Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- ShortId
-
97.1138
- Id
-
19971138
- Updated
-
24.06.2025 23:35
- Language
-
de
- Title
-
Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- AdditionalIndexing
-
Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Fahrplan;St. Gallen (Kanton);Schienenverkehr;Zürich (Kanton);Verkehrslinie
- 1
-
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L04K18010207, Fahrplan
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
- L04K03010105, Deutschland
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Gemäss gegenwärtigem Behandlungsstand der Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV, 96.059) in den eidgenössischen Räten ist vorgesehen, dass der Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungs-Schienennetz zu den Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs gehören wird. Zu dessen Realisierung sollen im Sinne einer Langfristplanung 1,2 Milliarden Franken für Verbesserungen in allen Landesteilen eingestellt werden. Die Konkretisierung der Projekte und der Mittelverwendung soll mittels Botschaft und allgemeinverbindlichem Bundesbeschluss erfolgen. Diese Vorlage ist im Anschluss an die Bereinigung der FinöV-Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten; sie wird auch über die Art des Einbezuges der Ostschweiz, z. B. durch die Strecke Zürich-St. Gallen-München, Auskunft geben.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das heutige Angebot auf der Achse Zürich-St. Gallen-München bezüglich Reisezeit, eingesetztem Rollmaterial und Taktangebot ungenügend ist. Er strebt deshalb gemeinsam mit Deutschland eine wesentliche Verbesserung des Angebotes an.</p><p>Zu diesem Zweck haben der Vorsteher des EVED, Bundesrat Moritz Leuenberger, sowie der deutsche Verkehrsminister Matthias Wissmann eine Vereinbarung "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz" unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung hat die Schweiz die Garantie, dass auch Deutschland trotz knapper finanzieller Mittel und grosser Aufwendungen für den Ausbau der Verkehrswege zwischen den alten und neuen Bundesländern die Zufahrten zur Schweiz prioritär behandelt und für die Finanzierung von Massnahmen auf seinem Territorium aufkommt. Die Ratifizierung der Vereinbarung durch die eidgenössischen Räte ist allerdings Voraussetzung dafür, dass die Vereinbarung in Kraft gesetzt werden und der gemeinsame Lenkungsausschuss seine Arbeit zur Umsetzung der notwendigen Massnahmen in Angriff nehmen können.</p><p>2. Konkrete Schritte sind bereits eingeleitet worden. Auf der Basis der bilateralen Vereinbarung bestellte die DB AG neue, klimatisierte Diesel-Neigezüge, deren Emissionsniveau demjenigen eines modernen, sauberen Euro-2-Lastwagens entspricht. Gemäss Absichten der DB AG sollen ab 1999 täglich pro Richtung sechs Verbindungen im Zweistundentakt angeboten werden. Luftfederung, geschlossene Toilettensysteme, behindertengerechte Ausstattung und Business-Abteile sorgen für eine deutliche Komfortsteigerung.</p><p>Dank den markant besseren Umweltwerten der neuen Neigezüge erlaubt die Schweiz neu die Weiterfahrt dieser Dieselzüge bis nach Zürich. Damit kann auf den zeitintensiven Lokomotivwechsel in Lindau verzichtet werden. Gemäss Angaben der DB AG ist mit diesen Massnahmen eine Fahrzeit von knapp über 3 Stunden und 30 Minuten zwischen Zürich und München erreichbar. Ein allfälliger Halt im Flughafen Zürich-Kloten würde die Fahrzeit um rund 5 Minuten erhöhen. Mit dieser Reisezeiteinsparung von rund 40 Minuten wird die Bahn im Vergleich zum Auto und Flugzeug konkurrenzfähiger.</p><p>Mit einem Durchgangsbahnhof auf dem Lindauer Festland anstelle der Fahrt in den Kopfbahnhof auf der Insel sowie weiteren kleinen Massnahmen liesse sich in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehntes das in der Vereinbarung genannte Fahrziel von 3 Stunden und 15 Minuten praktisch erreichen.</p><p>3. Der Bundesrat hat mit der bilateralen Vereinbarung mit Deutschland über die Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat die notwendigen Massnahmen auf ministerieller Ebene bereits ergriffen. Die beiden Verkehrsminister haben ferner eine Zusatzerklärung unterzeichnet, welche bei ausgewiesenem Bedarf die Realisierung zusätzlicher Massnahmen erlaubt.</p><p>Zur Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen ist im Abkommen ein gemeinsamer Lenkungsausschuss vorgesehen. Dieser wird die Verkehrsentwicklung auf allen Achsen laufend verfolgen. Sollte die tatsächliche Entwicklung von der heutigen Einschätzung abweichen, so dass die im Abkommen vorgesehenen Massnahmen zur Engpassbeseitigung nicht ausreichen würden, wäre er verpflichtet, die notwendigen Zusatzmassnahmen einzuleiten.</p><p>Die Schweizer Delegation des Lenkungsausschusses wird den regelmässigem Kontakt mit den betroffenen Kantonen pflegen. Hierzu wurde ein Kontaktgremium gebildet. Zudem stellt sie den Informationsaustausch mit Organisationen wie z. B. dem ständigen Verkehrsausschuss der Deutsch-Schweizerischen Raumordnungskommission sicher.</p><p>Weitere Schritte zur Konkretisierung der Massnahmen sind erst möglich, wenn die Ratifizierung der Vereinbarung durch die eidgenössischen Räte erfolgt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die verschiedenen - und teilweise überwiesenen - parlamentarischen Vorstösse zur Entwicklung der zukunftsträchtigen, aber heute völlig veralteten Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München haben bisher nicht zu konkreten Verbesserungen geführt (vgl. Motion 96.3639). Angesichts der Untätigkeit der Bahn wird die Flugverbindung ausgebaut, während Anträge auf die Konzessionierung von (offenbar rentablen) Autobusverbindungen mit einem regelmässigen Linienbetrieb auf dieser Strecke nur noch mit rechtlichen Mitteln abgewehrt werden können (Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juni 1997). Der St. Galler Regierungsrat befürchtet nun gar, dass die Strecke Zürich-St. Gallen-München nicht mehr zu den Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs gehöre, nachdem in den Verfassungsbestimmungen neu nur noch generell vom Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz die Rede sei.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit zu bestätigen, dass zum Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz selbstverständlich der Ausbau und die Entwicklung der Linie Zürich-St. Gallen-München gehören?</p><p>2. Ist er nicht der Auffassung, dass es jetzt - statt unverbindlicher Ankündigungen - an der Zeit wäre, konkrete Schritte zur Entwicklung dieser Linie einzuleiten?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechende Bemühungen auch auf der Ebene der Verkehrsminister zu unterstützen?</p>
- Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Gemäss gegenwärtigem Behandlungsstand der Vorlage über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (FinöV, 96.059) in den eidgenössischen Räten ist vorgesehen, dass der Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungs-Schienennetz zu den Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs gehören wird. Zu dessen Realisierung sollen im Sinne einer Langfristplanung 1,2 Milliarden Franken für Verbesserungen in allen Landesteilen eingestellt werden. Die Konkretisierung der Projekte und der Mittelverwendung soll mittels Botschaft und allgemeinverbindlichem Bundesbeschluss erfolgen. Diese Vorlage ist im Anschluss an die Bereinigung der FinöV-Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten; sie wird auch über die Art des Einbezuges der Ostschweiz, z. B. durch die Strecke Zürich-St. Gallen-München, Auskunft geben.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das heutige Angebot auf der Achse Zürich-St. Gallen-München bezüglich Reisezeit, eingesetztem Rollmaterial und Taktangebot ungenügend ist. Er strebt deshalb gemeinsam mit Deutschland eine wesentliche Verbesserung des Angebotes an.</p><p>Zu diesem Zweck haben der Vorsteher des EVED, Bundesrat Moritz Leuenberger, sowie der deutsche Verkehrsminister Matthias Wissmann eine Vereinbarung "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz" unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung hat die Schweiz die Garantie, dass auch Deutschland trotz knapper finanzieller Mittel und grosser Aufwendungen für den Ausbau der Verkehrswege zwischen den alten und neuen Bundesländern die Zufahrten zur Schweiz prioritär behandelt und für die Finanzierung von Massnahmen auf seinem Territorium aufkommt. Die Ratifizierung der Vereinbarung durch die eidgenössischen Räte ist allerdings Voraussetzung dafür, dass die Vereinbarung in Kraft gesetzt werden und der gemeinsame Lenkungsausschuss seine Arbeit zur Umsetzung der notwendigen Massnahmen in Angriff nehmen können.</p><p>2. Konkrete Schritte sind bereits eingeleitet worden. Auf der Basis der bilateralen Vereinbarung bestellte die DB AG neue, klimatisierte Diesel-Neigezüge, deren Emissionsniveau demjenigen eines modernen, sauberen Euro-2-Lastwagens entspricht. Gemäss Absichten der DB AG sollen ab 1999 täglich pro Richtung sechs Verbindungen im Zweistundentakt angeboten werden. Luftfederung, geschlossene Toilettensysteme, behindertengerechte Ausstattung und Business-Abteile sorgen für eine deutliche Komfortsteigerung.</p><p>Dank den markant besseren Umweltwerten der neuen Neigezüge erlaubt die Schweiz neu die Weiterfahrt dieser Dieselzüge bis nach Zürich. Damit kann auf den zeitintensiven Lokomotivwechsel in Lindau verzichtet werden. Gemäss Angaben der DB AG ist mit diesen Massnahmen eine Fahrzeit von knapp über 3 Stunden und 30 Minuten zwischen Zürich und München erreichbar. Ein allfälliger Halt im Flughafen Zürich-Kloten würde die Fahrzeit um rund 5 Minuten erhöhen. Mit dieser Reisezeiteinsparung von rund 40 Minuten wird die Bahn im Vergleich zum Auto und Flugzeug konkurrenzfähiger.</p><p>Mit einem Durchgangsbahnhof auf dem Lindauer Festland anstelle der Fahrt in den Kopfbahnhof auf der Insel sowie weiteren kleinen Massnahmen liesse sich in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehntes das in der Vereinbarung genannte Fahrziel von 3 Stunden und 15 Minuten praktisch erreichen.</p><p>3. Der Bundesrat hat mit der bilateralen Vereinbarung mit Deutschland über die Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat die notwendigen Massnahmen auf ministerieller Ebene bereits ergriffen. Die beiden Verkehrsminister haben ferner eine Zusatzerklärung unterzeichnet, welche bei ausgewiesenem Bedarf die Realisierung zusätzlicher Massnahmen erlaubt.</p><p>Zur Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen ist im Abkommen ein gemeinsamer Lenkungsausschuss vorgesehen. Dieser wird die Verkehrsentwicklung auf allen Achsen laufend verfolgen. Sollte die tatsächliche Entwicklung von der heutigen Einschätzung abweichen, so dass die im Abkommen vorgesehenen Massnahmen zur Engpassbeseitigung nicht ausreichen würden, wäre er verpflichtet, die notwendigen Zusatzmassnahmen einzuleiten.</p><p>Die Schweizer Delegation des Lenkungsausschusses wird den regelmässigem Kontakt mit den betroffenen Kantonen pflegen. Hierzu wurde ein Kontaktgremium gebildet. Zudem stellt sie den Informationsaustausch mit Organisationen wie z. B. dem ständigen Verkehrsausschuss der Deutsch-Schweizerischen Raumordnungskommission sicher.</p><p>Weitere Schritte zur Konkretisierung der Massnahmen sind erst möglich, wenn die Ratifizierung der Vereinbarung durch die eidgenössischen Räte erfolgt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die verschiedenen - und teilweise überwiesenen - parlamentarischen Vorstösse zur Entwicklung der zukunftsträchtigen, aber heute völlig veralteten Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München haben bisher nicht zu konkreten Verbesserungen geführt (vgl. Motion 96.3639). Angesichts der Untätigkeit der Bahn wird die Flugverbindung ausgebaut, während Anträge auf die Konzessionierung von (offenbar rentablen) Autobusverbindungen mit einem regelmässigen Linienbetrieb auf dieser Strecke nur noch mit rechtlichen Mitteln abgewehrt werden können (Bundesgerichtsentscheid vom 9. Juni 1997). Der St. Galler Regierungsrat befürchtet nun gar, dass die Strecke Zürich-St. Gallen-München nicht mehr zu den Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs gehöre, nachdem in den Verfassungsbestimmungen neu nur noch generell vom Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz die Rede sei.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit zu bestätigen, dass zum Anschluss der Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz selbstverständlich der Ausbau und die Entwicklung der Linie Zürich-St. Gallen-München gehören?</p><p>2. Ist er nicht der Auffassung, dass es jetzt - statt unverbindlicher Ankündigungen - an der Zeit wäre, konkrete Schritte zur Entwicklung dieser Linie einzuleiten?</p><p>3. Ist er bereit, entsprechende Bemühungen auch auf der Ebene der Verkehrsminister zu unterstützen?</p>
- Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
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