Fonds für Opfer des Holocaust

ShortId
97.3017
Id
19973017
Updated
10.04.2024 13:11
Language
de
Title
Fonds für Opfer des Holocaust
AdditionalIndexing
Schenkung;Judentum;Entschädigung;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Bankeinlage
1
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K0507010702, Schenkung
  • L04K01060208, Judentum
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 5. Februar 1997 haben die drei Schweizer Grossbanken 100 Millionen Franken bereitgestellt und auf ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank einbezahlt. Damit legten sie den Grundstein für die Schaffung eines "Humanitären Fonds für die Opfer des Holocaust". Dem Bundesrat wurde die Führungsrolle zur Schaffung einer Fondsstruktur übertragen. Am 26. Februar 1997 verabschiedete der Bundesrat eine Verordnung betreffend den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer des Holocaust/Schoah, welche am 1. März 1997 in Kraft trat. Dieser Spezialfonds wird zunächst mit dem von den Grossbanken zur Verfügung gestellten Betrag gespiesen. Weitere Beiträge im Umfang von 65 Millionen Franken sind von seiten der Wirtschaft in Aussicht gestellt worden, so dass für den Spezialfonds 165 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Entwurf für einen Bundesbeschluss über den von der Schweizerischen Nationalbank angekündigten Beitrag zum Spezialfonds von 100 Millionen Franken ist in Ausarbeitung. Am 16. April 1997 ernannte der Bundesrat die Schweizer Mitglieder und am 1. Mai 1997, auf Vorschlag der World Jewish Restitution Organization, die drei ausländischen Mitglieder der Fondsleitung. Am 9. Mai 1997 gab der Doyen der Leitung des Spezialfonds, Nobelpreisträger Professor Elie Wiesel, seinen Verzicht bekannt. Nachdem die World Jewish Restitution Organization am 27. Mai 1997 ihren Vorschlag für den Ersatz von Elie Wiesel unterbreitete, wählte der Bundesrat am 28. Mai 1997, wie beantragt, Edgar Bronfman, Präsident des World Jewish Congress, in die Fondsleitung. Damit kann die Fondsleitung bereits in naher Zukunft operationell werden und bedürftigen Opfern von Holocaust/Schoah sowie ihren bedürftigen Nachkommen Hilfe leisten. Allerdings müssen gemäss Fondsverordnung zunächst noch verschiedene organisatorische Vorkehren wie der Erlass von Geschäftsordnung und Reglementen oder die Bestellung eines Fondssekretariats getroffen werden.</p><p>Unabhängig von dem von Banken- und Wirtschaftskreisen und vom Bund konstituierten Spezialfonds sind seit Anfang dieses Jahres auch von privater Seite Spendenaktionen zugunsten von Opfern des Holocaust ins Leben gerufen worden:</p><p>So haben Ende Januar 1997 Gymnasiasten aus Bern als Zeichen der Solidarität eine Sammelaktion für Opfer des Holocaust gestartet. In wenigen Monaten haben sie dabei rund 81 000 Franken gesammelt und an interessierte Organisationen übergeben. In Zusammenarbeit mit dem Dachverband des Jugendparlamentes führten dieselben Schüler Anfang Mai 1997 eine Standaktion durch und werden ihre Sammelaktion weiterführen.</p><p>Mitte Februar 1997 hat der Postulant selbst, zusammen mit anderen Initianten, die Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" ins Leben gerufen. Bis Mai dieses Jahres hat die Sammelaktion diese Stiftung bereits 280 000 Franken eingebracht. Erste Zahlungen an bedürftige Opfer des Holocaust und zur Unterstützung von Projekten interessierter Organisationen sind bereits erfolgt. Ende Juni lanciert die Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" ausserdem eine nationale Sammelwoche und plant, die Sammlung auch danach weiterzuführen.</p><p>Unabhängig von der Sammelaktion der Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" haben aufgrund der Initiative der Christlich-Jüdischen Arbeitsgruppe (CJA) kirchliche Kreise ebenfalls eine erfolgreiche Sammelaktion durchgeführt, welche nun abgeschlossen ist. Die Sammlung der CJA zugunsten von Holocaust-Opfern erbrachte 270 000 Franken.</p><p>Die Erfolgsmeldungen der verschiedenen auf privater Initiative basierenden Sammelaktionen zeigen, dass die Bevölkerung bereit ist, unabhängig von den Solidaritätsgesten aus Banken- und Wirtschaftskreisen Mitverantwortung bei der Unterstützung der in Not geratenen Holocaust-Opfer zu tragen. Sie sind ein besonders eindrückliches Zeichen zwischenmenschlichen Mitgefühls. Der Bundesrat begrüsst diese Initiativen. Mit Blick auf deren eigenständigen Charakter erachtet er es indessen nicht als notwendig, den Spezialfonds der Banken- und Wirtschaftskreise auch durch freiwillige Spenden der Bevölkerung zu äufnen.</p><p>Was den vom Postulanten angeregten Bezug zum Hunderjahrjubiläum des Basler Zionistenkongresses vom 31. August 1997 anbelangt, wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, wonach der Spezialfonds so rasch als möglich operationell werden und Hilfe leisten soll. Es bleibt den privaten Initianten jedoch unbenommen, ihrerseits im Rahmen dieser Feier mit einer Geste ihre Solidarität mit den Opfern des Holocaust zum Ausdruck zu bringen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat hat - in Zusammenarbeit mit Vertretern von Banken, Versicherungen, der Schweizerischen Nationalbank und anderen Interessierten - beschlossen, einen Fonds für die Opfer des Holocaust einzurichten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu prüfen:</p><p>- ob dieser Fonds zusätzlich auch durch freiwillige Spenden der Bevölkerung geäufnet werden könnte, welche damit Gelegenheit hätte, diese Schweizer Geste des guten Willens nach eigenem Gutdünken mitzutragen;</p><p>- ob dieser Fonds seiner Trägerschaft nicht am Sonntag, dem 31. August 1997, in Basel - anlässlich der Feier zum Hundertjahrjubiläum des Basler Zionistenkongresses von 1897 und damit in einem feierlichen und würdigen Rahmen in Gegenwart hochrangiger Persönlichkeiten - unter den Augen der Weltöffentlichkeit übergeben werden sollte.</p>
  • Fonds für Opfer des Holocaust
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 5. Februar 1997 haben die drei Schweizer Grossbanken 100 Millionen Franken bereitgestellt und auf ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank einbezahlt. Damit legten sie den Grundstein für die Schaffung eines "Humanitären Fonds für die Opfer des Holocaust". Dem Bundesrat wurde die Führungsrolle zur Schaffung einer Fondsstruktur übertragen. Am 26. Februar 1997 verabschiedete der Bundesrat eine Verordnung betreffend den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer des Holocaust/Schoah, welche am 1. März 1997 in Kraft trat. Dieser Spezialfonds wird zunächst mit dem von den Grossbanken zur Verfügung gestellten Betrag gespiesen. Weitere Beiträge im Umfang von 65 Millionen Franken sind von seiten der Wirtschaft in Aussicht gestellt worden, so dass für den Spezialfonds 165 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Entwurf für einen Bundesbeschluss über den von der Schweizerischen Nationalbank angekündigten Beitrag zum Spezialfonds von 100 Millionen Franken ist in Ausarbeitung. Am 16. April 1997 ernannte der Bundesrat die Schweizer Mitglieder und am 1. Mai 1997, auf Vorschlag der World Jewish Restitution Organization, die drei ausländischen Mitglieder der Fondsleitung. Am 9. Mai 1997 gab der Doyen der Leitung des Spezialfonds, Nobelpreisträger Professor Elie Wiesel, seinen Verzicht bekannt. Nachdem die World Jewish Restitution Organization am 27. Mai 1997 ihren Vorschlag für den Ersatz von Elie Wiesel unterbreitete, wählte der Bundesrat am 28. Mai 1997, wie beantragt, Edgar Bronfman, Präsident des World Jewish Congress, in die Fondsleitung. Damit kann die Fondsleitung bereits in naher Zukunft operationell werden und bedürftigen Opfern von Holocaust/Schoah sowie ihren bedürftigen Nachkommen Hilfe leisten. Allerdings müssen gemäss Fondsverordnung zunächst noch verschiedene organisatorische Vorkehren wie der Erlass von Geschäftsordnung und Reglementen oder die Bestellung eines Fondssekretariats getroffen werden.</p><p>Unabhängig von dem von Banken- und Wirtschaftskreisen und vom Bund konstituierten Spezialfonds sind seit Anfang dieses Jahres auch von privater Seite Spendenaktionen zugunsten von Opfern des Holocaust ins Leben gerufen worden:</p><p>So haben Ende Januar 1997 Gymnasiasten aus Bern als Zeichen der Solidarität eine Sammelaktion für Opfer des Holocaust gestartet. In wenigen Monaten haben sie dabei rund 81 000 Franken gesammelt und an interessierte Organisationen übergeben. In Zusammenarbeit mit dem Dachverband des Jugendparlamentes führten dieselben Schüler Anfang Mai 1997 eine Standaktion durch und werden ihre Sammelaktion weiterführen.</p><p>Mitte Februar 1997 hat der Postulant selbst, zusammen mit anderen Initianten, die Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" ins Leben gerufen. Bis Mai dieses Jahres hat die Sammelaktion diese Stiftung bereits 280 000 Franken eingebracht. Erste Zahlungen an bedürftige Opfer des Holocaust und zur Unterstützung von Projekten interessierter Organisationen sind bereits erfolgt. Ende Juni lanciert die Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" ausserdem eine nationale Sammelwoche und plant, die Sammlung auch danach weiterzuführen.</p><p>Unabhängig von der Sammelaktion der Stiftung "Fonds für Menschlichkeit und Gerechtigkeit" haben aufgrund der Initiative der Christlich-Jüdischen Arbeitsgruppe (CJA) kirchliche Kreise ebenfalls eine erfolgreiche Sammelaktion durchgeführt, welche nun abgeschlossen ist. Die Sammlung der CJA zugunsten von Holocaust-Opfern erbrachte 270 000 Franken.</p><p>Die Erfolgsmeldungen der verschiedenen auf privater Initiative basierenden Sammelaktionen zeigen, dass die Bevölkerung bereit ist, unabhängig von den Solidaritätsgesten aus Banken- und Wirtschaftskreisen Mitverantwortung bei der Unterstützung der in Not geratenen Holocaust-Opfer zu tragen. Sie sind ein besonders eindrückliches Zeichen zwischenmenschlichen Mitgefühls. Der Bundesrat begrüsst diese Initiativen. Mit Blick auf deren eigenständigen Charakter erachtet er es indessen nicht als notwendig, den Spezialfonds der Banken- und Wirtschaftskreise auch durch freiwillige Spenden der Bevölkerung zu äufnen.</p><p>Was den vom Postulanten angeregten Bezug zum Hunderjahrjubiläum des Basler Zionistenkongresses vom 31. August 1997 anbelangt, wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, wonach der Spezialfonds so rasch als möglich operationell werden und Hilfe leisten soll. Es bleibt den privaten Initianten jedoch unbenommen, ihrerseits im Rahmen dieser Feier mit einer Geste ihre Solidarität mit den Opfern des Holocaust zum Ausdruck zu bringen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat hat - in Zusammenarbeit mit Vertretern von Banken, Versicherungen, der Schweizerischen Nationalbank und anderen Interessierten - beschlossen, einen Fonds für die Opfer des Holocaust einzurichten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu prüfen:</p><p>- ob dieser Fonds zusätzlich auch durch freiwillige Spenden der Bevölkerung geäufnet werden könnte, welche damit Gelegenheit hätte, diese Schweizer Geste des guten Willens nach eigenem Gutdünken mitzutragen;</p><p>- ob dieser Fonds seiner Trägerschaft nicht am Sonntag, dem 31. August 1997, in Basel - anlässlich der Feier zum Hundertjahrjubiläum des Basler Zionistenkongresses von 1897 und damit in einem feierlichen und würdigen Rahmen in Gegenwart hochrangiger Persönlichkeiten - unter den Augen der Weltöffentlichkeit übergeben werden sollte.</p>
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