Lautstärke in Kinos

ShortId
97.1187
Id
19971187
Updated
24.06.2025 23:03
Language
de
Title
Lautstärke in Kinos
AdditionalIndexing
Lärmpegel;Lärmbelästigung;Gesundheitsrisiko;Filmindustrie;Lärmschutz
1
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L05K0602010501, Lärmpegel
  • L04K12020305, Filmindustrie
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06010410, Lärmschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in der Verordnung vom 24. Januar 1996 über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen bereits Schallgrenzwerte festgelegt. Diese Verordnung gilt insbesondere auch für Kinos. Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel von 93 dB nicht übersteigen. Der Vollzug dieser Verordnung liegt bei den Kantonen. Nach den Angaben der Vollzugsbehörde des Kantons Basel-Stadt wurde der Schallpegel bei verschiedenen Kinovorführungen gemessen. Der höchste gemessene Mittelungspegel betrug 85 dB, was deutlich unter dem Grenzwert liegt. In anderen Kantonen dürfte der Schallpegel bei den Kinovorführungen vergleichbar sein.</p><p>2. Die Lärmempfindung ist sehr individuell, und eine Schallimmission von 85 dB kann als belästigend empfunden werden, obwohl bei diesem Schallpegel noch kein Risiko eines dauernden Gehörschadens besteht. Eine Deklarationspflicht für die Lautstärke von Veranstaltungen wurde in der Schall- und Laserverordnung nicht vorgesehen und wäre auch nicht sinnvoll. Die Einführung einer solchen Pflicht würde zu einer gewaltigen Deklarationsflut führen und drängt sich insbesondere aus gesundheitspolitischen Gründen nicht auf. Die Schall- und Laserverordnung verlangt schon heute, dass Veranstaltungen, bei denen Schallpegel zwischen 93 und 100 dB(A) auftreten können, behördlich bewilligt werden müssen. Das Publikum muss in diesem Fall in angemessener Weise auf die mögliche Schädigung des Gehöres aufmerksam gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offensichtlich sind Filmvorführer ständig versucht, die Leistungsstärken der modernen Tonanlagen voll auszunützen, auch wenn dies keineswegs den künstlerischen Intentionen des Regisseurs entspricht.</p><p>Aus dem Publikum sind vermehrt Klagen über zu hohe Lautstärken bei Filmvorführungen in den Kinos zu hören. Zu Bedenken gibt dabei vor allem Anlass (über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten), dass durch zu hohe Lautstärken Schädigungen des Gehöres eintreten können und derartige Schädigungen nach Ansicht vieler Fachärzte in der Schweiz zunehmen. Kinobesucher können sich gegen diese akustischen Angriffe auf den Geschmack und das Trommelfell nicht im voraus schützen, weil die maximale Lautstärke einer Vorführung nicht im voraus bekanntgemacht wird. Sitzen die Besucher aber einmal im Kino und haben den Eintrittspreis bezahlt, nehmen sie bewusst das Risiko einer Gehörschädigung in Kauf oder verdrängen es.</p><p>Ich frage den Bundesrat daher:</p><p>1. Ist er bereit, für Kinovorführungen maximale Lautstärken vorzuschreiben?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die effektive maximale Lautstärke einer Filmvorführung in den Ankündigungen solcher Veranstaltungen genannt werden muss?</p>
  • Lautstärke in Kinos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in der Verordnung vom 24. Januar 1996 über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen bereits Schallgrenzwerte festgelegt. Diese Verordnung gilt insbesondere auch für Kinos. Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den über 60 Minuten gemittelten Pegel von 93 dB nicht übersteigen. Der Vollzug dieser Verordnung liegt bei den Kantonen. Nach den Angaben der Vollzugsbehörde des Kantons Basel-Stadt wurde der Schallpegel bei verschiedenen Kinovorführungen gemessen. Der höchste gemessene Mittelungspegel betrug 85 dB, was deutlich unter dem Grenzwert liegt. In anderen Kantonen dürfte der Schallpegel bei den Kinovorführungen vergleichbar sein.</p><p>2. Die Lärmempfindung ist sehr individuell, und eine Schallimmission von 85 dB kann als belästigend empfunden werden, obwohl bei diesem Schallpegel noch kein Risiko eines dauernden Gehörschadens besteht. Eine Deklarationspflicht für die Lautstärke von Veranstaltungen wurde in der Schall- und Laserverordnung nicht vorgesehen und wäre auch nicht sinnvoll. Die Einführung einer solchen Pflicht würde zu einer gewaltigen Deklarationsflut führen und drängt sich insbesondere aus gesundheitspolitischen Gründen nicht auf. Die Schall- und Laserverordnung verlangt schon heute, dass Veranstaltungen, bei denen Schallpegel zwischen 93 und 100 dB(A) auftreten können, behördlich bewilligt werden müssen. Das Publikum muss in diesem Fall in angemessener Weise auf die mögliche Schädigung des Gehöres aufmerksam gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offensichtlich sind Filmvorführer ständig versucht, die Leistungsstärken der modernen Tonanlagen voll auszunützen, auch wenn dies keineswegs den künstlerischen Intentionen des Regisseurs entspricht.</p><p>Aus dem Publikum sind vermehrt Klagen über zu hohe Lautstärken bei Filmvorführungen in den Kinos zu hören. Zu Bedenken gibt dabei vor allem Anlass (über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten), dass durch zu hohe Lautstärken Schädigungen des Gehöres eintreten können und derartige Schädigungen nach Ansicht vieler Fachärzte in der Schweiz zunehmen. Kinobesucher können sich gegen diese akustischen Angriffe auf den Geschmack und das Trommelfell nicht im voraus schützen, weil die maximale Lautstärke einer Vorführung nicht im voraus bekanntgemacht wird. Sitzen die Besucher aber einmal im Kino und haben den Eintrittspreis bezahlt, nehmen sie bewusst das Risiko einer Gehörschädigung in Kauf oder verdrängen es.</p><p>Ich frage den Bundesrat daher:</p><p>1. Ist er bereit, für Kinovorführungen maximale Lautstärken vorzuschreiben?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die effektive maximale Lautstärke einer Filmvorführung in den Ankündigungen solcher Veranstaltungen genannt werden muss?</p>
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