10. CITES-Konferenz. Haltung der Schweiz
- ShortId
-
97.1112
- Id
-
19971112
- Updated
-
24.06.2025 23:46
- Language
-
de
- Title
-
10. CITES-Konferenz. Haltung der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Meeressäugetier;internationales Abkommen;biologische Vielfalt;Fischfang;Schutz der Tierwelt;internationales Treffen
- 1
-
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K10020107, internationales Treffen
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K1401060310, Fischfang
- L05K1401060104, Meeressäugetier
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) bezweckt nicht, den Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen zu unterbinden, sondern ihn so zu gestalten, dass das Überleben der Arten nicht gefährdet wird. Die Konvention umfasst zwei Anhänge; Anhang I enthält die einem generellen Handeslverbot unterstellten Arten, Anhang II Arten, deren Handel zu kontrollieren ist (Bewilligungspflicht).Anlässlich der Konferenz in Harare hat die Schweiz gegen die Rückstufung der Grauwalpopulation des Ostatlantiks von Anhang I in den Anhang II gestimmt (von der Konferenz abgelehnt), ebenso gegen die Rückstufung der Zwergwalpopulation des westlichen Pazifiks (abgelehnt). Sie hat sich, unter Berücksichtigung neuester Entwicklungen, für die Rückstufung der Zwergwalpopulation der Antarktis (abgelehnt) und der Zwergwalpopulation des Nord- und Nordostatlantiks ausgesprochen. Der letztere Antrag erreichte die zur Annahme erforderliche Zweidrittelsmehrheit nicht, wohl aber eine einfache Mehrheit.</p><p>Die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche sich der Problematik der Aufnahme von marinen Fischarten in die CITES-Anhänge annehmen sollte, wurde von der Konferenz abgelehnt. Die Schweiz hatte mit einer Minderheit dem Antrag zugestimmt.</p><p>Zusammen mit einer klaren Mehrheit der anwesenden Vertragsstaaten hat die Schweiz der Rückstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Zimbabwes in den Anhang II zugestimmt. Es geht dabei nicht um eine generelle Lockerung des Elfenbeinhandels, sondern um die Ermöglichung von je einer Sendung von Elefantenstosszähnen aus bereits bestehenden Lagerbeständen der Nationalparkbehörden der drei Länder unter strengen internationalen Kontrollmassnahmen im Jahre 1999 nach Japan. Der Erlös dieser Aktion wird vollumfänglich in Naturschutz- und Wildhutprojekte der drei genannten Länder fliessen.</p><p>Anhand dieser Beispiele und aufgrund der Ergebnisse aller Abstimmungen stellt der Bundesrat fest, dass die Schweiz keinesfalls eine Aussenseiterrolle gespielt hat; er erachtet die Kritik an der Haltung der Schweiz für unbegründet.</p><p>Der an den Bundespräsidenten gerichtete Brief ist von der Schweizerischen Walschutzkoalition unterzeichnet worden. Das Schreiben ist ausserdem von 77 weiteren Tierschutz- und Tierrechtsgruppen sowie Einzelpersonen mitunterzeichnet worden, davon sechzig aus dem Ausland. Diese Kreise lehnen jegliche Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen fundamental ab, und sie vertreten die Ansicht, CITES sei keine Handelskonvention. Diese Auffassung steht im offensichtlichen Widerspruch zur Meinung der Mehrheit der 128 anwesenden Vertragsstaatendelegationen. Es ist dem Bundesrat nicht bekannt, wo die Verfasserinnen und Verfassung des Briefes diesen publiziert haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 9. bis 20. Juni 1997 fand in Zimbabwe die 10. CITES-Konferenz statt. Die Schweiz als CITES-Verwahrstaat spielt eine besonders einflussreiche Rolle. Das weltweit wichtigste Artenschutzabkommen mit 136 Vertragsstaaten regelt den Handel mit gefährdeten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Je nach Bedrohungsgrad gilt ein abgestufter Schutz.</p><p>Das Artenschutzabkommen wird zunehmend verwässert. Dabei geht die Schweiz mit schlechtem Beispiel voran. So wurde die Schweiz in Kyoto 1992 von SSN, einem Dachverband von Umweltschutzorganisationen, mit dem "Award for Greatest Contribution to Trade" (Preis für den grössten Beitrag zum Handel) bedacht. Insbesondere der schweizerische Delegationsleiter Dr. P. Drollinger ist zunehmend internationaler Kritik ausgesetzt.</p><p>An der Konferenz in Harare (Zimbabwe) standen u. a. folgende Anträge zur Diskussion:</p><p>- Wiederaufnahme des Walfanges;</p><p>- Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die herausfinden sollte, inwieweit Fischarten durch den kommerziellen Fischfang gefährdet sind;</p><p>- Lockerung des Elfenbeinhandels.</p><p>Wie hat die Schweiz gestimmt?</p><p>Wie reagiert der Bundesrat auf die Kritik über die einseitig handelsorientierte Haltung der Schweiz gegenüber dem Übereinkommen?</p><p>Im Radio war von einem offenen Brief an den Bundesrat die Rede, worin der Schweiz respektive ihrer Delegation in Harare vorgeworfen werde, sie vertrete im Gegensatz zum Konventionszweck in besonders krasser Weise Handels- und Jagdinteressen. Wer ist der Absender dieses Briefes? Wo ist der Brief veröffentlicht worden?</p>
- 10. CITES-Konferenz. Haltung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) bezweckt nicht, den Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen zu unterbinden, sondern ihn so zu gestalten, dass das Überleben der Arten nicht gefährdet wird. Die Konvention umfasst zwei Anhänge; Anhang I enthält die einem generellen Handeslverbot unterstellten Arten, Anhang II Arten, deren Handel zu kontrollieren ist (Bewilligungspflicht).Anlässlich der Konferenz in Harare hat die Schweiz gegen die Rückstufung der Grauwalpopulation des Ostatlantiks von Anhang I in den Anhang II gestimmt (von der Konferenz abgelehnt), ebenso gegen die Rückstufung der Zwergwalpopulation des westlichen Pazifiks (abgelehnt). Sie hat sich, unter Berücksichtigung neuester Entwicklungen, für die Rückstufung der Zwergwalpopulation der Antarktis (abgelehnt) und der Zwergwalpopulation des Nord- und Nordostatlantiks ausgesprochen. Der letztere Antrag erreichte die zur Annahme erforderliche Zweidrittelsmehrheit nicht, wohl aber eine einfache Mehrheit.</p><p>Die Bildung einer Arbeitsgruppe, welche sich der Problematik der Aufnahme von marinen Fischarten in die CITES-Anhänge annehmen sollte, wurde von der Konferenz abgelehnt. Die Schweiz hatte mit einer Minderheit dem Antrag zugestimmt.</p><p>Zusammen mit einer klaren Mehrheit der anwesenden Vertragsstaaten hat die Schweiz der Rückstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Zimbabwes in den Anhang II zugestimmt. Es geht dabei nicht um eine generelle Lockerung des Elfenbeinhandels, sondern um die Ermöglichung von je einer Sendung von Elefantenstosszähnen aus bereits bestehenden Lagerbeständen der Nationalparkbehörden der drei Länder unter strengen internationalen Kontrollmassnahmen im Jahre 1999 nach Japan. Der Erlös dieser Aktion wird vollumfänglich in Naturschutz- und Wildhutprojekte der drei genannten Länder fliessen.</p><p>Anhand dieser Beispiele und aufgrund der Ergebnisse aller Abstimmungen stellt der Bundesrat fest, dass die Schweiz keinesfalls eine Aussenseiterrolle gespielt hat; er erachtet die Kritik an der Haltung der Schweiz für unbegründet.</p><p>Der an den Bundespräsidenten gerichtete Brief ist von der Schweizerischen Walschutzkoalition unterzeichnet worden. Das Schreiben ist ausserdem von 77 weiteren Tierschutz- und Tierrechtsgruppen sowie Einzelpersonen mitunterzeichnet worden, davon sechzig aus dem Ausland. Diese Kreise lehnen jegliche Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen fundamental ab, und sie vertreten die Ansicht, CITES sei keine Handelskonvention. Diese Auffassung steht im offensichtlichen Widerspruch zur Meinung der Mehrheit der 128 anwesenden Vertragsstaatendelegationen. Es ist dem Bundesrat nicht bekannt, wo die Verfasserinnen und Verfassung des Briefes diesen publiziert haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 9. bis 20. Juni 1997 fand in Zimbabwe die 10. CITES-Konferenz statt. Die Schweiz als CITES-Verwahrstaat spielt eine besonders einflussreiche Rolle. Das weltweit wichtigste Artenschutzabkommen mit 136 Vertragsstaaten regelt den Handel mit gefährdeten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen. Je nach Bedrohungsgrad gilt ein abgestufter Schutz.</p><p>Das Artenschutzabkommen wird zunehmend verwässert. Dabei geht die Schweiz mit schlechtem Beispiel voran. So wurde die Schweiz in Kyoto 1992 von SSN, einem Dachverband von Umweltschutzorganisationen, mit dem "Award for Greatest Contribution to Trade" (Preis für den grössten Beitrag zum Handel) bedacht. Insbesondere der schweizerische Delegationsleiter Dr. P. Drollinger ist zunehmend internationaler Kritik ausgesetzt.</p><p>An der Konferenz in Harare (Zimbabwe) standen u. a. folgende Anträge zur Diskussion:</p><p>- Wiederaufnahme des Walfanges;</p><p>- Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die herausfinden sollte, inwieweit Fischarten durch den kommerziellen Fischfang gefährdet sind;</p><p>- Lockerung des Elfenbeinhandels.</p><p>Wie hat die Schweiz gestimmt?</p><p>Wie reagiert der Bundesrat auf die Kritik über die einseitig handelsorientierte Haltung der Schweiz gegenüber dem Übereinkommen?</p><p>Im Radio war von einem offenen Brief an den Bundesrat die Rede, worin der Schweiz respektive ihrer Delegation in Harare vorgeworfen werde, sie vertrete im Gegensatz zum Konventionszweck in besonders krasser Weise Handels- und Jagdinteressen. Wer ist der Absender dieses Briefes? Wo ist der Brief veröffentlicht worden?</p>
- 10. CITES-Konferenz. Haltung der Schweiz
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