Bericht über die Eingliederung ausgewiesener Bosnier. Veröffentlichung

ShortId
97.1190
Id
19971190
Updated
24.06.2025 22:52
Language
de
Title
Bericht über die Eingliederung ausgewiesener Bosnier. Veröffentlichung
AdditionalIndexing
politische Gewalt;Bericht;Ausschaffung;Bosnien-Herzegowina;Informationsverbreitung;Rückwanderung
1
  • L04K03010202, Bosnien-Herzegowina
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L03K040301, politische Gewalt
  • L03K020206, Bericht
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien 1991 hat die Schweiz rund 30'000 kriegsvertriebene Personen, viele aus Bosnien-Herzegowina, aufgenommen. Dabei hat der Bundesrat insbesondere auch von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Personen, deren Leben infolge der Kriegsgefahren einer akuten und konkreten Bedrohung ausgesetzt ist, mit der kollektiven vorläufigen Aufnahme rasch und unbürokratisch den benötigten Schutz zu gewähren. Mit ihrer Praxis befand sich die Schweiz im internationalen Vergleich unter den grosszügigsten europäischen Aufnahmestaaten.</p><p></p><p>Das Konzept der vorläufigen Schutzgewährung sieht vor, dass die vorläufig Aufgenommenen in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren haben, wenn sie keines besonderen Schutzes mehr bedürfen. Dementsprechend hat der Bundesrat, nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton Ende 1995, gestützt auf umfassende Lageanalysen und im Einklang mit der Einschätzung und Praxis des grössten Europäischen Aufnahmestaates, der Bundesrepublik Deutschland, am 3. April 1996 die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme der kriegsvertriebenen Personen aus Bosnien-Herzegowina beschlossen. </p><p></p><p>Im Bewusstsein um die allgemein schwierigen Lebensbedingungen im kriegsversehrten Bosnien-Herzegowina entschied der Bundesrat gleichzeitig, den Rückkehrern mit einem besonderen Programm den Start und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Gestützt auf diesen Entscheid setzten die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) seit Juni 1996 ein Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Kriegsvertriebene aus Bosnien-Herzegowina um. Alle Personen, die an diesem Programm teilnehmen, verlassen die Schweiz freiwillig, d.h. selbständig und innert den ihnen gesetzten Fristen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Bis Ende 1997 sind im Rahmen des Programmes total 5'242 Personen ausgereist, wovon 3'015 Ausreisen auf das Programmjahr 1997 entfallen. Weitere 6'964 Personen haben sich für eine Programmteilnahme mit Ausreise im Jahr 1998 registrieren lassen. Das Programm hat aber nicht nur bei den Betroffenen, der schweizerischen Bevölkerung und nicht zuletzt dem Parlament eine breite Akzeptanz gefunden, sondern ist auch beim UNHCR, den bosnischen Behörden und anderen europäischen Aufnahmestaaten auf grosse Anerkennung gestossen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Im April 1997 hat die DEZA als vor Ort operationell verantwortliche Organisation das Institut für Ethnologie der Universität Bern damit beauftragt, eine Evaluation des Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogrammes durchzuführen. Am 21. Januar 1998 unterbreitete das Evaluatorenteam den Auftraggebern den Schlussbericht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zweck der Evaluation war es, mittels einer Analyse des Wiedereingliederungsprozesses, allenfalls notwendige Programmkorrekturen zu ermöglichen sowie Rückschlüsse bezüglich der Übertragbarkeit des Programmes auf andere Fälle der Rückkehrmigration zu erlauben. Methodische Grundlage der Evaluation bildeten im wesentlichen die mit Fragebogen und Interviews erhobenen Erfahrungen der Rückkehrer.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die für den Bundesrat für den Entscheid über die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme massgebliche Analyse der Bedrohungslage bildete nicht Gegenstand der Evaluation. Alle von den Evaluatoren getroffenen Feststellungen und Empfehlungen erfolgen vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Wiedereingliederungsprozesses, nicht unter dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit der Rückkehrer. Ein Widerspruch zu den Lageanalysen des Bundesrates besteht daher nicht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Wiederaufbau eines vom Krieg betroffenen Landes wie Bosnien-Herzegowina ist für Daheimgebliebene wie für Rückkehrer mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Der Bundesrat hat diesem Umstand durch lang bemessene Ausreisefristen und die Möglichkeit, die Fristen in besonderen Härtefällen (laufende Ausbildung, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigung, gemischtethnische Ehepaare) weiter zu erstrecken, Rechnung getragen. In seinem Entscheid, die sich aus dem Wegfall der Schutzbedürftigkeit ergebende Rückkehrpflicht der Kriegsvertriebenen durch ein flankierendes Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm zu mildern, sieht er sich durch den Evaluationsbericht bekräftigt. Selbst wenn auch ein im internationalen Vergleich grosszügiges Programm wie das der Schweiz den Erfolg des Wiedereingliederungsprozesses nie ganz zu gewährleisten vermag, so kann es diesen doch massgeblich unterstützen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Was die Bekanntmachung des Berichtes anbelangt, so stellten die verantwortlichen Ämter DEZA und BFF den Bericht am 30. Januar 1998 anlässlich einer eigens hierzu einberufenen Presseorientierung der Öffentlichkeit vor. Es lag zu keiner Zeit in der Absicht des Bundesrates oder der verantwortlichen Ämter, den Bericht nicht zu veröffentlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund hat das Institut für Ethnologie der Universität Bern damit beauftragt, einen Bericht über .die Integration der von der Schweiz ausgeschafften Bosnier in ihrer Heimat. zu erstellen.</p><p>Dieser Bericht widerlegt die Lagebeurteilung des Bundesrats voll und ganz. </p><p>Der Bundesrat weigert sich jedoch, den Bericht zu veröffentlichen. Der Bericht ist mit dem Geld der Steuerzahlenden finanziert worden. Er behandelt ein Problem von brennender Aktualität.</p><p>Aus welchem Grund verweigert der Bundesrat die Veröffentlichung des Berichts von Professor Hans-Rudolf Wilker?</p>
  • Bericht über die Eingliederung ausgewiesener Bosnier. Veröffentlichung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien 1991 hat die Schweiz rund 30'000 kriegsvertriebene Personen, viele aus Bosnien-Herzegowina, aufgenommen. Dabei hat der Bundesrat insbesondere auch von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Personen, deren Leben infolge der Kriegsgefahren einer akuten und konkreten Bedrohung ausgesetzt ist, mit der kollektiven vorläufigen Aufnahme rasch und unbürokratisch den benötigten Schutz zu gewähren. Mit ihrer Praxis befand sich die Schweiz im internationalen Vergleich unter den grosszügigsten europäischen Aufnahmestaaten.</p><p></p><p>Das Konzept der vorläufigen Schutzgewährung sieht vor, dass die vorläufig Aufgenommenen in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren haben, wenn sie keines besonderen Schutzes mehr bedürfen. Dementsprechend hat der Bundesrat, nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Dayton Ende 1995, gestützt auf umfassende Lageanalysen und im Einklang mit der Einschätzung und Praxis des grössten Europäischen Aufnahmestaates, der Bundesrepublik Deutschland, am 3. April 1996 die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme der kriegsvertriebenen Personen aus Bosnien-Herzegowina beschlossen. </p><p></p><p>Im Bewusstsein um die allgemein schwierigen Lebensbedingungen im kriegsversehrten Bosnien-Herzegowina entschied der Bundesrat gleichzeitig, den Rückkehrern mit einem besonderen Programm den Start und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Gestützt auf diesen Entscheid setzten die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) seit Juni 1996 ein Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm für Kriegsvertriebene aus Bosnien-Herzegowina um. Alle Personen, die an diesem Programm teilnehmen, verlassen die Schweiz freiwillig, d.h. selbständig und innert den ihnen gesetzten Fristen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Bis Ende 1997 sind im Rahmen des Programmes total 5'242 Personen ausgereist, wovon 3'015 Ausreisen auf das Programmjahr 1997 entfallen. Weitere 6'964 Personen haben sich für eine Programmteilnahme mit Ausreise im Jahr 1998 registrieren lassen. Das Programm hat aber nicht nur bei den Betroffenen, der schweizerischen Bevölkerung und nicht zuletzt dem Parlament eine breite Akzeptanz gefunden, sondern ist auch beim UNHCR, den bosnischen Behörden und anderen europäischen Aufnahmestaaten auf grosse Anerkennung gestossen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Im April 1997 hat die DEZA als vor Ort operationell verantwortliche Organisation das Institut für Ethnologie der Universität Bern damit beauftragt, eine Evaluation des Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogrammes durchzuführen. Am 21. Januar 1998 unterbreitete das Evaluatorenteam den Auftraggebern den Schlussbericht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zweck der Evaluation war es, mittels einer Analyse des Wiedereingliederungsprozesses, allenfalls notwendige Programmkorrekturen zu ermöglichen sowie Rückschlüsse bezüglich der Übertragbarkeit des Programmes auf andere Fälle der Rückkehrmigration zu erlauben. Methodische Grundlage der Evaluation bildeten im wesentlichen die mit Fragebogen und Interviews erhobenen Erfahrungen der Rückkehrer.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die für den Bundesrat für den Entscheid über die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme massgebliche Analyse der Bedrohungslage bildete nicht Gegenstand der Evaluation. Alle von den Evaluatoren getroffenen Feststellungen und Empfehlungen erfolgen vielmehr unter dem Gesichtspunkt des Wiedereingliederungsprozesses, nicht unter dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit der Rückkehrer. Ein Widerspruch zu den Lageanalysen des Bundesrates besteht daher nicht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Wiederaufbau eines vom Krieg betroffenen Landes wie Bosnien-Herzegowina ist für Daheimgebliebene wie für Rückkehrer mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Der Bundesrat hat diesem Umstand durch lang bemessene Ausreisefristen und die Möglichkeit, die Fristen in besonderen Härtefällen (laufende Ausbildung, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigung, gemischtethnische Ehepaare) weiter zu erstrecken, Rechnung getragen. In seinem Entscheid, die sich aus dem Wegfall der Schutzbedürftigkeit ergebende Rückkehrpflicht der Kriegsvertriebenen durch ein flankierendes Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm zu mildern, sieht er sich durch den Evaluationsbericht bekräftigt. Selbst wenn auch ein im internationalen Vergleich grosszügiges Programm wie das der Schweiz den Erfolg des Wiedereingliederungsprozesses nie ganz zu gewährleisten vermag, so kann es diesen doch massgeblich unterstützen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Was die Bekanntmachung des Berichtes anbelangt, so stellten die verantwortlichen Ämter DEZA und BFF den Bericht am 30. Januar 1998 anlässlich einer eigens hierzu einberufenen Presseorientierung der Öffentlichkeit vor. Es lag zu keiner Zeit in der Absicht des Bundesrates oder der verantwortlichen Ämter, den Bericht nicht zu veröffentlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund hat das Institut für Ethnologie der Universität Bern damit beauftragt, einen Bericht über .die Integration der von der Schweiz ausgeschafften Bosnier in ihrer Heimat. zu erstellen.</p><p>Dieser Bericht widerlegt die Lagebeurteilung des Bundesrats voll und ganz. </p><p>Der Bundesrat weigert sich jedoch, den Bericht zu veröffentlichen. Der Bericht ist mit dem Geld der Steuerzahlenden finanziert worden. Er behandelt ein Problem von brennender Aktualität.</p><p>Aus welchem Grund verweigert der Bundesrat die Veröffentlichung des Berichts von Professor Hans-Rudolf Wilker?</p>
    • Bericht über die Eingliederung ausgewiesener Bosnier. Veröffentlichung

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