Krankenversicherung. Vollzug

ShortId
97.3014
Id
19973014
Updated
25.06.2025 02:15
Language
de
Title
Krankenversicherung. Vollzug
AdditionalIndexing
Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Wirtschaftsstatistik;Vollzug von Beschlüssen;Gesundheitspolitik;Versicherungsprämie
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K07040401, Wirtschaftsstatistik
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bund wird ersucht, so schnell als möglich die Massnahmen zu treffen, welche zur Verbesserung des Vollzugs der Artikel 23, 33 und 56 KVG und zur Gewährleistung einer transparenten Berechnung der Krankenkassenprämien nötig sind. Es wäre wünschbar, wenn die massgebenden gesundheits- und wirtschaftsstatistischen Angaben vorlägen, damit die Art der Kosten klar ermittelt werden kann. Gleichzeitig werden Massnahmen zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Ausweitung des Leistungsvolumens und zur Gewährleistung einer effizienten Behandlung getroffen. Der Bund ersucht zu diesem Zweck die Krankenversicherer und Leistungserbringer um Zusammenarbeit und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.</p>
  • Krankenversicherung. Vollzug
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19970401
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bund wird ersucht, so schnell als möglich die Massnahmen zu treffen, welche zur Verbesserung des Vollzugs der Artikel 23, 33 und 56 KVG und zur Gewährleistung einer transparenten Berechnung der Krankenkassenprämien nötig sind. Es wäre wünschbar, wenn die massgebenden gesundheits- und wirtschaftsstatistischen Angaben vorlägen, damit die Art der Kosten klar ermittelt werden kann. Gleichzeitig werden Massnahmen zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Ausweitung des Leistungsvolumens und zur Gewährleistung einer effizienten Behandlung getroffen. Der Bund ersucht zu diesem Zweck die Krankenversicherer und Leistungserbringer um Zusammenarbeit und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.</p>
    • Krankenversicherung. Vollzug

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