Vorkampagne des Bundesamtes für Gesundheit mit öffentlichen Geldern
- ShortId
-
97.3036
- Id
-
19973036
- Updated
-
10.04.2024 14:03
- Language
-
de
- Title
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Vorkampagne des Bundesamtes für Gesundheit mit öffentlichen Geldern
- AdditionalIndexing
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Suchtprävention;Meinungsbildung;Betäubungsmittel;Bundesamt für Gesundheit;Kostenrechnung;öffentliche Finanzierung;Public Relations;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- 1
-
- L04K12010203, Public Relations
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L06K010102010201, Betäubungsmittel
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bis jetzt verfolgten die im Drogenbereich durchgeführten Plakatkampagnen des Bundesamtes für Gesundheitswesen das Ziel, dem Drogenmissbrauch oder dem, was es darunter verstand, vorzubeugen. Die am 27.01.1997 in der ganzen Schweiz gestartete Kampagne fällt sicherlich nicht in diese Kategorie, denn sie versucht wohl eher, das Drogenproblem herunterzuspielen und die Politik des BAG zu rechtfertigen.</p><p>Dies scheint in unserer Politik ein Novum zu sein: Die Behörden greifen auf Plakate zurück, um ihre Politik zu rechtfertigen! Das ist staatliche Propaganda, wie man sie von den schlimmsten Diktaturen her kennt. Das ist nichts anderes als eine Kampagne zur Verherrlichung einer bestimmten Politik. Offenbar hat diese aber versagt, zumindest wenn man sie an ihrem Ziel misst, die Zahl der Drogensüchtigen stabil zu halten. </p><p>Die gewählten Slogans sind darüber hinaus sehr zweideutig. Wenn man den Satz liest: "Wer einmal hineingerät, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg.", heisst das in den Augen fragiler Jugendliche, dass es nicht weiter schlimm ist, mit dem Drogenkonsum anzufangen, da man ja schliesslich wieder davon wegkommt (aber um welchen Preis und nach wieviel Leid!).</p><p>Man setzt sich über die verheerenden Auswirkungen solcher Slogans hinweg, denn man will offensichtlich als eigentliches Zielpublikum die Wähler und nicht die Drogenabhängigen ansprechen.</p><p>Die Tatsache, dass diese Kampagne, die in der zweiten Junihälfte wiederholt werden soll, im selben Jahr stattfindet, in dem sich Volk und Stände zur Initiative "Jugend ohne Drogen" äussern müssen, ist sicherlich kein Zufall. Genau das nennen Fachleute eine Vorkampagne zu einer Abstimmung. Es geht zweifelsohne nicht an, dass die Verwaltung oder die Behörden eine parteiische Kampagne im Hinblick auf eine Volksabstimmung mit dem Geld der Steuerzahler - auch jener, die anderer Auffassung sind - finanzieren.</p>
- <p>Die Drogensensibilierungskampagne des Bundesamtes für Gesundheit ist Teil des vom Bundesrat im Februar 1991 verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Diese Kampagne hat zum Ziel, eine objektive Sichtweise des Drogenproblems und das Engagement der Bevölkerung für die Prävention und Drogenhilfe zu fördern. Sie läuft seit 1991 in verschiedenen Medien (Plakate, TV-Spots, Inserate, Veranstaltungen, Partnerschaften mit lokalen Institutionen).</p><p></p><p>Seit 1991 wurden Themen zu folgenden Botschaften verbreitet: Verhinderung des Einstieges in die Sucht (z. B. 1991: "Wer gelernt hat, Nein zu sagen, kann es leichter auch zu Drogen sagen", "Liebe Eltern, hat Ihr heute Euer Kind schon in den Arm genommen?"; 1992: "Am Anfang ist nicht eine Droge. Am Anfang ist der Wunsch, eine zu nehmen"; 1993: "Alles, ohne das man nicht sein kann, ist kein Genuss mehr", "Gut ist nicht nur, wenn man keine Drogen nimmt. Sondern vor allem, wenn man überhaupt nicht immer alles schluckt"; 1995: "Jugendliche haben Lust am Leben, nicht auf Drogen"; 1996: "Du kannst es! - Selbstvertrauen kann Drogenprobleme verhindern"); Hilfsmöglichkeiten zum Ausstieg aus der Sucht (1992: "Wer Sorgen hat, hat auch ein Ohr", "Alle brauchen manchmal Hilfe"; 1995: "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg. Aber nur die wenigsten beim ersten Mal"; 1997: "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg". Weitere Botschaften transportierten klare Fakten: 1992: "Drogen haben Wirkungen. Aber auch Folgen"; 1993: "Gerade jene Fragen zu Drogen, die am häufigsten gestellt werden, sind nicht leicht zu beantworten".</p><p></p><p>Bei dieser Kampagne handelt es sich um eine Sensibilisierungskampagne und nicht um eine Präventionskampagne. Mit Plakaten allein kann tatsächlich nicht Prävention gemacht werden. Die Sensibilisierungskampagne will durch die Vermittlung erwiesener Tatsachen dazu beitragen, dass die Diskussion - als Basis zum Meinungsbildungsprozess - auf einem objektiveren Niveau geführt werden kann. Die Kampagne vermittelt Tatsachen, welche oft komplexer sind als gängige Vorurteile. Sie fordert zum Nachdenken, Verstehen und Handeln auf.</p><p></p><p>1. + 2. Das Budget der Drogensensibilisierungskampagne belief sich seit 1992 auf 2 Millionen Franken pro Jahr; dieses Budget ist praktisch unverändert geblieben. Dies im Gegensatz zu den Mitteln, die im Drogenprogramm für andere Zwecke zur Verfügung gestellt wurden (als Impuls für Präventionsprogramme, für Massnahmen zur Behandlung und zur Risikoverminderung, für wissenschaftliche Forschungsprojekte und für Weiterbildung der Fachleute); diese Mittel sind vervierfacht worden. Die exakte Kostenaufstellung der Drogensensibilisierungskampagne 1997 sieht wie folgt aus: Konzeption, Produktion, Mehrwertsteuer und andere Kosten Fr. 250'000.--, Plakataushang Fr. 120'000.--, Begleitmassnahmen Fr. 50'000.--, Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern Fr. 200'000.--. Im Total belaufen sich die Kosten auf 1,7 Millionen Franken. Mit diesem Betrag werden beide Plakataushänge vom Januar und Juni 1997 gedeckt. Die Herstellungskosten der Kampagne können nicht geteilt werden. Nur die Kosten für den Plakataushang können einzeln ermittelt werden: 55 Prozent für die erste Welle und 45 Prozent für die zweite. Die Kampagnenkosten 1997 sind um 20 Prozent tiefer als diejenigen der Kampagne 1996.</p><p></p><p>3. Die Drogensensibilisierungskampagne wird aus dem Kredit 316.3189.102 finanziert, welcher die Interventionsprogramme des BAG in den Bereichen Drogen, Tabak und Alkohol zusammenfasst.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat möchte mit dieser Drogensensibilisierungskampagne die Bevölkerung zu einer nüchternen Betrachtungsweise der Drogenproblematik verhelfen. Bei der Prävention geht es eher darum, näher und vertieft in der Problematik zu arbeiten. Dies kann mit Plakaten nicht erreicht werden. Um Präventionsarbeit zu begünstigen, ist es hingegen wichtig, erwiesene Fakten bekannt zu machen und gewisse, weit verbreitete Vorurteile abzubauen. In diesem Sinne ist die Drogensensibilisierungskampage ein wichtiges Instrument, um den oftmals emotionellen und von Polemik und Vorurteilen geprägten Diskussionen der Drogenproblematik erhärtete Tatsachen gegenüberzustellen. So kann eine objektivere Debatte gefördert und die Akzeptanz von Präventionsmassnahmen in der Bevölkerung vergrössert werden.</p><p></p><p>5. Es kommt vor, dass der Bundesrat der Bevölkerung seinen Standpunkt mittels Werbebotschaften bekannt macht, wie das beispielsweise bei Energiesparmassnahmen oder der Aids-Bekämpfung der Fall war, auch wenn nicht die ganze Bevölkerung diese Sichtweisen teilt. Diese Kommunikationskampagnen sollen nicht eine Politik rechtfertigen, sondern der Bevölkerung helfen, die unternommen Anstrengungen besser zu verstehen. Genau darum geht es auch bei den Drogensensibilisierungskampagnen von 1991 bis 1997. Es besteht kein Anlass, diese Politik künftig zu ändern.</p><p></p><p>6. Die Drogensensibilisierungskampagne begann 1991, lange bevor Volksinitiativen zu der Thematik eingereicht wurden. Seither setzte sie ihre Anstrengungen jährlich nach dem selben Konzept fort. Die Welle 1997 dieser Kampagne wurde schon 1995 geplant. Die Themen "Einstieg in die Drogensucht" (1995 und 1996) und "Ausstieg aus der Drogensucht" (1995 und 1997) wechselten sich dabei ab. Die Daten des Plakataushanges wurden so gewählt, dass sie nicht mit der Abstimmungskampagne der Initiative "Jugend ohne Drogen" in Konflikt gerät. Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine Vorkampagne zur Volksabstimmung "Jugend ohne Drogen".</p><p></p><p>Im übrigen wurden die Kriterien der bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Informationskampagnen politischer Behörden bei Abstimmungen eingehalten (BGE 121 I 252-258, BGE 119 Ia 271-284, BGE 116 Ia 466-477, BGE 114 Ia 427-451, BGE 112 Ia 332-338). Zu diesen Kriterien gehören die Objektivität und Sachlichkeit der Information, die Verhältnismässigkeit der eingesetzten Mittel und ihre ordentliche Verwendung, sowie die Zurückhaltung von politischen Behörden im Vorfeld einer Volksabstimmung.</p><p></p><p>7. Der Bundesrat wird das BAG nicht dazu auffordern, auf den Plakataushang seiner Kampagne im Juni 1997 zu verzichten. Er erachtet es als notwendig, die Präventionsanstrengungen im Bereich Drogenabhängigkeit gemäss den gewählten Strategien weiterzuverfolgen. Insbesondere sollen Hilfsangebote für Jugendliche welche den Risiken am stärksten ausgesetzt sind, ausgebaut werden. Die bewährten Aktionsmodelle z. B. im Bereich Schule oder Freizeit sollen systematisiert werden. Diese Präventionsstrategie sowie die Massnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung basieren auf dem "4-Säulen-Modell" der bundesrätlichen Drogenpolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 hat das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) in der ganzen Schweiz eine Plakatkampagne zum Thema Drogen durchgeführt, die offensichtlich nicht die Prävention zum Ziel hatte.</p><p>Deshalb möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wieviel hat die Plakatkampagne des BAG vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 insgesamt gekostet (Kosten für Planung, Graphik, Druck und Plakate)?</p><p>2. Wieviel wird die Kampagne vom Juni 1997 kosten?</p><p>3. Aus welcher Rubrik des Voranschlages stammen diese Gelder?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Kampagne nichts mit Drogenprävention zu tun hat (insbesondere der Slogan "Wer einmal hineingerät, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg")?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat von nun an, seine Politik - auch in anderen Bereichen und insbesondere dort, wo er auf Ablehnung stösst - durch Plakatkampagnen auf Kosten der Steuerzahler zu rechtfertigen, einschliesslich auf Kosten derer, die mit dieser Politik nicht einverstanden sind?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass er sich an die für Kantone und Gemeinden geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtes halten sollte, welche die Verwendung von öffentlichen Geldern in Vorkampagnen zu Volksabstimmungen regelt?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, das BAG aufzufordern, auf seine Kampagne vom Juni 1997 zu verzichten oder diese wenigstens in eine wirkliche Kampagne zur Prävention des Drogenmissbrauchs zu verwandeln?</p>
- Vorkampagne des Bundesamtes für Gesundheit mit öffentlichen Geldern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bis jetzt verfolgten die im Drogenbereich durchgeführten Plakatkampagnen des Bundesamtes für Gesundheitswesen das Ziel, dem Drogenmissbrauch oder dem, was es darunter verstand, vorzubeugen. Die am 27.01.1997 in der ganzen Schweiz gestartete Kampagne fällt sicherlich nicht in diese Kategorie, denn sie versucht wohl eher, das Drogenproblem herunterzuspielen und die Politik des BAG zu rechtfertigen.</p><p>Dies scheint in unserer Politik ein Novum zu sein: Die Behörden greifen auf Plakate zurück, um ihre Politik zu rechtfertigen! Das ist staatliche Propaganda, wie man sie von den schlimmsten Diktaturen her kennt. Das ist nichts anderes als eine Kampagne zur Verherrlichung einer bestimmten Politik. Offenbar hat diese aber versagt, zumindest wenn man sie an ihrem Ziel misst, die Zahl der Drogensüchtigen stabil zu halten. </p><p>Die gewählten Slogans sind darüber hinaus sehr zweideutig. Wenn man den Satz liest: "Wer einmal hineingerät, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg.", heisst das in den Augen fragiler Jugendliche, dass es nicht weiter schlimm ist, mit dem Drogenkonsum anzufangen, da man ja schliesslich wieder davon wegkommt (aber um welchen Preis und nach wieviel Leid!).</p><p>Man setzt sich über die verheerenden Auswirkungen solcher Slogans hinweg, denn man will offensichtlich als eigentliches Zielpublikum die Wähler und nicht die Drogenabhängigen ansprechen.</p><p>Die Tatsache, dass diese Kampagne, die in der zweiten Junihälfte wiederholt werden soll, im selben Jahr stattfindet, in dem sich Volk und Stände zur Initiative "Jugend ohne Drogen" äussern müssen, ist sicherlich kein Zufall. Genau das nennen Fachleute eine Vorkampagne zu einer Abstimmung. Es geht zweifelsohne nicht an, dass die Verwaltung oder die Behörden eine parteiische Kampagne im Hinblick auf eine Volksabstimmung mit dem Geld der Steuerzahler - auch jener, die anderer Auffassung sind - finanzieren.</p>
- <p>Die Drogensensibilierungskampagne des Bundesamtes für Gesundheit ist Teil des vom Bundesrat im Februar 1991 verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Diese Kampagne hat zum Ziel, eine objektive Sichtweise des Drogenproblems und das Engagement der Bevölkerung für die Prävention und Drogenhilfe zu fördern. Sie läuft seit 1991 in verschiedenen Medien (Plakate, TV-Spots, Inserate, Veranstaltungen, Partnerschaften mit lokalen Institutionen).</p><p></p><p>Seit 1991 wurden Themen zu folgenden Botschaften verbreitet: Verhinderung des Einstieges in die Sucht (z. B. 1991: "Wer gelernt hat, Nein zu sagen, kann es leichter auch zu Drogen sagen", "Liebe Eltern, hat Ihr heute Euer Kind schon in den Arm genommen?"; 1992: "Am Anfang ist nicht eine Droge. Am Anfang ist der Wunsch, eine zu nehmen"; 1993: "Alles, ohne das man nicht sein kann, ist kein Genuss mehr", "Gut ist nicht nur, wenn man keine Drogen nimmt. Sondern vor allem, wenn man überhaupt nicht immer alles schluckt"; 1995: "Jugendliche haben Lust am Leben, nicht auf Drogen"; 1996: "Du kannst es! - Selbstvertrauen kann Drogenprobleme verhindern"); Hilfsmöglichkeiten zum Ausstieg aus der Sucht (1992: "Wer Sorgen hat, hat auch ein Ohr", "Alle brauchen manchmal Hilfe"; 1995: "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg. Aber nur die wenigsten beim ersten Mal"; 1997: "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg". Weitere Botschaften transportierten klare Fakten: 1992: "Drogen haben Wirkungen. Aber auch Folgen"; 1993: "Gerade jene Fragen zu Drogen, die am häufigsten gestellt werden, sind nicht leicht zu beantworten".</p><p></p><p>Bei dieser Kampagne handelt es sich um eine Sensibilisierungskampagne und nicht um eine Präventionskampagne. Mit Plakaten allein kann tatsächlich nicht Prävention gemacht werden. Die Sensibilisierungskampagne will durch die Vermittlung erwiesener Tatsachen dazu beitragen, dass die Diskussion - als Basis zum Meinungsbildungsprozess - auf einem objektiveren Niveau geführt werden kann. Die Kampagne vermittelt Tatsachen, welche oft komplexer sind als gängige Vorurteile. Sie fordert zum Nachdenken, Verstehen und Handeln auf.</p><p></p><p>1. + 2. Das Budget der Drogensensibilisierungskampagne belief sich seit 1992 auf 2 Millionen Franken pro Jahr; dieses Budget ist praktisch unverändert geblieben. Dies im Gegensatz zu den Mitteln, die im Drogenprogramm für andere Zwecke zur Verfügung gestellt wurden (als Impuls für Präventionsprogramme, für Massnahmen zur Behandlung und zur Risikoverminderung, für wissenschaftliche Forschungsprojekte und für Weiterbildung der Fachleute); diese Mittel sind vervierfacht worden. Die exakte Kostenaufstellung der Drogensensibilisierungskampagne 1997 sieht wie folgt aus: Konzeption, Produktion, Mehrwertsteuer und andere Kosten Fr. 250'000.--, Plakataushang Fr. 120'000.--, Begleitmassnahmen Fr. 50'000.--, Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern Fr. 200'000.--. Im Total belaufen sich die Kosten auf 1,7 Millionen Franken. Mit diesem Betrag werden beide Plakataushänge vom Januar und Juni 1997 gedeckt. Die Herstellungskosten der Kampagne können nicht geteilt werden. Nur die Kosten für den Plakataushang können einzeln ermittelt werden: 55 Prozent für die erste Welle und 45 Prozent für die zweite. Die Kampagnenkosten 1997 sind um 20 Prozent tiefer als diejenigen der Kampagne 1996.</p><p></p><p>3. Die Drogensensibilisierungskampagne wird aus dem Kredit 316.3189.102 finanziert, welcher die Interventionsprogramme des BAG in den Bereichen Drogen, Tabak und Alkohol zusammenfasst.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat möchte mit dieser Drogensensibilisierungskampagne die Bevölkerung zu einer nüchternen Betrachtungsweise der Drogenproblematik verhelfen. Bei der Prävention geht es eher darum, näher und vertieft in der Problematik zu arbeiten. Dies kann mit Plakaten nicht erreicht werden. Um Präventionsarbeit zu begünstigen, ist es hingegen wichtig, erwiesene Fakten bekannt zu machen und gewisse, weit verbreitete Vorurteile abzubauen. In diesem Sinne ist die Drogensensibilisierungskampage ein wichtiges Instrument, um den oftmals emotionellen und von Polemik und Vorurteilen geprägten Diskussionen der Drogenproblematik erhärtete Tatsachen gegenüberzustellen. So kann eine objektivere Debatte gefördert und die Akzeptanz von Präventionsmassnahmen in der Bevölkerung vergrössert werden.</p><p></p><p>5. Es kommt vor, dass der Bundesrat der Bevölkerung seinen Standpunkt mittels Werbebotschaften bekannt macht, wie das beispielsweise bei Energiesparmassnahmen oder der Aids-Bekämpfung der Fall war, auch wenn nicht die ganze Bevölkerung diese Sichtweisen teilt. Diese Kommunikationskampagnen sollen nicht eine Politik rechtfertigen, sondern der Bevölkerung helfen, die unternommen Anstrengungen besser zu verstehen. Genau darum geht es auch bei den Drogensensibilisierungskampagnen von 1991 bis 1997. Es besteht kein Anlass, diese Politik künftig zu ändern.</p><p></p><p>6. Die Drogensensibilisierungskampagne begann 1991, lange bevor Volksinitiativen zu der Thematik eingereicht wurden. Seither setzte sie ihre Anstrengungen jährlich nach dem selben Konzept fort. Die Welle 1997 dieser Kampagne wurde schon 1995 geplant. Die Themen "Einstieg in die Drogensucht" (1995 und 1996) und "Ausstieg aus der Drogensucht" (1995 und 1997) wechselten sich dabei ab. Die Daten des Plakataushanges wurden so gewählt, dass sie nicht mit der Abstimmungskampagne der Initiative "Jugend ohne Drogen" in Konflikt gerät. Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine Vorkampagne zur Volksabstimmung "Jugend ohne Drogen".</p><p></p><p>Im übrigen wurden die Kriterien der bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die Zulässigkeit von Informationskampagnen politischer Behörden bei Abstimmungen eingehalten (BGE 121 I 252-258, BGE 119 Ia 271-284, BGE 116 Ia 466-477, BGE 114 Ia 427-451, BGE 112 Ia 332-338). Zu diesen Kriterien gehören die Objektivität und Sachlichkeit der Information, die Verhältnismässigkeit der eingesetzten Mittel und ihre ordentliche Verwendung, sowie die Zurückhaltung von politischen Behörden im Vorfeld einer Volksabstimmung.</p><p></p><p>7. Der Bundesrat wird das BAG nicht dazu auffordern, auf den Plakataushang seiner Kampagne im Juni 1997 zu verzichten. Er erachtet es als notwendig, die Präventionsanstrengungen im Bereich Drogenabhängigkeit gemäss den gewählten Strategien weiterzuverfolgen. Insbesondere sollen Hilfsangebote für Jugendliche welche den Risiken am stärksten ausgesetzt sind, ausgebaut werden. Die bewährten Aktionsmodelle z. B. im Bereich Schule oder Freizeit sollen systematisiert werden. Diese Präventionsstrategie sowie die Massnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung basieren auf dem "4-Säulen-Modell" der bundesrätlichen Drogenpolitik.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 hat das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) in der ganzen Schweiz eine Plakatkampagne zum Thema Drogen durchgeführt, die offensichtlich nicht die Prävention zum Ziel hatte.</p><p>Deshalb möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wieviel hat die Plakatkampagne des BAG vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 insgesamt gekostet (Kosten für Planung, Graphik, Druck und Plakate)?</p><p>2. Wieviel wird die Kampagne vom Juni 1997 kosten?</p><p>3. Aus welcher Rubrik des Voranschlages stammen diese Gelder?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Kampagne nichts mit Drogenprävention zu tun hat (insbesondere der Slogan "Wer einmal hineingerät, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg")?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat von nun an, seine Politik - auch in anderen Bereichen und insbesondere dort, wo er auf Ablehnung stösst - durch Plakatkampagnen auf Kosten der Steuerzahler zu rechtfertigen, einschliesslich auf Kosten derer, die mit dieser Politik nicht einverstanden sind?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass er sich an die für Kantone und Gemeinden geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtes halten sollte, welche die Verwendung von öffentlichen Geldern in Vorkampagnen zu Volksabstimmungen regelt?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, das BAG aufzufordern, auf seine Kampagne vom Juni 1997 zu verzichten oder diese wenigstens in eine wirkliche Kampagne zur Prävention des Drogenmissbrauchs zu verwandeln?</p>
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