Stellung und Kompetenz des Bundespräsidenten

ShortId
97.3029
Id
19973029
Updated
10.04.2024 18:43
Language
de
Title
Stellung und Kompetenz des Bundespräsidenten
AdditionalIndexing
Kompetenzregelung;Regierungspräsident/in;Kollegialitätsprinzip
1
  • L05K0806020304, Regierungspräsident/in
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass die Entwicklungen im politischen Bereich immer komplexer, rascher und vielfach unvoraussehbar verlaufen. Die Führungsrolle des Bundesrates wird dadurch zwangsläufig schwieriger. Es ist daher unausweichlich, dass wir auf institutioneller Ebene eine dieser Entwicklung adäquate Antwort finden müssen.</p><p>Stellung und Entscheidfassung des Bundesrates beruhen auf dem Kollegialprinzip. Das gilt nach geltender Verfassung, ist aber auch ausdrücklich in der neuen bundesrätlichen Reformvorlage der Bundesverfassung vorgesehen. Das soll - auch im Sinne dieser Motion - so bleiben.</p><p>Das Kollegialprinzip - das beweisen Beispiele aus jüngerer und jüngster Zeit - kennt aber auch Grenzen. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Abläufe der Angelegenheit "nachrichtenlose Vermögen", aber auch der Angelegenheit "Eidgenössische Versicherungskasse" zeigen leider mit letzter Deutlichkeit, dass ein zeitgerechtes und effizientes Krisenmanagement für den Bundesrat mit dem heutigen Instrumentarium nicht möglich ist.</p><p>Auch das geltende und auch im Verfassungsreformentwurf ausdrücklich erwähnte Departementalprinzip, welches erforderliche Verantwortlichkeiten setzt, ändert nichts an dieser Feststellung. Es kann aber unter Umständen sogar noch zur Erschwerung der Krisenbewältigung führen.</p><p>Den Ausweg aus dieser staatspolitisch gravierenden Lage sieht die Motion in einer Stärkung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten. Damit wird - das sei betont - in keiner Weise die Einführung eines präsidialen Regierungssystems wie in den USA oder in Frankreich gefordert. Es geht um punktuelle Verstärkungen der Funktion des Bundespräsidenten.</p><p>Heute sind die Kompetenzen des Bundespräsidenten - übrigens auch laut dem Reformentwurf - minimal. Sie beschränken sich im Prinzip auf den Vorsitz der Bundesratssitzungen und Repräsentation.</p><p>Wie diese Stärkung im einzelnen auszugestalten ist, möchte die Motion nicht bindend vorschreiben. Da es sich um die ureigene Domäne des Bundesrates handelt, ist es in erster Linie an ihm, Vorschläge auszuarbeiten. Man könnte sich vorstellen, dass sie beispielsweise in folgende Richtung gehen könnten:</p><p>- Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidenten auf zwei Jahre;</p><p>- klare Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten für das Timing bei Entscheiden in staatspolitisch kritischen Geschäften;</p><p>- im Sinne des Grundsatzes "sprechen mit einer Stimme" Sprecherfunktion des Bundespräsidenten bei solchen Geschäften.</p><p>Die Erarbeitung einer Lösung im Sinne der Motion eilt. Ein Zuwarten, bis die Revision der Bundesverfassung oder die Regierungsreform endlich unter Dach sind und in Kraft treten können, ist nicht zu verantworten. Die nächste, eventuell von aussen an uns herantretende Krise wird nicht auf die gemächlich mahlenden Mühlen unserer Demokratie Rücksicht nehmen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen, ohne sich auf die in der Begründung enthaltenen Beispiele festzulegen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ohne Verzug eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, welche eine Verstärkung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten vorsieht.</p>
  • Stellung und Kompetenz des Bundespräsidenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass die Entwicklungen im politischen Bereich immer komplexer, rascher und vielfach unvoraussehbar verlaufen. Die Führungsrolle des Bundesrates wird dadurch zwangsläufig schwieriger. Es ist daher unausweichlich, dass wir auf institutioneller Ebene eine dieser Entwicklung adäquate Antwort finden müssen.</p><p>Stellung und Entscheidfassung des Bundesrates beruhen auf dem Kollegialprinzip. Das gilt nach geltender Verfassung, ist aber auch ausdrücklich in der neuen bundesrätlichen Reformvorlage der Bundesverfassung vorgesehen. Das soll - auch im Sinne dieser Motion - so bleiben.</p><p>Das Kollegialprinzip - das beweisen Beispiele aus jüngerer und jüngster Zeit - kennt aber auch Grenzen. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Abläufe der Angelegenheit "nachrichtenlose Vermögen", aber auch der Angelegenheit "Eidgenössische Versicherungskasse" zeigen leider mit letzter Deutlichkeit, dass ein zeitgerechtes und effizientes Krisenmanagement für den Bundesrat mit dem heutigen Instrumentarium nicht möglich ist.</p><p>Auch das geltende und auch im Verfassungsreformentwurf ausdrücklich erwähnte Departementalprinzip, welches erforderliche Verantwortlichkeiten setzt, ändert nichts an dieser Feststellung. Es kann aber unter Umständen sogar noch zur Erschwerung der Krisenbewältigung führen.</p><p>Den Ausweg aus dieser staatspolitisch gravierenden Lage sieht die Motion in einer Stärkung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten. Damit wird - das sei betont - in keiner Weise die Einführung eines präsidialen Regierungssystems wie in den USA oder in Frankreich gefordert. Es geht um punktuelle Verstärkungen der Funktion des Bundespräsidenten.</p><p>Heute sind die Kompetenzen des Bundespräsidenten - übrigens auch laut dem Reformentwurf - minimal. Sie beschränken sich im Prinzip auf den Vorsitz der Bundesratssitzungen und Repräsentation.</p><p>Wie diese Stärkung im einzelnen auszugestalten ist, möchte die Motion nicht bindend vorschreiben. Da es sich um die ureigene Domäne des Bundesrates handelt, ist es in erster Linie an ihm, Vorschläge auszuarbeiten. Man könnte sich vorstellen, dass sie beispielsweise in folgende Richtung gehen könnten:</p><p>- Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidenten auf zwei Jahre;</p><p>- klare Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten für das Timing bei Entscheiden in staatspolitisch kritischen Geschäften;</p><p>- im Sinne des Grundsatzes "sprechen mit einer Stimme" Sprecherfunktion des Bundespräsidenten bei solchen Geschäften.</p><p>Die Erarbeitung einer Lösung im Sinne der Motion eilt. Ein Zuwarten, bis die Revision der Bundesverfassung oder die Regierungsreform endlich unter Dach sind und in Kraft treten können, ist nicht zu verantworten. Die nächste, eventuell von aussen an uns herantretende Krise wird nicht auf die gemächlich mahlenden Mühlen unserer Demokratie Rücksicht nehmen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen, ohne sich auf die in der Begründung enthaltenen Beispiele festzulegen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ohne Verzug eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, welche eine Verstärkung der Stellung und der Kompetenzen des Bundespräsidenten vorsieht.</p>
    • Stellung und Kompetenz des Bundespräsidenten

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