Tetrapol/Tetra
- ShortId
-
97.1171
- Id
-
19971171
- Updated
-
24.06.2025 23:26
- Language
-
de
- Title
-
Tetrapol/Tetra
- AdditionalIndexing
-
Telekommunikationsindustrie;Datenübertragung;Wellenbereich;Submissionswesen;Angleichung der Normen;Telematik
- 1
-
- L05K1202020102, Datenübertragung
- L05K1203010108, Telematik
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L05K1202050111, Wellenbereich
- L04K07010305, Submissionswesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Ergänzung zu der in der schriftlichen Stellungnahme auf die Interpellation Caccia vom 10. Oktober 1997 (97.3531) enthaltenen Angaben nimmt der Bundesrat zu den vier Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Wahl eines Funkstandards für das neue Sicherheitsnetz Polycom hat keine präjudizierende Wirkung auf die Systemwahl allfälliger Anbieter von Fernmeldediensten im Bereich Bündelfunk. Es wird für dessen Realisierung auch keine Einzelfirma ausgewählt; zwischen den beteiligten Firmen (Matra, AEG und Siemens) bestehen vertragliche Bindungen für die Produktion von Systemkomponenten für Tetrapol.</p><p>Der Auftrag der Arbeitsgruppe Polycom besteht in der Koordination der Planung des zukünftigen Übermittlungssystems zugunsten der potentiellen Benützer (kantonale Polizeikorps, SBB, Grenzwachtkorps usw.), denen für die Systemwahl auch die Entscheidbefugnis zusteht; die Kompetenzen der Arbeitsgruppe beschränken sich darauf, Empfehlungen für eine kostengünstige Lösung abzugeben.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation wurde über sämtliche bisherigen Schritte orientiert. Es befasst sich mit den konzessionsrechtlichen Aspekten des Sicherheitsfunknetzes. Der Kontakt zur verwaltungsunabhängigen Kommunikationskommission, die erst am 20. Oktober 1997 eingesetzt wurde, wird demnächst aufgenommen.</p><p>2. Die Arbeitsgruppe Polycom hat an drei schweizerische Unternehmungen (Diax, Sunrise und Swisscom) eine Anfrage bezüglich Interesse und Möglichkeiten für die zeitgerechte, d. h. per Ende 2000 abgeschlossene Realisierung des neuen Sicherheitsnetzes gerichtet. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen ist für den Aufbau von Führungsinfrastruktur der Gesamtverteidigung keine Ausschreibung erforderlich. Gestützt darauf wurde auf eine Ausschreibung verzichtet.</p><p>3. Die eingegangenen Antworten sind sorgfältig ausgewertet worden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt als Resultat den potentiellen Benutzern, das zukünftige Funksystem Polycom zusammen mit Swisscom zu realisieren. Als wichtigste Kriterien galten dabei: die Ausnützung der in Bund und Kantonen bereits vorhandenen Infrastruktur bzw. der hierfür in der Vergangenheit getätigten Investitionen, die Verfügbarkeit von erprobtem Material am Markt, die optimale Nutzung des Frequenzspektrums und der Betrieb des Netzes auch in ausserordentlichen Lagen. Zudem kann der Forderung der zukünftigen Kunden, das neue System bis Ende 1999 zu einem wesentlichen Teil operationell verfügbar zu halten, beachtliche Bedeutung zu.</p><p>4. Das European Technical Standardisation Institute (ETSI) hat für das System Tetra erst einige Module standardisiert; mehrere Module des Systems sind noch nicht standardisiert und demzufolge zurzeit noch nicht am Markt verfügbar. Demgegenüber sind die Eigenschaften von Tetrapol bekannt und das System bereits in mehreren europäischen Ländern operationell. Seine Standardisierung durch das ETSI ist eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Wahl eines Bündelfunksystems für die Schweiz sind zurzeit weitreichende und schwerwiegende Entwicklungen im Gang, worauf in der Interpellation Caccia vom 10. Oktober 1997 (97.3531) hingewiesen worden ist. Deren Beantwortung enthält einige Aussagen, die einer zusätzlichen Klärung bedürfen.</p><p>Die Arbeitsgruppe Polycom hat gemäss schriftlicher Stellungnahme zur Interpellation "bereits Schritte eingeleitet, um einen Partner für den Betrieb eines nationalen Bündelfunknetzes mit den Merkmalen von Tetrapol auszuwählen", wobei erste Entscheide dazu noch dieses Jahr gefällt werden sollen. Die entsprechenden Arbeiten hätten keinerlei präjudizierende Wirkung auf die Konzessionierung öffentlicher Netze. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bedeutet die Einschränkung des nationalen Bündelfunknetzes für die Sicherheitsbelange auf Tetrapol de facto nicht doch einen Grundsatzentscheid für Tetrapol und damit für eine Lieferfirma? Welches ist die Kompetenz der Arbeitsgruppe Polycom? Inwiefern haben bei der Systembestimmung das Bakom und die Kommunikationskommission mitgewirkt?</p><p>2. Bedeutet für die Auswahl eines Partners "Schritte eingeleitet" eine Ausschreibung? Wie wurde diese allenfalls durchgeführt? Welche Rechtsgrundlage wurde angewendet? Wurden die WTO-Normen eingehalten?</p><p>3. Ist dieser "Partner" in der Zwischenzeit ausgewählt worden? Wenn ja, um wen handelt es sich, und welche Kriterien waren massgeblich?</p><p>4. Nach Aussage der schriftlichen Stellungnahme zur Interpellation Caccia sind bezüglich Bündelfunkanwendungen weder Tetra noch Tetrapol europaweit standardisiert. Nach meinen Informationen hat aber das European Technical Standardisation Institute (ETSI) das System Tetra als einziges anerkannt, nicht aber Tetrapol. Sind meine Informationen unzutreffend?</p>
- Tetrapol/Tetra
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Ergänzung zu der in der schriftlichen Stellungnahme auf die Interpellation Caccia vom 10. Oktober 1997 (97.3531) enthaltenen Angaben nimmt der Bundesrat zu den vier Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Wahl eines Funkstandards für das neue Sicherheitsnetz Polycom hat keine präjudizierende Wirkung auf die Systemwahl allfälliger Anbieter von Fernmeldediensten im Bereich Bündelfunk. Es wird für dessen Realisierung auch keine Einzelfirma ausgewählt; zwischen den beteiligten Firmen (Matra, AEG und Siemens) bestehen vertragliche Bindungen für die Produktion von Systemkomponenten für Tetrapol.</p><p>Der Auftrag der Arbeitsgruppe Polycom besteht in der Koordination der Planung des zukünftigen Übermittlungssystems zugunsten der potentiellen Benützer (kantonale Polizeikorps, SBB, Grenzwachtkorps usw.), denen für die Systemwahl auch die Entscheidbefugnis zusteht; die Kompetenzen der Arbeitsgruppe beschränken sich darauf, Empfehlungen für eine kostengünstige Lösung abzugeben.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation wurde über sämtliche bisherigen Schritte orientiert. Es befasst sich mit den konzessionsrechtlichen Aspekten des Sicherheitsfunknetzes. Der Kontakt zur verwaltungsunabhängigen Kommunikationskommission, die erst am 20. Oktober 1997 eingesetzt wurde, wird demnächst aufgenommen.</p><p>2. Die Arbeitsgruppe Polycom hat an drei schweizerische Unternehmungen (Diax, Sunrise und Swisscom) eine Anfrage bezüglich Interesse und Möglichkeiten für die zeitgerechte, d. h. per Ende 2000 abgeschlossene Realisierung des neuen Sicherheitsnetzes gerichtet. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen ist für den Aufbau von Führungsinfrastruktur der Gesamtverteidigung keine Ausschreibung erforderlich. Gestützt darauf wurde auf eine Ausschreibung verzichtet.</p><p>3. Die eingegangenen Antworten sind sorgfältig ausgewertet worden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt als Resultat den potentiellen Benutzern, das zukünftige Funksystem Polycom zusammen mit Swisscom zu realisieren. Als wichtigste Kriterien galten dabei: die Ausnützung der in Bund und Kantonen bereits vorhandenen Infrastruktur bzw. der hierfür in der Vergangenheit getätigten Investitionen, die Verfügbarkeit von erprobtem Material am Markt, die optimale Nutzung des Frequenzspektrums und der Betrieb des Netzes auch in ausserordentlichen Lagen. Zudem kann der Forderung der zukünftigen Kunden, das neue System bis Ende 1999 zu einem wesentlichen Teil operationell verfügbar zu halten, beachtliche Bedeutung zu.</p><p>4. Das European Technical Standardisation Institute (ETSI) hat für das System Tetra erst einige Module standardisiert; mehrere Module des Systems sind noch nicht standardisiert und demzufolge zurzeit noch nicht am Markt verfügbar. Demgegenüber sind die Eigenschaften von Tetrapol bekannt und das System bereits in mehreren europäischen Ländern operationell. Seine Standardisierung durch das ETSI ist eingeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Wahl eines Bündelfunksystems für die Schweiz sind zurzeit weitreichende und schwerwiegende Entwicklungen im Gang, worauf in der Interpellation Caccia vom 10. Oktober 1997 (97.3531) hingewiesen worden ist. Deren Beantwortung enthält einige Aussagen, die einer zusätzlichen Klärung bedürfen.</p><p>Die Arbeitsgruppe Polycom hat gemäss schriftlicher Stellungnahme zur Interpellation "bereits Schritte eingeleitet, um einen Partner für den Betrieb eines nationalen Bündelfunknetzes mit den Merkmalen von Tetrapol auszuwählen", wobei erste Entscheide dazu noch dieses Jahr gefällt werden sollen. Die entsprechenden Arbeiten hätten keinerlei präjudizierende Wirkung auf die Konzessionierung öffentlicher Netze. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bedeutet die Einschränkung des nationalen Bündelfunknetzes für die Sicherheitsbelange auf Tetrapol de facto nicht doch einen Grundsatzentscheid für Tetrapol und damit für eine Lieferfirma? Welches ist die Kompetenz der Arbeitsgruppe Polycom? Inwiefern haben bei der Systembestimmung das Bakom und die Kommunikationskommission mitgewirkt?</p><p>2. Bedeutet für die Auswahl eines Partners "Schritte eingeleitet" eine Ausschreibung? Wie wurde diese allenfalls durchgeführt? Welche Rechtsgrundlage wurde angewendet? Wurden die WTO-Normen eingehalten?</p><p>3. Ist dieser "Partner" in der Zwischenzeit ausgewählt worden? Wenn ja, um wen handelt es sich, und welche Kriterien waren massgeblich?</p><p>4. Nach Aussage der schriftlichen Stellungnahme zur Interpellation Caccia sind bezüglich Bündelfunkanwendungen weder Tetra noch Tetrapol europaweit standardisiert. Nach meinen Informationen hat aber das European Technical Standardisation Institute (ETSI) das System Tetra als einziges anerkannt, nicht aber Tetrapol. Sind meine Informationen unzutreffend?</p>
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