Repräsentationsfahrzeuge des Bundes

ShortId
97.1180
Id
19971180
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Repräsentationsfahrzeuge des Bundes
AdditionalIndexing
Gemeinkosten;Motorfahrzeug;Bund;Fahrpersonal
1
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
  • L06K080701020104, Bund
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.Für Repräsentationsaufgaben des Bundes stehen zur Zeit 18 schwarze Limousinen der Marke Mercedes, 6 Kleinbusse sowie 2 Cars zur Verfügung. Sowohl die Kleinbusse als auch die Cars werden zusätzlich für die Bundesverwaltung oder für Truppendienste verwendet. Für besonders gefährdete Personen können 10 Sonderschutzfahrzeuge der Bundesanwaltschaft und der militärischen Sicherheit eingesetzt werden.</p><p>2.Gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung vom 21. November 1990 über die Benützung von Leih- und Repräsentationsfahrzeugen durch Bedienstete des Bundes können Repräsentationsfahrzeuge im Rahmen der Ausübung folgender dienstlicher Verrichtungen beansprucht werden:</p><p>- Betreuung von ausländischen Gästen, die zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz weilen (z.B. durch den Protokollchef EDA und VBS);</p><p>- Vertretung des Departementes oder der Eidgenossenschaft gegenüber ausländischen Vertretern (z.B. durch Staatssekretäre, Amtsdirektoren, Vertreter an internationalen Konferenzen in der Schweiz, Beamte mit hohen internationalen Mandaten);</p><p>- Repräsentationen in Fällen, in denen der Einsatz eines Repräsentationsfahrzeuges von der Sache her erforderlich und verhältnismässig erscheint (z.B. durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des National- und Ständerates, die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär der Bundesversammlung).</p><p>3. Bei Spitzenbelastungen (z.B. bei Staatsbesuchen, Ministerkonferenzen usw.) können aus dem Bestand der Verwaltung weitere 10 Fahrzeuge mit gehobenem Fahrkomfort eingesetzt werden. Im Bedarfsfall werden Fahrzeuge beim zivilen Transportgewerbe eingemietet, vor allem Kleinbusse und Cars.</p><p>Ausserhalb des Repräsentationsbereiches verfügt der Bund insgesamt über 4'600 Personenwagen. Diese werden unter anderem fest an Dienststellen der Bundesverwaltung zugeteilt, zur Abdeckung von punktuellen Bedürfnissen (Dienstreisen usw.) verfügbar und bei Bedarf für Schulen und Kurse der Armee eingesetzt.</p><p>Im Rahmen eines kostengünstigeren Mobilitätsmanagements in der Bundesverwaltung und bei der Armee wird diese Flotte in den nächsten zwei Jahren massiv reduziert.</p><p>4.Die schwarzen Mercedes Limousinen und die Fahrzeuge mit gehobenem Fahrkomfort (gemäss Ziffer 3) werden erst in der Zweit- oder Drittverwendung ab ca 80'000 bis 100'000 km für Repräsentationsaufgaben eingesetzt. Die vorhergehenden Einsätze erfolgen zu Gunsten der Bundesräte, des Bundeskanzlers, der Parlamentsdienste und der höheren Stabsoffiziere. Mit Ausnahme der Sonderschutzfahrzeuge und der Kleinbusse werden somit keine Erstbeschaffungen für die Repräsentation getätigt.</p><p>Die Unterhaltskosten betragen pro Fahrzeug und 100'000 km im Durchschnitt </p><p>Fr. 24'000.--. In den Kosten enthalten sind Service, Reparaturen, Reifen, Unfallschäden und Karosseriepflege.</p><p>5.Für Repräsentationstransporte stehen lediglich 2 hauptamtliche Chauffeure zur Verfügung. Die übrigen Fahrerinnen und Fahrer rekrutieren sich aus 2 zivilen Teilzeitangestellten, aus 12 Angehörigen der Armee sowie aus Angehörigen der Bundesverwaltung (schwergewichtig aus dem Bundesamt für Betriebe des Heeres und dem Festungswachtkorps) im Nebenamt.</p><p>Seit 1. Januar 1998 gelten im Repräsentationsbereich neue Grundsätze und Vorgaben. Mit den getroffenen Massnahmen werden die Rekrutierung, die Auswahl und die Ausbildung der Fahrerinnen und Fahrer verbessert, der Kundenkreis neu definiert sowie die Fahrzeugflotte neu strukturiert. Vorgesehen sind jährliche Einsparungen von Fr. 200'000.--.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieviele Repräsentationsfahrzeuge unterhält der Bund - die Wagen, die den Bundesratsmitgliedern und den Präsidenten der beiden Räte zur Verfügung stehen, nicht mitgerechnet?</p><p>2. Welche Kategorien von Beamtinnen und Beamten dürfen diese Fahrzeuge samt Fahrer beanspruchen?</p><p>3. Wieviele weitere Fahrzeuge stehen der Verwaltung zur Verfügung?</p><p>4. Wie hoch sind die laufenden Kosten sowie die Amortisationskosten der unter den Ziffern 2 und 3 erwähnten Fahrzeuge pro Jahr?</p><p>5. Wieviele Fahrer sind vollzeitbeschäftigt und wieviele teilzeitbeschäftigt?</p>
  • Repräsentationsfahrzeuge des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.Für Repräsentationsaufgaben des Bundes stehen zur Zeit 18 schwarze Limousinen der Marke Mercedes, 6 Kleinbusse sowie 2 Cars zur Verfügung. Sowohl die Kleinbusse als auch die Cars werden zusätzlich für die Bundesverwaltung oder für Truppendienste verwendet. Für besonders gefährdete Personen können 10 Sonderschutzfahrzeuge der Bundesanwaltschaft und der militärischen Sicherheit eingesetzt werden.</p><p>2.Gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung vom 21. November 1990 über die Benützung von Leih- und Repräsentationsfahrzeugen durch Bedienstete des Bundes können Repräsentationsfahrzeuge im Rahmen der Ausübung folgender dienstlicher Verrichtungen beansprucht werden:</p><p>- Betreuung von ausländischen Gästen, die zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz weilen (z.B. durch den Protokollchef EDA und VBS);</p><p>- Vertretung des Departementes oder der Eidgenossenschaft gegenüber ausländischen Vertretern (z.B. durch Staatssekretäre, Amtsdirektoren, Vertreter an internationalen Konferenzen in der Schweiz, Beamte mit hohen internationalen Mandaten);</p><p>- Repräsentationen in Fällen, in denen der Einsatz eines Repräsentationsfahrzeuges von der Sache her erforderlich und verhältnismässig erscheint (z.B. durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des National- und Ständerates, die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär der Bundesversammlung).</p><p>3. Bei Spitzenbelastungen (z.B. bei Staatsbesuchen, Ministerkonferenzen usw.) können aus dem Bestand der Verwaltung weitere 10 Fahrzeuge mit gehobenem Fahrkomfort eingesetzt werden. Im Bedarfsfall werden Fahrzeuge beim zivilen Transportgewerbe eingemietet, vor allem Kleinbusse und Cars.</p><p>Ausserhalb des Repräsentationsbereiches verfügt der Bund insgesamt über 4'600 Personenwagen. Diese werden unter anderem fest an Dienststellen der Bundesverwaltung zugeteilt, zur Abdeckung von punktuellen Bedürfnissen (Dienstreisen usw.) verfügbar und bei Bedarf für Schulen und Kurse der Armee eingesetzt.</p><p>Im Rahmen eines kostengünstigeren Mobilitätsmanagements in der Bundesverwaltung und bei der Armee wird diese Flotte in den nächsten zwei Jahren massiv reduziert.</p><p>4.Die schwarzen Mercedes Limousinen und die Fahrzeuge mit gehobenem Fahrkomfort (gemäss Ziffer 3) werden erst in der Zweit- oder Drittverwendung ab ca 80'000 bis 100'000 km für Repräsentationsaufgaben eingesetzt. Die vorhergehenden Einsätze erfolgen zu Gunsten der Bundesräte, des Bundeskanzlers, der Parlamentsdienste und der höheren Stabsoffiziere. Mit Ausnahme der Sonderschutzfahrzeuge und der Kleinbusse werden somit keine Erstbeschaffungen für die Repräsentation getätigt.</p><p>Die Unterhaltskosten betragen pro Fahrzeug und 100'000 km im Durchschnitt </p><p>Fr. 24'000.--. In den Kosten enthalten sind Service, Reparaturen, Reifen, Unfallschäden und Karosseriepflege.</p><p>5.Für Repräsentationstransporte stehen lediglich 2 hauptamtliche Chauffeure zur Verfügung. Die übrigen Fahrerinnen und Fahrer rekrutieren sich aus 2 zivilen Teilzeitangestellten, aus 12 Angehörigen der Armee sowie aus Angehörigen der Bundesverwaltung (schwergewichtig aus dem Bundesamt für Betriebe des Heeres und dem Festungswachtkorps) im Nebenamt.</p><p>Seit 1. Januar 1998 gelten im Repräsentationsbereich neue Grundsätze und Vorgaben. Mit den getroffenen Massnahmen werden die Rekrutierung, die Auswahl und die Ausbildung der Fahrerinnen und Fahrer verbessert, der Kundenkreis neu definiert sowie die Fahrzeugflotte neu strukturiert. Vorgesehen sind jährliche Einsparungen von Fr. 200'000.--.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieviele Repräsentationsfahrzeuge unterhält der Bund - die Wagen, die den Bundesratsmitgliedern und den Präsidenten der beiden Räte zur Verfügung stehen, nicht mitgerechnet?</p><p>2. Welche Kategorien von Beamtinnen und Beamten dürfen diese Fahrzeuge samt Fahrer beanspruchen?</p><p>3. Wieviele weitere Fahrzeuge stehen der Verwaltung zur Verfügung?</p><p>4. Wie hoch sind die laufenden Kosten sowie die Amortisationskosten der unter den Ziffern 2 und 3 erwähnten Fahrzeuge pro Jahr?</p><p>5. Wieviele Fahrer sind vollzeitbeschäftigt und wieviele teilzeitbeschäftigt?</p>
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