Verschlechterung des Image der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Rolle der Banken
- ShortId
-
97.3027
- Id
-
19973027
- Updated
-
10.04.2024 12:38
- Language
-
de
- Title
-
Verschlechterung des Image der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Rolle der Banken
- AdditionalIndexing
-
Bankenaufsicht;Geldwäscherei;Diktatur;Interessen der Schweiz im Ausland;Bankgeheimnis;Eigentumsübertragung;Judentum;Vertrauen;Rotes Kreuz;Drogenhandel;Kapitalflucht;nationale Identität;Grossbank;Bankeinlage;Korruption;Gold;Zweiter Weltkrieg;Tourismus;Exportindustrie
- 1
-
- L04K08020232, Vertrauen
- L05K1104010104, Grossbank
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L05K1101010301, Gold
- L04K11040205, Bankeinlage
- L04K05070107, Eigentumsübertragung
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L04K01060208, Judentum
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- L04K01010205, Drogenhandel
- L05K0501020104, Korruption
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- L05K0807010203, Diktatur
- L03K150114, Rotes Kreuz
- L04K08020219, nationale Identität
- L03K100106, Interessen der Schweiz im Ausland
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0705070201, Exportindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ohne auf die polemischen Behauptungen und Übertreibungen der Interpellation einzugehen, beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Bekanntheit der Schweizer Grossbanken grundsätzlich auf die vom Interpellanten aufgezählten Vorkommnisse zurückgeführt werden kann. Auch wenn solche Vorkommnisse nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, geht die Bekanntheit der Schweizer Banken doch in erster Linie auf die weltweit geschätzte Qualität und Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes zurück. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das Ansehen des Finanzplatzes, namentlich auch aufgrund der laufenden Diskussionen um die Rolle der Schweizer Banken im zweiten Weltkrieg, in letzter Zeit beträchtlich gelitten hat. Der Bundesrat wird jedenfalls alles daran setzen, damit das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes wieder vollständige hergestellt wird.</p><p></p><p>2. Die Schweiz - und mit ihr in vorderster Front die Schweizer Banken - ist schon seit vielen Jahren aktiv im Kampf gegen die Geldwäscherei. Sie hat alle wesentlichen internationalen Abkommen in diesem Bereich unterzeichnet und ist zudem aktives Gründungsmitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), deren Vorsitz sie 1992 inne hatte. Sie hat sich 1993 freiwillig der Länderprüfung durch die FATF unterstellt. Im entsprechenden FATF-Bericht wird bestätigt, dass die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei international gut plaziert ist; dies gilt vor allem auch für den Bankensektor. Verschiedene Empfehlungen der FATF gelangen in der Schweiz bereits seit Jahren zur Anwendung und die Sorgfaltsplfichtvereinbarung der Banken (VSB 92) diente nicht zuletzt als Grundlage dieser internationalen Bestrebungen.</p><p></p><p>Die Schweiz hat ihr juristisches Instrumentarium gegen die Wirtschaftskriminalität und insbesondere gegen die Geldwäscherei stetig ausgebaut und weiterentwickelt. Das Strafgesetzbuch stellt in Artikel 305bis die Geldwäscherei und in Artikel 305ter die mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften unter Strafe. Artikel 305ter Absatz 2 des Strafgesetzbuches sieht zudem ein Melderecht für Finanzintermediäre bei begründetem Verdacht auf verbrecherische Herkunft von Vermögenswerten vor. Zurzeit befindet sich der bundesrätliche Entwurf für ein Geldwäschereigesetz in der parlamentarischen Beratung. Dieses Gesetz, das voraussichtlich 1998 in Kraft treten wird, bedeutet einen weiteren zentralen Schritt im Kampf gegen die Geldwäscherei, namentlich auch durch die Einführung einer Meldepflicht für Gelder verbrecherischen Ursprungs.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat hat schon verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, dass Moral und Ethik letztlich langfristig die Fundamente eines florierenden Finanzplatzes ausmachen, und hat dabei an die Verantwortung der Banken appelliert, Gelder von korrupten und verbrecherischen Potentaten grundsätzlich nicht mehr entgegenzunehmen. Dementsprechend sind sich die Banken ihrer Verantwortung auch vermehrt bewusst geworden. Wir sind das der Tradition unseres Landes, das Humanität und Solidarität immer hochgehalten hat, schuldig. Auf die humanitären Missionen unseres Landes hat dies nach Ansicht des Bundesrates allerdings nicht direkt negative Auswirkungen gehabt.</p><p></p><p>4. Das Bankgeheimnis stellt ein besonders ausgestaltetes, strafrechtlich geschütztes Berufsgeheimnis dar. Unter dem Vorbehalt einschränkender Rechtsnormen verstärkt es den privatrechtlichen Geheimnisschutz zugunsten des Bankkunden. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, sind die rechtlichen Einschränkungen des Bankgeheimnisses heute derart breit gefächert, dass einem Missbrauch für deliktische Machenschaften sehr weitgehend der Riegel geschoben ist.</p><p></p><p>5. Die Schweizer Banken haben Massnahmen ergriffen, welche ihren festen Willen bezeugen, in der Frage des Schicksals der Vermögenswerte von Naziopfern für den Bankenbereich grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Ausdruck dieses festen Willens bilden namentlich der Abschluss des "Memorandum of Understanding" vom 2. Mai 1996 zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung und jüdischen Organisationen, der Erlass der Richtlinien vom 8. September 1995 über die Behandlung nachrichtenloser Konti, Depots und Schrankfächer bei Schweizer Banken sowie die Einsetzung einer beim Bankenombudsmann angesiedelten zentralen Anlaufstelle durch die Schweizerische Bankiervereinigung. Mit ihrem finanziellen Beitrag, welcher in den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa eingeflossen ist, haben die drei Schweizer Grossbanken zudem ein Zeichen ihrer Solidarität mit den Opfern gesetzt.</p><p></p><p>Der Abschluss der Untersuchungen durch das Volcker-Komitee und die Expertenkommission Bergier werden eine Gesamtbetrachtung erlauben, welche sich nicht nur auf den Bankensektor, sondern auf alle Finanzintermediäre zu erstrecken hat. Es bestehen aber keine Anzeichen dafür, dass sich die Schweizer Banken systematische jüdische Vermögenswerte widerrechtlich angeeignet haben.</p><p></p><p>6. Der Bundesrat kann grundsätzlich keinen direkten Zusammenhang erkennen zwischen den vom Interpellanten angeführten Ereignissen und der Wirtschaftslage unseres Landes. Der Schweizer Finanzplatz und namentlich der Bankensektor sind für unser Land ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Schweiz befindet sich zur Zeit zwar in einer wirtschaftlich angespannten Lage, die im internationalen Vergleich jedoch keinen Sonderfall darstellt und deren Ursachen äusserst vielschichtig sind. Der Bundesrat hat mit verschiedenen Massnahmen darauf reagiert, unter anderem zum Beispiel auch mit der Vorlage eines Investitionsprogrammes.</p><p></p><p>7. Gesicherte Aussagen über die Auswirkungen der genannten Ereignisse auf die wirtschaftliche Situation unseres Landes zu machen, erweist sich als sehr schwierig. Die vom Bundesrat und von den Banken getroffenen Massnahmen zeigen aber, dass die Situation ernst genommen und versucht wird, allfällige Auswirkungen möglichst gering zu halten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Tatsache, dass die Schweizer Grossbanken seit dem letzten Weltkrieg derart bekannt geworden sind, ist auf das Bankgeheimnis, auf buchhalterisches und steuerliches Entgegenkommen sowie insbesondere auf das Fehlen von Zollvorschriften für Gold in Barren oder Münzen zurückzuführen.</p><p>Diese aussergewöhnlichen Privilegien haben eine gewisse Überheblichkeit bei den mächtigsten Banken, welche die Bezeichnung "schweizerisch" benutzen, aufkommen lassen.</p><p>Das Label "schweizerisch" in Zusammenhang mit den Banken ist Gegenstand gerechtfertigter und schwerwiegender Angriffe von verschiedener Seite: Zu erwähnen sind namentlich das Nazigold und die in Safes oder auf Konten liegenden jüdischen Vermögen, die sich die Banken angeeignet haben.</p><p>Die Linke in unserem Land wurde dauernd beschuldigt, von der UdSSR "gekauft" worden zu sein. Heute scheint festzustehen, dass dieselben anklagenden Kreise das Renommee unseres Vaterlandes in grossem Masse dazu benutzt haben, um aus dem Drogenhandel und der Korruption von Machthabern Tausende von Milliarden Franken Gewinn zu schlagen, nachdem sie vorher die Opfer eines schrecklichen Völkermordes beraubt hatten. Das ist empörend und rechtfertigt folgende Fragen vollauf:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die fast weltweite Bekanntheit der Schweizer Grossbanken in Sachen Drogendollars, kriminelle Gelder und Gelder aus Korruption dem Renommee unseres Landes äusserst abträglich ist?</p><p>2. Bedauert der Bundesrat die häufige Nennung unseres Landes - auf europäischer Ebene und sogar weltweit - nicht, wenn von Schwachstellen in der Bekämpfung der Geldwäscherei gesprochen wird, die über Grossbanken mit der Bezeichnung "schweizerisch" in ihrem Firmennamen läuft?</p><p>3. Wirkt sich das beträchtliche Vermögen z. B. von Mobutu - nach demjenigen von Marcos und Co. -, das in Schweizer Banken liegt, nicht nachteilig auf die humanitären Missionen unseres Landes aus, die in erster Linie durch das Rote Kreuz verkörpert werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in aller Offenheit zu bedauern, dass die mächtige Bankierlobby ungestraft vom "Bankgeheimnis" und davon, dass es praktisch keine Vorschriften gegen die Geldwäscherei von Drogendollars und anderen kriminellen Geldern gibt, profitiert hat? Ist der Bundesrat schliesslich bereit, sofort geeignete Massnahmen einzuleiten und dieses katastrophale Fehlverhalten öffentlich anzuprangern?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den immateriellen und materiellen Schaden schätzen zu lassen, den die Schweizer Grossbanken durch ihr äusserst leichtfertiges und egoistisches Verhalten in Sachen jüdische Vermögen sowie Geldwäscherei von Drogengeldern und kriminellen Geldern der Schweiz zugefügt haben?</p><p>6. Sind die durch die Grossbanken ausgelösten, weltweiten und gerechtfertigten Angriffe auf das jahrhundertealte Ansehen unseres Landes nicht zumindest teilweise für den starken Rückgang des Tourismus in der Schweiz und für den schlechten Absatz der einheimischen Produkte verantwortlich?</p><p>7. Wäre es angesichts dessen, dass bei uns oft Umfragen und Untersuchungen durchgeführt sowie zahlreiche Statistiken erstellt werden, nicht an der Zeit, sich ernsthaft zu fragen, was für wirtschaftliche, touristische und finanzielle Auswirkungen die in dieser Interpellation angeprangerten Ereignisse gegenwärtig haben und wahrscheinlich auch in Zukunft haben werden?</p>
- Verschlechterung des Image der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Rolle der Banken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ohne auf die polemischen Behauptungen und Übertreibungen der Interpellation einzugehen, beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Bekanntheit der Schweizer Grossbanken grundsätzlich auf die vom Interpellanten aufgezählten Vorkommnisse zurückgeführt werden kann. Auch wenn solche Vorkommnisse nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, geht die Bekanntheit der Schweizer Banken doch in erster Linie auf die weltweit geschätzte Qualität und Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes zurück. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das Ansehen des Finanzplatzes, namentlich auch aufgrund der laufenden Diskussionen um die Rolle der Schweizer Banken im zweiten Weltkrieg, in letzter Zeit beträchtlich gelitten hat. Der Bundesrat wird jedenfalls alles daran setzen, damit das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes wieder vollständige hergestellt wird.</p><p></p><p>2. Die Schweiz - und mit ihr in vorderster Front die Schweizer Banken - ist schon seit vielen Jahren aktiv im Kampf gegen die Geldwäscherei. Sie hat alle wesentlichen internationalen Abkommen in diesem Bereich unterzeichnet und ist zudem aktives Gründungsmitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), deren Vorsitz sie 1992 inne hatte. Sie hat sich 1993 freiwillig der Länderprüfung durch die FATF unterstellt. Im entsprechenden FATF-Bericht wird bestätigt, dass die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei international gut plaziert ist; dies gilt vor allem auch für den Bankensektor. Verschiedene Empfehlungen der FATF gelangen in der Schweiz bereits seit Jahren zur Anwendung und die Sorgfaltsplfichtvereinbarung der Banken (VSB 92) diente nicht zuletzt als Grundlage dieser internationalen Bestrebungen.</p><p></p><p>Die Schweiz hat ihr juristisches Instrumentarium gegen die Wirtschaftskriminalität und insbesondere gegen die Geldwäscherei stetig ausgebaut und weiterentwickelt. Das Strafgesetzbuch stellt in Artikel 305bis die Geldwäscherei und in Artikel 305ter die mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften unter Strafe. Artikel 305ter Absatz 2 des Strafgesetzbuches sieht zudem ein Melderecht für Finanzintermediäre bei begründetem Verdacht auf verbrecherische Herkunft von Vermögenswerten vor. Zurzeit befindet sich der bundesrätliche Entwurf für ein Geldwäschereigesetz in der parlamentarischen Beratung. Dieses Gesetz, das voraussichtlich 1998 in Kraft treten wird, bedeutet einen weiteren zentralen Schritt im Kampf gegen die Geldwäscherei, namentlich auch durch die Einführung einer Meldepflicht für Gelder verbrecherischen Ursprungs.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat hat schon verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht, dass Moral und Ethik letztlich langfristig die Fundamente eines florierenden Finanzplatzes ausmachen, und hat dabei an die Verantwortung der Banken appelliert, Gelder von korrupten und verbrecherischen Potentaten grundsätzlich nicht mehr entgegenzunehmen. Dementsprechend sind sich die Banken ihrer Verantwortung auch vermehrt bewusst geworden. Wir sind das der Tradition unseres Landes, das Humanität und Solidarität immer hochgehalten hat, schuldig. Auf die humanitären Missionen unseres Landes hat dies nach Ansicht des Bundesrates allerdings nicht direkt negative Auswirkungen gehabt.</p><p></p><p>4. Das Bankgeheimnis stellt ein besonders ausgestaltetes, strafrechtlich geschütztes Berufsgeheimnis dar. Unter dem Vorbehalt einschränkender Rechtsnormen verstärkt es den privatrechtlichen Geheimnisschutz zugunsten des Bankkunden. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, sind die rechtlichen Einschränkungen des Bankgeheimnisses heute derart breit gefächert, dass einem Missbrauch für deliktische Machenschaften sehr weitgehend der Riegel geschoben ist.</p><p></p><p>5. Die Schweizer Banken haben Massnahmen ergriffen, welche ihren festen Willen bezeugen, in der Frage des Schicksals der Vermögenswerte von Naziopfern für den Bankenbereich grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Ausdruck dieses festen Willens bilden namentlich der Abschluss des "Memorandum of Understanding" vom 2. Mai 1996 zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung und jüdischen Organisationen, der Erlass der Richtlinien vom 8. September 1995 über die Behandlung nachrichtenloser Konti, Depots und Schrankfächer bei Schweizer Banken sowie die Einsetzung einer beim Bankenombudsmann angesiedelten zentralen Anlaufstelle durch die Schweizerische Bankiervereinigung. Mit ihrem finanziellen Beitrag, welcher in den Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa eingeflossen ist, haben die drei Schweizer Grossbanken zudem ein Zeichen ihrer Solidarität mit den Opfern gesetzt.</p><p></p><p>Der Abschluss der Untersuchungen durch das Volcker-Komitee und die Expertenkommission Bergier werden eine Gesamtbetrachtung erlauben, welche sich nicht nur auf den Bankensektor, sondern auf alle Finanzintermediäre zu erstrecken hat. Es bestehen aber keine Anzeichen dafür, dass sich die Schweizer Banken systematische jüdische Vermögenswerte widerrechtlich angeeignet haben.</p><p></p><p>6. Der Bundesrat kann grundsätzlich keinen direkten Zusammenhang erkennen zwischen den vom Interpellanten angeführten Ereignissen und der Wirtschaftslage unseres Landes. Der Schweizer Finanzplatz und namentlich der Bankensektor sind für unser Land ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Schweiz befindet sich zur Zeit zwar in einer wirtschaftlich angespannten Lage, die im internationalen Vergleich jedoch keinen Sonderfall darstellt und deren Ursachen äusserst vielschichtig sind. Der Bundesrat hat mit verschiedenen Massnahmen darauf reagiert, unter anderem zum Beispiel auch mit der Vorlage eines Investitionsprogrammes.</p><p></p><p>7. Gesicherte Aussagen über die Auswirkungen der genannten Ereignisse auf die wirtschaftliche Situation unseres Landes zu machen, erweist sich als sehr schwierig. Die vom Bundesrat und von den Banken getroffenen Massnahmen zeigen aber, dass die Situation ernst genommen und versucht wird, allfällige Auswirkungen möglichst gering zu halten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Tatsache, dass die Schweizer Grossbanken seit dem letzten Weltkrieg derart bekannt geworden sind, ist auf das Bankgeheimnis, auf buchhalterisches und steuerliches Entgegenkommen sowie insbesondere auf das Fehlen von Zollvorschriften für Gold in Barren oder Münzen zurückzuführen.</p><p>Diese aussergewöhnlichen Privilegien haben eine gewisse Überheblichkeit bei den mächtigsten Banken, welche die Bezeichnung "schweizerisch" benutzen, aufkommen lassen.</p><p>Das Label "schweizerisch" in Zusammenhang mit den Banken ist Gegenstand gerechtfertigter und schwerwiegender Angriffe von verschiedener Seite: Zu erwähnen sind namentlich das Nazigold und die in Safes oder auf Konten liegenden jüdischen Vermögen, die sich die Banken angeeignet haben.</p><p>Die Linke in unserem Land wurde dauernd beschuldigt, von der UdSSR "gekauft" worden zu sein. Heute scheint festzustehen, dass dieselben anklagenden Kreise das Renommee unseres Vaterlandes in grossem Masse dazu benutzt haben, um aus dem Drogenhandel und der Korruption von Machthabern Tausende von Milliarden Franken Gewinn zu schlagen, nachdem sie vorher die Opfer eines schrecklichen Völkermordes beraubt hatten. Das ist empörend und rechtfertigt folgende Fragen vollauf:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die fast weltweite Bekanntheit der Schweizer Grossbanken in Sachen Drogendollars, kriminelle Gelder und Gelder aus Korruption dem Renommee unseres Landes äusserst abträglich ist?</p><p>2. Bedauert der Bundesrat die häufige Nennung unseres Landes - auf europäischer Ebene und sogar weltweit - nicht, wenn von Schwachstellen in der Bekämpfung der Geldwäscherei gesprochen wird, die über Grossbanken mit der Bezeichnung "schweizerisch" in ihrem Firmennamen läuft?</p><p>3. Wirkt sich das beträchtliche Vermögen z. B. von Mobutu - nach demjenigen von Marcos und Co. -, das in Schweizer Banken liegt, nicht nachteilig auf die humanitären Missionen unseres Landes aus, die in erster Linie durch das Rote Kreuz verkörpert werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, in aller Offenheit zu bedauern, dass die mächtige Bankierlobby ungestraft vom "Bankgeheimnis" und davon, dass es praktisch keine Vorschriften gegen die Geldwäscherei von Drogendollars und anderen kriminellen Geldern gibt, profitiert hat? Ist der Bundesrat schliesslich bereit, sofort geeignete Massnahmen einzuleiten und dieses katastrophale Fehlverhalten öffentlich anzuprangern?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den immateriellen und materiellen Schaden schätzen zu lassen, den die Schweizer Grossbanken durch ihr äusserst leichtfertiges und egoistisches Verhalten in Sachen jüdische Vermögen sowie Geldwäscherei von Drogengeldern und kriminellen Geldern der Schweiz zugefügt haben?</p><p>6. Sind die durch die Grossbanken ausgelösten, weltweiten und gerechtfertigten Angriffe auf das jahrhundertealte Ansehen unseres Landes nicht zumindest teilweise für den starken Rückgang des Tourismus in der Schweiz und für den schlechten Absatz der einheimischen Produkte verantwortlich?</p><p>7. Wäre es angesichts dessen, dass bei uns oft Umfragen und Untersuchungen durchgeführt sowie zahlreiche Statistiken erstellt werden, nicht an der Zeit, sich ernsthaft zu fragen, was für wirtschaftliche, touristische und finanzielle Auswirkungen die in dieser Interpellation angeprangerten Ereignisse gegenwärtig haben und wahrscheinlich auch in Zukunft haben werden?</p>
- Verschlechterung des Image der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Rolle der Banken
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