Maurice Bavaud. Rehabilitierung
- ShortId
-
97.1104
- Id
-
19971104
- Updated
-
24.06.2025 22:56
- Language
-
de
- Title
-
Maurice Bavaud. Rehabilitierung
- AdditionalIndexing
-
Diktatur;Geschichtswissenschaft;Attentat;Todesstrafe;Zweiter Weltkrieg;Nationalsozialismus
- 1
-
- L04K08020418, Nationalsozialismus
- L04K04030101, Attentat
- L05K0807010203, Diktatur
- L04K05010114, Todesstrafe
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Einfache Anfrage befasst sich mit Ereignissen, die vor rund fünfzig Jahren stattgefunden haben. Diese Periode der Zeitgeschichte ist in den vergangenen Monaten immer mehr in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt. Wir sind aufgerufen, auf diese Zeit zurückzublicken und uns vorurteilslos und ohne Beschönigung mit den damaligen Ereignissen und Handlungen auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang wird berechtigterweise auch die Frage nach den näheren Umständen der Hinrichtung von Maurice Bavaud und der Reaktionen der offiziellen Schweiz gestellt. Dies rechtfertigt, auf die damaligen Ereignisse etwas ausführlicher einzugehen. Dabei möchten wir vorausschicken, dass die uns zu Verfügung stehenden Dokumente die Motive des Verhaltens von Maurice Bavaud und der Schweizer Behörden nicht restlos zu klären vermögen und dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Geschichtsforschung noch weitere Beurteilungselemente zutage fördern wird. Wir möchten vorerst die gegenwärtig bekannten Fakten darstellen und diese anschliessend aus heutiger Sicht würdigen.</p><p>Der junge Neuenburger Theologiestudent Bavaud reiste nach Deutschland, traf dort Vorbereitungen für ein Attentat auf Hitler, konnte aber am vorgesehenen 9. November 1938 seine Absichten nicht verwirklichen. Eine Woche später wurde er wegen Reisens ohne Fahrkarte angehalten und, da er Ausländer war, an die Gestapo überführt, welche die Waffe entdeckte, die er auf sich trug. Durch das Augsburger Amtsgericht wegen Fahrkartenbetruges und unbefugten Waffenführens zu zwei Monaten und einer Woche Haft verurteilt, wurde er durch die Gestapo erneuten Verhören unterzogen und gestand in der Folge den wahren Grund für den Besitz seiner Waffe. Bis zu seiner Hinrichtung war er im Gefängnis, zuerst in Augsburg, dann in Berlin (ab 1. März 1939 in Moabit, ab 18. Dezember 1939 in Plötzensee, wo er am 14. Mai 1941 enthauptet wurde). Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin konnte offenbar während des ganzen Jahres 1939 keine Einzelheiten in Erfahrung bringen. Über das Todesurteil wurde sie erst informiert, als dieses bereits gefällt worden war.</p><p>Am 4. Januar 1940 informierte die Gesandtschaft das Eidgenössische Politische Departement (EPD; heute Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) in Bern eingehend, wobei sie es als "für die Gesandtschaft ausserordentlich heikel" bezeichnete, "sich für eine Begnadigung zu verwenden". In seiner Antwort vom 8. Januar 1940 verhehlte das EPD seine Unzufriedenheit über den bisherigen Verlauf der Dinge nicht: "Der Inhalt Ihres Schreibens vom 4. d. M. in der Strafsache Maurice Bavaud musste, wie Sie zweifellos verstehen werden, uns aufs unangenehmste überraschen. Ungeachtet zahlreicher Anfragen lässt man uns über die unserm Landsmann zur Last gelegten Tatsachen im Ungewissen und gibt der Gesandtschaft erst nach vollzogenem (sic, gemeint ist: gefälltem) Urteil davon Kenntnis, dass er vom Volksgericht zum Tode verurteilt worden sei. Weder hatte die Familie noch wir irgendwelchen Einfluss auf die Wahl des Anwalts, noch Kenntnis von den Akten, so dass jegliche Beistandsleistung zu Gunsten des angeschuldigten Mitbürgers praktisch verunmöglicht wurde. Es erübrigt sich hervorzuheben, dass ein solches Vorgehen mit den Regeln, die für den Schutz fremder Staatsangehöriger gelten, nicht im Einklang steht."</p><p>Im Schreiben wurde der damalige Schweizer Gesandte, Frölicher, auch beauftragt, der deutschen Regierung den Unwillen darüber nicht zu verbergen, dass im vorliegenden Fall Grundsätze diplomatischen Schutzes missachtet worden seien und dass der Fall für die schweizerisch-deutschen Beziehungen unliebsame Folgen haben könnte, wenn die Hinrichtung vorgenommen würde. Er wurde gebeten, das Mögliche zu tun, "um unsern Landsmann vor dem Tod zu retten". In einem Schreiben vom 28. März teilte das EPD Frölicher mit, dass der Bundespräsident (Marcel Pilet-Golaz) die Angelegenheit mit grösster Aufmerksamkeit verfolge, dass er hoffe, dass die Bemühungen um die Rettung des Angeklagten von Erfolg begleitet seien, und dass er ihn bitte, darauf hinzuwirken, dass ein Mitglied der Gesandtschaft den Verurteilten im Gefängnis besuchen dürfe.</p><p>Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin unternahm gegenüber der deutschen Regierung Schritte, um den Vollzug der Todesstrafe einstweilen aufzuschieben, um die konkreten Anschuldigungen in Erfahrung zu bringen und um abzuklären, ob Bavaud den Beistand eines amtlichen Verteidigers hatte. Aus einem Schreiben der Schweizer Gesandtschaft an das EPD vom 2. April 1940 geht jedoch auch hervor, dass sich Frölicher nicht vorbehaltlos für den Verurteilten einsetzte: "Auch muss sich die Gesandtschaft mit Rücksicht auf die verabscheuungswürdigen Absichten des Verurteilten begreiflicherweise eine gewisse Zurückhaltung bei der Vorbringung ihrer Begehren auferlegen. Ich halte es deshalb nicht für angebracht, um einen Besuch bei dem Verurteilten nachzusuchen."</p><p>Die Schweizer Gesandtschaft setzte sich dafür ein, die Briefe des Vaters an Maurice Bavaud und umgekehrt weiterzuleiten, solange der Vater noch nicht im Besitz der Adresse des Sohnes war. Aufgrund der im Schweizerischen Bundesarchiv verfügbaren Dokumente ist nicht erkennbar, wie oft die Gesandtschaft nach dem 2. Juli 1940 weitere Demarchen gegenüber dem deutschen Auswärtigen Amt unternahm. Laut einem späteren (13. Juni 1941) Schreiben des schweizerischen Geschäftsträgers Kappeler hat sie jedenfalls nie eine förmliche Beschwerde an höhere Stellen abgegeben. Das EPD bat in einem Schreiben vom 5. Juni 1941, nach einem besorgten Brief von Bavauds Vater darum, sich weiterhin für diesen einzusetzen. Maurice Bavaud war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits hingerichtet worden.</p><p>Aus einem Schreiben vom 14. Februar 1941 an die Gesandtschaft geht hervor, dass das EPD vage die Möglichkeit eines Austausches von Bavaud gegen einen in der Schweiz inhaftierten deutschen Spion ins Auge fasste. Dies hatte auch Maurice Bavauds Vater vorgeschlagen. Das Schreiben bezog sich auf einen Vorschlag des Auswärtigen Amtes zum Austausch deutscher Strafgefangener in der Schweiz gegen schweizerische Strafgefangene in Deutschland. Es gibt Aufschluss über die Gründe, die zum Verzicht auf einen solchen Austausch geführt haben:</p><p>"Es (das EMD) hat uns übrigens schon vorher wissen lassen, dass es grundsätzlich abgeneigt ist, solche Austausche zu befürworten. Wir müssen zugeben, dass die vom Militärdepartement, dessen Standpunkt übrigens auch vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geteilt wird, eingenommene prinzipielle Einstellung wohl begründet erscheint, so dass es schwer fallen dürfte, gegen sie aufzukommen, so bedauerlich das mit Rücksicht auf das Schicksal verschiedener Landsleute in Deutschland auch erscheinen mag. In der Tat darf nicht ausser acht gelassen werden, dass ein Staat höchstens dort, wo besondere Landesinteressen im Spiele sind, auf den Vollzug einer durch seine Gerichte ausgesprochenen Strafe wird verzichten können, dass er aber, wo eine solche Notwendigkeit nicht vorliegt, nicht Hand dazu bieten soll, Ausländer, die wegen Landesverrat verurteilt wurden, regelmässig dem Strafvollzug zu entziehen."</p><p>Nach Ausführungen über eine andere Person, deren Austausch nicht befürwortet wird, weil zwischen ihren Vergehen und denjenigen von in der Schweiz inhaftierten deutschen Spionen keine "Gleichgewichtslage" bestehe, kommt auch ein möglicher Austausch von Maurice Bavaud zur Sprache.</p><p>Für einen solchen Austausch "käme höchstens die Angelegenheit Bavaud, Maurice, in Frage, doch haben wir davon abgesehen, sie gegenüber dem Militärdepartement zu erwähnen, nachdem Ihre Gesandtschaft eine weitere Verwendung in diesem besonderen Fall seinerzeit als unzweckmässig bezeichnet hatte".</p><p>Das EPD unterstützte nach Beendigung des Krieges aus grundsätzlichen politischen Erwägungen die Familie Bavaud in ihren Bestrebungen, das Urteil von 1939 für nichtig zu erklären. Das Landgericht Berlin wandelte 1955 das Todesurteil in fünf Jahre Haft und Entzug der bürgerlichen Rechte um. 1956 hatten die Bemühungen der Eidgenossenschaft endlich den erhofften Erfolg und führten zur Aufhebung des Urteiles von 1939 sowie zu Wiedergutmachungszahlungen in Höhe von 40 000 Schweizerfranken durch die Bonner Regierung.</p><p>Diese Erläuterungen haben nicht den Zweck, eine offizielle und abschliessende Darstellung der Ereignisse und Handlungen zu geben, die zur Hinrichtung von Maurice Bavaud führten. Bereits 1989 hatte der damalige Bundesrat René Felber in einem Schreiben an die Familie Bavaud festgehalten: "Untersuchungen eines unserer Historiker .... lassen einen bitteren Nachgeschmack über die Unterlassungen der damaligen Behörden aufkommen, und ich glaube, es ist wichtig und heilsam, dies klar zu sagen." Wir schliessen uns dieser Aussage an. Aus heutiger Sicht haben sich die Schweizer Regierung und ihre Vertreter unter Einschluss namentlich der Gesandtschaft in Berlin nicht genügend für Maurice Bavaud eingesetzt und demzufolge ihre Verantwortung nur unzureichend wahrgenommen. Wir drücken darüber namentlich den noch lebenden Angehörigen von Maurice Bavaud unser Bedauern aus. Maurice Bavaud hat möglicherweise geahnt, welches Verhängnis Hitler über die Welt und namentlich über Europa bringen würde. Er gehört zum Kreis jener Personen, welche - leider vergeblich - versucht haben, dieses Unheil zu verhindern. Dafür verdient er Anerkennung und einen Platz in unserem Gedächtnis.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. November 1938, dem Tag vor den Pogromen der sogenannten "Reichskristallnacht", unternahm der Neuenburger Theologiestudent Maurice Bavaud in München einen Attentatsversuch auf Hitler. Als Motiv nannte Bavaud im Prozess, er halte die Persönlichkeit des deutschen Führers für eine Gefahr für die Menschheit und die Unabhängigkeit der Schweiz. Er habe mit seiner Tat der Menschheit "und der gesamten Christenheit" einen Dienst erweisen wollen. Bavaud wurde zum Tod verurteilt und am 14. Mai 1941 guillotiniert. Der Schweizer Gesandte in Berlin, Frölicher, hatte den Attentatsversuch als "verabscheuungswürdige Tat" abgestempelt und sich geweigert, Bavaud zu besuchen. Den Vorschlag des Vaters von Bavaud, seinen Sohn gegen einen inhaftierten Spion auszutauschen, lehnten die Bundesbehörden ab. "Das Militärdepartement hatte sein Veto eingelegt, die Staatsräson verbot den Austausch", schreibt Niklaus Meienberg in seinem Buch "Es ist kalt in Brandenburg". 1956 wurde Bavaud in Deutschland - mit einer allerdings sehr fadenscheinigen Begründung, die alle wesentlichen Fragen umging - posthum freigesprochen, nachdem er in einem ersten Revisionsprozess 1955 noch zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war (weil Hitlers Lebens schützenswert gewesen sei).</p><p>Wäre Bavauds Attentatsversuch erfolgreich verlaufen, hätte Hitler weder einen Angriffskrieg auslösen noch die Ermordung von Millionen von europäischen Juden anordnen können. Obschon Maurice Bavaud zu den Schweizer Helden jener Zeit gehört, ist er in der öffentlichen Erinnerung kaum präsent. Auch der Bundesrat hat sich, soweit ersichtlich, zum Fall Bavaud nie öffentlich geäussert.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb, wie er den Fall Bavaud (unter Einschluss des Verhaltens der Behörden) heute bewertet und ob er bereit ist, Maurice Bavaud durch eine offizielle Anerkennung seines Verhaltens nachträglich zu rehabilitieren.</p>
- Maurice Bavaud. Rehabilitierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Einfache Anfrage befasst sich mit Ereignissen, die vor rund fünfzig Jahren stattgefunden haben. Diese Periode der Zeitgeschichte ist in den vergangenen Monaten immer mehr in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt. Wir sind aufgerufen, auf diese Zeit zurückzublicken und uns vorurteilslos und ohne Beschönigung mit den damaligen Ereignissen und Handlungen auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang wird berechtigterweise auch die Frage nach den näheren Umständen der Hinrichtung von Maurice Bavaud und der Reaktionen der offiziellen Schweiz gestellt. Dies rechtfertigt, auf die damaligen Ereignisse etwas ausführlicher einzugehen. Dabei möchten wir vorausschicken, dass die uns zu Verfügung stehenden Dokumente die Motive des Verhaltens von Maurice Bavaud und der Schweizer Behörden nicht restlos zu klären vermögen und dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Geschichtsforschung noch weitere Beurteilungselemente zutage fördern wird. Wir möchten vorerst die gegenwärtig bekannten Fakten darstellen und diese anschliessend aus heutiger Sicht würdigen.</p><p>Der junge Neuenburger Theologiestudent Bavaud reiste nach Deutschland, traf dort Vorbereitungen für ein Attentat auf Hitler, konnte aber am vorgesehenen 9. November 1938 seine Absichten nicht verwirklichen. Eine Woche später wurde er wegen Reisens ohne Fahrkarte angehalten und, da er Ausländer war, an die Gestapo überführt, welche die Waffe entdeckte, die er auf sich trug. Durch das Augsburger Amtsgericht wegen Fahrkartenbetruges und unbefugten Waffenführens zu zwei Monaten und einer Woche Haft verurteilt, wurde er durch die Gestapo erneuten Verhören unterzogen und gestand in der Folge den wahren Grund für den Besitz seiner Waffe. Bis zu seiner Hinrichtung war er im Gefängnis, zuerst in Augsburg, dann in Berlin (ab 1. März 1939 in Moabit, ab 18. Dezember 1939 in Plötzensee, wo er am 14. Mai 1941 enthauptet wurde). Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin konnte offenbar während des ganzen Jahres 1939 keine Einzelheiten in Erfahrung bringen. Über das Todesurteil wurde sie erst informiert, als dieses bereits gefällt worden war.</p><p>Am 4. Januar 1940 informierte die Gesandtschaft das Eidgenössische Politische Departement (EPD; heute Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) in Bern eingehend, wobei sie es als "für die Gesandtschaft ausserordentlich heikel" bezeichnete, "sich für eine Begnadigung zu verwenden". In seiner Antwort vom 8. Januar 1940 verhehlte das EPD seine Unzufriedenheit über den bisherigen Verlauf der Dinge nicht: "Der Inhalt Ihres Schreibens vom 4. d. M. in der Strafsache Maurice Bavaud musste, wie Sie zweifellos verstehen werden, uns aufs unangenehmste überraschen. Ungeachtet zahlreicher Anfragen lässt man uns über die unserm Landsmann zur Last gelegten Tatsachen im Ungewissen und gibt der Gesandtschaft erst nach vollzogenem (sic, gemeint ist: gefälltem) Urteil davon Kenntnis, dass er vom Volksgericht zum Tode verurteilt worden sei. Weder hatte die Familie noch wir irgendwelchen Einfluss auf die Wahl des Anwalts, noch Kenntnis von den Akten, so dass jegliche Beistandsleistung zu Gunsten des angeschuldigten Mitbürgers praktisch verunmöglicht wurde. Es erübrigt sich hervorzuheben, dass ein solches Vorgehen mit den Regeln, die für den Schutz fremder Staatsangehöriger gelten, nicht im Einklang steht."</p><p>Im Schreiben wurde der damalige Schweizer Gesandte, Frölicher, auch beauftragt, der deutschen Regierung den Unwillen darüber nicht zu verbergen, dass im vorliegenden Fall Grundsätze diplomatischen Schutzes missachtet worden seien und dass der Fall für die schweizerisch-deutschen Beziehungen unliebsame Folgen haben könnte, wenn die Hinrichtung vorgenommen würde. Er wurde gebeten, das Mögliche zu tun, "um unsern Landsmann vor dem Tod zu retten". In einem Schreiben vom 28. März teilte das EPD Frölicher mit, dass der Bundespräsident (Marcel Pilet-Golaz) die Angelegenheit mit grösster Aufmerksamkeit verfolge, dass er hoffe, dass die Bemühungen um die Rettung des Angeklagten von Erfolg begleitet seien, und dass er ihn bitte, darauf hinzuwirken, dass ein Mitglied der Gesandtschaft den Verurteilten im Gefängnis besuchen dürfe.</p><p>Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin unternahm gegenüber der deutschen Regierung Schritte, um den Vollzug der Todesstrafe einstweilen aufzuschieben, um die konkreten Anschuldigungen in Erfahrung zu bringen und um abzuklären, ob Bavaud den Beistand eines amtlichen Verteidigers hatte. Aus einem Schreiben der Schweizer Gesandtschaft an das EPD vom 2. April 1940 geht jedoch auch hervor, dass sich Frölicher nicht vorbehaltlos für den Verurteilten einsetzte: "Auch muss sich die Gesandtschaft mit Rücksicht auf die verabscheuungswürdigen Absichten des Verurteilten begreiflicherweise eine gewisse Zurückhaltung bei der Vorbringung ihrer Begehren auferlegen. Ich halte es deshalb nicht für angebracht, um einen Besuch bei dem Verurteilten nachzusuchen."</p><p>Die Schweizer Gesandtschaft setzte sich dafür ein, die Briefe des Vaters an Maurice Bavaud und umgekehrt weiterzuleiten, solange der Vater noch nicht im Besitz der Adresse des Sohnes war. Aufgrund der im Schweizerischen Bundesarchiv verfügbaren Dokumente ist nicht erkennbar, wie oft die Gesandtschaft nach dem 2. Juli 1940 weitere Demarchen gegenüber dem deutschen Auswärtigen Amt unternahm. Laut einem späteren (13. Juni 1941) Schreiben des schweizerischen Geschäftsträgers Kappeler hat sie jedenfalls nie eine förmliche Beschwerde an höhere Stellen abgegeben. Das EPD bat in einem Schreiben vom 5. Juni 1941, nach einem besorgten Brief von Bavauds Vater darum, sich weiterhin für diesen einzusetzen. Maurice Bavaud war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits hingerichtet worden.</p><p>Aus einem Schreiben vom 14. Februar 1941 an die Gesandtschaft geht hervor, dass das EPD vage die Möglichkeit eines Austausches von Bavaud gegen einen in der Schweiz inhaftierten deutschen Spion ins Auge fasste. Dies hatte auch Maurice Bavauds Vater vorgeschlagen. Das Schreiben bezog sich auf einen Vorschlag des Auswärtigen Amtes zum Austausch deutscher Strafgefangener in der Schweiz gegen schweizerische Strafgefangene in Deutschland. Es gibt Aufschluss über die Gründe, die zum Verzicht auf einen solchen Austausch geführt haben:</p><p>"Es (das EMD) hat uns übrigens schon vorher wissen lassen, dass es grundsätzlich abgeneigt ist, solche Austausche zu befürworten. Wir müssen zugeben, dass die vom Militärdepartement, dessen Standpunkt übrigens auch vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geteilt wird, eingenommene prinzipielle Einstellung wohl begründet erscheint, so dass es schwer fallen dürfte, gegen sie aufzukommen, so bedauerlich das mit Rücksicht auf das Schicksal verschiedener Landsleute in Deutschland auch erscheinen mag. In der Tat darf nicht ausser acht gelassen werden, dass ein Staat höchstens dort, wo besondere Landesinteressen im Spiele sind, auf den Vollzug einer durch seine Gerichte ausgesprochenen Strafe wird verzichten können, dass er aber, wo eine solche Notwendigkeit nicht vorliegt, nicht Hand dazu bieten soll, Ausländer, die wegen Landesverrat verurteilt wurden, regelmässig dem Strafvollzug zu entziehen."</p><p>Nach Ausführungen über eine andere Person, deren Austausch nicht befürwortet wird, weil zwischen ihren Vergehen und denjenigen von in der Schweiz inhaftierten deutschen Spionen keine "Gleichgewichtslage" bestehe, kommt auch ein möglicher Austausch von Maurice Bavaud zur Sprache.</p><p>Für einen solchen Austausch "käme höchstens die Angelegenheit Bavaud, Maurice, in Frage, doch haben wir davon abgesehen, sie gegenüber dem Militärdepartement zu erwähnen, nachdem Ihre Gesandtschaft eine weitere Verwendung in diesem besonderen Fall seinerzeit als unzweckmässig bezeichnet hatte".</p><p>Das EPD unterstützte nach Beendigung des Krieges aus grundsätzlichen politischen Erwägungen die Familie Bavaud in ihren Bestrebungen, das Urteil von 1939 für nichtig zu erklären. Das Landgericht Berlin wandelte 1955 das Todesurteil in fünf Jahre Haft und Entzug der bürgerlichen Rechte um. 1956 hatten die Bemühungen der Eidgenossenschaft endlich den erhofften Erfolg und führten zur Aufhebung des Urteiles von 1939 sowie zu Wiedergutmachungszahlungen in Höhe von 40 000 Schweizerfranken durch die Bonner Regierung.</p><p>Diese Erläuterungen haben nicht den Zweck, eine offizielle und abschliessende Darstellung der Ereignisse und Handlungen zu geben, die zur Hinrichtung von Maurice Bavaud führten. Bereits 1989 hatte der damalige Bundesrat René Felber in einem Schreiben an die Familie Bavaud festgehalten: "Untersuchungen eines unserer Historiker .... lassen einen bitteren Nachgeschmack über die Unterlassungen der damaligen Behörden aufkommen, und ich glaube, es ist wichtig und heilsam, dies klar zu sagen." Wir schliessen uns dieser Aussage an. Aus heutiger Sicht haben sich die Schweizer Regierung und ihre Vertreter unter Einschluss namentlich der Gesandtschaft in Berlin nicht genügend für Maurice Bavaud eingesetzt und demzufolge ihre Verantwortung nur unzureichend wahrgenommen. Wir drücken darüber namentlich den noch lebenden Angehörigen von Maurice Bavaud unser Bedauern aus. Maurice Bavaud hat möglicherweise geahnt, welches Verhängnis Hitler über die Welt und namentlich über Europa bringen würde. Er gehört zum Kreis jener Personen, welche - leider vergeblich - versucht haben, dieses Unheil zu verhindern. Dafür verdient er Anerkennung und einen Platz in unserem Gedächtnis.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. November 1938, dem Tag vor den Pogromen der sogenannten "Reichskristallnacht", unternahm der Neuenburger Theologiestudent Maurice Bavaud in München einen Attentatsversuch auf Hitler. Als Motiv nannte Bavaud im Prozess, er halte die Persönlichkeit des deutschen Führers für eine Gefahr für die Menschheit und die Unabhängigkeit der Schweiz. Er habe mit seiner Tat der Menschheit "und der gesamten Christenheit" einen Dienst erweisen wollen. Bavaud wurde zum Tod verurteilt und am 14. Mai 1941 guillotiniert. Der Schweizer Gesandte in Berlin, Frölicher, hatte den Attentatsversuch als "verabscheuungswürdige Tat" abgestempelt und sich geweigert, Bavaud zu besuchen. Den Vorschlag des Vaters von Bavaud, seinen Sohn gegen einen inhaftierten Spion auszutauschen, lehnten die Bundesbehörden ab. "Das Militärdepartement hatte sein Veto eingelegt, die Staatsräson verbot den Austausch", schreibt Niklaus Meienberg in seinem Buch "Es ist kalt in Brandenburg". 1956 wurde Bavaud in Deutschland - mit einer allerdings sehr fadenscheinigen Begründung, die alle wesentlichen Fragen umging - posthum freigesprochen, nachdem er in einem ersten Revisionsprozess 1955 noch zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war (weil Hitlers Lebens schützenswert gewesen sei).</p><p>Wäre Bavauds Attentatsversuch erfolgreich verlaufen, hätte Hitler weder einen Angriffskrieg auslösen noch die Ermordung von Millionen von europäischen Juden anordnen können. Obschon Maurice Bavaud zu den Schweizer Helden jener Zeit gehört, ist er in der öffentlichen Erinnerung kaum präsent. Auch der Bundesrat hat sich, soweit ersichtlich, zum Fall Bavaud nie öffentlich geäussert.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb, wie er den Fall Bavaud (unter Einschluss des Verhaltens der Behörden) heute bewertet und ob er bereit ist, Maurice Bavaud durch eine offizielle Anerkennung seines Verhaltens nachträglich zu rehabilitieren.</p>
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