Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe

ShortId
97.1147
Id
19971147
Updated
24.06.2025 23:13
Language
de
Title
Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe
AdditionalIndexing
Lohn;Offizier;Schiffs- und Flugpersonal;Expertenkommission;Luftwaffe;Fliegertruppen
1
  • L05K0804030203, Luftwaffe
  • L05K0402030802, Fliegertruppen
  • L05K0402030301, Offizier
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K1801020503, Schiffs- und Flugpersonal
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beurteilt die Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe, erhoben in der "Weltwoche" vom 2. Oktober 1997, als nicht korrekt. Der Artikel enthält eine Vielzahl falscher Fakten.</p><p>Die Aufgaben der Flugsicherheitskommission wurden an einem Seminar der Luftwaffe vom 21./22. Oktober 1997 überprüft. Die Seminarteilnehmer entschieden einstimmig, der Flugsicherheit noch vermehrt Bedeutung zu schenken. In Zukunft wird der Zugang der Verantwortungsträger und der Flugsicherheitskommission zu den Kommandostufen, Betrieben, Fachgremien und Einheiten der Luftwaffe für Belange der Flugsicherheit vereinfacht und institutionalisiert. Zur rationelleren Geschäftsabwicklung wird die Zahl der Kommissionsmitglieder von heute 18 auf 10 reduziert. Ein Auftrag, wonach 18 neue Mitglieder für die Kommission vorzuschlagen seien, wurde nie erteilt.</p><p>Nicht die Flugsicherheitskommission war für die Untersuchung der fliegerischen Verfehlungen des Kommandanten der Luftwaffe zuständig, sondern der Chef EMD, der seinerseits den Oberauditor mit dieser Aufgabe beauftragte. Dieser zog in seinem Schlussbericht folgendes Fazit:</p><p>"Es kann festgestellt werden, dass Korpskommandant Carrel in beiden Fällen grundsätzlich nicht anders behandelt worden ist als andere Piloten auch." Die Flugsicherheitskommission selber kann bei der Beurteilung dieser Angelegenheit einstimmig zum Schluss, dass eine Belehrung angemessen sei.</p><p>2. Am 16. März 1992, vor der Übernahme des Kommandos der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, hat der Bundesrat Herrn Carrel die Bewilligung erteilt, weiterhin Kampfflugzeuge pilotieren zu dürfen.</p><p>Die Verordnung über den militärischen Flugdienst (MFV), in der u. a. die Vergütungsfrage geregelt wird, wurde im Rahmen der Arbeiten zur Armeereform 95 durch das Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen überarbeitet. Die Totalrevision wurde durch den Bundesrat auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. Eine weitere Teilrevision der MFV wird auf 1. Januar 1998 in Kraft treten.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass der Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes und der Kommandant der Luftwaffe am 20. Oktober 1997 in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ausführlich Auskunft gegeben haben.</p><p>3. Der Kommandant der Luftwaffe ist für die Wahl und die Entlassung der Mitglieder der Flugsicherheitskommission zuständig. Gemäss Befehl der Luftwaffe 2.0.7 sind die Funktionen, die in der Kommission Einsitz zu nehmen haben, vorgegeben. Die entsprechenden Funktionsträger sind de facto Mitglieder der Kommission.</p><p>Nur die Vertreter der Fliegerbrigade 31 (zwei Berufs- und zwei Milizmilitärpiloten), der Flugplatzbrigade 32 (ein Flugplatzoffizier) und der Fallschirmaufklärungsschule (ein Instruktionsoffizier) sind persönlich durch den entsprechenden Brigaden- bzw. Schulkommandanten zu bezeichnen. Aufgrund des Entscheides am Luftwaffenseminar III/97 wird der Befehl der Luftwaffe 2.0.7 neu gefasst.</p><p>Die Flugsicherheitskommission ist ein reines Fachgremium; die Flugunfallprävention sowie die fachtechnische Beratung der Kommandanten steht im Vordergrund. Sie ist keine Untersuchungskommission. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit allen Führungsstufen die maximale Flugsicherheit zu erreichen. Es besteht kein Anlass, die Unabhängigkeit der Kommission in Zweifel zu ziehen.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates drängen sich keine Massnahmen personeller und/oder organisatorischer Art auf. Der Kommandant der Luftwaffe geht die Probleme, wo es solche gibt, mit Sorgfalt und Umsicht an. Er informiert den Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes laufend über die Aktivitäten innerhalb der Luftwaffe. Unter der Leitung von Korpskommandant Carrel und dank seinen Bemühungen, Erfahrungen in der Luftkriegführung umzusetzen, hat sich unsere Luftwaffe zu einer leistungsfähigen Waffengattung entwickelt, der vor allem auch unsere Nachbarländer mit grosser Achtung begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der "Weltwoche" vom 2. Oktober 1997 wird am Kommandanten der Luftwaffe, Fernand Carrel, massive Kritik geübt.</p><p>Unter anderem wird dem Luftwaffenchef vorgeworfen, dass er die 20köpfige Kommission für Flugsicherheit, die mit der Untersuchung seiner aviatischen Fehlleistungen vom 19. Juni 1996 und 19. November 1996 betraut war, auflösen will, weil sie offenbar nicht bereit war, bei Herrn Carrel beide Augen zuzudrücken und ihn anders zu behandeln als die übrigen Piloten.</p><p>Die Flugsicherheitskommission kam zum Schluss, dass die getroffene Sanktion (Belehrung) sowie die Art der Erledigung (kein Disziplinarverfahren) der Schwere der Verfehlungen nicht angemessen sei. Ebenso soll die Kommission gerügt haben, dass Herr Carrel der Meldepflicht nicht nachgekommen sei. Erst auf sanften Druck der Kommission sollen die Vorfälle dem EMD-Chef gemeldet worden sein.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Vorwürfen? Wie beurteilt er das Verhalten von Herrn Carrel?</p><p>2. Trifft es zu, dass Fernand Carrel 1994 die Abschaffung der Altersbegrenzung für Militärpiloten "durchgeboxt" und sich damit die weitere Ausrichtung der Flugrisikoprämie von rund 45 000 Franken pro Jahr gesichert hat? Wer war für die entsprechende Verordnungsänderung zuständig?</p><p>3. Wer ist für die Wahl und die Entlassung der Mitglieder der Flugsicherheitskommission zuständig? Ist die erforderliche Unabhängigkeit dieser Kommission gewährleistet?</p><p>4. Drängen sich nach Ansicht des Bundesrates Massnahmen personeller und/oder organisatorischer Art auf? Wenn ja, welche?</p>
  • Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beurteilt die Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe, erhoben in der "Weltwoche" vom 2. Oktober 1997, als nicht korrekt. Der Artikel enthält eine Vielzahl falscher Fakten.</p><p>Die Aufgaben der Flugsicherheitskommission wurden an einem Seminar der Luftwaffe vom 21./22. Oktober 1997 überprüft. Die Seminarteilnehmer entschieden einstimmig, der Flugsicherheit noch vermehrt Bedeutung zu schenken. In Zukunft wird der Zugang der Verantwortungsträger und der Flugsicherheitskommission zu den Kommandostufen, Betrieben, Fachgremien und Einheiten der Luftwaffe für Belange der Flugsicherheit vereinfacht und institutionalisiert. Zur rationelleren Geschäftsabwicklung wird die Zahl der Kommissionsmitglieder von heute 18 auf 10 reduziert. Ein Auftrag, wonach 18 neue Mitglieder für die Kommission vorzuschlagen seien, wurde nie erteilt.</p><p>Nicht die Flugsicherheitskommission war für die Untersuchung der fliegerischen Verfehlungen des Kommandanten der Luftwaffe zuständig, sondern der Chef EMD, der seinerseits den Oberauditor mit dieser Aufgabe beauftragte. Dieser zog in seinem Schlussbericht folgendes Fazit:</p><p>"Es kann festgestellt werden, dass Korpskommandant Carrel in beiden Fällen grundsätzlich nicht anders behandelt worden ist als andere Piloten auch." Die Flugsicherheitskommission selber kann bei der Beurteilung dieser Angelegenheit einstimmig zum Schluss, dass eine Belehrung angemessen sei.</p><p>2. Am 16. März 1992, vor der Übernahme des Kommandos der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, hat der Bundesrat Herrn Carrel die Bewilligung erteilt, weiterhin Kampfflugzeuge pilotieren zu dürfen.</p><p>Die Verordnung über den militärischen Flugdienst (MFV), in der u. a. die Vergütungsfrage geregelt wird, wurde im Rahmen der Arbeiten zur Armeereform 95 durch das Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen überarbeitet. Die Totalrevision wurde durch den Bundesrat auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. Eine weitere Teilrevision der MFV wird auf 1. Januar 1998 in Kraft treten.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass der Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes und der Kommandant der Luftwaffe am 20. Oktober 1997 in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ausführlich Auskunft gegeben haben.</p><p>3. Der Kommandant der Luftwaffe ist für die Wahl und die Entlassung der Mitglieder der Flugsicherheitskommission zuständig. Gemäss Befehl der Luftwaffe 2.0.7 sind die Funktionen, die in der Kommission Einsitz zu nehmen haben, vorgegeben. Die entsprechenden Funktionsträger sind de facto Mitglieder der Kommission.</p><p>Nur die Vertreter der Fliegerbrigade 31 (zwei Berufs- und zwei Milizmilitärpiloten), der Flugplatzbrigade 32 (ein Flugplatzoffizier) und der Fallschirmaufklärungsschule (ein Instruktionsoffizier) sind persönlich durch den entsprechenden Brigaden- bzw. Schulkommandanten zu bezeichnen. Aufgrund des Entscheides am Luftwaffenseminar III/97 wird der Befehl der Luftwaffe 2.0.7 neu gefasst.</p><p>Die Flugsicherheitskommission ist ein reines Fachgremium; die Flugunfallprävention sowie die fachtechnische Beratung der Kommandanten steht im Vordergrund. Sie ist keine Untersuchungskommission. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit allen Führungsstufen die maximale Flugsicherheit zu erreichen. Es besteht kein Anlass, die Unabhängigkeit der Kommission in Zweifel zu ziehen.</p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates drängen sich keine Massnahmen personeller und/oder organisatorischer Art auf. Der Kommandant der Luftwaffe geht die Probleme, wo es solche gibt, mit Sorgfalt und Umsicht an. Er informiert den Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes laufend über die Aktivitäten innerhalb der Luftwaffe. Unter der Leitung von Korpskommandant Carrel und dank seinen Bemühungen, Erfahrungen in der Luftkriegführung umzusetzen, hat sich unsere Luftwaffe zu einer leistungsfähigen Waffengattung entwickelt, der vor allem auch unsere Nachbarländer mit grosser Achtung begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der "Weltwoche" vom 2. Oktober 1997 wird am Kommandanten der Luftwaffe, Fernand Carrel, massive Kritik geübt.</p><p>Unter anderem wird dem Luftwaffenchef vorgeworfen, dass er die 20köpfige Kommission für Flugsicherheit, die mit der Untersuchung seiner aviatischen Fehlleistungen vom 19. Juni 1996 und 19. November 1996 betraut war, auflösen will, weil sie offenbar nicht bereit war, bei Herrn Carrel beide Augen zuzudrücken und ihn anders zu behandeln als die übrigen Piloten.</p><p>Die Flugsicherheitskommission kam zum Schluss, dass die getroffene Sanktion (Belehrung) sowie die Art der Erledigung (kein Disziplinarverfahren) der Schwere der Verfehlungen nicht angemessen sei. Ebenso soll die Kommission gerügt haben, dass Herr Carrel der Meldepflicht nicht nachgekommen sei. Erst auf sanften Druck der Kommission sollen die Vorfälle dem EMD-Chef gemeldet worden sein.</p><p>Fragen:</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Vorwürfen? Wie beurteilt er das Verhalten von Herrn Carrel?</p><p>2. Trifft es zu, dass Fernand Carrel 1994 die Abschaffung der Altersbegrenzung für Militärpiloten "durchgeboxt" und sich damit die weitere Ausrichtung der Flugrisikoprämie von rund 45 000 Franken pro Jahr gesichert hat? Wer war für die entsprechende Verordnungsänderung zuständig?</p><p>3. Wer ist für die Wahl und die Entlassung der Mitglieder der Flugsicherheitskommission zuständig? Ist die erforderliche Unabhängigkeit dieser Kommission gewährleistet?</p><p>4. Drängen sich nach Ansicht des Bundesrates Massnahmen personeller und/oder organisatorischer Art auf? Wenn ja, welche?</p>
    • Vorwürfe gegen den Kommandanten der Luftwaffe

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