Gentechnologie in der Landwirtschaft. Neuer Ansatz

ShortId
97.3031
Id
19973031
Updated
10.04.2024 12:37
Language
de
Title
Gentechnologie in der Landwirtschaft. Neuer Ansatz
AdditionalIndexing
Agrarforschung;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Risikoforschung;Gentechnologie;Ökosystem;landwirtschaftliche Produkte
1
  • L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
  • L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
  • L06K070601050104, Gentechnologie
  • L05K1602020801, Risikoforschung
  • L04K06030311, Ökosystem
  • L05K1401030201, Agrarforschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der vorliegende Vorstoss betrifft die Anwendung der Gentechnologie in den folgenden Bereichen der Landwirtschaft:</p><p>1. Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Rohstoffen</p><p>Die Schweiz ist bei gewissen Produkten und Rohstoffen stark vom Ausland abhängig. Die USA und andere Staaten Amerikas stehen in vielen Fällen an der Spitze der Länder, welche diese Erzeugnisse liefern. Die Zulassungen von gentechnisch veränderten Produkten wird in den nächsten Jahren noch stark zunehmen.</p><p>Im übrigen hätte ein vollständiges Einfuhrverbot für gentechnisch veränderte Produkte katastrophale Folgen für die Versorgung unseres Landes mit landwirtschaftliche Rohstoffen.</p><p>Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Zulassungsbehörden für gentechnisch veränderte Produkte für ihre Entscheide bei der Abschätzung der Risiken dieser Produkte ausschliesslich wissenschaftliche Kriterien und die vorgesehene Verwendung berücksichtigen. Im übrigen muss durch die Gesetzgebung dafür gesorgt werden, dass über die Produktedeklaration eine möglichst grosse Transparenz herbeigeführt wird.</p><p>2. Herstellung und Vermehrung gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Schweiz</p><p>2.1. Pflanzen</p><p>Gentechnisch veränderte Pflanzen werden überwiegend von Privatfirmen auf den Markt gebracht. Deren hauptsächliches Interesse ist der wirtschaftliche Erfolg der Firma, welcher durch die Vermarktung grosse Gewinn erzielen kann. Fast alle Pflanzen, die gegenwärtig erhältlich sind oder in naher Zukunft in Verkehr gebracht werden, haben einen Einfluss auf das Ökosystem, insofern als sie sich auf das Wachstum von Unkraut oder tierischen Schädlingen auswirken. Langzeitstudien in grösserem Rahmen über die Auswirkungen dieser Pflanzen auf das Ökosystem existieren noch nicht. Aus diesem Grund dürfen die Zulassungsbehörden den Freilandanbau von gentechnologisch veränderten Pflanzen erst erlauben, wenn langfristige negative Auswirkungen auf das Ökosystem wissenschaftlich ausgeschlossen werden können.</p><p>2.2. Tiere</p><p>Gentechnische Manipulationen von höheren Lebewesen sind ethisch problematisch im Hinblick auf die Übertragung dieser Techniken auf den Menschen, die daraus abgeleitet werden können.</p><p>Ein Nutzen aus der Verwendung von Tieren, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gentechnisch verändert worden sind, lässt sich im Moment weder für die Landwirtschaft noch für die Gesellschaft erkennen. Im übrigen brächte ihre Verwendung zahlreiche Risiken mit sich, vor allem eine Verarmung der biologischen Vielfalt und die Gefährdung der Überlebensfähigkeit bestehender Tierarten wegen neuer räuberischer Konkurrenten. Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich höchste Vorsicht angezeigt. Es müssen Schutzmassnahmen bereitgestellt werden, damit der Staat nicht mit gebundenen Händen der Verbreitung von unerwünschten Lebewesen in der Schweiz zusehen muss.</p><p>3. Landwirtschaftliche Forschung</p><p>Im Gegensatz zur privaten Forschung, die gewinnorientiert ist, ist die staatliche Forschung auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Die exponentielle Zunahme der Möglichkeiten der Gentechnologie erfordert verstärkte Anstrengungen der staatlichen Forschung um:</p><p>- die Gentechnologie besser zu beherrschen und ihre Auswirkungen kennen zu lernen;</p><p>- die Langzeitauswirkungen ihrer Anwendung in grossem Masstab zu erforschen.</p><p>4. Information</p><p>Gegenwärtig beherrscht eine überhitzte Debatte über die Gentechnologie das Feld. Befürworter und Gegner bekämpfen sich mit überwiegend demagogischen Argumenten. Die breite Öffentlichkeit steht völlig ratlos dazwischen. Deshalb muss der Bund unbedingt Mittel für eine neutrale und sachliche Informationskampagne bereitstellen. Derartige Informationen sind unerlässlich, damit die Diskussion versachlicht wird und jeder und jede die Gelegenheit erhält, sich ein objektives Urteil über die Sachlage zu bilden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die von der Motionärin vorgebrachten Anliegen. Er weist jedoch darauf hin, dass diese Anliegen bereits Gegenstand beschlossener oder laufender Gesetzgebungsschritte sind. Zu den einzelnen Punkten äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p></p><p>1. Diese Forderung ist erfüllt durch die Bestimmung der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995, die in ihrem Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b die Bewilligung an die Bedingung knüpft, dass "eine Gesundheitsgefährdung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann". Im weiteren hat sich die Bewilligung auf die Kriterien des Umweltschutzgesetzes, des Epidemiegesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes sowie des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes abzustützen.</p><p></p><p>2. Diese Forderung ist einerseits Gegenstand der Motion 96.3363 ("Gen-Lex-Motion"), die vom Nationalrat am 26. September 1996, vom Ständerat am 4. März 1997 überwiesen worden und bereits in Bearbeitung ist. Andererseits werden Aspekte der langfristigen negativen Auswirkungen auf das Ökosystem sowie die Verarmung der Biodiversität bereits vom revidierten Umweltschutzgesetz erfasst und von diesem als lästige oder schädliche Einwirkungen geregelt. Die laufenden Verordnungsarbeiten im Umweltbereich erfassen und konkretisieren diese Aspekte.</p><p></p><p>3. Diese Forderung ist ebenfalls Gegenstand der in Ziffer 2 erwähnten "Gen-Lex-Motion" und des revidierten Umweltschutzgesetzes.</p><p></p><p>4. Diese Forderung war Gegenstand der Interpellation 96.3308 Randegger, Landwirtschaftliche Forschungspolitik. In seiner Anwort dazu hat der Bundesrat unter anderem festgehalten, dass er grossen Wert darauf legt, dass beim Einsatz der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung ebenfalls der Frage nach möglichen Risiken nachgegangen wird. Diesbezüglich haben die ersten Freisetzungsversuche in der Schweiz, die 1991 und 1992 an der Eidgenössischen Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC) durchgeführt wurden, erste wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht. </p><p></p><p>Weitere wichtige Forschungsarbeiten laufen zur Zeit unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Rahmen des Moduls 5B des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen dieses Moduls werden unter anderem Fragen hinsichtlich der sicheren Handhabung transgener Pflanzen sowie des Genflusses zwischen Kulturpflanzen und Unkräutern bearbeitet.</p><p></p><p>Die aus diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der ökologischen Risikoforschung sowie des Aufbaus von Langzeit-Monitorings geben. Diese Aufgaben gehören nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls in das Pflichtenheft der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, können aber von diesen aufgrund ihres breitgefächerten Aufgabengebietes nicht allein getragen werden. Ihre Mitwirkung muss sich deshalb auf spezifische Fachbereiche konzentrieren.</p><p></p><p>5. Die in Ziffer 2 erwähnte "Gen-Lex-Motion" fordert die Förderung des Dialoges mit der Öffentlichkeit. In welcher Art dies geschehen soll, bildet Gegenstand von Prüfungen, über welche der Bundesrat in seinem ebenfalls von der "Gen-Lex-Motion" geforderten Bericht Rechenschaft ablegen wird.</p><p></p><p>Mit dem Vorstoss werden die Vorlage eines Gesetzes, eines Bundesbeschlusses oder andere Massnahmen verlangt, mit denen die fünf Ziele erreicht werden sollen. Die erste der Forderungen ist durch die geltende Gesetzgebung bereits erfüllt, die zwei folgenden werden im Rahmen der "Gen-Lex-Motion" bearbeitet und sind zugleich Gegenstand des revidierten Umweltschutzgesetzes, die vierte berührt ausschliesslich den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates und die fünfte wird ebenfalls im Rahmen der "Gen-Lex-Motion" bereits bearbeitet. Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die ersten Zulassungen von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die jüngsten Berichte über das geklonte schottische Schaf und die bevorstehende Volksabstimmung über die Gentechnologie wecken leidenschaftliche Diskussionen und lösen Wellen von irrationalen Reaktionen aus.</p><p>Das exponentielle Wachstum der Möglichkeiten und Anwendungsbereiche der Gentechnologie und deren Implikationen rufen nach einer offenen, ehrlichen, sachlichen, klaren und ethisch sauberen Diskussion über die Chancen und Risiken der Gentechnologie. Die politisch Verantwortlichen in der Schweiz müssen klare Leitplanken abstecken, die abstecken, was sie in diesem Problembereich wollen und was sie nicht wollen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, je nachdem einen Entwurf zu einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss vorzulegen oder andere Massnahmen mit den folgenden Zielen zu ergreifen:</p><p>- Die Zulassungsbehörden für gentechnologisch veränderte Produkte sollen für ihre Entscheide bei der Abschätzung der Risiken dieser Produkte ausschliesslich wissenschaftliche Kriterien und die vorgesehene Verwendung berücksichtigen. </p><p>- Der Freilandanbau gentechnologisch veränderter Pflanzen soll nur zugelassen werden, wenn langfristige negative Auswirkungen auf das Ökosystem wissenschaftlich ausgeschlossen werden können.</p><p>- Gentechnologische Manipulationen von höheren Lebewesen dürfen nicht zur Verarmung der Biodiversität führen und die Überlebensfähigkeit bestehender Tierarten beeinträchtigen.</p><p>- Die öffentliche landwirtschaftliche Forschung soll intensiviert werden, um die Gentechnologie besser beherrschen zu können und ihre Implikationen zu erkennen.</p><p></p><p>- Der Bund soll Mittel für eine sachliche und neutrale Informationskampagne bereitstellen, amit die Bürgerinnen und Bürger die Sachlage objektiv beurteilen können.</p>
  • Gentechnologie in der Landwirtschaft. Neuer Ansatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der vorliegende Vorstoss betrifft die Anwendung der Gentechnologie in den folgenden Bereichen der Landwirtschaft:</p><p>1. Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Rohstoffen</p><p>Die Schweiz ist bei gewissen Produkten und Rohstoffen stark vom Ausland abhängig. Die USA und andere Staaten Amerikas stehen in vielen Fällen an der Spitze der Länder, welche diese Erzeugnisse liefern. Die Zulassungen von gentechnisch veränderten Produkten wird in den nächsten Jahren noch stark zunehmen.</p><p>Im übrigen hätte ein vollständiges Einfuhrverbot für gentechnisch veränderte Produkte katastrophale Folgen für die Versorgung unseres Landes mit landwirtschaftliche Rohstoffen.</p><p>Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Zulassungsbehörden für gentechnisch veränderte Produkte für ihre Entscheide bei der Abschätzung der Risiken dieser Produkte ausschliesslich wissenschaftliche Kriterien und die vorgesehene Verwendung berücksichtigen. Im übrigen muss durch die Gesetzgebung dafür gesorgt werden, dass über die Produktedeklaration eine möglichst grosse Transparenz herbeigeführt wird.</p><p>2. Herstellung und Vermehrung gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Schweiz</p><p>2.1. Pflanzen</p><p>Gentechnisch veränderte Pflanzen werden überwiegend von Privatfirmen auf den Markt gebracht. Deren hauptsächliches Interesse ist der wirtschaftliche Erfolg der Firma, welcher durch die Vermarktung grosse Gewinn erzielen kann. Fast alle Pflanzen, die gegenwärtig erhältlich sind oder in naher Zukunft in Verkehr gebracht werden, haben einen Einfluss auf das Ökosystem, insofern als sie sich auf das Wachstum von Unkraut oder tierischen Schädlingen auswirken. Langzeitstudien in grösserem Rahmen über die Auswirkungen dieser Pflanzen auf das Ökosystem existieren noch nicht. Aus diesem Grund dürfen die Zulassungsbehörden den Freilandanbau von gentechnologisch veränderten Pflanzen erst erlauben, wenn langfristige negative Auswirkungen auf das Ökosystem wissenschaftlich ausgeschlossen werden können.</p><p>2.2. Tiere</p><p>Gentechnische Manipulationen von höheren Lebewesen sind ethisch problematisch im Hinblick auf die Übertragung dieser Techniken auf den Menschen, die daraus abgeleitet werden können.</p><p>Ein Nutzen aus der Verwendung von Tieren, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gentechnisch verändert worden sind, lässt sich im Moment weder für die Landwirtschaft noch für die Gesellschaft erkennen. Im übrigen brächte ihre Verwendung zahlreiche Risiken mit sich, vor allem eine Verarmung der biologischen Vielfalt und die Gefährdung der Überlebensfähigkeit bestehender Tierarten wegen neuer räuberischer Konkurrenten. Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich höchste Vorsicht angezeigt. Es müssen Schutzmassnahmen bereitgestellt werden, damit der Staat nicht mit gebundenen Händen der Verbreitung von unerwünschten Lebewesen in der Schweiz zusehen muss.</p><p>3. Landwirtschaftliche Forschung</p><p>Im Gegensatz zur privaten Forschung, die gewinnorientiert ist, ist die staatliche Forschung auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Die exponentielle Zunahme der Möglichkeiten der Gentechnologie erfordert verstärkte Anstrengungen der staatlichen Forschung um:</p><p>- die Gentechnologie besser zu beherrschen und ihre Auswirkungen kennen zu lernen;</p><p>- die Langzeitauswirkungen ihrer Anwendung in grossem Masstab zu erforschen.</p><p>4. Information</p><p>Gegenwärtig beherrscht eine überhitzte Debatte über die Gentechnologie das Feld. Befürworter und Gegner bekämpfen sich mit überwiegend demagogischen Argumenten. Die breite Öffentlichkeit steht völlig ratlos dazwischen. Deshalb muss der Bund unbedingt Mittel für eine neutrale und sachliche Informationskampagne bereitstellen. Derartige Informationen sind unerlässlich, damit die Diskussion versachlicht wird und jeder und jede die Gelegenheit erhält, sich ein objektives Urteil über die Sachlage zu bilden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die von der Motionärin vorgebrachten Anliegen. Er weist jedoch darauf hin, dass diese Anliegen bereits Gegenstand beschlossener oder laufender Gesetzgebungsschritte sind. Zu den einzelnen Punkten äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p></p><p>1. Diese Forderung ist erfüllt durch die Bestimmung der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995, die in ihrem Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b die Bewilligung an die Bedingung knüpft, dass "eine Gesundheitsgefährdung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann". Im weiteren hat sich die Bewilligung auf die Kriterien des Umweltschutzgesetzes, des Epidemiegesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes sowie des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes abzustützen.</p><p></p><p>2. Diese Forderung ist einerseits Gegenstand der Motion 96.3363 ("Gen-Lex-Motion"), die vom Nationalrat am 26. September 1996, vom Ständerat am 4. März 1997 überwiesen worden und bereits in Bearbeitung ist. Andererseits werden Aspekte der langfristigen negativen Auswirkungen auf das Ökosystem sowie die Verarmung der Biodiversität bereits vom revidierten Umweltschutzgesetz erfasst und von diesem als lästige oder schädliche Einwirkungen geregelt. Die laufenden Verordnungsarbeiten im Umweltbereich erfassen und konkretisieren diese Aspekte.</p><p></p><p>3. Diese Forderung ist ebenfalls Gegenstand der in Ziffer 2 erwähnten "Gen-Lex-Motion" und des revidierten Umweltschutzgesetzes.</p><p></p><p>4. Diese Forderung war Gegenstand der Interpellation 96.3308 Randegger, Landwirtschaftliche Forschungspolitik. In seiner Anwort dazu hat der Bundesrat unter anderem festgehalten, dass er grossen Wert darauf legt, dass beim Einsatz der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung ebenfalls der Frage nach möglichen Risiken nachgegangen wird. Diesbezüglich haben die ersten Freisetzungsversuche in der Schweiz, die 1991 und 1992 an der Eidgenössischen Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC) durchgeführt wurden, erste wertvolle Erkenntnisse hervorgebracht. </p><p></p><p>Weitere wichtige Forschungsarbeiten laufen zur Zeit unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten im Rahmen des Moduls 5B des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Im Rahmen dieses Moduls werden unter anderem Fragen hinsichtlich der sicheren Handhabung transgener Pflanzen sowie des Genflusses zwischen Kulturpflanzen und Unkräutern bearbeitet.</p><p></p><p>Die aus diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der ökologischen Risikoforschung sowie des Aufbaus von Langzeit-Monitorings geben. Diese Aufgaben gehören nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls in das Pflichtenheft der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, können aber von diesen aufgrund ihres breitgefächerten Aufgabengebietes nicht allein getragen werden. Ihre Mitwirkung muss sich deshalb auf spezifische Fachbereiche konzentrieren.</p><p></p><p>5. Die in Ziffer 2 erwähnte "Gen-Lex-Motion" fordert die Förderung des Dialoges mit der Öffentlichkeit. In welcher Art dies geschehen soll, bildet Gegenstand von Prüfungen, über welche der Bundesrat in seinem ebenfalls von der "Gen-Lex-Motion" geforderten Bericht Rechenschaft ablegen wird.</p><p></p><p>Mit dem Vorstoss werden die Vorlage eines Gesetzes, eines Bundesbeschlusses oder andere Massnahmen verlangt, mit denen die fünf Ziele erreicht werden sollen. Die erste der Forderungen ist durch die geltende Gesetzgebung bereits erfüllt, die zwei folgenden werden im Rahmen der "Gen-Lex-Motion" bearbeitet und sind zugleich Gegenstand des revidierten Umweltschutzgesetzes, die vierte berührt ausschliesslich den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates und die fünfte wird ebenfalls im Rahmen der "Gen-Lex-Motion" bereits bearbeitet. Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die ersten Zulassungen von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die jüngsten Berichte über das geklonte schottische Schaf und die bevorstehende Volksabstimmung über die Gentechnologie wecken leidenschaftliche Diskussionen und lösen Wellen von irrationalen Reaktionen aus.</p><p>Das exponentielle Wachstum der Möglichkeiten und Anwendungsbereiche der Gentechnologie und deren Implikationen rufen nach einer offenen, ehrlichen, sachlichen, klaren und ethisch sauberen Diskussion über die Chancen und Risiken der Gentechnologie. Die politisch Verantwortlichen in der Schweiz müssen klare Leitplanken abstecken, die abstecken, was sie in diesem Problembereich wollen und was sie nicht wollen.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, je nachdem einen Entwurf zu einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss vorzulegen oder andere Massnahmen mit den folgenden Zielen zu ergreifen:</p><p>- Die Zulassungsbehörden für gentechnologisch veränderte Produkte sollen für ihre Entscheide bei der Abschätzung der Risiken dieser Produkte ausschliesslich wissenschaftliche Kriterien und die vorgesehene Verwendung berücksichtigen. </p><p>- Der Freilandanbau gentechnologisch veränderter Pflanzen soll nur zugelassen werden, wenn langfristige negative Auswirkungen auf das Ökosystem wissenschaftlich ausgeschlossen werden können.</p><p>- Gentechnologische Manipulationen von höheren Lebewesen dürfen nicht zur Verarmung der Biodiversität führen und die Überlebensfähigkeit bestehender Tierarten beeinträchtigen.</p><p>- Die öffentliche landwirtschaftliche Forschung soll intensiviert werden, um die Gentechnologie besser beherrschen zu können und ihre Implikationen zu erkennen.</p><p></p><p>- Der Bund soll Mittel für eine sachliche und neutrale Informationskampagne bereitstellen, amit die Bürgerinnen und Bürger die Sachlage objektiv beurteilen können.</p>
    • Gentechnologie in der Landwirtschaft. Neuer Ansatz

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