Sportförderung

ShortId
97.1120
Id
19971120
Updated
24.06.2025 21:21
Language
de
Title
Sportförderung
AdditionalIndexing
Subvention;Vereinigung;Sport
1
  • L04K01010102, Sport
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat will weiterhin zielbewusst die Vorgabe von Artikel 27quinquies der Bundesverfassung umsetzen. Dabei wird es darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten zehn Jahre über die Bedeutung der menschlichen Bewegung und des Sportes für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu machen und entsprechende Verhaltensweisen zu entwickeln.</p><p>2. Der Spitzensport ist eine spezielle Form der menschlichen Leistungsfähigkeit. Die weithin sichtbare Spitze der Leistungspyramide kann den Sport auf vielen Stufen nachhaltig beeinflussen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler als Idole prägenden Einfluss auf Teile der Bevölkerung haben können. Haltungen und Einstellungen können dadurch beeinflusst werden. Der Bundesrat schenkt deshalb auch dieser Sportausprägung und insbesondere den engagierten Sportlerinnen und Sportlern seine Aufmerksamkeit.</p><p>3. Das Schul- und Bildungswesen, mit Ausnahme der Berufsbildung, liegt in der Verantwortung der Kantone. Sportklassen und Sportmittelschulen sind deshalb in rund dreissig Gemeinden und Städten entstanden. Verschiedene Koordinationsmassnahmen wurden durch die Eidgenössische Sportkommission und die Eidgenössische Sportschule Magglingen getroffen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass in der Schweiz für die Förderung des Nachwuchses in dieser Beziehung zusätzliche Massnahmen angezeigt sind. Er ist bereit, hier das Know-how seiner Institutionen einzubringen und seine Mitarbeit weiter zu vertiefen.</p><p>4. Durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen werden bereits heute wesentliche Leistungen (Projektstudie Spitzensport, Zelle Spitzensport) erbracht. Mit der Botschaft vom 17. September 1997 über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2006 bringt der Bundesrat seine grundsätzliche Haltung zum Ausdruck; er ist auch bereit, in diesem Sinne eine mittel- und langfristige Strategie mitzuentwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Bundesverfassung legt mit Artikel 27quinquies die Rechtsgrundlage zur Sportförderung des Bundes. Im erläuternden Kommentar hält Borghi dazu fest: "Das ermöglicht nebenbei auch die Förderung des Spitzensportes; dieses Ziel ist indessen zweitrangig, denn Artikel 27quinquies bezweckt vor allem die Förderung des Breitensportes."</p><p>Bereits vor dreissig Jahren wurde damit eine Förderungsmöglichkeit des Spitzensportes ins Auge gefasst. In den letzten sechzig Jahren wurden fünf parlamentarische Vorstösse zur besseren Unterstützung des Spitzensportes gemacht. Inzwischen veränderte sich das Umfeld - auch des Sportes - gewaltig: Spitzensport erwies sich als Indikator der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit verschiedener Gesellschaftssysteme; er vermittelte über besonders begabte junge Menschen Botschaften in die ganze Welt. In Europa wuchs vielerorts die Bereitschaft der Regierungen, den Spitzensport der Verbände besser zu begleiten und zu unterstützen (vgl. u. a. Deutschland, Frankreich usw.).</p><p>In der Schweiz erfahren wir bis heute eine sinnvolle Förderung des Breitensportes. Der Spitzensport jedoch muss durch ehrenamtlich geführte Verbände auf internationalem Niveau gehalten werden, was sich vielerorts als unmöglich erweist. Ich vermisse gegenwärtig ein zeitgemässes Credo des Bundesrates für den Spitzensport in der Schweiz:</p><p>1. Welche Politik will der Bundesrat in der Sportförderung zukünftig entwickeln?</p><p>2. Welche Bedeutung misst der Bundesrat dabei dem Leistungs- und Spitzensport bei?</p><p>3. Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Förderung von Schule, Ausbildung und Nachwuchs bei, und wie gedenkt er dieses langjährige Postulat zu unterstützen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in gesundheits- und wirtschaftspolitisch wichtigen Feldern, wie der Spitzensport heute eines darstellt, eine mittel- und langfristige Strategie mit zu entwickeln?</p>
  • Sportförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat will weiterhin zielbewusst die Vorgabe von Artikel 27quinquies der Bundesverfassung umsetzen. Dabei wird es darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten zehn Jahre über die Bedeutung der menschlichen Bewegung und des Sportes für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu machen und entsprechende Verhaltensweisen zu entwickeln.</p><p>2. Der Spitzensport ist eine spezielle Form der menschlichen Leistungsfähigkeit. Die weithin sichtbare Spitze der Leistungspyramide kann den Sport auf vielen Stufen nachhaltig beeinflussen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler als Idole prägenden Einfluss auf Teile der Bevölkerung haben können. Haltungen und Einstellungen können dadurch beeinflusst werden. Der Bundesrat schenkt deshalb auch dieser Sportausprägung und insbesondere den engagierten Sportlerinnen und Sportlern seine Aufmerksamkeit.</p><p>3. Das Schul- und Bildungswesen, mit Ausnahme der Berufsbildung, liegt in der Verantwortung der Kantone. Sportklassen und Sportmittelschulen sind deshalb in rund dreissig Gemeinden und Städten entstanden. Verschiedene Koordinationsmassnahmen wurden durch die Eidgenössische Sportkommission und die Eidgenössische Sportschule Magglingen getroffen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass in der Schweiz für die Förderung des Nachwuchses in dieser Beziehung zusätzliche Massnahmen angezeigt sind. Er ist bereit, hier das Know-how seiner Institutionen einzubringen und seine Mitarbeit weiter zu vertiefen.</p><p>4. Durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen werden bereits heute wesentliche Leistungen (Projektstudie Spitzensport, Zelle Spitzensport) erbracht. Mit der Botschaft vom 17. September 1997 über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2006 bringt der Bundesrat seine grundsätzliche Haltung zum Ausdruck; er ist auch bereit, in diesem Sinne eine mittel- und langfristige Strategie mitzuentwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Bundesverfassung legt mit Artikel 27quinquies die Rechtsgrundlage zur Sportförderung des Bundes. Im erläuternden Kommentar hält Borghi dazu fest: "Das ermöglicht nebenbei auch die Förderung des Spitzensportes; dieses Ziel ist indessen zweitrangig, denn Artikel 27quinquies bezweckt vor allem die Förderung des Breitensportes."</p><p>Bereits vor dreissig Jahren wurde damit eine Förderungsmöglichkeit des Spitzensportes ins Auge gefasst. In den letzten sechzig Jahren wurden fünf parlamentarische Vorstösse zur besseren Unterstützung des Spitzensportes gemacht. Inzwischen veränderte sich das Umfeld - auch des Sportes - gewaltig: Spitzensport erwies sich als Indikator der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit verschiedener Gesellschaftssysteme; er vermittelte über besonders begabte junge Menschen Botschaften in die ganze Welt. In Europa wuchs vielerorts die Bereitschaft der Regierungen, den Spitzensport der Verbände besser zu begleiten und zu unterstützen (vgl. u. a. Deutschland, Frankreich usw.).</p><p>In der Schweiz erfahren wir bis heute eine sinnvolle Förderung des Breitensportes. Der Spitzensport jedoch muss durch ehrenamtlich geführte Verbände auf internationalem Niveau gehalten werden, was sich vielerorts als unmöglich erweist. Ich vermisse gegenwärtig ein zeitgemässes Credo des Bundesrates für den Spitzensport in der Schweiz:</p><p>1. Welche Politik will der Bundesrat in der Sportförderung zukünftig entwickeln?</p><p>2. Welche Bedeutung misst der Bundesrat dabei dem Leistungs- und Spitzensport bei?</p><p>3. Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Förderung von Schule, Ausbildung und Nachwuchs bei, und wie gedenkt er dieses langjährige Postulat zu unterstützen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in gesundheits- und wirtschaftspolitisch wichtigen Feldern, wie der Spitzensport heute eines darstellt, eine mittel- und langfristige Strategie mit zu entwickeln?</p>
    • Sportförderung

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