Gestohlenes Gold aus Südafrika
- ShortId
-
97.1148
- Id
-
19971148
- Updated
-
24.06.2025 23:26
- Language
-
de
- Title
-
Gestohlenes Gold aus Südafrika
- AdditionalIndexing
-
Rechtshilfe;Geldwäscherei;Südafrika;Gold;Diebstahl
- 1
-
- L05K1101010301, Gold
- L06K050102010202, Diebstahl
- L04K03040215, Südafrika
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Rechtshilfeersuchen aus Südafrika vom 8.7.94 wurde im Dezember 1996 von den schweizerischen Behörden erledigt, nachdem das Bundesgericht am 1.11.96 die Rekurse der Neuenburger Metallveredelungsfirma Metalor SA und zweier Genfer Privatbanken abgewiesen hatte. </p><p>Bei diesem Fall ging es um mehrere Tonnen Gold, die in Südafrika entwendet und bei Metalor umgearbeitet worden sein sollen. Das aus Minen gestohlene Gold ist laut der südafrikanischen Justiz heimlich aus dem Land geschafft worden. Es soll hauptsächlich in die Schweiz und nach Grossbritannien gelangt sein. </p><p>Das Rechtshilfeverfahren wurde durch zahlreiche Rekurse verzögert, die zu insgesamt vier Bundesgerichtsentscheiden führten (vom 28.12.94, vom 20.7.95, und zweimal vom 1.11.96).</p><p>Die Beschwerdeführer befürchteten, dass Südafrika unter dem Mantel der Rechtshilfe auch Informationen über Wechselkursvergehen erhalten wollte, die in der Schweiz nicht strafbar seien. Das Bundesgericht entschied aber, es komme allein darauf an, dass das in die Schweiz eingeführte Gold aus südafrikanischen Minen gestohlen worden sei. Südafrika habe belegt, dass es diese illegalen Goldgeschäfte bestrafen wolle. Deshalb wurde die Rechtshilfe bewilligt.</p><p>Parallel zum ersten Ersuchen ("Chemfix") vom 8.7.94 hat die südafrikanische Botschaft bereits am 9.11.95 ein zweites Ersuchen in einem weiteren analogen Fall ("Lotter/ Kruger") an die Schweizer Behörden übergeben. Darin geht es um weitere Goldtransporte in die Schweiz. Der neue Fall wurde unter den neuen Regeln des revidierten Rechtshilfegesetzes abgewickelt. Die Schlussverfügung des Neuenburger Untersuchungsrichters erging am 24. November 1997. Beschwerden sind innert 30 Tagen möglich.</p><p>Der mit der Behandlung der Rechtshilfe betraute Neuenburger Untersuchungsrichter hat keine Anhaltspunkte für eine Komplizenschaft der Firma Metalor in den illegalen Goldgeschäften gefunden. </p><p>Eine Uebernahme des Rechtshilfeverfahrens durch das BAP drängt sich nicht auf. </p><p></p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Republik Südafrika hat die Schweiz am 08.07.1994 um Rechtshilfe ersucht und zwar im Zusammenhang mit 7000kg gestohlenem Gold, das in der Schweiz liegen soll.</p><p>In seiner Antwort vom August 1996 auf die Interpellation Zisyadis 95.3619 hat der Bundesrat erklärt, dass nach zwei Beschwerden vor Bundesgericht eine weitere Serie von Beschwerden in die Wege geleitet sei und dass das Rechtshilfeverfahren noch keineswegs beendet sei.</p><p>Eine Voruntersuchung wegen Geldwäscherei wurde vom Neuenburger Untersuchungsrichter eröffnet.</p><p>Wie ist der heutige Stand in dieser Angelegenheit? Und falls es weitere Verzögerungen gegeben hat, können die Bundesbehörden aufgrund des revidierten Rechtshilfegesetzes auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinwirken?</p>
- Gestohlenes Gold aus Südafrika
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Rechtshilfeersuchen aus Südafrika vom 8.7.94 wurde im Dezember 1996 von den schweizerischen Behörden erledigt, nachdem das Bundesgericht am 1.11.96 die Rekurse der Neuenburger Metallveredelungsfirma Metalor SA und zweier Genfer Privatbanken abgewiesen hatte. </p><p>Bei diesem Fall ging es um mehrere Tonnen Gold, die in Südafrika entwendet und bei Metalor umgearbeitet worden sein sollen. Das aus Minen gestohlene Gold ist laut der südafrikanischen Justiz heimlich aus dem Land geschafft worden. Es soll hauptsächlich in die Schweiz und nach Grossbritannien gelangt sein. </p><p>Das Rechtshilfeverfahren wurde durch zahlreiche Rekurse verzögert, die zu insgesamt vier Bundesgerichtsentscheiden führten (vom 28.12.94, vom 20.7.95, und zweimal vom 1.11.96).</p><p>Die Beschwerdeführer befürchteten, dass Südafrika unter dem Mantel der Rechtshilfe auch Informationen über Wechselkursvergehen erhalten wollte, die in der Schweiz nicht strafbar seien. Das Bundesgericht entschied aber, es komme allein darauf an, dass das in die Schweiz eingeführte Gold aus südafrikanischen Minen gestohlen worden sei. Südafrika habe belegt, dass es diese illegalen Goldgeschäfte bestrafen wolle. Deshalb wurde die Rechtshilfe bewilligt.</p><p>Parallel zum ersten Ersuchen ("Chemfix") vom 8.7.94 hat die südafrikanische Botschaft bereits am 9.11.95 ein zweites Ersuchen in einem weiteren analogen Fall ("Lotter/ Kruger") an die Schweizer Behörden übergeben. Darin geht es um weitere Goldtransporte in die Schweiz. Der neue Fall wurde unter den neuen Regeln des revidierten Rechtshilfegesetzes abgewickelt. Die Schlussverfügung des Neuenburger Untersuchungsrichters erging am 24. November 1997. Beschwerden sind innert 30 Tagen möglich.</p><p>Der mit der Behandlung der Rechtshilfe betraute Neuenburger Untersuchungsrichter hat keine Anhaltspunkte für eine Komplizenschaft der Firma Metalor in den illegalen Goldgeschäften gefunden. </p><p>Eine Uebernahme des Rechtshilfeverfahrens durch das BAP drängt sich nicht auf. </p><p></p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Republik Südafrika hat die Schweiz am 08.07.1994 um Rechtshilfe ersucht und zwar im Zusammenhang mit 7000kg gestohlenem Gold, das in der Schweiz liegen soll.</p><p>In seiner Antwort vom August 1996 auf die Interpellation Zisyadis 95.3619 hat der Bundesrat erklärt, dass nach zwei Beschwerden vor Bundesgericht eine weitere Serie von Beschwerden in die Wege geleitet sei und dass das Rechtshilfeverfahren noch keineswegs beendet sei.</p><p>Eine Voruntersuchung wegen Geldwäscherei wurde vom Neuenburger Untersuchungsrichter eröffnet.</p><p>Wie ist der heutige Stand in dieser Angelegenheit? Und falls es weitere Verzögerungen gegeben hat, können die Bundesbehörden aufgrund des revidierten Rechtshilfegesetzes auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinwirken?</p>
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