Verwaltungsreform
- ShortId
-
97.3038
- Id
-
19973038
- Updated
-
10.04.2024 12:48
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltungsreform
- AdditionalIndexing
-
Nachtragskredit;Aufstellung des Haushaltsplans;Verwaltungsreform
- 1
-
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K11020207, Nachtragskredit
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der Verwaltungsreform will der Bundesrat die bestehenden Abläufe vereinfachen, die Homogenität der Organisation verbessern sowie Synergien für eine dienstleistungsorientierte Bundesverwaltung schaffen. Neben verwaltungsinternen Analysegruppen, die Vorschläge für eine Reorganisation der betreffenden Verwaltungsbereiche zu erarbeiten hatten, wurde die Beratungsfirma Arthur Andersen beauftragt, ein einheitliches Vorgehen zu entwickeln und Lösungsvorschläge für eine Reform der Bundesverwaltung zu erarbeiten.</p><p></p><p>Der umfassende Bericht der Firma Arthur Andersen enthält neben zahlreichen Anregungen drei Varianten zu Strukturverbesserungen sowie eine Skizze zur möglichen Neukonzeption der Verwaltung nach den Grundsätzen des "New Public Management" (NPM). Auf dieser Basis hat der Bundesrat verschiedene Neuzuteilungen von Ämtern und Dienststellen vorgenommen und somit die Voraussetzungen zur Modernisierung unserer Verwaltung geschaffen. Die zahlreichen Prozessanalysen und vielfältigen Reformvorschläge wären ohne externe Unterstützung nicht möglich gewesen. Die Erarbeitung solcher weitgehender Lösungsvorschläge im Rahmen einer einfachen Ministersitzung - wie vom Interpellant dargelegt - ist undenkbar und hält einer vertieften Abklärung nicht Stand.</p><p></p><p>Der für den externen Beizug der Beraterfirma Arthur Andersen benötigte Zahlungskredit für 1996 wurde aufgrund des damaligen Projektstandes nicht mit dem Voranschlag 1996, sondern mit dem Nachtrag I anbegehrt. Da weder eine gewöhnliche noch eine dringliche Bevorschussung nötig war, handelte es sich nicht um einen ausserordentlichen, sondern um einen ordentlichen Nachtragskredit. Er wurde durch anteilsmässige Sperrungen der Rubriken "Kommissionen und Honorare" und "Forschungs- und Entwicklungsaufträge" der Departemente und der Bundeskanzlei vollumfänglich kompensiert.</p><p></p><p>- Der Bundesrat muss die Rubrik "Dienstleistungen Dritter" (104.3100.040) im laufenden Jahr nochmals auf dem Nachtragsweg aufstocken, da im Zeitpunkt der Budgeterstellung die Expertisenergebnisse Arthur Andersen noch nicht vorlagen. Es konnten deshalb auch keine finanziellen Mittel für die Umsetzung eingestellt werden.</p><p></p><p>- Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 1997 deshalb einen weiteren Kreditnachtrag von 3,9 Millionen Franken. Zur Steuerung des Reformprozesses ist eine weitere professionelle Unterstützung nötig. Wir rechnen im laufenden Jahr nochmals mit Kosten von vier Millionen Franken. Die eidgenössischen Räte werden erneut zum ordentlichen Kreditnachtrag Stellung nehmen können. Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt somit vollumfänglich gewahrt.</p><p></p><p>- Die vom Bundesrat gefällten Grundsatzentscheide werden dezentral durch die Departemente umgesetzt und durch ein zentrales Controlling gesteuert. Um die Transparenz zu gewährleisten, beantragen wir nur einen Kredit, der bei der Bundeskanzlei eingestellt wird. Der Kredit soll dann nach Massgabe der Bedürfnisse an die Departemente abgetreten werden. Dieses Vorgehen ist transparent und ermöglicht auch einen vollständigen Kostennachweis des Gesamtprojektes. 1998 werden wir die benötigten Mittel mit dem Budget unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundeskanzlei hat vor kurzem die Entscheide des Bundesrates über die Einleitung einer Verwaltungsreform veröffentlicht.</p><p>150 Beamtinnen und Beamte haben sehr aktiv an diesem sechsmonatigen Prozess teilgenommen. Sie wurden von etwa 30 Fachleuten unterstützt, deren durchschnittliche Kosten pro Person und pro Monat über 20 000 Franken betragen.</p><p>Die Steuerpflichtigen haben also ungefähr 4 Millionen Franken für diese "Minireform" aufbringen müssen, ohne dabei den engagierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung einzurechnen, während in jedem anderen Staat zweifelsohne eine einfache Ministersitzung von wenigen Stunden ausgereicht hätte, um zum gleichen Ergebnis zu gelangen.</p><p>Diese Ausgabe konnte vom Parlament nicht im ordentlichen Voranschlagsverfahren von Ende 1995 gutgeheissen werden, sondern musste mit einem ausserordentlichen Kredit (Nachtragskredit I) im Juni 1996 bewilligt werden.</p><p>Der Bund gibt bekannt, dass "die erforderlichen Vertiefungsarbeiten für die Klausur des Bundesrates vom 26. März 1997 vorgenommen werden .... Dabei geht es u. a. darum, das Rationalisierungspotential der Lösungsansätze genauer abzuklären."</p><p>Aufgrund der Tatsache, dass diese Lösungsansätze um die 4 Millionen Franken gekostet haben und dass der Voranschlag für das laufende Jahr keine Ausgaben für deren Vertiefung vorsieht, bitte ich den Bundesrat um folgende Informationen:</p><p>1. Gedenkt er Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch die Rubrik 104.3100.040 des Nachtragskredits I zum Voranschlag 1996 abgedeckt wären und, wenn ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Hat der Bundesrat entgegen allen Erwartungen vor, zum zweiten Mal in weniger als einem Jahr vom ausserordentlichen Verfahren des Nachtragskredites Gebrauch zu machen, um ein Projekt bewilligen zu lassen, das seit geraumer Zeit bekannt ist?</p><p>3. Hat der Bundesrat nicht die Absicht, für die Voranschlagsdebatte Ende Jahr die absehbaren Gesamtausgaben für die Verwaltungsreform und die pro Jahr bis zum Ende der Legislaturperiode anfallenden Teilbeträge im Detail vorzulegen?</p>
- Verwaltungsreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Verwaltungsreform will der Bundesrat die bestehenden Abläufe vereinfachen, die Homogenität der Organisation verbessern sowie Synergien für eine dienstleistungsorientierte Bundesverwaltung schaffen. Neben verwaltungsinternen Analysegruppen, die Vorschläge für eine Reorganisation der betreffenden Verwaltungsbereiche zu erarbeiten hatten, wurde die Beratungsfirma Arthur Andersen beauftragt, ein einheitliches Vorgehen zu entwickeln und Lösungsvorschläge für eine Reform der Bundesverwaltung zu erarbeiten.</p><p></p><p>Der umfassende Bericht der Firma Arthur Andersen enthält neben zahlreichen Anregungen drei Varianten zu Strukturverbesserungen sowie eine Skizze zur möglichen Neukonzeption der Verwaltung nach den Grundsätzen des "New Public Management" (NPM). Auf dieser Basis hat der Bundesrat verschiedene Neuzuteilungen von Ämtern und Dienststellen vorgenommen und somit die Voraussetzungen zur Modernisierung unserer Verwaltung geschaffen. Die zahlreichen Prozessanalysen und vielfältigen Reformvorschläge wären ohne externe Unterstützung nicht möglich gewesen. Die Erarbeitung solcher weitgehender Lösungsvorschläge im Rahmen einer einfachen Ministersitzung - wie vom Interpellant dargelegt - ist undenkbar und hält einer vertieften Abklärung nicht Stand.</p><p></p><p>Der für den externen Beizug der Beraterfirma Arthur Andersen benötigte Zahlungskredit für 1996 wurde aufgrund des damaligen Projektstandes nicht mit dem Voranschlag 1996, sondern mit dem Nachtrag I anbegehrt. Da weder eine gewöhnliche noch eine dringliche Bevorschussung nötig war, handelte es sich nicht um einen ausserordentlichen, sondern um einen ordentlichen Nachtragskredit. Er wurde durch anteilsmässige Sperrungen der Rubriken "Kommissionen und Honorare" und "Forschungs- und Entwicklungsaufträge" der Departemente und der Bundeskanzlei vollumfänglich kompensiert.</p><p></p><p>- Der Bundesrat muss die Rubrik "Dienstleistungen Dritter" (104.3100.040) im laufenden Jahr nochmals auf dem Nachtragsweg aufstocken, da im Zeitpunkt der Budgeterstellung die Expertisenergebnisse Arthur Andersen noch nicht vorlagen. Es konnten deshalb auch keine finanziellen Mittel für die Umsetzung eingestellt werden.</p><p></p><p>- Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 1997 deshalb einen weiteren Kreditnachtrag von 3,9 Millionen Franken. Zur Steuerung des Reformprozesses ist eine weitere professionelle Unterstützung nötig. Wir rechnen im laufenden Jahr nochmals mit Kosten von vier Millionen Franken. Die eidgenössischen Räte werden erneut zum ordentlichen Kreditnachtrag Stellung nehmen können. Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt somit vollumfänglich gewahrt.</p><p></p><p>- Die vom Bundesrat gefällten Grundsatzentscheide werden dezentral durch die Departemente umgesetzt und durch ein zentrales Controlling gesteuert. Um die Transparenz zu gewährleisten, beantragen wir nur einen Kredit, der bei der Bundeskanzlei eingestellt wird. Der Kredit soll dann nach Massgabe der Bedürfnisse an die Departemente abgetreten werden. Dieses Vorgehen ist transparent und ermöglicht auch einen vollständigen Kostennachweis des Gesamtprojektes. 1998 werden wir die benötigten Mittel mit dem Budget unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bundeskanzlei hat vor kurzem die Entscheide des Bundesrates über die Einleitung einer Verwaltungsreform veröffentlicht.</p><p>150 Beamtinnen und Beamte haben sehr aktiv an diesem sechsmonatigen Prozess teilgenommen. Sie wurden von etwa 30 Fachleuten unterstützt, deren durchschnittliche Kosten pro Person und pro Monat über 20 000 Franken betragen.</p><p>Die Steuerpflichtigen haben also ungefähr 4 Millionen Franken für diese "Minireform" aufbringen müssen, ohne dabei den engagierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung einzurechnen, während in jedem anderen Staat zweifelsohne eine einfache Ministersitzung von wenigen Stunden ausgereicht hätte, um zum gleichen Ergebnis zu gelangen.</p><p>Diese Ausgabe konnte vom Parlament nicht im ordentlichen Voranschlagsverfahren von Ende 1995 gutgeheissen werden, sondern musste mit einem ausserordentlichen Kredit (Nachtragskredit I) im Juni 1996 bewilligt werden.</p><p>Der Bund gibt bekannt, dass "die erforderlichen Vertiefungsarbeiten für die Klausur des Bundesrates vom 26. März 1997 vorgenommen werden .... Dabei geht es u. a. darum, das Rationalisierungspotential der Lösungsansätze genauer abzuklären."</p><p>Aufgrund der Tatsache, dass diese Lösungsansätze um die 4 Millionen Franken gekostet haben und dass der Voranschlag für das laufende Jahr keine Ausgaben für deren Vertiefung vorsieht, bitte ich den Bundesrat um folgende Informationen:</p><p>1. Gedenkt er Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch die Rubrik 104.3100.040 des Nachtragskredits I zum Voranschlag 1996 abgedeckt wären und, wenn ja, mit welcher Begründung?</p><p>2. Hat der Bundesrat entgegen allen Erwartungen vor, zum zweiten Mal in weniger als einem Jahr vom ausserordentlichen Verfahren des Nachtragskredites Gebrauch zu machen, um ein Projekt bewilligen zu lassen, das seit geraumer Zeit bekannt ist?</p><p>3. Hat der Bundesrat nicht die Absicht, für die Voranschlagsdebatte Ende Jahr die absehbaren Gesamtausgaben für die Verwaltungsreform und die pro Jahr bis zum Ende der Legislaturperiode anfallenden Teilbeträge im Detail vorzulegen?</p>
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