Überstunden in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
97.1139
- Id
-
19971139
- Updated
-
24.06.2025 22:22
- Language
-
de
- Title
-
Überstunden in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltung;Überstunde;Statistik
- 1
-
- L06K070205030210, Überstunde
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L03K020218, Statistik
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Aufgrund der dezentralen Struktur der Bundesverwaltung ist die Bewirtschaftung von Überzeit in erster Linie Aufgabe der einzelnen Bundesämter bzw. der Mitarbeitenden und ihrer direkten Vorgesetzten.</p><p>Auf der Ebene gesamte Bundesverwaltung (allgemeine Bundesverwaltung inklusive Rüstungsunternehmen, Post, Swisscom und SBB) existiert keine Übersicht über die Zahl der geleisteten Überstunden. Zentral erfasst werden in der allgemeinen Bundesverwaltung hingegen die ausbezahlten Überstunden. Gewisse Rückschlüsse auf die geleistete Überzeit und deren Verteilung auf Lohnklassen und Geschlechter erlauben die im folgenden unter Ziffer 4 gemachten Angaben.</p><p>4. In der allgemeinen Bundesverwaltung verteilen sich die in den Jahren 1995 und 1996 ausbezahlten Überstunden wie folgt auf die Lohnklassen und auf Frauen und Männer (gerundet auf 500 Stunden):</p><p>a. Lohnklassen 1 bis 11:</p><p>- 1995: Frauen, 5500; Männer, 14 500; Total, 20 000;</p><p>- 1996: 4000; 11 000; 15 000;</p><p>b. Lohnklassen 12 bis 17:</p><p>- 1995: 8000; 29 500; 37 500;</p><p>- 1996: 7000; 24 500; 31 500;</p><p>c. Lohnklassen 18 bis 23:</p><p>- 1995: 5000; 52 500; 57 500;</p><p>- 1996: 5500; 36 500; 42 000;</p><p>d. Gesamttotal:</p><p>- 1995: 18 500; 96 500; 115 000;</p><p>- 1996: 16 500; 72 000; 88 500.</p><p>Nach der Definition der Bundesverwaltung kann nur Arbeitszeit als Überzeit angerechnet werden, die über die Normalarbeitszeit von 42 Stunden hinaus geleistet wird. Überzeit gelangt deshalb bei Teilzeitpensen selten zur Anwendung. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die über das Pensum hinaus geleistete Arbeitszeit als sogenannte Mehrarbeit bezeichnet, welche zum Teil anders behandelt wird als Überzeit. Überzeit kann nur bei Beschäftigten bis Lohnklasse 23 bar vergütet werden, und zwar im Ausmass von maximal 150 Stunden pro Jahr.</p><p>Gemäss obenstehender Tabelle und bezogen auf die rund 31 000 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden der allgemeinen Bundesverwaltung in den Besoldungsklassen 1 bis 23 ergibt sich somit für das Jahr 1996 eine durchschnittliche Pro-Kopf-Auszahlung von 2,9 Überstunden (1995 betrug diese Durchschnittszahl 3,5 Stunden, bei damals noch 33 000 Vollzeitbeschäftigten in den Lohnklassen 1 bis 23).</p><p>1996 wurden zudem 32 500 Stunden Mehrarbeitszeit ausbezahlt (davon 25 000 Stunden an weibliche Beschäftigte, welche 1996 56 Prozent der Teilzeitbeschäftigten ausmachten). Für 1995 belief sich die ausbezahlte Mehrarbeitszeit auf 53 500 Stunden (davon 39 000 Stunden an Frauen).</p><p>Da die ausbezahlten Stunden nicht mit der insgesamt geleisteten Überzeit und Mehrarbeit übereinstimmen, haben diese Angaben nur beschränkte Aussagekraft. Der Rückgang bei der ausbezahlten Überzeit und Mehrarbeit konnte durch eine restriktivere Arbeitszeitbewirtschaftung, einen noch gezielteren Einsatz der personellen Ressourcen und den Vollzug zahlreicher Massnahmen zur Verbesserung von Effektivität und Effizienz erreicht werden.</p><p>Trotzdem hat sich in der Bundesverwaltung der Arbeitsdruck über weite Bereiche stark erhöht. Ohne dass das bisherige Arbeitsvolumen abgenommen hat, müssen zusätzliche Aufgaben mit gleichbleibendem oder sinkendem Personalbestand bewältigt werden.</p><p>Für 1998 gilt weiterhin die bereits für 1997 beschlossene Kreditsperre, was zur Folge hat, dass freigewordene Stellen in grösserem Umfang nicht wiederbesetzt werden können und dass das Arbeitsvolumen in erneut kürzerer Zeit erledigt werden muss. Im Rahmen der Personalmassnahmen 1998 ist ausserdem vorgesehen, die Voraussetzungen für die Auszahlung von Überzeit ein weiteres Mal einzuschränken.</p><p>5. Zur Anzahl abgeschriebener Überstunden besteht kein statistisches Grundlagenmaterial. Es trifft jedoch wie in der Privatwirtschaft auch für die Bundesverwaltung zu, dass insbesondere in Kaderpositionen Überstunden häufig nicht oder nur teilweise kompensiert werden können.</p><p>6. Einen Beschäftigungseffekt können selbstverständlich nur diejenigen Überstunden auslösen, die ausbezahlt werden oder abgeschrieben werden müssen. Bei der Annahme einer jährlichen Arbeitszeit von 1950 Stunden entspricht das 1996 in der allgemeinen Bundesverwaltung ausbezahlte Überzeitvolumen etwa 45 Stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Privatwirtschaft wurden in den letzten Jahren Stellen abgebaut, und gleichzeitig wurde die Belastung der verbleibenden Angestellten erhöht. Da der Bund unter dem Spardiktat auch Stellen abgebaut hat, stellt sich die Frage, wie sich die Belastung entwickelt hat. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden Überstunden in der Bundesverwaltung vollständig erfasst?</p><p>2. Wie viele Überstunden wurden in den letzten zwei Jahren in der Bundesverwaltung geleistet?</p><p>3. Wie sind diese Überstunden auf die verschiedenen Lohnklassen und auf Frauen und Männer verteilt?</p><p>4. Wie viele Überstunden wurden ausbezahlt?</p><p>5. Wie viele Überstunden mussten abgeschrieben werden?</p><p>6. Wie viele Stellen müssten geschaffen werden, damit sämtliche Überstunden abgebaut werden könnten?</p>
- Überstunden in der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1.-3. Aufgrund der dezentralen Struktur der Bundesverwaltung ist die Bewirtschaftung von Überzeit in erster Linie Aufgabe der einzelnen Bundesämter bzw. der Mitarbeitenden und ihrer direkten Vorgesetzten.</p><p>Auf der Ebene gesamte Bundesverwaltung (allgemeine Bundesverwaltung inklusive Rüstungsunternehmen, Post, Swisscom und SBB) existiert keine Übersicht über die Zahl der geleisteten Überstunden. Zentral erfasst werden in der allgemeinen Bundesverwaltung hingegen die ausbezahlten Überstunden. Gewisse Rückschlüsse auf die geleistete Überzeit und deren Verteilung auf Lohnklassen und Geschlechter erlauben die im folgenden unter Ziffer 4 gemachten Angaben.</p><p>4. In der allgemeinen Bundesverwaltung verteilen sich die in den Jahren 1995 und 1996 ausbezahlten Überstunden wie folgt auf die Lohnklassen und auf Frauen und Männer (gerundet auf 500 Stunden):</p><p>a. Lohnklassen 1 bis 11:</p><p>- 1995: Frauen, 5500; Männer, 14 500; Total, 20 000;</p><p>- 1996: 4000; 11 000; 15 000;</p><p>b. Lohnklassen 12 bis 17:</p><p>- 1995: 8000; 29 500; 37 500;</p><p>- 1996: 7000; 24 500; 31 500;</p><p>c. Lohnklassen 18 bis 23:</p><p>- 1995: 5000; 52 500; 57 500;</p><p>- 1996: 5500; 36 500; 42 000;</p><p>d. Gesamttotal:</p><p>- 1995: 18 500; 96 500; 115 000;</p><p>- 1996: 16 500; 72 000; 88 500.</p><p>Nach der Definition der Bundesverwaltung kann nur Arbeitszeit als Überzeit angerechnet werden, die über die Normalarbeitszeit von 42 Stunden hinaus geleistet wird. Überzeit gelangt deshalb bei Teilzeitpensen selten zur Anwendung. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die über das Pensum hinaus geleistete Arbeitszeit als sogenannte Mehrarbeit bezeichnet, welche zum Teil anders behandelt wird als Überzeit. Überzeit kann nur bei Beschäftigten bis Lohnklasse 23 bar vergütet werden, und zwar im Ausmass von maximal 150 Stunden pro Jahr.</p><p>Gemäss obenstehender Tabelle und bezogen auf die rund 31 000 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden der allgemeinen Bundesverwaltung in den Besoldungsklassen 1 bis 23 ergibt sich somit für das Jahr 1996 eine durchschnittliche Pro-Kopf-Auszahlung von 2,9 Überstunden (1995 betrug diese Durchschnittszahl 3,5 Stunden, bei damals noch 33 000 Vollzeitbeschäftigten in den Lohnklassen 1 bis 23).</p><p>1996 wurden zudem 32 500 Stunden Mehrarbeitszeit ausbezahlt (davon 25 000 Stunden an weibliche Beschäftigte, welche 1996 56 Prozent der Teilzeitbeschäftigten ausmachten). Für 1995 belief sich die ausbezahlte Mehrarbeitszeit auf 53 500 Stunden (davon 39 000 Stunden an Frauen).</p><p>Da die ausbezahlten Stunden nicht mit der insgesamt geleisteten Überzeit und Mehrarbeit übereinstimmen, haben diese Angaben nur beschränkte Aussagekraft. Der Rückgang bei der ausbezahlten Überzeit und Mehrarbeit konnte durch eine restriktivere Arbeitszeitbewirtschaftung, einen noch gezielteren Einsatz der personellen Ressourcen und den Vollzug zahlreicher Massnahmen zur Verbesserung von Effektivität und Effizienz erreicht werden.</p><p>Trotzdem hat sich in der Bundesverwaltung der Arbeitsdruck über weite Bereiche stark erhöht. Ohne dass das bisherige Arbeitsvolumen abgenommen hat, müssen zusätzliche Aufgaben mit gleichbleibendem oder sinkendem Personalbestand bewältigt werden.</p><p>Für 1998 gilt weiterhin die bereits für 1997 beschlossene Kreditsperre, was zur Folge hat, dass freigewordene Stellen in grösserem Umfang nicht wiederbesetzt werden können und dass das Arbeitsvolumen in erneut kürzerer Zeit erledigt werden muss. Im Rahmen der Personalmassnahmen 1998 ist ausserdem vorgesehen, die Voraussetzungen für die Auszahlung von Überzeit ein weiteres Mal einzuschränken.</p><p>5. Zur Anzahl abgeschriebener Überstunden besteht kein statistisches Grundlagenmaterial. Es trifft jedoch wie in der Privatwirtschaft auch für die Bundesverwaltung zu, dass insbesondere in Kaderpositionen Überstunden häufig nicht oder nur teilweise kompensiert werden können.</p><p>6. Einen Beschäftigungseffekt können selbstverständlich nur diejenigen Überstunden auslösen, die ausbezahlt werden oder abgeschrieben werden müssen. Bei der Annahme einer jährlichen Arbeitszeit von 1950 Stunden entspricht das 1996 in der allgemeinen Bundesverwaltung ausbezahlte Überzeitvolumen etwa 45 Stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Privatwirtschaft wurden in den letzten Jahren Stellen abgebaut, und gleichzeitig wurde die Belastung der verbleibenden Angestellten erhöht. Da der Bund unter dem Spardiktat auch Stellen abgebaut hat, stellt sich die Frage, wie sich die Belastung entwickelt hat. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden Überstunden in der Bundesverwaltung vollständig erfasst?</p><p>2. Wie viele Überstunden wurden in den letzten zwei Jahren in der Bundesverwaltung geleistet?</p><p>3. Wie sind diese Überstunden auf die verschiedenen Lohnklassen und auf Frauen und Männer verteilt?</p><p>4. Wie viele Überstunden wurden ausbezahlt?</p><p>5. Wie viele Überstunden mussten abgeschrieben werden?</p><p>6. Wie viele Stellen müssten geschaffen werden, damit sämtliche Überstunden abgebaut werden könnten?</p>
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