Währungsreserven der Nationalbank
- ShortId
-
97.1177
- Id
-
19971177
- Updated
-
24.06.2025 23:16
- Language
-
de
- Title
-
Währungsreserven der Nationalbank
- AdditionalIndexing
-
Sonderziehungsrechte;Goldreserve;währungspolitische Zusammenarbeit;Devisenreserve;Nationalbank
- 1
-
- L04K11030103, Nationalbank
- L06K110101030101, Goldreserve
- L04K11010103, Devisenreserve
- L05K1101010804, Sonderziehungsrechte
- L04K11010406, währungspolitische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Die Goldvorräte als eine Art "reserve of last resort" sind aus Gründen der Vorsicht auf verschiedene Standorte zu verteilen. Daher bewahrt die SNB einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland auf. Ende 1997 war nicht ganz die Hälfte des Goldbestandes der SNB im Ausland gelagert. Die genauen Lagerstandorte werden von der SNB nicht offengelegt, da dies im Widerspruch zur Pflicht der Geheimhaltung der geschäftlichen Angelegenheiten der SNB (Art. 58 NBG) stehen würde.</p><p>Der Entscheid darüber, welcher Anteil des Goldbestandes im Inland und welcher im Ausland aufzubewahren sei, liegt in der Verantwortung der SNB. Bei der Wahl der Lagerstandorte bildet die sicherheitspolitische Lagebeurteilung eine wichtige Grundlage. Als Aufbewahrungsort kommen nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität in Frage. Zudem konzentriert sich die Aufbewahrung auf Länder, in welchen ein breiter Goldmarkt besteht, damit ohne grosse Werteinbussen auf diese Reserven zurückgegriffen werden kann. Dieser Aspekt hat mit der Aufnahme von Gold-Lending-Geschäften durch die SNB im November 1997 an Bedeutung gewonnen. Schliesslich bestimmt sich die Wahl der Aufbewahrungsländer danach, ob und in welchem Umfang diese den Vermögenswerten von Zentralbanken Immunitätsschutz in Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren gewährleisten.</p><p>Die SNB verfolgt die Entwicklung dieser Standortfaktoren laufend, um die Zugriffsmöglichkeit auf die im Ausland aufbewahrten Goldreserven jederzeit zu gewährleisten.</p><p>4./5. Die Devisenreserven der SNB sind prioritär in den internationalen Leitwährungen angelegt. Dabei stehen die Anlagekriterien Sicherheit und Liquidität im Vordergrund. Diese Kriterien werden vom Markt für amerikanische Staatspapiere besonders gut erfüllt.</p><p>Insgesamt beliefen sich die Devisenreserven am Jahresende 1997 auf rund 53 Milliarden Franken. 42 Milliarden Franken wurden in US-Dollar gehalten (davon 12,5 Milliarden kursgesichert), rund 9 Milliarden in D-Mark und rund 2 Milliarden in Yen. Der Löwenanteil dieser Beträge ist in Staatspapieren der betreffenden Länder angelegt. Eine detaillierte Gliederung der Devisenreserven der SNB nach Währungen oder nach Schuldnerkategorien findet sich im Geschäftsbericht der SNB, welcher jeweils im März erscheint.</p><p>Im Zuge der jüngsten NBG-Revision wird der SNB ein grösserer Handlungsspielraum bei der Anlage der Devisenreserven zugestanden. So können Devisenreserven seit November 1997 auch in Obligationen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr gehalten werden. Diese Märkte sind in einigen Währungen liquider als die entsprechenden Geldmärkte. Damit kann die SNB ihre Devisenreserven breiter über Laufzeiten und Währungen diversifizieren. Die so ermöglichte Neugliederung der Devisenanlagen ist im Gang.</p><p>6. Gemäss der Absicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) sind Sonderziehungsrechte ein den übrigen Währungsreserven gleichzustellendes Reservemittel. Der Wert der Sonderziehungsrechte als Währungsreserve basiert auf dem Versprechen der Mitgliedstaaten, Sonderziehungsrechte zu akzeptieren und zu halten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Austausch von Sonderziehungsrechten gegen Devisen im gegenseitigen Einvernehmen der Teilnehmer. Will ein Land Sonderziehungsrechte kaufen oder verkaufen, beauftragt es den IWF, einen Käufer oder Verkäufer zu suchen. Um dies zu vereinfachen, hat der IWF mit verschiedenen Staaten sogenannte "two-way arrangements" abgeschlossen. Darin legt das Vertragsland eine Höchstlimite fest, bis zu der es bereit ist, Sonderziehungsrechte gegen Devisen auszutauschen. Die SNB verpflichtet sich in ihrem Vertrag mit dem IWF, Sonderziehungsrechte bis zu einem Bestand von 200 Millionen Sonderziehungsrechten zu kaufen. Im Rahmen dieses "two-way arrangements" hielt die SNB Ende 1997 solche erworbenen Sonderziehungsrechte in der Höhe von 178,4 Millionen (350,5 Millionen Franken). Da die Schweiz dem IWF erst nach der letzten Zuteilung von Sonderziehungsrechten von 1981 beitrat, wurden ihr noch keine Sonderziehungsrechte zugesprochen. Im Rahmen der im vergangenen Herbst beschlossenen Neuzuteilung der Sonderziehungsrechte wird die Schweiz vom IWF zusätzliche Sonderziehungsrechte in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken erhalten.</p><p>Der Wert eines Sonderziehungsrechtes wird anhand eines Währungskorbes bestimmt, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre überprüft wird. Nach der letzten Revision von 1995 kommt dem US-Dollar mit einem Anteil von 39 Prozent das grösste Gewicht zu. Die anderen Korbwährungen sind die D-Mark, der japanische Yen, der französische Franc und das Pfund Sterling. Der gewichtete Durchschnitt der kurzfristigen Marktzinssätze dieser fünf Länder bildet zudem den Zinssatz, mit dem Guthaben an Sonderziehungsrechten verzinst werden. Das Währungsrisiko des Sonderziehungsrechtes hängt ab von den Kursrisiken der Währungen, welche im Korb enthalten sind. Das Kreditrisiko der Guthaben in Sonderziehungsrechten ist schliesslich bestimmt durch die Bonität der Länder, welche Verpflichtungen in Sonderziehungsrechten haben.</p><p>7. Im Rahmen der seit kurzem betriebenen Goldleihe stellt die SNB anderen Marktteilnehmern einen kleinen Teil ihrer Goldreserven für eine befristete Zeitdauer zur Verfügung. Sie erhält dafür einen Zins, der von Angebot und Nachfrage auf dem Goldleihmarkt abhängig ist. Dies ermöglicht der SNB, einen Ertrag auf ihren Goldreserven zu erwirtschaften, und zwar ohne diese in ihrer Substanz anzutasten. Durch die Enge des Marktes und den Auftritt der SNB im Goldleihgeschäft sind leicht tiefere Leihraten nicht ganz auszuschliessen. Falls dies der Fall ist, wird das Eingehen von Shortpositionen für Drittparteien tendenziell günstiger.</p><p>Die Folgerung, allein die Existenz von Shortgeschäften habe eine signifikante Wirkung auf die Trendentwicklung des Goldpreises, ist nicht zwingend. Die Möglichkeit, Shortpositionen zu halten, existiert in zahlreichen anderen Finanzmärkten, ohne dass deswegen die Preise tendenziell sinken würden. Der Rückgang des Goldpreises steht daher nicht in direktem Zusammenhang mit dem Goldleihgeschäft der SNB. Hingegen haben die Goldverkäufe ausländischer Zentralbanken und die Erwartung, dass die SNB früher oder später einen Teil ihrer Goldreserven verkaufen dürfte, eine negative Wirkung auf den Goldpreis.</p><p>Im übrigen dient der überwiegende Teil des Gold-Lending-Geschäftes den Banken zur Absicherung ihrer Geschäfte mit Minen. Die Minen verkaufen häufig ihre Produktion auf Termin, um sich gegen Goldpreissenkungen abzusichern.</p><p>8. Die vorrangige Aufgabe der SNB ist die Durchführung einer im Landesinteresse stehenden Geld- und Währungspolitik. Gewinnmaximierung ist nur insoweit ein Ziel, als sie im Einklang mit der Hauptaufgabe steht. Dies lässt sich auch darin ablesen, dass der Gesetzgeber der SNB vorschreibt, welche Anlagen sie tätigen darf. Die entsprechenden Vorschriften wurden zuletzt im Jahre 1997 angepasst, um der SNB eine ertragreichere Anlage ihrer Währungsreserven zu erlauben.</p><p>Geldpolitik und Gewinnmaximierung können einander widersprechen. Man kann sich vorstellen, dass das, was unter dem Gesichtspunkt der Geldpolitik richtig ist, der Erzielung eines maximalen Anlageertrages zuwiderläuft. Wenn die SNB beispielsweise die geldpolitischen Zügel strafft, um ein Aufflammen der Inflation zu verhindern, so führt dies in der Regel zu einer Höherbewertung des Frankens an den Devisenmärkten. Die Höherbewertung des Frankens wiederum hat Bewertungsverluste auf den Devisenreserven zur Folge. Es wäre natürlich falsch, wenn die SNB aus Rücksicht auf ihren Anlagegewinn von einem stabilitätspolitisch notwendigen Schritt zurückschrecken würde.</p><p>Die Anlage der Devisenreserven hat zudem zu berücksichtigen, dass die SNB in der Lage sein muss, nötigenfalls in grossen Beträgen am Devisenmarkt zu intervenieren. Dies spricht dafür, dass ein substantieller Teil der Anlagen in den hauptsächlichen Leitwährungen erfolgt und relativ liquid gehalten wird. Der Erzielung eines maximalen Gewinnes sind auch aus diesem Grund Grenzen gesetzt: Anlagen mit langen Laufzeiten und in kleineren Währungen würden auf die Dauer einen etwas höheren Ertrag erwarten lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten ist die Frage der Zusammensetzung der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vermehrt diskutiert worden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die in Gold gehaltenen Währungsreserven der SNB haben einen Umfang von 2600 Tonnen. Sind Teile des SNB-Goldbestandes im Ausland eingelagert?</p><p>2. Wenn ja, in welchen Ländern ist Nationalbankgold in welchem Umfang eingelagert?</p><p>3. Ist uneingeschränkt gewährleistet, dass die SNB im Ausland gelagerte Goldreserven jederzeit in die Schweiz transferieren könnte?</p><p>4. Besteht ein Teil der SNB-Währungsreserven aus US-Schuldpapieren?</p><p>5. Wenn ja, in welchem Umfang besitzt die SNB US-Schuldpapiere? Welchen Umfang haben Forderungen an andere Länder erreicht (gegliedert)?</p><p>6. In welchem Umfang hält die SNB Sonderziehungsrechte, und was rechtfertigt deren Bonität?</p><p>7. Warum soll die SNB mithelfen, dass die Aufrechterhaltung von spekulativen Gold-Shortpositionen mitfinanziert wird, obwohl dies den Goldpreis drückt und sich somit gegen unsere Landesinteressen richtet?</p><p>8. Ist Gewinnmaximierung aus Sicht des Bundesrates eine neue Aufgabe der SNB? Wie beurteilt der Bundesrat eine solche Gewinnmaximierung im Blick auf die Landesinteressen der Schweiz?</p>
- Währungsreserven der Nationalbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Die Goldvorräte als eine Art "reserve of last resort" sind aus Gründen der Vorsicht auf verschiedene Standorte zu verteilen. Daher bewahrt die SNB einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland auf. Ende 1997 war nicht ganz die Hälfte des Goldbestandes der SNB im Ausland gelagert. Die genauen Lagerstandorte werden von der SNB nicht offengelegt, da dies im Widerspruch zur Pflicht der Geheimhaltung der geschäftlichen Angelegenheiten der SNB (Art. 58 NBG) stehen würde.</p><p>Der Entscheid darüber, welcher Anteil des Goldbestandes im Inland und welcher im Ausland aufzubewahren sei, liegt in der Verantwortung der SNB. Bei der Wahl der Lagerstandorte bildet die sicherheitspolitische Lagebeurteilung eine wichtige Grundlage. Als Aufbewahrungsort kommen nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität in Frage. Zudem konzentriert sich die Aufbewahrung auf Länder, in welchen ein breiter Goldmarkt besteht, damit ohne grosse Werteinbussen auf diese Reserven zurückgegriffen werden kann. Dieser Aspekt hat mit der Aufnahme von Gold-Lending-Geschäften durch die SNB im November 1997 an Bedeutung gewonnen. Schliesslich bestimmt sich die Wahl der Aufbewahrungsländer danach, ob und in welchem Umfang diese den Vermögenswerten von Zentralbanken Immunitätsschutz in Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren gewährleisten.</p><p>Die SNB verfolgt die Entwicklung dieser Standortfaktoren laufend, um die Zugriffsmöglichkeit auf die im Ausland aufbewahrten Goldreserven jederzeit zu gewährleisten.</p><p>4./5. Die Devisenreserven der SNB sind prioritär in den internationalen Leitwährungen angelegt. Dabei stehen die Anlagekriterien Sicherheit und Liquidität im Vordergrund. Diese Kriterien werden vom Markt für amerikanische Staatspapiere besonders gut erfüllt.</p><p>Insgesamt beliefen sich die Devisenreserven am Jahresende 1997 auf rund 53 Milliarden Franken. 42 Milliarden Franken wurden in US-Dollar gehalten (davon 12,5 Milliarden kursgesichert), rund 9 Milliarden in D-Mark und rund 2 Milliarden in Yen. Der Löwenanteil dieser Beträge ist in Staatspapieren der betreffenden Länder angelegt. Eine detaillierte Gliederung der Devisenreserven der SNB nach Währungen oder nach Schuldnerkategorien findet sich im Geschäftsbericht der SNB, welcher jeweils im März erscheint.</p><p>Im Zuge der jüngsten NBG-Revision wird der SNB ein grösserer Handlungsspielraum bei der Anlage der Devisenreserven zugestanden. So können Devisenreserven seit November 1997 auch in Obligationen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr gehalten werden. Diese Märkte sind in einigen Währungen liquider als die entsprechenden Geldmärkte. Damit kann die SNB ihre Devisenreserven breiter über Laufzeiten und Währungen diversifizieren. Die so ermöglichte Neugliederung der Devisenanlagen ist im Gang.</p><p>6. Gemäss der Absicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) sind Sonderziehungsrechte ein den übrigen Währungsreserven gleichzustellendes Reservemittel. Der Wert der Sonderziehungsrechte als Währungsreserve basiert auf dem Versprechen der Mitgliedstaaten, Sonderziehungsrechte zu akzeptieren und zu halten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Austausch von Sonderziehungsrechten gegen Devisen im gegenseitigen Einvernehmen der Teilnehmer. Will ein Land Sonderziehungsrechte kaufen oder verkaufen, beauftragt es den IWF, einen Käufer oder Verkäufer zu suchen. Um dies zu vereinfachen, hat der IWF mit verschiedenen Staaten sogenannte "two-way arrangements" abgeschlossen. Darin legt das Vertragsland eine Höchstlimite fest, bis zu der es bereit ist, Sonderziehungsrechte gegen Devisen auszutauschen. Die SNB verpflichtet sich in ihrem Vertrag mit dem IWF, Sonderziehungsrechte bis zu einem Bestand von 200 Millionen Sonderziehungsrechten zu kaufen. Im Rahmen dieses "two-way arrangements" hielt die SNB Ende 1997 solche erworbenen Sonderziehungsrechte in der Höhe von 178,4 Millionen (350,5 Millionen Franken). Da die Schweiz dem IWF erst nach der letzten Zuteilung von Sonderziehungsrechten von 1981 beitrat, wurden ihr noch keine Sonderziehungsrechte zugesprochen. Im Rahmen der im vergangenen Herbst beschlossenen Neuzuteilung der Sonderziehungsrechte wird die Schweiz vom IWF zusätzliche Sonderziehungsrechte in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken erhalten.</p><p>Der Wert eines Sonderziehungsrechtes wird anhand eines Währungskorbes bestimmt, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre überprüft wird. Nach der letzten Revision von 1995 kommt dem US-Dollar mit einem Anteil von 39 Prozent das grösste Gewicht zu. Die anderen Korbwährungen sind die D-Mark, der japanische Yen, der französische Franc und das Pfund Sterling. Der gewichtete Durchschnitt der kurzfristigen Marktzinssätze dieser fünf Länder bildet zudem den Zinssatz, mit dem Guthaben an Sonderziehungsrechten verzinst werden. Das Währungsrisiko des Sonderziehungsrechtes hängt ab von den Kursrisiken der Währungen, welche im Korb enthalten sind. Das Kreditrisiko der Guthaben in Sonderziehungsrechten ist schliesslich bestimmt durch die Bonität der Länder, welche Verpflichtungen in Sonderziehungsrechten haben.</p><p>7. Im Rahmen der seit kurzem betriebenen Goldleihe stellt die SNB anderen Marktteilnehmern einen kleinen Teil ihrer Goldreserven für eine befristete Zeitdauer zur Verfügung. Sie erhält dafür einen Zins, der von Angebot und Nachfrage auf dem Goldleihmarkt abhängig ist. Dies ermöglicht der SNB, einen Ertrag auf ihren Goldreserven zu erwirtschaften, und zwar ohne diese in ihrer Substanz anzutasten. Durch die Enge des Marktes und den Auftritt der SNB im Goldleihgeschäft sind leicht tiefere Leihraten nicht ganz auszuschliessen. Falls dies der Fall ist, wird das Eingehen von Shortpositionen für Drittparteien tendenziell günstiger.</p><p>Die Folgerung, allein die Existenz von Shortgeschäften habe eine signifikante Wirkung auf die Trendentwicklung des Goldpreises, ist nicht zwingend. Die Möglichkeit, Shortpositionen zu halten, existiert in zahlreichen anderen Finanzmärkten, ohne dass deswegen die Preise tendenziell sinken würden. Der Rückgang des Goldpreises steht daher nicht in direktem Zusammenhang mit dem Goldleihgeschäft der SNB. Hingegen haben die Goldverkäufe ausländischer Zentralbanken und die Erwartung, dass die SNB früher oder später einen Teil ihrer Goldreserven verkaufen dürfte, eine negative Wirkung auf den Goldpreis.</p><p>Im übrigen dient der überwiegende Teil des Gold-Lending-Geschäftes den Banken zur Absicherung ihrer Geschäfte mit Minen. Die Minen verkaufen häufig ihre Produktion auf Termin, um sich gegen Goldpreissenkungen abzusichern.</p><p>8. Die vorrangige Aufgabe der SNB ist die Durchführung einer im Landesinteresse stehenden Geld- und Währungspolitik. Gewinnmaximierung ist nur insoweit ein Ziel, als sie im Einklang mit der Hauptaufgabe steht. Dies lässt sich auch darin ablesen, dass der Gesetzgeber der SNB vorschreibt, welche Anlagen sie tätigen darf. Die entsprechenden Vorschriften wurden zuletzt im Jahre 1997 angepasst, um der SNB eine ertragreichere Anlage ihrer Währungsreserven zu erlauben.</p><p>Geldpolitik und Gewinnmaximierung können einander widersprechen. Man kann sich vorstellen, dass das, was unter dem Gesichtspunkt der Geldpolitik richtig ist, der Erzielung eines maximalen Anlageertrages zuwiderläuft. Wenn die SNB beispielsweise die geldpolitischen Zügel strafft, um ein Aufflammen der Inflation zu verhindern, so führt dies in der Regel zu einer Höherbewertung des Frankens an den Devisenmärkten. Die Höherbewertung des Frankens wiederum hat Bewertungsverluste auf den Devisenreserven zur Folge. Es wäre natürlich falsch, wenn die SNB aus Rücksicht auf ihren Anlagegewinn von einem stabilitätspolitisch notwendigen Schritt zurückschrecken würde.</p><p>Die Anlage der Devisenreserven hat zudem zu berücksichtigen, dass die SNB in der Lage sein muss, nötigenfalls in grossen Beträgen am Devisenmarkt zu intervenieren. Dies spricht dafür, dass ein substantieller Teil der Anlagen in den hauptsächlichen Leitwährungen erfolgt und relativ liquid gehalten wird. Der Erzielung eines maximalen Gewinnes sind auch aus diesem Grund Grenzen gesetzt: Anlagen mit langen Laufzeiten und in kleineren Währungen würden auf die Dauer einen etwas höheren Ertrag erwarten lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten ist die Frage der Zusammensetzung der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vermehrt diskutiert worden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die in Gold gehaltenen Währungsreserven der SNB haben einen Umfang von 2600 Tonnen. Sind Teile des SNB-Goldbestandes im Ausland eingelagert?</p><p>2. Wenn ja, in welchen Ländern ist Nationalbankgold in welchem Umfang eingelagert?</p><p>3. Ist uneingeschränkt gewährleistet, dass die SNB im Ausland gelagerte Goldreserven jederzeit in die Schweiz transferieren könnte?</p><p>4. Besteht ein Teil der SNB-Währungsreserven aus US-Schuldpapieren?</p><p>5. Wenn ja, in welchem Umfang besitzt die SNB US-Schuldpapiere? Welchen Umfang haben Forderungen an andere Länder erreicht (gegliedert)?</p><p>6. In welchem Umfang hält die SNB Sonderziehungsrechte, und was rechtfertigt deren Bonität?</p><p>7. Warum soll die SNB mithelfen, dass die Aufrechterhaltung von spekulativen Gold-Shortpositionen mitfinanziert wird, obwohl dies den Goldpreis drückt und sich somit gegen unsere Landesinteressen richtet?</p><p>8. Ist Gewinnmaximierung aus Sicht des Bundesrates eine neue Aufgabe der SNB? Wie beurteilt der Bundesrat eine solche Gewinnmaximierung im Blick auf die Landesinteressen der Schweiz?</p>
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