Dringliche Bundesbeschlüsse zu den Voranschlägen des Bundes

ShortId
97.3037
Id
19973037
Updated
10.04.2024 08:11
Language
de
Title
Dringliche Bundesbeschlüsse zu den Voranschlägen des Bundes
AdditionalIndexing
Finanzplanung;Sparmassnahme;dringlicher Bundesbeschluss;öffentliche Finanzen;Haushaltsplan
1
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L06K050301010102, dringlicher Bundesbeschluss
  • L02K1102, Haushaltsplan
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der schlechter als budgetiert ausfallende Rechnungsabschluss 1996, die nicht erfüllbaren, allzu optimistischen Prognosen für das Wirtschaftswachstum lassen die Finanzplanzahlen 1998 bis 2000 schon heute als veraltet erscheinen. Die Anstrengungen sind zu verstärken, die Ziele des Sanierungsplans 2001 - ein einigermassen ausgeglichenes Budget - doch noch zu erreichen. Auch wenn die "grossen Würfe" des bundesrätlichen Sanierungsprogramms zu begrüssen sind, dürfen Zeit- und Kraftaufwand für deren Umsetzung in unserem föderalistischen und direktdemokratischen System nicht unterschätzt werden. Es wäre im höchsten Grad unvorsichtig und fahrlässig, mit den "orthodoxen" Sparmassnahmen nicht unvermindert weiterzufahren.</p><p>2. Vor allem die ungebrochene Aufwärtsentwicklung in den grossen Ausgabenbereichen, wie soziale Wohlfahrt und Landwirtschaft, läuft den Sparanstrengungen diametral entgegen. So nimmt der erstgenannte Bereich zwischen den Rechnungen 1995 und 1996 um 20 Prozent, der zweitgenannte um 11,5 Prozent zu. Bundesrat und Parlament werden nicht darum herumkommen, den Rotstift auch hier anzusetzen. Die Sozialausgaben des Bundes sind seit 1990 um 70 Prozent gestiegen. Sie machen einen Viertel der gesamten Bundesausgaben aus. Ob die Sanierung des Bundeshaushaltes gelingen wird, "wird massgeblich davon abhängen, wie die Sozialausgaben langfristig finanziert werden können" (so der Vorsteher des EFD, Bundesrat Kaspar Villiger, in einem am 23. Januar 1997 in Zürich gehaltenen Referat).</p><p>3. Es sollte dem Bundesrat nicht schwerfallen, den eidgenössischen Räten rechtzeitig ein weiteres Paket von "dringlichen Massnahmen" vorzuschlagen, wenn die Departemente ihre Verzichtplanungen à jour halten, nach dem Muster des EMD.</p><p>Da der Bundeshaushalt zu zwei Dritteln ein Transferhaushalt ist, wird es ohne die Weiterführung der linearen Beitragskürzungen nicht abgehen. Sie sind für die Jahre 1998ff. zu erneuern, ja zu verschärfen (Anhebung des Kürzungssatzes, Verkleinerung des Katalogs der in die Kompetenz des Bundesrates gestellten Ausnahmemöglichkeiten).</p><p>4. Die vom Bundesrat den eidgenössischen Räten bislang zusammen mit dem Voranschlag unterbreiteten dringlichen Bundesbeschlüsse müssen regelmässig unter enormem Zeitdruck beraten werden, was einer angemessenen, sorgfältigen Behandlung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht förderlich ist. Die Räte brauchen Spielraum, unter anderem auch deshalb, um nötigenfalls Alternativen entwickeln zu können. Die frühzeitige Vorlage durch den Bundesrat und die vorgezogene Beschlussfassung durch das Parlament kämen auch den Kantonen entgegen, die in der Regel mit ihren Budgetierungsabläufen zeitlich vor dem Bund liegen. Erst gegen das Jahresende beschlossene Gesetzesänderungen treffen dann auf bereits abgeschlossene Voranschläge der Kantone, was diesen nicht geringe Probleme verursacht.</p>
  • <p>Mit der Legislaturplanung 1995-1999 hat der Bundesrat ein finanzpolitisches Gesamtkonzept unterbreitet, das zu Beginn des nächsten Jahrzehnts den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen soll. Kernelemente des bundesrätlichen Konzeptes sind eine auf der Ausgabenseite ansetzende Strategie zur Gesundung der Bundesfinanzen, eine finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke sowie Massnahmen auf der Einnahmenseite, welche sich auf die Finanzierung der Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs und des AHV/IV-Bereiches beschränken. Ausgabenkürzungen im Rahmen des Budgets und herkömmlicher Massnahmenpakete sollen verstärkt durch strukturelle Reformen ergänzt werden.</p><p>Der Bundesrat will das Gleichgewicht der Bundesfinanzen konjunkturverträglich herbeiführen. Die erwarteten Wirkungen des kürzlich beschlossenen Investitionsprogrammes sollen nicht durch eine allzu rigorose Budgetpolitik neutralisiert werden. Zwischen dem kurzfristig wirkenden Investitionsprogramm und dem mittelfristig anzustrebenden Haushaltsziel 2001 kann nach Ansicht des Bundesrates ein vertretbarer Mittelweg gefunden werden. Voraussetzung dazu ist allerdings eine im laufenden Jahr einsetzende und in den Folgejahren sich verstärkende wirtschaftliche Erholung. Nur dann können die für den Haushaltsausgleich notwendigen harten Korrekturen ergriffen werden. Für die Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2001 sind folgende Massnahmen zwingende Voraussetzung:</p><p>- grösste finanzpolitische Disziplin bei allen Sachgeschäften;</p><p>- die Inkraftsetzung der beantragten Finanzierungsmassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der AHV;</p><p>- die Sicherung des dritten Lohnprozentes zur Tilgung der neuen Schulden des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung;</p><p>- die Umsetzung der Verwaltungsreform;</p><p>- die Realisierung von Massnahmen im Subventionsbereich; und</p><p>- ein über die Budget- und Finanzplanbereinigung 1998-2001 hinausreichendes substantielles Massnahmenpaket mit Gesetzesänderungen.</p><p>Die noch nicht bereinigten Eingaben zum Budget 1998 und Finanzplan 1999-2001 deuten auf eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage gegenüber dem Finanzplan hin. Einerseits bringen höhere Darlehen an die Arbeitslosenversicherung, die gestiegenen Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe und die Leistungen an die Landwirtschaft Mehrbelastungen. Andererseits ist der verzögerte konjunkturelle Aufschwung, namentlich bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, mit spürbaren Mindereinnahmen verbunden.</p><p>Der Bundesrat hat seine haushaltpolitischen Vorgaben für die Budgetbereinigung festgelegt und dem Eidgenössischen Finanzdepartement entsprechende Aufträge erteilt. Neben dem Haushaltsziel 2001 soll dem Erfordernis einer kohärenten Finanz- und Wirtschaftspolitik Rechnung getragen werden. Mit welchen konkreten Massnahmen ein Einlenken auf den Gleichgewichtspfad realisiert werden soll, lässt sich im heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Der Bundesrat sieht für das Budget 1998 aus konjunkturpolitischen Überlegungen keine dringlichen Bundesbeschlüsse vor. Mit Blick auf das Haushaltsziel 2001 wird er in der ersten Jahreshälfte 1998 ein Massnahmenpaket mit den erforderlichen Gesetzesrevisionen den eidgenössischen Räten unterbreiten.</p><p>Die konkreten Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Verzichtplanungen sind Daueraufgaben; die Arbeiten an der Regierungs- und Verwaltungsreform führen zu tiefgreifenden Veränderungen und Straffungen in den Aufgabenfeldern. Die Bundesverwaltung ist derzeit eine Grossbaustelle. Jedes Amt tut sein möglichstes, um dem enormen Druck auf die Ressourcen standzuhalten und seine kaum je abnehmenden Aufgaben anständig zu erledigen. Mit den Ausgabenplafonds wurden die Departemente und Dienststellen gezwungen, Prioritäten festzulegen. Die Verwaltung hat sich im grossen und ganzen gut an die Budgetvorgaben gehalten. Die Überschreitungen sind zum Teil auf kurzfristig nicht beeinflussbare Entwicklungen zurückzuführen wie beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung.</p><p>2. Aus konjunkturpolitischen Überlegungen sieht der Bundesrat für das Budget 1998 kein Dringlichkeitsrecht vor. Der Defizitabbau ist schrittweise vorzunehmen. Der Bundesrat wird in der ersten Jahreshälfte 1998 ein Massnahmenpaket mit den erforderlichen Gesetzesrevisionen unterbreiten.</p><p>3. Angesichts der ungebrochenen Ausgabendynamik werden die Bundesleistungen in allen grossen Aufgabenbereichen überprüft und gegebenenfalls gekürzt werden müssen. Die Wachstumsraten der einzelnen Aufgaben bilden dabei ein wesentliches, aber nicht das einzige Kriterium.</p><p>4. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass lineare Kürzungen nicht beliebig verlängert werden können, weil sie mit jeder neuen Planungsrunde zum Teil ausgehöhlt werden. Mit Ausnahme der Kreditsperre, welche linearen Charakter hat und in der Finanzplanung bis zum Jahr 2001 mit steigenden Sätzen fortgeführt wird, ist zurzeit keine lineare Kürzung geplant, doch behält sich der Bundesrat vor, später auch zu diesem Instrument zu greifen.</p><p>5. Die Ausarbeitung der jährlichen Voranschläge fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Angesichts der knappen Termine für die Ausarbeitung der Budgetbotschaft ist ein Einbezug des Parlaments in die Budgetierungs- und Planungsarbeiten in der Sommer- oder spätestens in der Herbstsession nicht machbar. Die Finanzkommissionen werden allerdings jeweils im Frühling über die Budgetweisungen und im August über den Stand der Budgetarbeiten eingehend informiert und haben Gelegenheit, ihre Anliegen dem Bundesrat zu übermitteln. Mit dem Voranschlag 1999 wird der Bundesrat rechtzeitig ein Massnahmenpaket unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Situation der Bundesfinanzen ist unvermindert besorgniserregend. Der Sanierungsplan 2001 und der Umbau des bundesstaatlichen Finanzausgleichs stehen noch lange nicht auf festen Füssen. Kurzfristig greifende Sparmassnahmen sind daher von Voranschlag zu Voranschlag nach wie vor unerlässlich, soll das Sanierungsziel eines einigermassen ausgeglichenen Budgets bis ins Jahr 2001 erreicht werden. Angesichts der zahlreichen Ausgabenbindungen wird es ohne die Vorlage dringlicher Bundesbeschlüsse für Änderungen von Bundesgesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen auch in Zukunft nicht abgehen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie ist der Stand der (immer wieder monierten) Verzichtplanungen in den einzelnen Departementen?</p><p>2. Ist der Bundesrat willens, den eidgenössischen Räten mit den Voranschlägen 1998ff. erneut "dringliche Massnahmen" zu beantragen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, auch die grössten ausgabenseitigen Wachstumsbereiche, soziale Wohlfahrt und Landwirtschaft, in die vorzuschlagenden "dringlichen Massnahmen" aufzunehmen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, die linearen Kürzungen bei den Bundesbeiträgen in den Jahren 1998ff. - verstärkt - weiterzuführen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den eidgenössischen Räten die entsprechenden Vorschläge jeweils bereits auf die Sommer-, spätestens aber auf die Herbstsession vor dem Budgetjahr zu unterbreiten?</p>
  • Dringliche Bundesbeschlüsse zu den Voranschlägen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der schlechter als budgetiert ausfallende Rechnungsabschluss 1996, die nicht erfüllbaren, allzu optimistischen Prognosen für das Wirtschaftswachstum lassen die Finanzplanzahlen 1998 bis 2000 schon heute als veraltet erscheinen. Die Anstrengungen sind zu verstärken, die Ziele des Sanierungsplans 2001 - ein einigermassen ausgeglichenes Budget - doch noch zu erreichen. Auch wenn die "grossen Würfe" des bundesrätlichen Sanierungsprogramms zu begrüssen sind, dürfen Zeit- und Kraftaufwand für deren Umsetzung in unserem föderalistischen und direktdemokratischen System nicht unterschätzt werden. Es wäre im höchsten Grad unvorsichtig und fahrlässig, mit den "orthodoxen" Sparmassnahmen nicht unvermindert weiterzufahren.</p><p>2. Vor allem die ungebrochene Aufwärtsentwicklung in den grossen Ausgabenbereichen, wie soziale Wohlfahrt und Landwirtschaft, läuft den Sparanstrengungen diametral entgegen. So nimmt der erstgenannte Bereich zwischen den Rechnungen 1995 und 1996 um 20 Prozent, der zweitgenannte um 11,5 Prozent zu. Bundesrat und Parlament werden nicht darum herumkommen, den Rotstift auch hier anzusetzen. Die Sozialausgaben des Bundes sind seit 1990 um 70 Prozent gestiegen. Sie machen einen Viertel der gesamten Bundesausgaben aus. Ob die Sanierung des Bundeshaushaltes gelingen wird, "wird massgeblich davon abhängen, wie die Sozialausgaben langfristig finanziert werden können" (so der Vorsteher des EFD, Bundesrat Kaspar Villiger, in einem am 23. Januar 1997 in Zürich gehaltenen Referat).</p><p>3. Es sollte dem Bundesrat nicht schwerfallen, den eidgenössischen Räten rechtzeitig ein weiteres Paket von "dringlichen Massnahmen" vorzuschlagen, wenn die Departemente ihre Verzichtplanungen à jour halten, nach dem Muster des EMD.</p><p>Da der Bundeshaushalt zu zwei Dritteln ein Transferhaushalt ist, wird es ohne die Weiterführung der linearen Beitragskürzungen nicht abgehen. Sie sind für die Jahre 1998ff. zu erneuern, ja zu verschärfen (Anhebung des Kürzungssatzes, Verkleinerung des Katalogs der in die Kompetenz des Bundesrates gestellten Ausnahmemöglichkeiten).</p><p>4. Die vom Bundesrat den eidgenössischen Räten bislang zusammen mit dem Voranschlag unterbreiteten dringlichen Bundesbeschlüsse müssen regelmässig unter enormem Zeitdruck beraten werden, was einer angemessenen, sorgfältigen Behandlung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht förderlich ist. Die Räte brauchen Spielraum, unter anderem auch deshalb, um nötigenfalls Alternativen entwickeln zu können. Die frühzeitige Vorlage durch den Bundesrat und die vorgezogene Beschlussfassung durch das Parlament kämen auch den Kantonen entgegen, die in der Regel mit ihren Budgetierungsabläufen zeitlich vor dem Bund liegen. Erst gegen das Jahresende beschlossene Gesetzesänderungen treffen dann auf bereits abgeschlossene Voranschläge der Kantone, was diesen nicht geringe Probleme verursacht.</p>
    • <p>Mit der Legislaturplanung 1995-1999 hat der Bundesrat ein finanzpolitisches Gesamtkonzept unterbreitet, das zu Beginn des nächsten Jahrzehnts den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen soll. Kernelemente des bundesrätlichen Konzeptes sind eine auf der Ausgabenseite ansetzende Strategie zur Gesundung der Bundesfinanzen, eine finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke sowie Massnahmen auf der Einnahmenseite, welche sich auf die Finanzierung der Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs und des AHV/IV-Bereiches beschränken. Ausgabenkürzungen im Rahmen des Budgets und herkömmlicher Massnahmenpakete sollen verstärkt durch strukturelle Reformen ergänzt werden.</p><p>Der Bundesrat will das Gleichgewicht der Bundesfinanzen konjunkturverträglich herbeiführen. Die erwarteten Wirkungen des kürzlich beschlossenen Investitionsprogrammes sollen nicht durch eine allzu rigorose Budgetpolitik neutralisiert werden. Zwischen dem kurzfristig wirkenden Investitionsprogramm und dem mittelfristig anzustrebenden Haushaltsziel 2001 kann nach Ansicht des Bundesrates ein vertretbarer Mittelweg gefunden werden. Voraussetzung dazu ist allerdings eine im laufenden Jahr einsetzende und in den Folgejahren sich verstärkende wirtschaftliche Erholung. Nur dann können die für den Haushaltsausgleich notwendigen harten Korrekturen ergriffen werden. Für die Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2001 sind folgende Massnahmen zwingende Voraussetzung:</p><p>- grösste finanzpolitische Disziplin bei allen Sachgeschäften;</p><p>- die Inkraftsetzung der beantragten Finanzierungsmassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der AHV;</p><p>- die Sicherung des dritten Lohnprozentes zur Tilgung der neuen Schulden des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung;</p><p>- die Umsetzung der Verwaltungsreform;</p><p>- die Realisierung von Massnahmen im Subventionsbereich; und</p><p>- ein über die Budget- und Finanzplanbereinigung 1998-2001 hinausreichendes substantielles Massnahmenpaket mit Gesetzesänderungen.</p><p>Die noch nicht bereinigten Eingaben zum Budget 1998 und Finanzplan 1999-2001 deuten auf eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage gegenüber dem Finanzplan hin. Einerseits bringen höhere Darlehen an die Arbeitslosenversicherung, die gestiegenen Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe und die Leistungen an die Landwirtschaft Mehrbelastungen. Andererseits ist der verzögerte konjunkturelle Aufschwung, namentlich bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, mit spürbaren Mindereinnahmen verbunden.</p><p>Der Bundesrat hat seine haushaltpolitischen Vorgaben für die Budgetbereinigung festgelegt und dem Eidgenössischen Finanzdepartement entsprechende Aufträge erteilt. Neben dem Haushaltsziel 2001 soll dem Erfordernis einer kohärenten Finanz- und Wirtschaftspolitik Rechnung getragen werden. Mit welchen konkreten Massnahmen ein Einlenken auf den Gleichgewichtspfad realisiert werden soll, lässt sich im heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Der Bundesrat sieht für das Budget 1998 aus konjunkturpolitischen Überlegungen keine dringlichen Bundesbeschlüsse vor. Mit Blick auf das Haushaltsziel 2001 wird er in der ersten Jahreshälfte 1998 ein Massnahmenpaket mit den erforderlichen Gesetzesrevisionen den eidgenössischen Räten unterbreiten.</p><p>Die konkreten Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Verzichtplanungen sind Daueraufgaben; die Arbeiten an der Regierungs- und Verwaltungsreform führen zu tiefgreifenden Veränderungen und Straffungen in den Aufgabenfeldern. Die Bundesverwaltung ist derzeit eine Grossbaustelle. Jedes Amt tut sein möglichstes, um dem enormen Druck auf die Ressourcen standzuhalten und seine kaum je abnehmenden Aufgaben anständig zu erledigen. Mit den Ausgabenplafonds wurden die Departemente und Dienststellen gezwungen, Prioritäten festzulegen. Die Verwaltung hat sich im grossen und ganzen gut an die Budgetvorgaben gehalten. Die Überschreitungen sind zum Teil auf kurzfristig nicht beeinflussbare Entwicklungen zurückzuführen wie beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung.</p><p>2. Aus konjunkturpolitischen Überlegungen sieht der Bundesrat für das Budget 1998 kein Dringlichkeitsrecht vor. Der Defizitabbau ist schrittweise vorzunehmen. Der Bundesrat wird in der ersten Jahreshälfte 1998 ein Massnahmenpaket mit den erforderlichen Gesetzesrevisionen unterbreiten.</p><p>3. Angesichts der ungebrochenen Ausgabendynamik werden die Bundesleistungen in allen grossen Aufgabenbereichen überprüft und gegebenenfalls gekürzt werden müssen. Die Wachstumsraten der einzelnen Aufgaben bilden dabei ein wesentliches, aber nicht das einzige Kriterium.</p><p>4. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass lineare Kürzungen nicht beliebig verlängert werden können, weil sie mit jeder neuen Planungsrunde zum Teil ausgehöhlt werden. Mit Ausnahme der Kreditsperre, welche linearen Charakter hat und in der Finanzplanung bis zum Jahr 2001 mit steigenden Sätzen fortgeführt wird, ist zurzeit keine lineare Kürzung geplant, doch behält sich der Bundesrat vor, später auch zu diesem Instrument zu greifen.</p><p>5. Die Ausarbeitung der jährlichen Voranschläge fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Angesichts der knappen Termine für die Ausarbeitung der Budgetbotschaft ist ein Einbezug des Parlaments in die Budgetierungs- und Planungsarbeiten in der Sommer- oder spätestens in der Herbstsession nicht machbar. Die Finanzkommissionen werden allerdings jeweils im Frühling über die Budgetweisungen und im August über den Stand der Budgetarbeiten eingehend informiert und haben Gelegenheit, ihre Anliegen dem Bundesrat zu übermitteln. Mit dem Voranschlag 1999 wird der Bundesrat rechtzeitig ein Massnahmenpaket unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Situation der Bundesfinanzen ist unvermindert besorgniserregend. Der Sanierungsplan 2001 und der Umbau des bundesstaatlichen Finanzausgleichs stehen noch lange nicht auf festen Füssen. Kurzfristig greifende Sparmassnahmen sind daher von Voranschlag zu Voranschlag nach wie vor unerlässlich, soll das Sanierungsziel eines einigermassen ausgeglichenen Budgets bis ins Jahr 2001 erreicht werden. Angesichts der zahlreichen Ausgabenbindungen wird es ohne die Vorlage dringlicher Bundesbeschlüsse für Änderungen von Bundesgesetzen und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen auch in Zukunft nicht abgehen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie ist der Stand der (immer wieder monierten) Verzichtplanungen in den einzelnen Departementen?</p><p>2. Ist der Bundesrat willens, den eidgenössischen Räten mit den Voranschlägen 1998ff. erneut "dringliche Massnahmen" zu beantragen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, auch die grössten ausgabenseitigen Wachstumsbereiche, soziale Wohlfahrt und Landwirtschaft, in die vorzuschlagenden "dringlichen Massnahmen" aufzunehmen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, die linearen Kürzungen bei den Bundesbeiträgen in den Jahren 1998ff. - verstärkt - weiterzuführen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den eidgenössischen Räten die entsprechenden Vorschläge jeweils bereits auf die Sommer-, spätestens aber auf die Herbstsession vor dem Budgetjahr zu unterbreiten?</p>
    • Dringliche Bundesbeschlüsse zu den Voranschlägen des Bundes

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