Wie weiter mit der Europapolitik?
- ShortId
-
97.1163
- Id
-
19971163
- Updated
-
24.06.2025 22:00
- Language
-
de
- Title
-
Wie weiter mit der Europapolitik?
- AdditionalIndexing
-
Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;EU-Beitrittsverhandlung
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Verhandlungen befinden sich in der Schlussphase. Die noch nötige Verhandlungsdauer hängt auch von der Kompromissbereitschaft der EU ab. Der Transportministerrat vom 11. Dezember 1997 hat, ohne dass die offenen Probleme bereits gelöst wären, die Aussichten für eine Annäherung im Bereich der Landverkehrsverhandlungen verbessert.</p><p>2. Der Bundesrat prüft laufend den Stand der Verhandlungen. Er stellt fest, dass auch die EU einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen anstrebt. Misslingt der angestrebte Durchbruch in den nächsten Monaten, wird er eine gründliche Lagebeurteilung vornehmen und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen beschliessen.</p><p>3. Die Verhandlungsposition des Bundesrates richtet sich nach den Zielsetzungen, mit denen er der EU die Aufnahme dieser Verhandlungen vorgeschlagen hat. Die im Verhandlungsprozess bewiesene Flexibilität zeigt seinen Willen, für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden.</p><p>4. Auch die EU ist sich des Unterschiedes zwischen den bilateralen sektoriellen Verhandlungen und Beitrittsverhandlungen bewusst und vermischt die beiden Ebenen nicht. Die Verhandlungsparteien versuchen, sachgerechte Lösungen für einige als dringend eingestufte Probleme zu finden. Bei diesen Verhandlungen sind, namentlich im Bereich des Landverkehrs, auch auf Fragen Antworten zu suchen, wo noch kein konsolidierter EU-Rechtsbestand besteht. Dies kann den EU-internen Entscheidungsprozess erschweren.</p><p>5. Der zügige Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen ist derzeit die integrationspolitische Priorität des Bundesrates. Nach Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen oder im Falle von deren Scheitern wird der Bundesrat im Lichte der innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen über die weiteren Schritte entscheiden. Die im aussenpolitischen Bericht von 1993 festgelegte integrationspolitische Strategie bleibt gültig. Ziel dieser Strategie ist der EU-Beitritt. Dieses Ziel kann grundsätzlich direkt oder über Zwischenschritte angestrebt werden.</p><p>6. Der Bundesrat hat in seinen Berichten vom 24. August 1988 und vom 26. November 1990 zur Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess sowie im Bericht vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft diesen Rechtsbestand, welcher sich seither unter anderem auf Grund der Revisionsverträge von Maastricht und von Amsterdam erweitert und verdichtet hat, ausführlich dargestellt. Diesen Rechtsbestand hat ein neues Mitglied, mit oder ohne Übergangsfristen, grundsätzlich zu übernehmen. Eine Aktualisierung dieser Berichte wird stattfinden, sobald Beitrittsverhandlungen konkret vorbereitet werden.</p><p>7. Der Bundesrat überprüft laufend, ob die aussen- und innnenpolitischen Voraussetzungen für die Umsetzung seiner Integrationspolitik gegeben sind. Über die Reaktivierung des Beitrittsgesuches wird er zu gegebener Zeit entscheiden.</p><p>8. Der Bundesrat wird bis spätestens im Sommer 1998 die Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" ausarbeiten und diese fristgerecht dem Parlament zustellen. Es ist zu früh, Aussagen bezüglich des Abstimmungstermins zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Erneut haben sich die Hoffnungen auf einen baldigen Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU zerschlagen. Damit stellt sich die Frage, ob der eingeschlagene Weg innerhalb einer vernünftigen Zeit zu einem vernünftigen Resultat führen kann. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie sieht er die zeitlichen Perspektiven für den Abschluss der bilateralen Verhandlungen?</p><p>2. Die bilateralen Verhandlungen werden vermutlich von der EU nie abgebrochen, aber möglicherweise auch nie mit einer Übereinkunft abgeschlossen. Gibt es einen Zeitpunkt oder eine Situation, in der der Bundesrat diese Verhandlungen als sinnlos betrachten würde?</p><p>3. Wie beurteilt er die Verhandlungsposition der Schweiz?</p><p>4. Geht die EU davon aus, Konzessionen gegenüber der Schweiz würden dazu führen, dass letztere in allfälligen Beitrittsverhandlungen weitere Zugeständnisse verlangen wird? Könnte dies die Ursache dafür sein, weshalb die EU in den bilateralen Verhandlungen kaum zu Konzessionen bereit ist?</p><p>5. Sollten nicht neben oder anstelle der jetzigen bilateralen Verhandlungen Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden?</p><p>6. Welche Probleme zwischen der Schweiz und der EU würden sich zusätzlich bei der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen stellen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, falls die jetzigen bilateralen Verhandlungen bis zum Herbst 1998 zu keiner Übereinkunft führen, das Beitrittsgesuch zu aktivieren?</p><p>8. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" zuzuleiten? Ist der Bundesrat bereit, nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen das frühestmögliche Abstimmungsdatum festzulegen?</p>
- Wie weiter mit der Europapolitik?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Verhandlungen befinden sich in der Schlussphase. Die noch nötige Verhandlungsdauer hängt auch von der Kompromissbereitschaft der EU ab. Der Transportministerrat vom 11. Dezember 1997 hat, ohne dass die offenen Probleme bereits gelöst wären, die Aussichten für eine Annäherung im Bereich der Landverkehrsverhandlungen verbessert.</p><p>2. Der Bundesrat prüft laufend den Stand der Verhandlungen. Er stellt fest, dass auch die EU einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen anstrebt. Misslingt der angestrebte Durchbruch in den nächsten Monaten, wird er eine gründliche Lagebeurteilung vornehmen und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen beschliessen.</p><p>3. Die Verhandlungsposition des Bundesrates richtet sich nach den Zielsetzungen, mit denen er der EU die Aufnahme dieser Verhandlungen vorgeschlagen hat. Die im Verhandlungsprozess bewiesene Flexibilität zeigt seinen Willen, für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden.</p><p>4. Auch die EU ist sich des Unterschiedes zwischen den bilateralen sektoriellen Verhandlungen und Beitrittsverhandlungen bewusst und vermischt die beiden Ebenen nicht. Die Verhandlungsparteien versuchen, sachgerechte Lösungen für einige als dringend eingestufte Probleme zu finden. Bei diesen Verhandlungen sind, namentlich im Bereich des Landverkehrs, auch auf Fragen Antworten zu suchen, wo noch kein konsolidierter EU-Rechtsbestand besteht. Dies kann den EU-internen Entscheidungsprozess erschweren.</p><p>5. Der zügige Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen ist derzeit die integrationspolitische Priorität des Bundesrates. Nach Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen oder im Falle von deren Scheitern wird der Bundesrat im Lichte der innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen über die weiteren Schritte entscheiden. Die im aussenpolitischen Bericht von 1993 festgelegte integrationspolitische Strategie bleibt gültig. Ziel dieser Strategie ist der EU-Beitritt. Dieses Ziel kann grundsätzlich direkt oder über Zwischenschritte angestrebt werden.</p><p>6. Der Bundesrat hat in seinen Berichten vom 24. August 1988 und vom 26. November 1990 zur Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess sowie im Bericht vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft diesen Rechtsbestand, welcher sich seither unter anderem auf Grund der Revisionsverträge von Maastricht und von Amsterdam erweitert und verdichtet hat, ausführlich dargestellt. Diesen Rechtsbestand hat ein neues Mitglied, mit oder ohne Übergangsfristen, grundsätzlich zu übernehmen. Eine Aktualisierung dieser Berichte wird stattfinden, sobald Beitrittsverhandlungen konkret vorbereitet werden.</p><p>7. Der Bundesrat überprüft laufend, ob die aussen- und innnenpolitischen Voraussetzungen für die Umsetzung seiner Integrationspolitik gegeben sind. Über die Reaktivierung des Beitrittsgesuches wird er zu gegebener Zeit entscheiden.</p><p>8. Der Bundesrat wird bis spätestens im Sommer 1998 die Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" ausarbeiten und diese fristgerecht dem Parlament zustellen. Es ist zu früh, Aussagen bezüglich des Abstimmungstermins zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Erneut haben sich die Hoffnungen auf einen baldigen Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU zerschlagen. Damit stellt sich die Frage, ob der eingeschlagene Weg innerhalb einer vernünftigen Zeit zu einem vernünftigen Resultat führen kann. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie sieht er die zeitlichen Perspektiven für den Abschluss der bilateralen Verhandlungen?</p><p>2. Die bilateralen Verhandlungen werden vermutlich von der EU nie abgebrochen, aber möglicherweise auch nie mit einer Übereinkunft abgeschlossen. Gibt es einen Zeitpunkt oder eine Situation, in der der Bundesrat diese Verhandlungen als sinnlos betrachten würde?</p><p>3. Wie beurteilt er die Verhandlungsposition der Schweiz?</p><p>4. Geht die EU davon aus, Konzessionen gegenüber der Schweiz würden dazu führen, dass letztere in allfälligen Beitrittsverhandlungen weitere Zugeständnisse verlangen wird? Könnte dies die Ursache dafür sein, weshalb die EU in den bilateralen Verhandlungen kaum zu Konzessionen bereit ist?</p><p>5. Sollten nicht neben oder anstelle der jetzigen bilateralen Verhandlungen Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden?</p><p>6. Welche Probleme zwischen der Schweiz und der EU würden sich zusätzlich bei der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen stellen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, falls die jetzigen bilateralen Verhandlungen bis zum Herbst 1998 zu keiner Übereinkunft führen, das Beitrittsgesuch zu aktivieren?</p><p>8. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" zuzuleiten? Ist der Bundesrat bereit, nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen das frühestmögliche Abstimmungsdatum festzulegen?</p>
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