Rückerstattung der Fürsorgegelder für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz

ShortId
97.3018
Id
19973018
Updated
14.11.2025 06:53
Language
de
Title
Rückerstattung der Fürsorgegelder für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz
AdditionalIndexing
Judentum;Flüchtling;Rückzahlung;Vereinigung;Zweiter Weltkrieg;Sozialhilfe
1
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K01060208, Judentum
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1104030103, Rückzahlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tatsache, dass die jüdischen Organisationen in der Schweiz (teilweise mit Hilfe ausländischer jüdischer Organisationen) für den Unterhalt der jüdischen Flüchtlinge in der Schweiz aufkommen mussten, war eine eindeutig diskriminatorische Massnahme. Soweit bekannt, wurden ähnliche finanzielle Forderungen gegenüber anderen Gruppen, deren Angehörige ausserhalb der Schweiz von den Nazis verfolgt wurden, nicht geltend gemacht. Diese Politik ist - vor allem aus heutiger Sicht - absolut inakzeptabel, denn sie erweckt den Eindruck, dass für die Rettung jüdischen Lebens ein "Kopfgeld" verlangt wurde.</p><p>Die Peinlichkeit der ganzen Angelegenheit wird noch dadurch gesteigert, dass sich die Schweiz in der Nachkriegszeit rühmte, sie habe Tausenden von jüdischen Flüchtlingen Zuflucht gewährt. Die Schweiz war aber offensichtlich nicht bereit, die Kosten für die Aufrechterhaltung ihrer humanitären Tradition zu tragen.</p><p>Aus diesen Gründen muss diese unhaltbare Diskriminierung - soweit sie finanzieller Art war - nachträglich behoben werden, d. h., die fraglichen Summen müssen samt den seither aufgelaufenen Zinsen zurückerstattet werden.</p><p>Die Verwendung dieser Gelder ist Sache der jüdischen Organisationen in der Schweiz.</p>
  • <p>Bei der Übernahme der Kosten für die Betreuung der Flüchtlinge sind zwei Phasen zu unterscheiden: Solange der Bund keine Lager und Heime betrieb, war die Betreuung von Flüchtlingen, inklusive Kostenübernahme, generell Sache der privaten Hilfswerke. Diese richteten ihre Hilfe nach konfessionell und politisch definierten Kriterien aus. Der Bund leistete einzig Beiträge an die Weiterwanderungskosten. Dies entsprach den Zielen der offiziellen Flüchtlingspolitik, die die Schweiz nicht als Asyl-, sondern als Transitland konzipierte. Diese Regelung blieb auch nach Einführung der allgemeinen Visumspflicht am 5. September 1939 bestehen. Erst seit 1942, als der Bund Lager und Heime einrichtete, übernahm er - für alle dort internierten Flüchtlinge - die dadurch anfallenden Kosten.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der Motionärin geforderte Rückerstattung der Fürsorgekosten nicht isoliert diskutiert werden kann. Es handelt sich dabei nur um einen - wenn auch wichtigen - Aspekt, der im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges zu berücksichtigen ist. Dies kann jedoch erst geschehen, wenn, nach Vorliegen der Ergebnisse der unabhängigen Historikerkommission Bergier, eine Beurteilung der damaligen Ereignisse stattfinden wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die Schweiz hat von 1933 bis 1945 mehrere Tausende jüdischer Flüchtlinge aufgenommen. Die Fürsorgekosten wurden jedoch den jüdischen Organisationen in der Schweiz überbunden.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Botschaft und einen Beschlussentwurf über die Rückerstattung dieser Fürsorgekosten vorzulegen. Der fragliche Betrag ist angemessen zu verzinsen.</p>
  • Rückerstattung der Fürsorgegelder für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tatsache, dass die jüdischen Organisationen in der Schweiz (teilweise mit Hilfe ausländischer jüdischer Organisationen) für den Unterhalt der jüdischen Flüchtlinge in der Schweiz aufkommen mussten, war eine eindeutig diskriminatorische Massnahme. Soweit bekannt, wurden ähnliche finanzielle Forderungen gegenüber anderen Gruppen, deren Angehörige ausserhalb der Schweiz von den Nazis verfolgt wurden, nicht geltend gemacht. Diese Politik ist - vor allem aus heutiger Sicht - absolut inakzeptabel, denn sie erweckt den Eindruck, dass für die Rettung jüdischen Lebens ein "Kopfgeld" verlangt wurde.</p><p>Die Peinlichkeit der ganzen Angelegenheit wird noch dadurch gesteigert, dass sich die Schweiz in der Nachkriegszeit rühmte, sie habe Tausenden von jüdischen Flüchtlingen Zuflucht gewährt. Die Schweiz war aber offensichtlich nicht bereit, die Kosten für die Aufrechterhaltung ihrer humanitären Tradition zu tragen.</p><p>Aus diesen Gründen muss diese unhaltbare Diskriminierung - soweit sie finanzieller Art war - nachträglich behoben werden, d. h., die fraglichen Summen müssen samt den seither aufgelaufenen Zinsen zurückerstattet werden.</p><p>Die Verwendung dieser Gelder ist Sache der jüdischen Organisationen in der Schweiz.</p>
    • <p>Bei der Übernahme der Kosten für die Betreuung der Flüchtlinge sind zwei Phasen zu unterscheiden: Solange der Bund keine Lager und Heime betrieb, war die Betreuung von Flüchtlingen, inklusive Kostenübernahme, generell Sache der privaten Hilfswerke. Diese richteten ihre Hilfe nach konfessionell und politisch definierten Kriterien aus. Der Bund leistete einzig Beiträge an die Weiterwanderungskosten. Dies entsprach den Zielen der offiziellen Flüchtlingspolitik, die die Schweiz nicht als Asyl-, sondern als Transitland konzipierte. Diese Regelung blieb auch nach Einführung der allgemeinen Visumspflicht am 5. September 1939 bestehen. Erst seit 1942, als der Bund Lager und Heime einrichtete, übernahm er - für alle dort internierten Flüchtlinge - die dadurch anfallenden Kosten.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der Motionärin geforderte Rückerstattung der Fürsorgekosten nicht isoliert diskutiert werden kann. Es handelt sich dabei nur um einen - wenn auch wichtigen - Aspekt, der im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges zu berücksichtigen ist. Dies kann jedoch erst geschehen, wenn, nach Vorliegen der Ergebnisse der unabhängigen Historikerkommission Bergier, eine Beurteilung der damaligen Ereignisse stattfinden wird.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die Schweiz hat von 1933 bis 1945 mehrere Tausende jüdischer Flüchtlinge aufgenommen. Die Fürsorgekosten wurden jedoch den jüdischen Organisationen in der Schweiz überbunden.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Botschaft und einen Beschlussentwurf über die Rückerstattung dieser Fürsorgekosten vorzulegen. Der fragliche Betrag ist angemessen zu verzinsen.</p>
    • Rückerstattung der Fürsorgegelder für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz

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