Vergünstigte Abgabe von überschüssiger Munition GP11

ShortId
97.1107
Id
19971107
Updated
24.06.2025 21:16
Language
de
Title
Vergünstigte Abgabe von überschüssiger Munition GP11
AdditionalIndexing
Sparmassnahme;Verkauf mit Preisnachlass;Munition;ausserdienstliche Schiesspflicht
1
  • L04K04020407, Munition
  • L06K070101020106, Verkauf mit Preisnachlass
  • L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Vorrat an Gewehrpatronen 11 (GP 11) wurde seit dem Beschluss zur Einführung des Sturmgewehrs 90 sukzessive angepasst und optimal auf den Bedarf gemäss Kriegssollbestand und den Verbrauch für die Armee und das Schiesswesen ausser Dienst abgestimmt. Die Produktion selber wurde Anfang 1994 eingestellt.</p><p>Aus heutiger Sicht reicht der Bestand an GP 11 aus, um den Bedarf für die Sturmgewehre 57 bis zu deren endgültiger Ablösung durch das Sturmgewehr 90 sowie für die weiterhin im Einsatz verbleibenden 7,5-Millimeter-Maschinengewehre bis gegen das Jahr 2005 abzudecken. Die aufgrund des abnehmenden Anteils des Sturmgewehrs 57 freiwerdende Munition wird laufend dem Schiesswesen ausser Dienst zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Munition, deren technischer Zustand nicht mehr einwandfrei ist und die deshalb vernichtet werden muss, ist keine Liquidation von GP 11 vorgesehen. Es besteht deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, die vorhandenen Bestände an GP 11 auf dem Weg über eine verbilligte Abgabe an die Schützenverbände abzubauen.</p><p>Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen in der Bevorratung der GP 11 ergeben sollten, würden die Mitglieder der Kommission für das Schiesswesen ausser Dienst, in der auch die Landesschützenverbände vertreten sind, frühzeitig durch das EMD orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Reduktion der Armee im Zuge von "Armee 95", das Umrüsten auf das Sturmgewehr 90, der damit verbundene Rückgang des ausserdienstlichen Schiesswesens und die in dieser Sportart immer weniger verwendeten Karabiner und Sturmgewehre 57 dürften in den nächsten Jahren zu relativ grossen Lagerbeständen an GP 11 führen. Es würde wenig Sinn machen, diese überschüssige und noch "schiessfähige" Munition in Vernichtungsanlagen zu beseitigen und damit zusätzliche Kosten zu verursachen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, solche Munition vergünstigt, beispielsweise im Sinne von Spezialaktionen, für das ausserdienstliche und das sportliche Schiesswesen zur Verfügung zu stellen, damit zu einer sinnvolleren Verwendung von produzierten Gütern beizutragen und gleichzeitig einen Sparbeitrag (Ertrag anstatt Vernichtungskosten für die Bundeskasse) zu leisten?</p>
  • Vergünstigte Abgabe von überschüssiger Munition GP11
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vorrat an Gewehrpatronen 11 (GP 11) wurde seit dem Beschluss zur Einführung des Sturmgewehrs 90 sukzessive angepasst und optimal auf den Bedarf gemäss Kriegssollbestand und den Verbrauch für die Armee und das Schiesswesen ausser Dienst abgestimmt. Die Produktion selber wurde Anfang 1994 eingestellt.</p><p>Aus heutiger Sicht reicht der Bestand an GP 11 aus, um den Bedarf für die Sturmgewehre 57 bis zu deren endgültiger Ablösung durch das Sturmgewehr 90 sowie für die weiterhin im Einsatz verbleibenden 7,5-Millimeter-Maschinengewehre bis gegen das Jahr 2005 abzudecken. Die aufgrund des abnehmenden Anteils des Sturmgewehrs 57 freiwerdende Munition wird laufend dem Schiesswesen ausser Dienst zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Munition, deren technischer Zustand nicht mehr einwandfrei ist und die deshalb vernichtet werden muss, ist keine Liquidation von GP 11 vorgesehen. Es besteht deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, die vorhandenen Bestände an GP 11 auf dem Weg über eine verbilligte Abgabe an die Schützenverbände abzubauen.</p><p>Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen in der Bevorratung der GP 11 ergeben sollten, würden die Mitglieder der Kommission für das Schiesswesen ausser Dienst, in der auch die Landesschützenverbände vertreten sind, frühzeitig durch das EMD orientiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Reduktion der Armee im Zuge von "Armee 95", das Umrüsten auf das Sturmgewehr 90, der damit verbundene Rückgang des ausserdienstlichen Schiesswesens und die in dieser Sportart immer weniger verwendeten Karabiner und Sturmgewehre 57 dürften in den nächsten Jahren zu relativ grossen Lagerbeständen an GP 11 führen. Es würde wenig Sinn machen, diese überschüssige und noch "schiessfähige" Munition in Vernichtungsanlagen zu beseitigen und damit zusätzliche Kosten zu verursachen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, solche Munition vergünstigt, beispielsweise im Sinne von Spezialaktionen, für das ausserdienstliche und das sportliche Schiesswesen zur Verfügung zu stellen, damit zu einer sinnvolleren Verwendung von produzierten Gütern beizutragen und gleichzeitig einen Sparbeitrag (Ertrag anstatt Vernichtungskosten für die Bundeskasse) zu leisten?</p>
    • Vergünstigte Abgabe von überschüssiger Munition GP11

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