Christoph Meili
- ShortId
-
97.1151
- Id
-
19971151
- Updated
-
24.06.2025 21:21
- Language
-
de
- Title
-
Christoph Meili
- AdditionalIndexing
-
Geschichtswissenschaft;Archiv;Entlassung;Auswanderung;Entlassungsgeld;Entschädigung;Grossbank;Recht des Einzelnen;Zweiter Weltkrieg
- 1
-
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K0702030103, Entlassung
- L04K12040101, Archiv
- L04K01080301, Auswanderung
- L05K0507020201, Entschädigung
- L06K070203010302, Entlassungsgeld
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu 1.:</p><p>Der zuständige Zürcher Bezirksanwalt hat das Strafverfahren gegen Christoph Meili im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens am 24. September 1997 eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist Sache der unabhängigen Justizorgane; deren Entscheide kommentiert der Bundesrat aus Gründen der Gewaltenteilung grundsätzlich nicht.</p><p></p><p>Zu 2.:</p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung, bei der UBS in bezug auf Christoph Meili zu intervenieren, da es sich um privatrechtliche Verhältnisse handelt, zu denen der Bundesrat nicht Stellung nimmt.</p><p></p><p>Zu 3.:</p><p>Die Polizei des Kantons Aargau hat die Anzeige von Christoph Meili wegen einer gegen ihn ergangenen schriftlichen Morddrohung entgegengenommen und die Ernsthaftigkeit der Bedrohung und die Notwendigkeit allfälliger Schutzmassnahmen abgeklärt. Aufgrund dieser Untersuchungen im Fall Meili kam die Polizei jedoch zum Schluss, dass ausser häufigeren Polizeipatrouillen in der Wohngegend der Familie Meili keine weitergehenden Schutzmassnahmen - insbesondere kein individueller Personenschutz - angezeigt waren.</p><p></p><p>Zu 4.:</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Wache AG als Arbeitgeber von Christoph Meili aufgrund des Vorfalls im Schredderraum der UBS, in den Christoph Meili in seiner Funktion als Wachmann einbezogen war, veranlasst sah, ihn aus seiner Anstellung zu entlassen. Der Bundesrat bedauert, dass die Familie Meili aufgrund der Publizität des Falles zahlreichen emotional motivierten Verbalattacken ausgesetzt wurde. Allerdings ist vorliegend der groteske Eindruck entstanden, in der Schweiz würden Grundrechte nicht beachtet und der Schutz der Menschenrechte nicht gewährt. Diesbezüglich ist klarzustellen: Dass die Familie Meili sich veranlasst fühlte, auszuwandern, lag in ihrem persönlichen Ermessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Interview mit dem "Sonntagsblick" meinte Bundesrat Cotti, es sei grotesk, dass Christoph Meili in den USA um Asyl nachgesucht habe. Unser Aussenminister führte weiter aus, dass auch die Mitglieder der Landesregierung Morddrohungen erhielten, dass die Schweiz ihren Bürgerinnen und Bürgern genügend Schutz gewähre und Meili keinerlei Anlass gehabt habe, sein Vaterland zu verlassen.</p><p>1. Kann der Bundesrat, nachdem das gerichtliche Verfahren nun abgeschlossen ist, eine Einschätzung der Affäre Meili vornehmen, die eigentlich eher als "Aktenvernichtungsaffäre UBS" bezeichnet werden müsste?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bei der UBS zu intervenieren, damit sich diese bei Christoph Meili entschuldigt, sich bei ihm bedankt und ihm eine Entschädigung für das erlittene Ungemach anbietet?</p><p>3. Wusste der Bundesrat, dass Christoph Meili die Aargauische Kantonspolizei nach den gegen ihn gerichteten Morddrohungen um Polizeischutz gebeten hat, diese aber - wie sie einem Journalisten des Westschweizer Fernsehens gestand - keinerlei Massnahmen ergriff?</p><p>4. Christoph Meili ist nicht bloss Opfer einer üblen Pressekampagne. Er musste sich zudem von Unbekannten beschimpfen lassen, sein Arbeitgeber hat ihm gekündigt und ihn damit zum Arbeitslosen gemacht. Und schliesslich wurden nicht nur gegen ihn, sondern gegen seine ganze Familie Morddrohungen ausgestossen. - Ist es unter solchen Umständen nicht mehr als verständlich, dass Familie Meili emigriert ist?</p>
- Christoph Meili
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu 1.:</p><p>Der zuständige Zürcher Bezirksanwalt hat das Strafverfahren gegen Christoph Meili im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens am 24. September 1997 eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist Sache der unabhängigen Justizorgane; deren Entscheide kommentiert der Bundesrat aus Gründen der Gewaltenteilung grundsätzlich nicht.</p><p></p><p>Zu 2.:</p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung, bei der UBS in bezug auf Christoph Meili zu intervenieren, da es sich um privatrechtliche Verhältnisse handelt, zu denen der Bundesrat nicht Stellung nimmt.</p><p></p><p>Zu 3.:</p><p>Die Polizei des Kantons Aargau hat die Anzeige von Christoph Meili wegen einer gegen ihn ergangenen schriftlichen Morddrohung entgegengenommen und die Ernsthaftigkeit der Bedrohung und die Notwendigkeit allfälliger Schutzmassnahmen abgeklärt. Aufgrund dieser Untersuchungen im Fall Meili kam die Polizei jedoch zum Schluss, dass ausser häufigeren Polizeipatrouillen in der Wohngegend der Familie Meili keine weitergehenden Schutzmassnahmen - insbesondere kein individueller Personenschutz - angezeigt waren.</p><p></p><p>Zu 4.:</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Wache AG als Arbeitgeber von Christoph Meili aufgrund des Vorfalls im Schredderraum der UBS, in den Christoph Meili in seiner Funktion als Wachmann einbezogen war, veranlasst sah, ihn aus seiner Anstellung zu entlassen. Der Bundesrat bedauert, dass die Familie Meili aufgrund der Publizität des Falles zahlreichen emotional motivierten Verbalattacken ausgesetzt wurde. Allerdings ist vorliegend der groteske Eindruck entstanden, in der Schweiz würden Grundrechte nicht beachtet und der Schutz der Menschenrechte nicht gewährt. Diesbezüglich ist klarzustellen: Dass die Familie Meili sich veranlasst fühlte, auszuwandern, lag in ihrem persönlichen Ermessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Interview mit dem "Sonntagsblick" meinte Bundesrat Cotti, es sei grotesk, dass Christoph Meili in den USA um Asyl nachgesucht habe. Unser Aussenminister führte weiter aus, dass auch die Mitglieder der Landesregierung Morddrohungen erhielten, dass die Schweiz ihren Bürgerinnen und Bürgern genügend Schutz gewähre und Meili keinerlei Anlass gehabt habe, sein Vaterland zu verlassen.</p><p>1. Kann der Bundesrat, nachdem das gerichtliche Verfahren nun abgeschlossen ist, eine Einschätzung der Affäre Meili vornehmen, die eigentlich eher als "Aktenvernichtungsaffäre UBS" bezeichnet werden müsste?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bei der UBS zu intervenieren, damit sich diese bei Christoph Meili entschuldigt, sich bei ihm bedankt und ihm eine Entschädigung für das erlittene Ungemach anbietet?</p><p>3. Wusste der Bundesrat, dass Christoph Meili die Aargauische Kantonspolizei nach den gegen ihn gerichteten Morddrohungen um Polizeischutz gebeten hat, diese aber - wie sie einem Journalisten des Westschweizer Fernsehens gestand - keinerlei Massnahmen ergriff?</p><p>4. Christoph Meili ist nicht bloss Opfer einer üblen Pressekampagne. Er musste sich zudem von Unbekannten beschimpfen lassen, sein Arbeitgeber hat ihm gekündigt und ihn damit zum Arbeitslosen gemacht. Und schliesslich wurden nicht nur gegen ihn, sondern gegen seine ganze Familie Morddrohungen ausgestossen. - Ist es unter solchen Umständen nicht mehr als verständlich, dass Familie Meili emigriert ist?</p>
- Christoph Meili
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