Nein zur Rückschaffung der bosnischen Flüchtlinge
- ShortId
-
97.3022
- Id
-
19973022
- Updated
-
10.04.2024 10:03
- Language
-
de
- Title
-
Nein zur Rückschaffung der bosnischen Flüchtlinge
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 29. Januar 1997 hat der Bundesrat den Entscheid vom 28. Juni 1996, nach welchem man von den versetzen Personen aus den Kriegsgebieten von Bosnien verlangen konnte, in ihr Land zurückzukehren, bestätigt. Einzelpersonen und Paare ohne Kinder müssen die Schweiz bis zum 30. April 1997 verlassen. In einem Pressecommuniqué bestätigt der Bundesrat, dass er "weiterhin die freiwillige Rückkehr fordern möchte". Er zeigt aber auch klar, dass "nach Ablauf der Frist, die Rückkehr ausgeführt werden, wenn nötig mit Zwang".</p><p>Wenn auch der Bundesrat nicht vorsieht, die Personen in die Zonen zu schicken, wo ihre Ethnie eine Minderheit ist, so erwartet er doch von den betroffenen Personen, deren Heim sich in einer dieser Zonen befindet, dass sie eine neue Wohnstätte ausserhalb dieser Territorien finden.</p><p>Nach der Meinung mehrerer humanitären Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen (UNHCR, Amnesty International, Human Rights Watch) bestehen für die Rückkehr nach Bosnien der durch den Krieg deplazierten Personen grosse Hindernisse.</p><p>1. Die physische Sicherheit der zurückgeschickten Personen ist nicht gewährt. Einschüchterungsmassnahmen jenen gegenüber, die schon heimgekehrt sind und welche sowohl von den Sicherheitskräften als auch von Zivilpersonen her kommen und in der totalen Indifferenz der Polizeikräfte passieren, gehören zum Alltag.</p><p>Ein grosser Teil des Territoriums ist noch von Landminen bedeckt; die Entminungsoperationen werden noch Monate oder Jahre brauchen, bevor eine gewisse Sicherheit hergestellt ist.</p><p>2. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine genügende Infrastrukturen, um grosse Mengen von aus dem Exil zurückkehrende Personen zu empfangen. Viele Häuser sind durch die Kämpfe unbewohnbar geworden oder, wenn sie noch ganz sind, alle besetzt.</p><p>Die 10 000 wieder erbauten Wohnungen, von welchen der Bundesrat spricht, befinden sich fast alle an der Demarkationslinie (IEBL). Die Personen sind so unter den Schutz der internationalen Stabilitätskräfte (SFOR), deren Zukunft völlig unklar ist, gestellt. Ohne auf die Frage des legitimen Besitzes Rücksicht zu nehmen, ist die Verteilung der wenigen freien leeren Wohnungen ein quasi unlösbares Problem.</p><p>3. Das Abkommen von Dayton sieht vor, dass die deplazierten Personen ein Recht auf die Rückkehr in jene Städte haben, von denen sie verjagt worden sind. Nirgendwo ist die Rede von einer möglichen Rückkehr in eine andere Zone. Das UNHCR hat diesbezüglich selbst den Bundesrat inerpelliert und seinem Widerstand gegen eine Rückkehr der Flüchtlinge anderswohin, als in ihren Heimatort, Ausdruck gegeben.</p><p>Es scheint uns daher völlig verfrüht, die deplazierten Personen jetzt, unter diesen Bedingungen, in ihr Land zurück zu schicken. Dies wird noch durch die Tatsache bekräftigt, dass die Presse der letzten Wochen oft von den Spannungen und der Möglichkeit eines Wiederaufflammen des Konfliktes berichtet hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid vom 29. Januar 1997 zurück zu kommen und auf jegliche mit Zwang verbundene Zurückweisung nach Bosnien bis zum dem Zeitpunkt, an welchem die Situation sich beruhigt hat, zu verzichten?</p><p>Auf welche Art und Weise gedenkt der Bundesrat zu garantieren, dass die bosnischen Personen, welche in ihr Land zurückkehren, ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit und ihre Besitz- und Wohnrechte, wie durch das Dayton-Abkommen vorgeschrieben, ausüben können? Wie kann die im Dayton-Abkommen vorgesehene Garantie bei einer zwangsweisen Zuweisung in ein bestimmter Gebiet sichergestellt werden?</p>
- Nein zur Rückschaffung der bosnischen Flüchtlinge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 29. Januar 1997 hat der Bundesrat den Entscheid vom 28. Juni 1996, nach welchem man von den versetzen Personen aus den Kriegsgebieten von Bosnien verlangen konnte, in ihr Land zurückzukehren, bestätigt. Einzelpersonen und Paare ohne Kinder müssen die Schweiz bis zum 30. April 1997 verlassen. In einem Pressecommuniqué bestätigt der Bundesrat, dass er "weiterhin die freiwillige Rückkehr fordern möchte". Er zeigt aber auch klar, dass "nach Ablauf der Frist, die Rückkehr ausgeführt werden, wenn nötig mit Zwang".</p><p>Wenn auch der Bundesrat nicht vorsieht, die Personen in die Zonen zu schicken, wo ihre Ethnie eine Minderheit ist, so erwartet er doch von den betroffenen Personen, deren Heim sich in einer dieser Zonen befindet, dass sie eine neue Wohnstätte ausserhalb dieser Territorien finden.</p><p>Nach der Meinung mehrerer humanitären Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen (UNHCR, Amnesty International, Human Rights Watch) bestehen für die Rückkehr nach Bosnien der durch den Krieg deplazierten Personen grosse Hindernisse.</p><p>1. Die physische Sicherheit der zurückgeschickten Personen ist nicht gewährt. Einschüchterungsmassnahmen jenen gegenüber, die schon heimgekehrt sind und welche sowohl von den Sicherheitskräften als auch von Zivilpersonen her kommen und in der totalen Indifferenz der Polizeikräfte passieren, gehören zum Alltag.</p><p>Ein grosser Teil des Territoriums ist noch von Landminen bedeckt; die Entminungsoperationen werden noch Monate oder Jahre brauchen, bevor eine gewisse Sicherheit hergestellt ist.</p><p>2. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine genügende Infrastrukturen, um grosse Mengen von aus dem Exil zurückkehrende Personen zu empfangen. Viele Häuser sind durch die Kämpfe unbewohnbar geworden oder, wenn sie noch ganz sind, alle besetzt.</p><p>Die 10 000 wieder erbauten Wohnungen, von welchen der Bundesrat spricht, befinden sich fast alle an der Demarkationslinie (IEBL). Die Personen sind so unter den Schutz der internationalen Stabilitätskräfte (SFOR), deren Zukunft völlig unklar ist, gestellt. Ohne auf die Frage des legitimen Besitzes Rücksicht zu nehmen, ist die Verteilung der wenigen freien leeren Wohnungen ein quasi unlösbares Problem.</p><p>3. Das Abkommen von Dayton sieht vor, dass die deplazierten Personen ein Recht auf die Rückkehr in jene Städte haben, von denen sie verjagt worden sind. Nirgendwo ist die Rede von einer möglichen Rückkehr in eine andere Zone. Das UNHCR hat diesbezüglich selbst den Bundesrat inerpelliert und seinem Widerstand gegen eine Rückkehr der Flüchtlinge anderswohin, als in ihren Heimatort, Ausdruck gegeben.</p><p>Es scheint uns daher völlig verfrüht, die deplazierten Personen jetzt, unter diesen Bedingungen, in ihr Land zurück zu schicken. Dies wird noch durch die Tatsache bekräftigt, dass die Presse der letzten Wochen oft von den Spannungen und der Möglichkeit eines Wiederaufflammen des Konfliktes berichtet hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid vom 29. Januar 1997 zurück zu kommen und auf jegliche mit Zwang verbundene Zurückweisung nach Bosnien bis zum dem Zeitpunkt, an welchem die Situation sich beruhigt hat, zu verzichten?</p><p>Auf welche Art und Weise gedenkt der Bundesrat zu garantieren, dass die bosnischen Personen, welche in ihr Land zurückkehren, ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit und ihre Besitz- und Wohnrechte, wie durch das Dayton-Abkommen vorgeschrieben, ausüben können? Wie kann die im Dayton-Abkommen vorgesehene Garantie bei einer zwangsweisen Zuweisung in ein bestimmter Gebiet sichergestellt werden?</p>
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