Zeitungstransport
- ShortId
-
97.3011
- Id
-
19973011
- Updated
-
25.06.2025 02:17
- Language
-
de
- Title
-
Zeitungstransport
- AdditionalIndexing
-
Presseförderung;Posttarif;lokales Massenmedium;Zeitung
- 1
-
- L04K02021703, Zeitung
- L06K120204010401, Posttarif
- L05K1202050104, lokales Massenmedium
- L06K120205010503, Presseförderung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ersucht den Bundesrat, beim Zeitungstransport künftig nur noch den abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen Vorzugstarife zu gewähren, gleichzeitig diese Hilfe mit dem Einbezug der Subventionierung der Frühzustellung aber substantieller auszugestalten. Dies, weil die für die Pressevielfalt wichtige Lokal- und Regionalpresse in den letzten Jahren in finanzieller Hinsicht besonders unter Druck geraten ist, was nicht zuletzt durch die rasch fortschreitende Pressekonzentration belegt wird. Auf diese Weise soll aber auch vermieden werden, dass an eine Grosszahl von Empfängern Subventionen nach dem Giesskannenprinzip ausgerichtet werden. Eine Konzentration der Vorzugstarife im verlangten Sinne käme den Bund, der der Post die ungedeckten Kosten aus dem Zeitungs- und Zeitschriftentransport abzugelten hat, ausserdem günstiger zu stehen.</p><p>Am 24. März 1995 hat das Parlament eine Änderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG, SR 873.0) gutgeheissen. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 1. Januar 1996 ein neues Tarifmodell für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport in Kraft gesetzt. Dabei hat er den Empfängerkreis für Vorzugstarife stark eingeschränkt, indem er die für die Zulassung massgebende Auflage von 100 auf 1000 Exemplare erhöht hat. Auf diese Weise wurde rund die Hälfte der ursprünglich unterstützten Titel (3500 von 7000) von den Vorzugstarifen ausgeschlossen. Im weiteren werden den Lokal- und Regionalzeitungen beim heute geltenden Tarifmodell die bei weitem günstigsten Tarife gewährt. Im Entwurf für ein neues Postgesetz (96.049; Botschaft zum Postgesetz vom 10. Juni 1996) hat der Bundesrat deshalb materiell die Regelung von Artikel 10 PVG übernommen.</p><p>Gerade gegenläufig zur vorliegenden Motion der KVF-S hat sich der Nationalrat des Themas Zeitungs- und Zeitschriftentransport angenommen. Am 12. Dezember 1996 hat er die Motion Chiffelle (96.3136; Überleben von 3000 kleinen Zeitschriften; AB 1996 N 2364) gegen den Willen des Bundesrates an den Ständerat überwiesen. Darin wird verlangt, dass der Bundesrat die Verordnung (1) zum PVG dahingehend anpasst, dass kleinere Zeitschriften mit einer Auflage von unter 1000 Stück wiederum in den Genuss von Vorzugstarifen kommen.</p><p>Angesichts dieser kontroversen Standpunkte hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, die vorliegende Motion entgegenzunehmen. Er ist aber bereit, den gesamten Problembereich nochmals eingehend zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen betreffend Zeitungstransport zu Vorzugspreisen, vor allem für die abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen, der aktuellen Situation anzupassen. Dabei sind die Finanzlage des Bundes, die Auswirkungen der Revision des Postverkehrsgesetzes 1995 sowie die fortschreitende Pressekonzentration zu beachten.</p>
- Zeitungstransport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ersucht den Bundesrat, beim Zeitungstransport künftig nur noch den abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen Vorzugstarife zu gewähren, gleichzeitig diese Hilfe mit dem Einbezug der Subventionierung der Frühzustellung aber substantieller auszugestalten. Dies, weil die für die Pressevielfalt wichtige Lokal- und Regionalpresse in den letzten Jahren in finanzieller Hinsicht besonders unter Druck geraten ist, was nicht zuletzt durch die rasch fortschreitende Pressekonzentration belegt wird. Auf diese Weise soll aber auch vermieden werden, dass an eine Grosszahl von Empfängern Subventionen nach dem Giesskannenprinzip ausgerichtet werden. Eine Konzentration der Vorzugstarife im verlangten Sinne käme den Bund, der der Post die ungedeckten Kosten aus dem Zeitungs- und Zeitschriftentransport abzugelten hat, ausserdem günstiger zu stehen.</p><p>Am 24. März 1995 hat das Parlament eine Änderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG, SR 873.0) gutgeheissen. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 1. Januar 1996 ein neues Tarifmodell für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport in Kraft gesetzt. Dabei hat er den Empfängerkreis für Vorzugstarife stark eingeschränkt, indem er die für die Zulassung massgebende Auflage von 100 auf 1000 Exemplare erhöht hat. Auf diese Weise wurde rund die Hälfte der ursprünglich unterstützten Titel (3500 von 7000) von den Vorzugstarifen ausgeschlossen. Im weiteren werden den Lokal- und Regionalzeitungen beim heute geltenden Tarifmodell die bei weitem günstigsten Tarife gewährt. Im Entwurf für ein neues Postgesetz (96.049; Botschaft zum Postgesetz vom 10. Juni 1996) hat der Bundesrat deshalb materiell die Regelung von Artikel 10 PVG übernommen.</p><p>Gerade gegenläufig zur vorliegenden Motion der KVF-S hat sich der Nationalrat des Themas Zeitungs- und Zeitschriftentransport angenommen. Am 12. Dezember 1996 hat er die Motion Chiffelle (96.3136; Überleben von 3000 kleinen Zeitschriften; AB 1996 N 2364) gegen den Willen des Bundesrates an den Ständerat überwiesen. Darin wird verlangt, dass der Bundesrat die Verordnung (1) zum PVG dahingehend anpasst, dass kleinere Zeitschriften mit einer Auflage von unter 1000 Stück wiederum in den Genuss von Vorzugstarifen kommen.</p><p>Angesichts dieser kontroversen Standpunkte hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, die vorliegende Motion entgegenzunehmen. Er ist aber bereit, den gesamten Problembereich nochmals eingehend zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen betreffend Zeitungstransport zu Vorzugspreisen, vor allem für die abonnierten Lokal- und Regionalzeitungen, der aktuellen Situation anzupassen. Dabei sind die Finanzlage des Bundes, die Auswirkungen der Revision des Postverkehrsgesetzes 1995 sowie die fortschreitende Pressekonzentration zu beachten.</p>
- Zeitungstransport
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