Large Einbürgerungspraxis als Zeitbombe

ShortId
97.1157
Id
19971157
Updated
24.06.2025 23:23
Language
de
Title
Large Einbürgerungspraxis als Zeitbombe
AdditionalIndexing
Einbürgerung;Integration der Zuwanderer;Bürgerrecht
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L05K0506010601, Bürgerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Zahlen der ordentlichen und erleichterten Einbürgerungen seit 1990, aufgeteilt nach Kantonen und Herkunftsstaaten der eingebürgerten Personen, ergeben sich aus der Tabelle im Anhang (Bezug beim Bundesamt für Polizeiwesen/Sektion Bürgerrecht).</p><p>2. Die starke Zunahme der Einbürgerungen in den letzen Jahren geht in erster Linie auf die 1992 in Kraft getretene Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) zurück, welche dem ausländischen Ehegatten einer Schweizerin und der ausländischen Ehegattin eines Schweizers die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung gewährt sowie vom Einbürgerungsbewerber nicht mehr verlangt, als Voraussetzung der Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten. Die wirtschaftliche Situation in den letzten Jahren hat auch dazu beigetragen, dass Personen ein Einbürgerungsgesuch stellen, welche seit langem die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen.</p><p>3. Es kommt gelegentlich vor, dass Einbürgerungen durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen werden. Solche Einbürgerungen können von Bund oder Kanton innert fünf Jahren nichtig erklärt werden (Art. 41 BüG). Im jetzigen Zeitpunkt sind rund dreissig entsprechende Verfahren hängig.</p><p>4. Es sei darauf hingewiesen, dass die schweizerische Einbürgerungsquote - die Zahl der Einbürgerungen im Verhältnis zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - trotz der starken Zunahme der Zahl der Einbürgerungen eine der geringsten Europas ist. Dies hängt damit zusammen, dass die Vorschriften des schweizerischen Einbürgerungsrechtes - mit Ausnahme der Bestimmungen über das Doppelbürgerrecht - nach wie vor restriktiver sind als diejenigen der anderen europäischen Staaten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Einbürgerung von Ausländern in der Schweiz hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jährlich werden, inklusive Familienangehörige, Zehntausende eingebürgert. Allein im Kanton Zürich werden derzeit jährlich etwa 6500 Einbürgerungen vollzogen; seit 1991 steigt die Zahl der Einbürgerungen jedes Jahr um 40 Prozent und mehr. Bei anderen Kantonen ist die Situation ähnlich.</p><p>Wegen der Flut von Gesuchen wird das Gesetz zum Teil offensichtlich large gehandhabt. Dies obwohl Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass vor der Erteilung der Bewilligung zu prüfen ist, ob der Bewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist (Sprache), ob er mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, ob er die Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.</p><p>Selbst Straftaten sind oftmals kein Grund für die Verweigerung einer Einbürgerung. Dazu kommen jene Fälle, wo das Bürgerrecht, beispielsweise durch Scheinheirat, erschlichen wird.</p><p>Die large Einbürgerungspraxis von nicht integrierten Ausländern kommt für unser Land einer Zeitbombe gleich.</p><p>Es sind zwar letztlich die Gemeinden, welche den definitiven Einbürgerungsentscheid fällen. Die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Stellen (Bundesamt für Polizeiwesen, kantonale Direktionen des Innern) erteilen jedoch die entsprechenden Bewilligungen sehr grosszügig und setzen die Gemeinden damit unter Zugzwang.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele ordentliche und erleichterte Einbürgerungen sind seit 1990 jährlich erfolgt (detaillierte Aufstellung nach Jahren, Kantonen und Herkunftsstaat)?</p><p>2. Worauf führt der Bundesrat die starke Zunahme der Einbürgerungen zurück, nachdem die seit einigen Jahren zulässige Doppelbürgerschaft keine ausreichende Begründung sein kann?</p><p>3. Wie weit lassen sich Missbräuche mit Einbürgerungen quantifizieren? Was wird gegen Missbräuche unternommen?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat (allenfalls in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden), um die large Einbürgerungspraxis zu stoppen?</p>
  • Large Einbürgerungspraxis als Zeitbombe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zahlen der ordentlichen und erleichterten Einbürgerungen seit 1990, aufgeteilt nach Kantonen und Herkunftsstaaten der eingebürgerten Personen, ergeben sich aus der Tabelle im Anhang (Bezug beim Bundesamt für Polizeiwesen/Sektion Bürgerrecht).</p><p>2. Die starke Zunahme der Einbürgerungen in den letzen Jahren geht in erster Linie auf die 1992 in Kraft getretene Revision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) zurück, welche dem ausländischen Ehegatten einer Schweizerin und der ausländischen Ehegattin eines Schweizers die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung gewährt sowie vom Einbürgerungsbewerber nicht mehr verlangt, als Voraussetzung der Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten. Die wirtschaftliche Situation in den letzten Jahren hat auch dazu beigetragen, dass Personen ein Einbürgerungsgesuch stellen, welche seit langem die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen.</p><p>3. Es kommt gelegentlich vor, dass Einbürgerungen durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen werden. Solche Einbürgerungen können von Bund oder Kanton innert fünf Jahren nichtig erklärt werden (Art. 41 BüG). Im jetzigen Zeitpunkt sind rund dreissig entsprechende Verfahren hängig.</p><p>4. Es sei darauf hingewiesen, dass die schweizerische Einbürgerungsquote - die Zahl der Einbürgerungen im Verhältnis zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - trotz der starken Zunahme der Zahl der Einbürgerungen eine der geringsten Europas ist. Dies hängt damit zusammen, dass die Vorschriften des schweizerischen Einbürgerungsrechtes - mit Ausnahme der Bestimmungen über das Doppelbürgerrecht - nach wie vor restriktiver sind als diejenigen der anderen europäischen Staaten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Einbürgerung von Ausländern in der Schweiz hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jährlich werden, inklusive Familienangehörige, Zehntausende eingebürgert. Allein im Kanton Zürich werden derzeit jährlich etwa 6500 Einbürgerungen vollzogen; seit 1991 steigt die Zahl der Einbürgerungen jedes Jahr um 40 Prozent und mehr. Bei anderen Kantonen ist die Situation ähnlich.</p><p>Wegen der Flut von Gesuchen wird das Gesetz zum Teil offensichtlich large gehandhabt. Dies obwohl Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass vor der Erteilung der Bewilligung zu prüfen ist, ob der Bewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist (Sprache), ob er mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, ob er die Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.</p><p>Selbst Straftaten sind oftmals kein Grund für die Verweigerung einer Einbürgerung. Dazu kommen jene Fälle, wo das Bürgerrecht, beispielsweise durch Scheinheirat, erschlichen wird.</p><p>Die large Einbürgerungspraxis von nicht integrierten Ausländern kommt für unser Land einer Zeitbombe gleich.</p><p>Es sind zwar letztlich die Gemeinden, welche den definitiven Einbürgerungsentscheid fällen. Die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Stellen (Bundesamt für Polizeiwesen, kantonale Direktionen des Innern) erteilen jedoch die entsprechenden Bewilligungen sehr grosszügig und setzen die Gemeinden damit unter Zugzwang.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele ordentliche und erleichterte Einbürgerungen sind seit 1990 jährlich erfolgt (detaillierte Aufstellung nach Jahren, Kantonen und Herkunftsstaat)?</p><p>2. Worauf führt der Bundesrat die starke Zunahme der Einbürgerungen zurück, nachdem die seit einigen Jahren zulässige Doppelbürgerschaft keine ausreichende Begründung sein kann?</p><p>3. Wie weit lassen sich Missbräuche mit Einbürgerungen quantifizieren? Was wird gegen Missbräuche unternommen?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat (allenfalls in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden), um die large Einbürgerungspraxis zu stoppen?</p>
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