Marktwirtschaftliche Erneuerung/Privatisierung
- ShortId
-
97.3033
- Id
-
19973033
- Updated
-
10.04.2024 15:03
- Language
-
de
- Title
-
Marktwirtschaftliche Erneuerung/Privatisierung
- AdditionalIndexing
-
Privatisierung;Marktwirtschaft;Ankurbelung der Wirtschaft;öffentliches Unternehmen;Regierungspolitik
- 1
-
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L05K0704060106, Marktwirtschaft
- L04K05070115, Privatisierung
- L05K0806020101, Regierungspolitik
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat widerspricht der Auffassung, wonach es den aktuellen Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung an zentraler Koordination mangelt. Vielmehr sind die genannten Reformvorhaben (PTT-Reform, Bahnreform, usw.) Ecksteine in den Parlamentsarbeiten während der laufenden Legislatur. Die Koordination dieser Vorhaben ist via das Legislaturprogramm erfolgt, eine Überwachung des Fortschrittes dieser Arbeiten wird seitens des Bundesrates via die Jahresplanungen und die Berichterstattung über seine Geschäftstätigkeit sichergestellt. Wenn die interdepartementale Arbeitsgruppe "Revitalisierung" zu Beginn des Jahres 1996 aufgelöst wurde, bringt dies nur zum Ausdruck, dass die wesentlichen Geschäfte, deren Erarbeitung sie ausgelöst oder koordiniert hat, heute das Stadium der parlamentarischen Diskussion erreicht haben. Wichtige Gesetze und Verordnungen sind zudem bereits in Kraft getreten.</p><p></p><p>Seitens der Exekutive finden die Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung auch in dieser Legislatur eine Fortsetzung. Dabei ist eine gewisse Akzentverlagerung beim Schwerpunkt der Arbeiten festzustellen:</p><p></p><p>- Das erste Massnahmenpaket zur marktwirtschaftlichen Erneuerung stand unter dem Leitmotiv der Schaffung eines vom Wettbewerb geprägten, eurokompatiblen Binnenmarktes Schweiz; es hat zur Verabschiedung von Vorlagen wie dem neuen Kartellgesetz, dem Binnenmarktgesetz oder dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse geführt. Hier geht es derzeit um die weitere Umsetzung und praktische Anwendung der neuen rechtlichen Regelungen (vgl. den Erlass von Submissionsordnungen in Kantonen und Gemeinden).</p><p></p><p>- Die nachfolgenden Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung rückten die monopolistische Stellung staatlicher Unternehmen (PTT, SBB, Energie) oder para-staatlicher Organisationen (Landwirtschaft, Gesundheitswesen) ins Zentrum. Stichworte sind die Teilprivatisierung der Telecom AG, die Neuumschreibung des Monopolbereiches bei den Dienstleistungen der Post, die Regelung des Zuganges Dritter zum Bahnnetz, die Frage des "third party access" im Strom- und Gasmarkt, der Zugang zu Luftverkehrsrechten oder die Auflösung namentlich der Käseunion und der Butyra sowie die neuen Aufgaben anderer Organisationen im Landwirtschaftsbereich der grundlegenden Reform der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2002").</p><p></p><p>Soweit Privatisierungen nicht bereits erfolgt sind, geht es in all diesen Bereichen um Leistungsaufträge und Eignerstrategien, die vom Bundesrat oder kantonalen Exekutiven in Wahrnehmung ihrer Führungsaufgabe zu erlassen oder gutzuheissen sind. So ist der Erlass einer solchen Eignerstrategie neu auch im bislang nicht erwähnten Bereich der Rüstungsunternehmen des Bundes geplant, wo demnächst eine entsprechende Gesetzesrevision dem Parlament vorgelegt werden wird. Zu zahlreichen dieser Bereiche hat sich im übrigen die Wettbewerbskommission vernehmen lassen, die mit zur Kohärenz der Bundespolitik in diesen einzelnen Bereichen beiträgt.</p><p></p><p>- Ihre Fortsetzung finden die Bemühungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung in den Reformen, die die staatliche Verwaltung selbst zum Gegenstand haben. Vorentscheide für eine Reorganisation der Bundesverwaltung wurden kürzlich gefällt. Ein neuer Finanzausgleich soll zur Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen führen. Anstrengungen für eine Regierungs- und Justizreform sind eingeleitet. Zu verweisen ist ferner auf die neue Stellung der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt, das Statut des Institutes für Geistiges Eigentum und geplante Reformen bei der Landestopographie.</p><p></p><p>Neben den Strukturen gilt es aber auch die Verfahren neu zu regeln und das materielle Recht zu straffen. Nach der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in Sachen Baubewilligungsverfahren und der Straffung der UVP-Verordnung folgt als nächstes die Verabschiedung der Botschaft über die Revision der bundesrechtlichen Entscheidverfahren. Im Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Januar 1997 über die administrative Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen sind weitere Bereiche genannt, wo Verfahren überprüft werden sollen. Daselbst wird auch vorgesehen, durch verwaltungsexterne Stellen das Bundesrecht auf weitere Möglichkeiten für einen materiellen Regelungsabbau zu untersuchen.</p><p></p><p>Der Bundesrat weist im Zusammenhang mit der Deregulierung den Vorwurf des "Etikettenschwindels" zurück. Entscheidend ist der liberale Charakter der Marktordnung. Insbesondere bei der Deregulierung von Märkten besteht häufig ein Regelungsbedarf fort, sei es wegen der besonderen Natur der bislang geregelten Märkte, sei es zwecks Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit bestimmten Basisleistungen. Namentlich im Falle der Öffnung bisheriger Monopole sind hoheitliche und unternehmerische Aufgaben zu trennen. Allenfalls sind besondere Aufsichtsbehörden einzusetzen, die im Kundeninteresse Regelungen für ein zweckmässiges Zusammenspiel unter den Wettbewerbern neu erlassen und durchsetzen. Wo sich im Zuge der Marktöffnung eine gegenseitige Konkurrenzierung einstellt, hat der Bundesrat in erster Linie das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse als Beurteilungskriterium zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der marktwirtschaftlichen Erneuerung sind verschiedene Vorlagen pendent (Telecom, Bahnreform, Genbereich etc.). Ebenso werden in der nächsten Zeit voraussichtlich verschiedene Privatisierungen von öffentlichen Anstalten oder Teilbereichen Tatsache.</p><p>Im Gegensatz zum ersten Revitalisierungspaket 1992/93 fehlt bei den aktuellen Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung eine zentrale Koordination durch den Bundesrat. Dies führt zu mangelnder Abstimmung zwischen den einzelnen Projekten.</p><p>Ebenso existiert im Rahmen der Privatisierungsanstrengungen (Telecom, Bahn etc.) keine eigentliche Eigenstrategie des Bundes. Aus diesem Grund ersuchen wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er bezüglich marktwirtschaftlicher Erneuerung nur beschränkt Koordinations- und Führungsleistungen erbringt? Die Erfahrungen, welche mit gut geführten Revitalisierungspakten in der Vergangenheit gemacht worden sind, waren durchaus positiv. Welche Ueberlegungen haben dazu geführt, diese Praxis nicht fortzusetzen?</p><p>Unternehmen im Bundesbesitz oder Teilbereiche werden im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zunehmend privatisiert. Dies führt zu Situationen, in denen sich Unternehmen des Bundes oder mit Beteiligung des Bundes auf dem Markt konkurrenzieren werden (z.B. Telecom PTT/SBB). Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er sich bis heute über keinerlei Eigenstrategie ausweisen kann, die unter anderem das Vorgehen in derartigen Situationen verbindlich regelt?</p><p>Es muss weiter festgestellt werden, dass sich unter angeblichen Deregulierungen reine Re-Regulierungen verbergen. Wie kann der Bundesrat erreichen, dass derartige "Etikettenschwindel" verhindert werden, ohne den unabdingbaren Schutz der schwächeren Vertragspartner (Beispiel: kein Uebergang vom staatlichen zum privaten Monopol) fallen zu lassen?</p>
- Marktwirtschaftliche Erneuerung/Privatisierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat widerspricht der Auffassung, wonach es den aktuellen Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung an zentraler Koordination mangelt. Vielmehr sind die genannten Reformvorhaben (PTT-Reform, Bahnreform, usw.) Ecksteine in den Parlamentsarbeiten während der laufenden Legislatur. Die Koordination dieser Vorhaben ist via das Legislaturprogramm erfolgt, eine Überwachung des Fortschrittes dieser Arbeiten wird seitens des Bundesrates via die Jahresplanungen und die Berichterstattung über seine Geschäftstätigkeit sichergestellt. Wenn die interdepartementale Arbeitsgruppe "Revitalisierung" zu Beginn des Jahres 1996 aufgelöst wurde, bringt dies nur zum Ausdruck, dass die wesentlichen Geschäfte, deren Erarbeitung sie ausgelöst oder koordiniert hat, heute das Stadium der parlamentarischen Diskussion erreicht haben. Wichtige Gesetze und Verordnungen sind zudem bereits in Kraft getreten.</p><p></p><p>Seitens der Exekutive finden die Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung auch in dieser Legislatur eine Fortsetzung. Dabei ist eine gewisse Akzentverlagerung beim Schwerpunkt der Arbeiten festzustellen:</p><p></p><p>- Das erste Massnahmenpaket zur marktwirtschaftlichen Erneuerung stand unter dem Leitmotiv der Schaffung eines vom Wettbewerb geprägten, eurokompatiblen Binnenmarktes Schweiz; es hat zur Verabschiedung von Vorlagen wie dem neuen Kartellgesetz, dem Binnenmarktgesetz oder dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse geführt. Hier geht es derzeit um die weitere Umsetzung und praktische Anwendung der neuen rechtlichen Regelungen (vgl. den Erlass von Submissionsordnungen in Kantonen und Gemeinden).</p><p></p><p>- Die nachfolgenden Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung rückten die monopolistische Stellung staatlicher Unternehmen (PTT, SBB, Energie) oder para-staatlicher Organisationen (Landwirtschaft, Gesundheitswesen) ins Zentrum. Stichworte sind die Teilprivatisierung der Telecom AG, die Neuumschreibung des Monopolbereiches bei den Dienstleistungen der Post, die Regelung des Zuganges Dritter zum Bahnnetz, die Frage des "third party access" im Strom- und Gasmarkt, der Zugang zu Luftverkehrsrechten oder die Auflösung namentlich der Käseunion und der Butyra sowie die neuen Aufgaben anderer Organisationen im Landwirtschaftsbereich der grundlegenden Reform der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2002").</p><p></p><p>Soweit Privatisierungen nicht bereits erfolgt sind, geht es in all diesen Bereichen um Leistungsaufträge und Eignerstrategien, die vom Bundesrat oder kantonalen Exekutiven in Wahrnehmung ihrer Führungsaufgabe zu erlassen oder gutzuheissen sind. So ist der Erlass einer solchen Eignerstrategie neu auch im bislang nicht erwähnten Bereich der Rüstungsunternehmen des Bundes geplant, wo demnächst eine entsprechende Gesetzesrevision dem Parlament vorgelegt werden wird. Zu zahlreichen dieser Bereiche hat sich im übrigen die Wettbewerbskommission vernehmen lassen, die mit zur Kohärenz der Bundespolitik in diesen einzelnen Bereichen beiträgt.</p><p></p><p>- Ihre Fortsetzung finden die Bemühungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung in den Reformen, die die staatliche Verwaltung selbst zum Gegenstand haben. Vorentscheide für eine Reorganisation der Bundesverwaltung wurden kürzlich gefällt. Ein neuer Finanzausgleich soll zur Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen führen. Anstrengungen für eine Regierungs- und Justizreform sind eingeleitet. Zu verweisen ist ferner auf die neue Stellung der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt, das Statut des Institutes für Geistiges Eigentum und geplante Reformen bei der Landestopographie.</p><p></p><p>Neben den Strukturen gilt es aber auch die Verfahren neu zu regeln und das materielle Recht zu straffen. Nach der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in Sachen Baubewilligungsverfahren und der Straffung der UVP-Verordnung folgt als nächstes die Verabschiedung der Botschaft über die Revision der bundesrechtlichen Entscheidverfahren. Im Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Januar 1997 über die administrative Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen sind weitere Bereiche genannt, wo Verfahren überprüft werden sollen. Daselbst wird auch vorgesehen, durch verwaltungsexterne Stellen das Bundesrecht auf weitere Möglichkeiten für einen materiellen Regelungsabbau zu untersuchen.</p><p></p><p>Der Bundesrat weist im Zusammenhang mit der Deregulierung den Vorwurf des "Etikettenschwindels" zurück. Entscheidend ist der liberale Charakter der Marktordnung. Insbesondere bei der Deregulierung von Märkten besteht häufig ein Regelungsbedarf fort, sei es wegen der besonderen Natur der bislang geregelten Märkte, sei es zwecks Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit bestimmten Basisleistungen. Namentlich im Falle der Öffnung bisheriger Monopole sind hoheitliche und unternehmerische Aufgaben zu trennen. Allenfalls sind besondere Aufsichtsbehörden einzusetzen, die im Kundeninteresse Regelungen für ein zweckmässiges Zusammenspiel unter den Wettbewerbern neu erlassen und durchsetzen. Wo sich im Zuge der Marktöffnung eine gegenseitige Konkurrenzierung einstellt, hat der Bundesrat in erster Linie das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse als Beurteilungskriterium zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der marktwirtschaftlichen Erneuerung sind verschiedene Vorlagen pendent (Telecom, Bahnreform, Genbereich etc.). Ebenso werden in der nächsten Zeit voraussichtlich verschiedene Privatisierungen von öffentlichen Anstalten oder Teilbereichen Tatsache.</p><p>Im Gegensatz zum ersten Revitalisierungspaket 1992/93 fehlt bei den aktuellen Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung eine zentrale Koordination durch den Bundesrat. Dies führt zu mangelnder Abstimmung zwischen den einzelnen Projekten.</p><p>Ebenso existiert im Rahmen der Privatisierungsanstrengungen (Telecom, Bahn etc.) keine eigentliche Eigenstrategie des Bundes. Aus diesem Grund ersuchen wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er bezüglich marktwirtschaftlicher Erneuerung nur beschränkt Koordinations- und Führungsleistungen erbringt? Die Erfahrungen, welche mit gut geführten Revitalisierungspakten in der Vergangenheit gemacht worden sind, waren durchaus positiv. Welche Ueberlegungen haben dazu geführt, diese Praxis nicht fortzusetzen?</p><p>Unternehmen im Bundesbesitz oder Teilbereiche werden im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zunehmend privatisiert. Dies führt zu Situationen, in denen sich Unternehmen des Bundes oder mit Beteiligung des Bundes auf dem Markt konkurrenzieren werden (z.B. Telecom PTT/SBB). Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er sich bis heute über keinerlei Eigenstrategie ausweisen kann, die unter anderem das Vorgehen in derartigen Situationen verbindlich regelt?</p><p>Es muss weiter festgestellt werden, dass sich unter angeblichen Deregulierungen reine Re-Regulierungen verbergen. Wie kann der Bundesrat erreichen, dass derartige "Etikettenschwindel" verhindert werden, ohne den unabdingbaren Schutz der schwächeren Vertragspartner (Beispiel: kein Uebergang vom staatlichen zum privaten Monopol) fallen zu lassen?</p>
- Marktwirtschaftliche Erneuerung/Privatisierung
Back to List