Arbeitslosenversicherung. Drängende Probleme
- ShortId
-
97.3030
- Id
-
19973030
- Updated
-
10.04.2024 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitslosenversicherung. Drängende Probleme
- AdditionalIndexing
-
Interventionspolitik;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Controlling;Arbeitsvermittlungsstelle;Arbeitslosenversicherung;Verschuldung;Reform
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K1104030102, Verschuldung
- L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
- L05K0703050102, Controlling
- L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
- L05K0704010208, Interventionspolitik
- L04K08020310, Reform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation der ALV hängt primär von der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ab. Letztere ist vor dem Hintergrund ungewisser wirtschaftlicher Entwicklung schwierig zu prognostizieren. Dementsprechend gehen auch die Prognosen der führenden Institute in der Schweiz auseinander. Nach unseren Schätzungen (Arbeitslosenquote 1999: 4,6 Prozent; 2000: 3,9 Prozent) werden sich die Darlehensschulden per Ende 1999 auf 10,5 Milliarden Franken und per Ende 2000 auf 12,3 Milliarden Franken belaufen, sofern das dritte Beitragsprozent Mitte 1999 ersatzlos wegfallen würde.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 6. November 1996 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die per 1. Januar 1997 in Kraft gesetzten Massnahmen des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes durch eine verwaltunsunabhängige, neutrale Stelle evaluieren zu lassen. Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Evaluation ist erfolgt. Diejenige für die betriebliche Evaluation wird demnächst erfolgen. Der Evaluationsbericht muss bei Ende 1998 dem Bundesrat vorgelegt werden.</p><p>Im weiteren hat die Ausgleichsstelle im Dezember 1995 den Kantonen einen Leistungsauftrag für den Betrieb der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erteilt. Die Erfüllung dieses Leistungsauftrages wird mittels des Informationssystem Avam überprüft. Erste tabellarische Auswertungen liegen nun vor, weitere werden bis Ende 1997 laufend hinzukommen. Diese Zahlen werden dem Biga, den Kantonen und den einzelnen RAV-Leitern wichtige Führungsinformationen liefern. Im weiteren ist im Rahmen des sogenannten qualitativen Controllings eine Umfrage bei den Kunden der RAV (Stellensuchende und Arbeitgeber) durch ein externes Meinungsforschungsinstitut geplant. Die Ausschreibung dieses Auftrages ist in Vorbereitung.</p><p>3. Die Kosten-Nutzen-Analyse der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist ein wichtiger Teil der vom Bundesrat am 6. November 1996 in Auftrag gegebenen Evaluation, deren Ergebnisse bis Ende 1998 dem Bundesrat vorgelegt werden müssen. Daneben soll die Effektivität dieser Massnahmen laufend im Rahmen eines quantitativen und eines qualitativen Controllings überprüft werden. Ein externes Beratungsunternehmen (Arthur Andersen) wurde beauftragt, Vorschläge für die Ausgestaltung des Controllings zu verfassen.</p><p>4. Um das Verbot der Konkurrenzierung der privaten Wirtschaft durch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung durchzusetzen, wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von Beschäftigungsprogrammen von den Sozialpartnern der betroffenen Branche bzw. von der tripartiten Kommission die Zustimmung zu den Projekten verlangt. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt.</p><p>5. Die Missbrauchsbekämpfung wird eine der zentralen Aufgaben der neu geschaffenen RAV sein. Durch die Aufstockung und die Professionalisierung des Personalbestandes werden die RAV in die Lage versetzt, die Missbrauchsbekämpfung konsequenter und einheitlicher zu betreiben. Insbesondere bei der Kontrolle der Arbeitsbemühungen soll inskünftig der qualitative Aspekt bedeutend stärker gewichtet werden. Bereits vor der Einführung der RAV sind durch die Kassen und die Arbeitsämter Anstrengungen zur Missbrauchsbekämpfung erfolgt.</p><p>6a./6b. Der Bundesrat beauftragte die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso), in einem ersten Schritt die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu untersuchen und Finanzierungsalternativen aufzuzeigen. Gestützt auf deren im Juni 1996 veröffentlichten Bericht erteilte er ihr einen Folgeauftrag, in einem zweiten Schritt auch die Leistungsseite in die Betrachtungen miteinzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt somit das Ziel, die Finanzierung der Sozialversicherungen in einem Gesamtkonzept sicherzustellen. Vorgezogene Neuregelungen für einzelne Bereiche laufen diesem Ziel entgegen. Die in der Interpellation vorgebrachten Vorschläge werden in die Betrachtungen der IDA-Fiso 2 einfliessen. Der entsprechende Bericht ist auf Ende 1997 zu erwarten.</p><p>6c. Taggelder kürzen: Eine massvolle und sozial abgefederte Kürzung der Taggelder wurde mit dem dringlichen Bundesbeschluss 1996 bereits beschlossen. Gegen diesen Bundesbeschluss ist allerdings das Referendum ergriffen worden und auch zustande gekommen.</p><p>Erhöhung der Karenzfrist: Eine Erhöhung der Karenzfrist ist zurzeit nicht mehr möglich. Laut dem ILO-Abkommen Nr. 168 (durch die Schweiz ratifiziert) darf die Zahl von 7 Karenztagen (eine Woche) nicht überschritten werden. Damit hat die Schweiz die möglichen Karenztage bereits ausgeschöpft, da in der Schweiz 5 Arbeitstage einer Woche entsprechen.</p><p>6d. Das revidierte Avig ist erst seit Anfang 1997 in Kraft, d. h., Wirksamkeit und Schwächen konnten noch nicht ermittelt werden. Gegen die Ende 1996 beschlossenen Leistungskürzungen ist das Referendum zustande gekommen.</p><p>Das vorliegende Avig ist ein Kompromiss der Sozialpartner und der Kantone; dieser Kompromiss soll im Moment nicht aufs Spiel gesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Darlehensschulden des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV-Fonds) beliefen sich am 31. Juli 1996 auf 5,9 Milliarden Franken. Ohne Massnahmen werden bald 10 Milliarden Franken überschritten sein.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch wird die Verschuldung des ALV-Fonds bei unveränderten Rahmenbedingungen im Jahr 2000 sein?</p><p>2. Gemäss Artikel 122a Aviv ist die Ausgleichsstelle für die Effizienzprüfung der RAV zuständig. Hat die Ausgleichsstelle bis anhin ihre Überprüfungsbefugnis wahrgenommen? Wurde eine Übertragung der Effizienzprüfung an Dritte in Betracht gezogen? Was spricht gegen die Effizienzprüfung der RAV durch Dritte?</p><p>3. Die Kantone sind verpflichtet, arbeitsmarktliche Massnahmen bereitzustellen. Wie sieht die Kosten-Nutzen-Analyse dieser Beschäftigungsprogramme aus?</p><p>4. Wie verschiedene Beispiele zeigen, konkurrenzieren die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone die Wirtschaft. Was unternimmt der Bundesrat, um diesen Missstand zu beseitigen?</p><p>5. Was wird gegen des missbräuchlichen Bezug von Taggeldern unternommen?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat folgende Vorschläge betreffend eine grundlegende Revision der Arbeitslosenversicherung:</p><p>a. Änderung des Finanzierungssystems der ALV durch Erschliessung neuer Finanzquellen zur Finanzierung von arbeitsmarktlichen Instrumenten. Eine Senkung der Lohnbeiträge ist in Betracht zu ziehen, z. B.</p><p>- Finanzierung der Taggelder durch Lohnprozente;</p><p>- beitragsabhängige Finanzierung der arbeitsmarktlichen Instrumente.</p><p>b. Aufteilung der Arbeitslosenversicherung in eine obligatorische Grundversicherung, welche während einer bestimmten Frist die Existenz sichert, und eine fakultative Zusatzversicherung, bei welcher Zusatzleistungen versichert werden können.</p><p>c. Weitere Massnahmen:</p><p>- Taggelder kürzen (Anpassung an das europäische Niveau);</p><p>- Erhöhung der Karenzfrist.</p><p>d. Degressive Entschädigungsleistungen (parlamentarische Initiative 96.442, Hegetschweiler, hängig)?</p>
- Arbeitslosenversicherung. Drängende Probleme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation der ALV hängt primär von der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ab. Letztere ist vor dem Hintergrund ungewisser wirtschaftlicher Entwicklung schwierig zu prognostizieren. Dementsprechend gehen auch die Prognosen der führenden Institute in der Schweiz auseinander. Nach unseren Schätzungen (Arbeitslosenquote 1999: 4,6 Prozent; 2000: 3,9 Prozent) werden sich die Darlehensschulden per Ende 1999 auf 10,5 Milliarden Franken und per Ende 2000 auf 12,3 Milliarden Franken belaufen, sofern das dritte Beitragsprozent Mitte 1999 ersatzlos wegfallen würde.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 6. November 1996 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die per 1. Januar 1997 in Kraft gesetzten Massnahmen des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes durch eine verwaltunsunabhängige, neutrale Stelle evaluieren zu lassen. Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Evaluation ist erfolgt. Diejenige für die betriebliche Evaluation wird demnächst erfolgen. Der Evaluationsbericht muss bei Ende 1998 dem Bundesrat vorgelegt werden.</p><p>Im weiteren hat die Ausgleichsstelle im Dezember 1995 den Kantonen einen Leistungsauftrag für den Betrieb der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erteilt. Die Erfüllung dieses Leistungsauftrages wird mittels des Informationssystem Avam überprüft. Erste tabellarische Auswertungen liegen nun vor, weitere werden bis Ende 1997 laufend hinzukommen. Diese Zahlen werden dem Biga, den Kantonen und den einzelnen RAV-Leitern wichtige Führungsinformationen liefern. Im weiteren ist im Rahmen des sogenannten qualitativen Controllings eine Umfrage bei den Kunden der RAV (Stellensuchende und Arbeitgeber) durch ein externes Meinungsforschungsinstitut geplant. Die Ausschreibung dieses Auftrages ist in Vorbereitung.</p><p>3. Die Kosten-Nutzen-Analyse der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist ein wichtiger Teil der vom Bundesrat am 6. November 1996 in Auftrag gegebenen Evaluation, deren Ergebnisse bis Ende 1998 dem Bundesrat vorgelegt werden müssen. Daneben soll die Effektivität dieser Massnahmen laufend im Rahmen eines quantitativen und eines qualitativen Controllings überprüft werden. Ein externes Beratungsunternehmen (Arthur Andersen) wurde beauftragt, Vorschläge für die Ausgestaltung des Controllings zu verfassen.</p><p>4. Um das Verbot der Konkurrenzierung der privaten Wirtschaft durch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung durchzusetzen, wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von Beschäftigungsprogrammen von den Sozialpartnern der betroffenen Branche bzw. von der tripartiten Kommission die Zustimmung zu den Projekten verlangt. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt.</p><p>5. Die Missbrauchsbekämpfung wird eine der zentralen Aufgaben der neu geschaffenen RAV sein. Durch die Aufstockung und die Professionalisierung des Personalbestandes werden die RAV in die Lage versetzt, die Missbrauchsbekämpfung konsequenter und einheitlicher zu betreiben. Insbesondere bei der Kontrolle der Arbeitsbemühungen soll inskünftig der qualitative Aspekt bedeutend stärker gewichtet werden. Bereits vor der Einführung der RAV sind durch die Kassen und die Arbeitsämter Anstrengungen zur Missbrauchsbekämpfung erfolgt.</p><p>6a./6b. Der Bundesrat beauftragte die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso), in einem ersten Schritt die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu untersuchen und Finanzierungsalternativen aufzuzeigen. Gestützt auf deren im Juni 1996 veröffentlichten Bericht erteilte er ihr einen Folgeauftrag, in einem zweiten Schritt auch die Leistungsseite in die Betrachtungen miteinzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt somit das Ziel, die Finanzierung der Sozialversicherungen in einem Gesamtkonzept sicherzustellen. Vorgezogene Neuregelungen für einzelne Bereiche laufen diesem Ziel entgegen. Die in der Interpellation vorgebrachten Vorschläge werden in die Betrachtungen der IDA-Fiso 2 einfliessen. Der entsprechende Bericht ist auf Ende 1997 zu erwarten.</p><p>6c. Taggelder kürzen: Eine massvolle und sozial abgefederte Kürzung der Taggelder wurde mit dem dringlichen Bundesbeschluss 1996 bereits beschlossen. Gegen diesen Bundesbeschluss ist allerdings das Referendum ergriffen worden und auch zustande gekommen.</p><p>Erhöhung der Karenzfrist: Eine Erhöhung der Karenzfrist ist zurzeit nicht mehr möglich. Laut dem ILO-Abkommen Nr. 168 (durch die Schweiz ratifiziert) darf die Zahl von 7 Karenztagen (eine Woche) nicht überschritten werden. Damit hat die Schweiz die möglichen Karenztage bereits ausgeschöpft, da in der Schweiz 5 Arbeitstage einer Woche entsprechen.</p><p>6d. Das revidierte Avig ist erst seit Anfang 1997 in Kraft, d. h., Wirksamkeit und Schwächen konnten noch nicht ermittelt werden. Gegen die Ende 1996 beschlossenen Leistungskürzungen ist das Referendum zustande gekommen.</p><p>Das vorliegende Avig ist ein Kompromiss der Sozialpartner und der Kantone; dieser Kompromiss soll im Moment nicht aufs Spiel gesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Darlehensschulden des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV-Fonds) beliefen sich am 31. Juli 1996 auf 5,9 Milliarden Franken. Ohne Massnahmen werden bald 10 Milliarden Franken überschritten sein.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch wird die Verschuldung des ALV-Fonds bei unveränderten Rahmenbedingungen im Jahr 2000 sein?</p><p>2. Gemäss Artikel 122a Aviv ist die Ausgleichsstelle für die Effizienzprüfung der RAV zuständig. Hat die Ausgleichsstelle bis anhin ihre Überprüfungsbefugnis wahrgenommen? Wurde eine Übertragung der Effizienzprüfung an Dritte in Betracht gezogen? Was spricht gegen die Effizienzprüfung der RAV durch Dritte?</p><p>3. Die Kantone sind verpflichtet, arbeitsmarktliche Massnahmen bereitzustellen. Wie sieht die Kosten-Nutzen-Analyse dieser Beschäftigungsprogramme aus?</p><p>4. Wie verschiedene Beispiele zeigen, konkurrenzieren die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone die Wirtschaft. Was unternimmt der Bundesrat, um diesen Missstand zu beseitigen?</p><p>5. Was wird gegen des missbräuchlichen Bezug von Taggeldern unternommen?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat folgende Vorschläge betreffend eine grundlegende Revision der Arbeitslosenversicherung:</p><p>a. Änderung des Finanzierungssystems der ALV durch Erschliessung neuer Finanzquellen zur Finanzierung von arbeitsmarktlichen Instrumenten. Eine Senkung der Lohnbeiträge ist in Betracht zu ziehen, z. B.</p><p>- Finanzierung der Taggelder durch Lohnprozente;</p><p>- beitragsabhängige Finanzierung der arbeitsmarktlichen Instrumente.</p><p>b. Aufteilung der Arbeitslosenversicherung in eine obligatorische Grundversicherung, welche während einer bestimmten Frist die Existenz sichert, und eine fakultative Zusatzversicherung, bei welcher Zusatzleistungen versichert werden können.</p><p>c. Weitere Massnahmen:</p><p>- Taggelder kürzen (Anpassung an das europäische Niveau);</p><p>- Erhöhung der Karenzfrist.</p><p>d. Degressive Entschädigungsleistungen (parlamentarische Initiative 96.442, Hegetschweiler, hängig)?</p>
- Arbeitslosenversicherung. Drängende Probleme
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