemessen gegen Unfall versichert ist (Versicherungsdeckung nur 1 Milliarde Franken) und die langfristigen Entsorgungskosten für Atommüll ungedeckt sind (die Finanzierung ist in wenigen Jahrzehnten erschöpft, die Reserven sind nirgends als zweckgebundenes gesichertes Vermögen ausgeschieden).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die Elektrizitätswirtschaft ihre Wasserkraftwerke nicht mehr modernisiert, obschon namhafte Produktionssteigerungen in bestehenden Anlagen möglich wären?</p><p>2. Wie verträgt sich die Vernachlässigung der Wasserkraft durch die Elektrizitätswirtschaft mit den Zielen von "Energie 2000", die Stromproduktion aus Wasserkraft um 5 Prozent zu erhöhen?</p><p>3. Ist die Stromliberalisierung Ursache der Vernachlässigung der Wasserkraft oder ist es die Fehlplanung der NOK mit ihren Überkapazitäten in Frankreich?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass Wasserkraftwerke ungefährlicher sind als Kernkraftwerke oder deren Leistungserhöhungen, und deshalb primär zu realisieren wären, soweit überhaupt ein Bedarf besteht?</p><p>5. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat allgemein, damit die Wasserkraft aus- statt abgebaut wird?</p>
- Vernachlässigung der Wasserkraft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Anfangs dieses Jahres hat die Europäische Union die Richtlinie für einen Elektrizitätsbinnenmarkt in Kraft gesetzt. Damit werden in den EU-Mitgliedstaaten die Elektrizitätsmärkte schrittweise geöffnet. Der Öffnung des Elektrizitätsmarktes wird sich die schweizerische Elektrizitätswirtschaft, die in den europäischen Stromverbund integriert ist, nicht entziehen können. Entsprechende Abklärungen über Möglichkeiten, wie diese Öffnung aussehen könnte, sind zurzeit im Gange. Am 25. Juni 1997 hat der Bundesrat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauftragt, bis im Herbst 1997 einen Entwurf zu einem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) mit Begleitbericht auszuarbeiten, der anschliessend in die Vernehmlassung geschickt würde.</p><p>Die schweizerische Elektrizitätsversorgung ist gekennzeichnet durch ein im Vergleich zu vielen anderen Ländern überdurchschnittlich hohes Strompreisniveau im Industriebereich. Dies ist unter anderem auf die angestrebte hohe Versorgungssicherheit, die komplizierte Struktur der Elektrizitätswerke, die starken politischen Einflüsse und die Abgaben an Gemeinwesen zurückzuführen. Im Hinblick auf die bevorstehende Öffnung der Strommärkte ist es wichtig, dass die Preise der in der Schweiz erzeugten Elektrizität international konkurrenzfähig sind. Zurzeit ist dies bei den industriellen Strompreisen, die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, nicht der Fall. Um konkurrenzfähige Strompreise zu erlangen, sind Massnahmen nötig, die eine Kostensenkung und Effizienzsteigerung zum Ziel haben. Möglichkeiten zur Kostensenkung finden sich insbesondere auch in der Strombereitstellung: Hier zeigt ein Blick auf den internationalen Strommarkt, dass vor allem neuere Wasserkraftanlagen im Vergleich zur fossilen Stromerzeugung (namentlich zu gasgefeuerten Kombianlagen) häufig zu kostspielig produzieren und demzufolge nicht konkurrenzfähig sind. Dabei ist allerdings europaweit auf die grossen Unterschiede bei den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen hinzuweisen. Eine internationale Harmonisierung dieser Bestimmungen ist hier erforderlich, um zu vermeiden, dass billiger Strom aus Ländern mit tieferen Umwelt- und Sicherheitsstandards importiert und so unsere eigene Elektrizitätsproduktion - weil zu teuer - vom Markt verdrängt wird.</p><p>Zu den einzelnen in der Einfachen Anfrage aufgeworfenen Fragen ist folgendes zu sagen:</p><p>1. Die Elektrizitätswirtschaft ist im Rahmen der Bestimmungen der Bundesverfassung sowie der darauf gestützten Erlasse grundsätzlich frei, Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender oder zum Bau neuer Wasserkraftwerke zu tätigen oder zu unterlassen. Im Bereich der Wasserkraftnutzung werden nach wie vor zum Teil bedeutende Vorhaben realisiert oder sind in Planung. Es steht allerdings fest, dass die einheimische Wasserkraft in einem europaweit geöffneten Elektrizitätsbinnenmarkt vermehrt dem Spiel von Angebot und Nachfrage unterliegen wird.</p><p>2. Seit Beginn des Aktionsprogramms "Energie 2000" im Jahre 1991 konnten von der anvisierten fünfprozentigen Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft bis Ende 1996 885 GWh (54 Prozent) der Vorgabe realisiert werden. Elf Anlagen mit einer Leistung von mehr als 300 kW sind im Bau oder Umbau. Sie werden weitere 303 GWH beziehungsweise 18 Prozent zur Zielerfüllung beitragen. Die Wasserkraft wird damit bis zum Jahr 2000 einen vergleichsweise hohen Zielerfüllungsgrad erreichen.</p><p>3. Bei den Vorarbeiten zu einem Elektrizitätsmarktgesetz verfolgt der Bundesrat den Zweck, der Bevölkerung und Wirtschaft konkurrenzfähige Elektrizität anzubieten sowie eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Elektrizitätsversorgung sicherzustellen. Infolge der europaweiten Liberalisierung des Strommarktes und des gegenwärtigen Stromüberschusses wird sich die Wasserkraft künftig in einer neuen Marktsituation behaupten müssen. Die damit zusammenhängenden offenen Fragen führen zurzeit zu einer gewissen Zurückhaltung bei Investitionen in Anlagen zur Wasserkraftnutzung.</p><p>4. Ein Gefahrenpotential weisen sowohl Kernkraftwerke wie Wasserkraftwerke (Talsperren) auf. Die Gefährdungsart der beiden Anlagetypen ist jedoch unterschiedlich und kann nicht direkt miteinander verglichen werden. Beide Anlagetypen müssen in der Schweiz hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Zuständig für die Sicherheit der Kernkraftwerke ist das Bundesamt für Energiewirtschaft (HSK) und für die Sicherheit der Talsperren das Bundesamt für Wasserwirtschaft.</p><p>5. Erst kürzlich sind in der vom Parlament beschlossenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 13. Dezember 1996 Bestimmungen zur Förderung der Modernisierung und Erweiterung von Wasserkraftwerken beschlossen worden. Diese Bestimmungen wurden vom Bundesrat auf den 1. Mai 1997 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Vorbereitung des Elektrizitätsmarktgesetzes wird zu prüfen sein, welche Massnahmen unter Einhaltung der Sicherheits- und Umweltvorschriften zum Schutz bzw. zur Abgeltung getätigter Investitionen (strandet investments) und zur Absicherung von Erneuerungskosten von Wasserkraftwerken möglich sind. Im Rahmen des energiepolitischen Dialogs des EVED, der im Juni 1997 abgeschlossen wurde, war man sich einig, dass die Wasserkraft auch im 21. Jahrhundert das Rückgrat der schweizerischen Elektrizitätsversorgung bleiben soll. Der Beitrag der Wasserkraft soll gemäss den Zielen von "Energie 2000" gesteigert und nachher vor allem durch Modernisierung der bestehenden Werke mindestens konstant gehalten werden. Insbesondere sollen das Elektrizitätsmarktgesetz und das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Tagespresse war zu entnehmen, dass mit der Erneuerung des Wasserkraftwerks Beznau die Jahresenergieproduktion von 63 auf 210 Millionen kWh erhöht werden könnte. Dies entspricht dem Stromverbrauch einer mittleren Stadt. Im Januar 1997 beschlossen die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), das Wasserkraftwerk Beznau nicht zu modernisieren, obschon die Kosten nur auf 12 Rp./kWh veranschlagt wurden (Aargauer Zeitung vom 25. Januar 1997).</p><p>Es sind gar Beispiele mutwilliger Vernachlässigung der Wasserkraftnutzung bekannt: In Malters haben die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) ein Wasserkraftwerk übernommen und anschliessend stillgelegt. Die Bewilligung für einen Neubau (ökologisch vorbildlich) war bereits vorhanden. Ähnliche Fälle werden aus Delémont und Moutier genannt (Tages Anzeiger vom 30. Mai 1997).</p><p>Um ein letztes Beispiel zu nennen: Das Kraftwerk Rheinfelden könnte zu durchaus bescheidenen Kosten eine Mehrproduktion von fast 1 Prozent des landesweiten Stromverbrauchs produzieren. Auch in Rheinfelden wird nicht entschieden.</p><p>Die gleiche NOK, die das Wasserkraftwerk Beznau technisch veralten lässt, ersucht um die Genehmigung für eine Leistungserhöhung im AKW Leibstadt, obschon dieses Werk für eine solche Erhöhung nie ausgelegt wurde, nicht angemessen gegen Unfall versichert ist (Versicherungsdeckung nur 1 Milliarde Franken) und die langfristigen Entsorgungskosten für Atommüll ungedeckt sind (die Finanzierung ist in wenigen Jahrzehnten erschöpft, die Reserven sind nirgends als zweckgebundenes gesichertes Vermögen ausgeschieden).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die Elektrizitätswirtschaft ihre Wasserkraftwerke nicht mehr modernisiert, obschon namhafte Produktionssteigerungen in bestehenden Anlagen möglich wären?</p><p>2. Wie verträgt sich die Vernachlässigung der Wasserkraft durch die Elektrizitätswirtschaft mit den Zielen von "Energie 2000", die Stromproduktion aus Wasserkraft um 5 Prozent zu erhöhen?</p><p>3. Ist die Stromliberalisierung Ursache der Vernachlässigung der Wasserkraft oder ist es die Fehlplanung der NOK mit ihren Überkapazitäten in Frankreich?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass Wasserkraftwerke ungefährlicher sind als Kernkraftwerke oder deren Leistungserhöhungen, und deshalb primär zu realisieren wären, soweit überhaupt ein Bedarf besteht?</p><p>5. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat allgemein, damit die Wasserkraft aus- statt abgebaut wird?</p>
- Vernachlässigung der Wasserkraft
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