Haltung der Schweizer Delegation an der CITES

ShortId
97.1146
Id
19971146
Updated
14.11.2025 07:13
Language
de
Title
Haltung der Schweizer Delegation an der CITES
AdditionalIndexing
Präsenz der Schweiz im Ausland;internationales Abkommen;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt;internationales Treffen
1
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K10020107, internationales Treffen
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch eine Superprovisorische Verfügung des Amtsgerichts Bern-Laupen wurde die gegen den Chef der schweizerischen CITES-Delegation gerichtete Kampagne von Greenpeace gestoppt. Ein Rekurs sowie eine Appellation von Greenpeace wurden durch die zuständigen Instanzen abgewiesen. Aus Gründen der Gewaltentrennung hielt es der Bundesrat für unzweckmässig, sich öffentlich in dieser Sache zu äussern.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>zu Frage 1: Das Mandat der Delegation kommt wie folgt zustande: Die vom CITES-Sekretariat erhaltenen Unterlagen werden an die Mitglieder der neunköpfigen Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens verteilt und von diesen geprüft. Diese Kommission besteht aus neun Experten der Zoologie, Botanik, Wildtierhaltung sowie des zoologischen und botanischen Naturschutzes. Sie diskutiert gemeinsam mit dem Landesforstamt des Fürstentums Liechtenstein jeden einzelnen Antrag und formuliert Empfehlungen. Dabei berücksichtigt die Kommission namentlich, ob die Anträge die von der CITES-Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Kriterien für die Aufnahme von Arten in die Anhänge erfüllen, ob allfällige Vollzugsprobleme zu erwarten sind und ob die schweizerische Haltung konsistent mit der Politik des Bundes im Inland und in anderen internationalen Gremien ist. Aufgrund dieser Empfehlungen verfasst das Bundesamt für Veterinärwesen einen Entwurf für einen Antrag an den Bundesrat. Dieser Entwurf wird an alle interessierten Bundesämter zur Stellungnahme übermittelt und durchläuft anschliessend ein Mitberichtsverfahren auf Departementsstufe, bevor der Bundesrat entscheidet.</p><p>zu Frage 2: Die Delegation erstellt nach jeder Tagung der Verragsstaatenkonferenz einen detaillierten, verwaltungsinternen Bericht, der dem Generalsekretariat des EVD sowie sämtlichen Bundesstellen, die in Zusammenhang mit der Festlegung des Mandats konsultiert worden waren, zugestellt wird. Die Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens setzt sich, ebenfalls routinemässig, mit diesem Bericht eingehend auseinander. Weder in Zusammenhang mit der diesjährigen noch mit früheren Tagungen wurde festgestellt, dass die Delegation ihr Mandat überschritten hätte.</p><p>Zu Frage 3: Als Ergebnis der Antworten auf die Fragen 1 und 2 lautet die Antwort auf diese Frage Ja.</p><p>Zu Frage 4: Im Vorfeld der Tagungen der Konferenz der CITES-Vertragsstaaten veröffentlicht der Presse- und Informationsdienst des EVD jeweils eine Pressemitteilung, in der auf die wesentlichen Fragen eingegangen und in der das Mandat der schweizerischen Delegation erläutert wird, soweit dies praktisch möglich und nicht aus verhandlungstaktischer Sicht unzweckmässig ist. Diese Praxis wird auch inskünftig beibehalten werden. Um die schweizerische Haltung in Sachen CITES gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen, hat das BVET ferner die Broschüre "Die Schweiz und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)" verfasst, welche auf alle im gegebenen Zusammenhang gestellten Fragen eingeht. Sie wurde am 4. Juni 1997 veröffentlicht und kann von jedermann unentgeltlich bezogen werden. </p><p>Im übrigen beabsichtigt der Bundesrat, die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit interessierten Nichtregierungsorganisationen bei der Vorbereitung von und Mitwirkung an internationalen Konferenzen, einschliesslich von Vertragsparteienkonferenzen von Übereinkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, für alle Behördenstellen einheitlich zu regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz wurde von Greenpeace heftig kritisiert, und diese Kritik ist von offizieller Seite nicht zurückgewiesen worden. Dem Schweizer Delegationsleiter wird vorgeworfen, zu denjenigen zu gehören, die sich am stärksten gegen die Massnahmen zum Schutz gefährdeter Arten stellen. Die Vorstellung, dieser Vorwurf könnte berechtigt sein, hat die Öffentlichkeit schockiert, und die Bevölkerung fragt sich, was die Schweizer Delegation dazu veranlasst haben könnte, derart wenig Bereitschaft zu zeigen, sich für die gefährdeten (meist ausländischen) Arten einzusetzen, und den Handel mit ihnen zu verbieten. Dieselbe Besorgnis wurde bereits zu Beginn der Kampagne zum Verbot der Anti-Personenminen ausgedrückt; auch dort war die Haltung der Schweiz völlig unverständlich (vgl. Geschäft 95.5202). Da im Falle der CITES-Konferenz wieder eine solche Haltung eingenommen wurde, sehe ich mich veranlasst, den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zu ersuchen:</p><p>1. Auf welcher Grundlage trifft die Schweizer Delegation an der CITES ihre Entscheidungen? Was veranlasst sie zu dieser restriktiven Haltung?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Entscheidungen der Schweizer Delegation einer Nachprüfung unterzogen? Wenn ja, tat er dies im Zusammenhang mit den öffentlichen Anschuldigungen oder werden solche Nachprüfungen regelmässig durchgeführt?</p><p>3. Stützt der Bundesrat die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Bevölkerung sich künftig nicht mehr über die Haltung der Schweizer Vertreter wundern und den Eindruck haben muss, die Delegation sperre sich und habe Mühe, sich für eine gute Sache einzusetzen?</p>
  • Haltung der Schweizer Delegation an der CITES
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch eine Superprovisorische Verfügung des Amtsgerichts Bern-Laupen wurde die gegen den Chef der schweizerischen CITES-Delegation gerichtete Kampagne von Greenpeace gestoppt. Ein Rekurs sowie eine Appellation von Greenpeace wurden durch die zuständigen Instanzen abgewiesen. Aus Gründen der Gewaltentrennung hielt es der Bundesrat für unzweckmässig, sich öffentlich in dieser Sache zu äussern.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>zu Frage 1: Das Mandat der Delegation kommt wie folgt zustande: Die vom CITES-Sekretariat erhaltenen Unterlagen werden an die Mitglieder der neunköpfigen Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens verteilt und von diesen geprüft. Diese Kommission besteht aus neun Experten der Zoologie, Botanik, Wildtierhaltung sowie des zoologischen und botanischen Naturschutzes. Sie diskutiert gemeinsam mit dem Landesforstamt des Fürstentums Liechtenstein jeden einzelnen Antrag und formuliert Empfehlungen. Dabei berücksichtigt die Kommission namentlich, ob die Anträge die von der CITES-Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Kriterien für die Aufnahme von Arten in die Anhänge erfüllen, ob allfällige Vollzugsprobleme zu erwarten sind und ob die schweizerische Haltung konsistent mit der Politik des Bundes im Inland und in anderen internationalen Gremien ist. Aufgrund dieser Empfehlungen verfasst das Bundesamt für Veterinärwesen einen Entwurf für einen Antrag an den Bundesrat. Dieser Entwurf wird an alle interessierten Bundesämter zur Stellungnahme übermittelt und durchläuft anschliessend ein Mitberichtsverfahren auf Departementsstufe, bevor der Bundesrat entscheidet.</p><p>zu Frage 2: Die Delegation erstellt nach jeder Tagung der Verragsstaatenkonferenz einen detaillierten, verwaltungsinternen Bericht, der dem Generalsekretariat des EVD sowie sämtlichen Bundesstellen, die in Zusammenhang mit der Festlegung des Mandats konsultiert worden waren, zugestellt wird. Die Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens setzt sich, ebenfalls routinemässig, mit diesem Bericht eingehend auseinander. Weder in Zusammenhang mit der diesjährigen noch mit früheren Tagungen wurde festgestellt, dass die Delegation ihr Mandat überschritten hätte.</p><p>Zu Frage 3: Als Ergebnis der Antworten auf die Fragen 1 und 2 lautet die Antwort auf diese Frage Ja.</p><p>Zu Frage 4: Im Vorfeld der Tagungen der Konferenz der CITES-Vertragsstaaten veröffentlicht der Presse- und Informationsdienst des EVD jeweils eine Pressemitteilung, in der auf die wesentlichen Fragen eingegangen und in der das Mandat der schweizerischen Delegation erläutert wird, soweit dies praktisch möglich und nicht aus verhandlungstaktischer Sicht unzweckmässig ist. Diese Praxis wird auch inskünftig beibehalten werden. Um die schweizerische Haltung in Sachen CITES gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen, hat das BVET ferner die Broschüre "Die Schweiz und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)" verfasst, welche auf alle im gegebenen Zusammenhang gestellten Fragen eingeht. Sie wurde am 4. Juni 1997 veröffentlicht und kann von jedermann unentgeltlich bezogen werden. </p><p>Im übrigen beabsichtigt der Bundesrat, die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit interessierten Nichtregierungsorganisationen bei der Vorbereitung von und Mitwirkung an internationalen Konferenzen, einschliesslich von Vertragsparteienkonferenzen von Übereinkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, für alle Behördenstellen einheitlich zu regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz wurde von Greenpeace heftig kritisiert, und diese Kritik ist von offizieller Seite nicht zurückgewiesen worden. Dem Schweizer Delegationsleiter wird vorgeworfen, zu denjenigen zu gehören, die sich am stärksten gegen die Massnahmen zum Schutz gefährdeter Arten stellen. Die Vorstellung, dieser Vorwurf könnte berechtigt sein, hat die Öffentlichkeit schockiert, und die Bevölkerung fragt sich, was die Schweizer Delegation dazu veranlasst haben könnte, derart wenig Bereitschaft zu zeigen, sich für die gefährdeten (meist ausländischen) Arten einzusetzen, und den Handel mit ihnen zu verbieten. Dieselbe Besorgnis wurde bereits zu Beginn der Kampagne zum Verbot der Anti-Personenminen ausgedrückt; auch dort war die Haltung der Schweiz völlig unverständlich (vgl. Geschäft 95.5202). Da im Falle der CITES-Konferenz wieder eine solche Haltung eingenommen wurde, sehe ich mich veranlasst, den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zu ersuchen:</p><p>1. Auf welcher Grundlage trifft die Schweizer Delegation an der CITES ihre Entscheidungen? Was veranlasst sie zu dieser restriktiven Haltung?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Entscheidungen der Schweizer Delegation einer Nachprüfung unterzogen? Wenn ja, tat er dies im Zusammenhang mit den öffentlichen Anschuldigungen oder werden solche Nachprüfungen regelmässig durchgeführt?</p><p>3. Stützt der Bundesrat die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Bevölkerung sich künftig nicht mehr über die Haltung der Schweizer Vertreter wundern und den Eindruck haben muss, die Delegation sperre sich und habe Mühe, sich für eine gute Sache einzusetzen?</p>
    • Haltung der Schweizer Delegation an der CITES

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