Diskriminierung der Arbeitnehmer nach genetischen Gesichtspunkten?
- ShortId
-
97.1168
- Id
-
19971168
- Updated
-
24.06.2025 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Diskriminierung der Arbeitnehmer nach genetischen Gesichtspunkten?
- AdditionalIndexing
-
Arbeitnehmerschutz;Genomanalyse;Datenschutz;Einstellung
- 1
-
- L07K07060105010401, Genomanalyse
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702010204, Einstellung
- L04K05020513, Datenschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz sind allfällige Studien über genetische Selektion der Arbeitnehmer vor dem Hintergrund von Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f BV zu erörtern, wonach das Erbgut einer Person nur mit ihrer Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Anordnung untersucht, registriert oder offenbart werden darf. Zur Zeit ist eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. H. Hausheer, Bern, mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung betraut. In diesem Rahmen wird auch die Anwendung der Genomanalyse im Bereich des Arbeitsrechts behandelt. Das Vernehmlassungsverfahren wird dieses Jahr eröffnet werden.</p><p></p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem internen Dokument des "Institut national français de recherche et de sécurité" vom Frühjahr 1997 ist folgender Satz zu entnehmen: "Im Rahmen der medizinischen Prävention am Arbeitsplatz zwei Schritte erforderlich: die Ermittlung der Personen mit erhöhtem Risiko; die Erarbeitung von Präventionsmassnahmen für diese Personen, die auf medizinischer Beobachtung und/oder Vorkehrungen zur Expositionsbegrenzung beruhen."</p><p>Wir bitten den Bundesrat, uns folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Studien dieser Art in der Schweiz?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass solche Untersuchungen zwangsläufig zu Diskriminierung bei der Anstellung, zu einer Art "genetischer Selektion der Arbeitnehmer", führen?</p><p>- Was will der Bundesrat unternehmen, damit es in der Schweiz nicht zu "Selektion der Arbeitnehmer nach genetischen Gesichtspunkten" kommt?</p>
- Diskriminierung der Arbeitnehmer nach genetischen Gesichtspunkten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz sind allfällige Studien über genetische Selektion der Arbeitnehmer vor dem Hintergrund von Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f BV zu erörtern, wonach das Erbgut einer Person nur mit ihrer Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Anordnung untersucht, registriert oder offenbart werden darf. Zur Zeit ist eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. H. Hausheer, Bern, mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung betraut. In diesem Rahmen wird auch die Anwendung der Genomanalyse im Bereich des Arbeitsrechts behandelt. Das Vernehmlassungsverfahren wird dieses Jahr eröffnet werden.</p><p></p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einem internen Dokument des "Institut national français de recherche et de sécurité" vom Frühjahr 1997 ist folgender Satz zu entnehmen: "Im Rahmen der medizinischen Prävention am Arbeitsplatz zwei Schritte erforderlich: die Ermittlung der Personen mit erhöhtem Risiko; die Erarbeitung von Präventionsmassnahmen für diese Personen, die auf medizinischer Beobachtung und/oder Vorkehrungen zur Expositionsbegrenzung beruhen."</p><p>Wir bitten den Bundesrat, uns folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Studien dieser Art in der Schweiz?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass solche Untersuchungen zwangsläufig zu Diskriminierung bei der Anstellung, zu einer Art "genetischer Selektion der Arbeitnehmer", führen?</p><p>- Was will der Bundesrat unternehmen, damit es in der Schweiz nicht zu "Selektion der Arbeitnehmer nach genetischen Gesichtspunkten" kommt?</p>
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