Zukunft des Fleischmarktes und von BSE in der Schweiz
- ShortId
-
97.3039
- Id
-
19973039
- Updated
-
10.04.2024 10:29
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft des Fleischmarktes und von BSE in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Agrarmarkt;Fleisch;Rinderwahnsinn
- 1
-
- L04K14020501, Fleisch
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L06K140101030103, Rinderwahnsinn
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat benützt die Gelegenheit, mit der Antwort auf diese dringliche Interpellation den Ständerat generell über die aktuelle Lage zur Situation BSE in der Schweiz zu orientieren.</p><p>1. Aktuelle tierseuchenpolitische Aspekte im Inland</p><p>1.1 BSE-Situation in der Schweiz</p><p>Seit 1996 geht die Zahl der BSE-Fälle deutlich zurück, was zeigt, dass das Fütterungsverbot für Fleischmehl vom Dezember 1990 nach einer mittleren Inkubationszeit von fünfeinhalb Jahren sukzessive wirksam wird. Total wurden bisher (Stand 7. März 1997) 244 Fälle festgestellt; davon 9 im Jahre 1997. Von den total 244 Fällen wurden 20 Tiere registriert, die nach dem Fütterungsverbot geboren worden sind, die sogenannten BAB-Fälle (born after ban); 1997 sind dies 6 Fälle. Trotz detaillierter Abklärungen konnten die Infektionsursachen für diese Tiere nicht gefunden werden.</p><p>1.2 BSE-Massnahmen im Inland</p><p>Die gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 zu schlachtenden Tiere aus BSE-Beständen sind vollumfänglich identifiziert und stehen unter staatlicher Verfügungsgewalt. Es sind 1769 Tiere. Davon sind beinahe 1500 Tiere geschlachtet. Die verbleibenden werden im Verlauf des Monats März geschlachtet (abgesehen von wenigen Ausnahmen im Falle von Rekursen). Die sanierten Bestände erhalten vom Bundesamt für Veterinärwesen eine Bestätigung, dass sie wieder BSE-frei sind. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogrammes wurde bei keinem der geschlachteten Tiere BSE nachgewiesen. Ebenso sind sämtliche der 157 identifizierten direkten Nachkommen von BSE-Kühen geschlachtet worden. Auch diese Tiere werden systematisch untersucht.</p><p>1.3 Kennzeichnung von Tieren</p><p>Das geltende System zur Kennzeichnung der Tiere in der Schweiz ist gut. Alle Tiere der Rindergattung müssen spätestens 30 Tage nach der Geburt mit einer dauerhaften Markierung versehen werden. Im Zusammenhang mit "AP 2002" ist auch eine Änderung des Tierseuchengesetzes vorgeschlagen worden, welche zusätzlich eine Registrierung des Tierverkehrs über einen "Tierpass" ermöglicht.</p><p>1.4 Ergebnisse der Forschung</p><p>Die neuesten vorliegenden wissenschaftlichen Publikationen zeigen, dass die bisher getroffenen tierseuchenpolitischen Massnahmen der Schweiz gegen die BSE richtig sind. Es gibt zurzeit noch keine Diagnostik der BSE-Erreger am lebenden, infizierten, aber noch nicht erkannten Tier.</p><p>2. Handelspolitische Massnahmen</p><p>2.1 Massnahmen beim Import</p><p>Seit dem 1. Januar 1997 werden nur noch Fleisch und Fleischerzeugnisse zur Einfuhr zugelassen, die den schweizerischen Vorschriften entsprechen, d. h. namentlich keine kritischen Organe wie Rinderhirn enthalten. Die Einfuhr von Fleischmehl ist faktisch verboten, weil keine Lieferanten in der Lage oder gewillt sind, die schweizerischen Bedingungen zu erfüllen. Diese Regelung ist nicht diskriminierend. Sie behandelt Produkte des In- und Auslandes gleich und basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen. Sie sind somit mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO kompatibel.</p><p>2.2 Massnahmen beim Export</p><p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) sowie die betroffenen Bundesämter bemühen sich in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen, die Restriktionen gegen die Schweiz rückgängig zu machen. Obschon die schweizerischen BSE-Massnahmen bei den ausländischen Behörden positiv gewürdigt werden, konnten bis heute nur beschränkte Teilerfolge erreicht werden.</p><p>Die Ausfuhr von Rinderhäuten nach Italien und nach Deutschland wurde wieder möglich. Wieweit die traditionelle Alpung von Tieren im grenznahen Ausland für diesen Sommer noch möglich wird, kann aufgrund der aktuellen Verhandlung nicht abgeschätzt werden.</p><p>Entgegen aller Bemühungen der schweizerischen Behörden macht es hingegen den Anschein, dass die nach Deutschland exportierten Rinder getötet werden. Die Aufhebung der Importverbote für Schweizer Lebendvieh, Fleisch und Sperma muss aufgrund der aktuellen Einschätzung vorläufig als unwahrscheinlich bezeichnet werden.</p><p>Was die getroffenen Massnahmen seitens Österreichs anbelangt, wurden diese bei einem Treffen im Rahmen der Visite des österreichischen Wirtschaftsministers H. Farnleitner mit dem Departementschef des EVD am 21. Februar 1997 in Bern erörtert.</p><p>Die Schweiz wird anlässlich der Sitzung des "Sanitarischen und phytosanitarischen Komitees" der WTO vom 19. und 20. März 1997 eine Intervention präsentieren. Sie wird darin geltend machen, dass ihre Produkte jedenfalls teilweise diskriminierenden Massnahmen unterliegen, die weder wissenschaftlich begründet noch mit nationalen oder internationalen Normen vereinbar sind. Die Massnahmen treffen zudem oft unbegründet Produkte, die nicht für menschliche oder für tierische Nahrung bestimmt sind. Ferner sind die Verbote bezüglich Transit nicht gerechtfertigt. Der Präsident des Komitees wurde gebeten, mit den Mitgliedern der WTO Konsultationen abzuhalten.</p><p>2.3 Handelspolitische Zwischenbilanz</p><p>An der handelspolitischen Front sind die Zwischenergebnisse noch nicht befriedigend. Unsere Bemühungen auf dieser Ebene werden fortgesetzt. Es ist allerdings festzuhalten, dass nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission des Europäischen Parlamentes über die BSE sowie dessen Beratung in der Vollversammlung des Europäischen Parlamentes die politische Situation für entsprechende Lösungen noch schwieriger geworden ist. Schnelle Erfolge können daher nicht erwartet werden.</p><p>3. Marktpolitische Massnahmen</p><p>Die nachfolgenden Ausführungen legen die Verwendung der 25 Millionen Franken dar, die gemäss des Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 1996 über die finanziellen Mittel für befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes bewilligt wurden. Sie geben eine Übersicht betreffend die humanitäre Hilfe und dokumentieren die aktuellen Preisverhältnisse auf den Märkten.</p><p>3.1 Verwendung des bewilligten Kredites</p><p>Mit Stand per 3. März 1997 wurden nachfolgende Einzelmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes beschlossen. Da die jeweiligen Massnahmen noch nicht abgeschlossen sind, handelt es sich bei den Angaben um gerundete Zahlen.</p><p>a. Gezielte Verbilligung von Rindfleisch im Inland über Hilfswerke: 5,0 Millionen Franken;</p><p>b. Ankauf von 430 Tonnen Bankfleisch mit Bein zur Herstellung von Corned-beef für die humanitäre Hilfe: 4,6 Millionen Franken;</p><p>c. Ankauf von etwa 550 Tonnen Bankfleisch für die humanitäre Hilfe (Fleisch gefroren): 5,5 Millionen Franken;</p><p>d. Ankauf von etwa 400 Tonnen Wurstfleisch für die humanitäre Hilfe (Fleisch gefroren): 2,1 Millionen Franken;</p><p>e. Freiwillige Bank- und Wurstfleisch-Einlagerungsaktionen von gut 1000 Tonnen: 4,0 Millionen Franken;</p><p>f. Freiwillige Kalbfleisch-Einlagerungsaktionen von rund 500 Tonnen: 2,4 Millionen Franken.</p><p>Total verwendete Mittel (per 3. März 1997): 23,6 Millionen Franken.</p><p>3.2 Humanitäre Hilfe</p><p>Die humanitäre Hilfe wird in enger Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) realisiert. Von der Deza abgeschlossen bzw. geplant sind verschiedene Aktionen. So fanden in den Monaten Februar und März 1997 500 Tonnen gefrorenes Rindfleisch im Rahmen einer Hilfsaktion Verwendung. In nächster Zeit werden voraussichtlich weitere 400 Tonnen gefrorenes Rindfleisch eingesetzt. Der Deza stehen überdies rund 300 Tonnen Corned-beef für humanitäre Hilfe zur Verfügung. Dieses hochwertige Rindfleisch kann über längere Zeit (bis zum Jahre 2000) gelagert werden.</p><p>3.3 Produzentenpreise auf dem Schlachtviehmarkt</p><p>- Durchschnitt Dezember 1996, Preis pro Kilogramm Schlachtgewicht (SG): Muni MT T3 Fr. 7.33;</p><p>Kühe VK T3 Fr. 3.21; Rinder RG T3 Fr. 6.28; leichte Fleischschweine Fr. 5,71.</p><p>- 5. März 1997, Preis pro Kilogramm SG: Muni MT T3 Fr. 7.50; Kühe VK T3 Fr. 4.60; Rinder RG T3 Fr. 6.70; leichte Fleischschweine Fr. 5.70.</p><p>- Veränderung von Dezember 1996 bis 5. März 1997: Muni MT T3 +2 Prozent; Kühe VK T3 +43 Prozent; Rinder RG T3 +7 Prozent; leichte Fleischschweine -.</p><p>- Richtpreisband (pro Kilogramm SG): Muni MT T3 Fr. 9.10 bis 10.30; Kühe VK T3 Fr. 6.80 bis 8.-; Rinder RG T3 Fr. 9.05 bis 10.25; leichte Fleischschweine Fr. 4.55 bis 5.55.</p><p>Die Preise je Kilogramm Schlachtgewicht für mittlere Qualitätsklassen im Rindfleischbereich konnten bei den Kühen wesentlich zulegen. Für Rinder und Muni sind die Preise nur leicht angestiegen. Insgesamt bewegen sich die Rindfleischpreise noch unter dem Niveau von 1995.</p><p>3.4 Zwischenbilanz für den Schlachtviehmarkt</p><p>Die Preise für das Verarbeitungsvieh sind in den ersten zwei Monaten dieses Jahres deutlich angestiegen. Wie sich die Preise weiterentwickeln, hängt u. a. davon ab, ob sich die ausländischen Märkte für die zum Export bestimmten über 10 000 Stück Nutzvieh wieder öffnen. Die vom Parlament beschlossene Massnahme konnte bis heute in diesem Bereich keine Änderung der restriktiven Einfuhrpolitik unserer wichtigsten Abnehmerländer bewirken. Die Massnahmen des Parlamentes konnten auch bei den Rindern und Muni nur geringe positive Impulse geben.</p><p>4. Zusammenfassung</p><p>Die Massnahmen im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Parlamentes in Sachen BSE konnten schnell und effizient umgesetzt werden. Über 90 Prozent der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden bereits ausgeschöpft. Die Bilanz ist allerdings nicht nur positiv. Auf der einen Seite haben sich zwar die Produzentenpreise von ihrem sehr tiefen Niveau deutlich erholt. Auch aus veterinärmedizinischer Sicht drängen sich momentan keine weiteren Massnahmen auf. Dem stehen vor allem die handelspolitischen Probleme gegenüber. Trotz intensiven Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, unsere Nachbarländer dazu zu bewegen, die Importverbote für Lebendvieh, Fleisch und Sperma sowie die Restriktionen in bezug auf die Alpung aufzuheben. Der Bundesrat wird sich in dieser zentralen Sache auf handelspolitischem Weg weiterhin für eine Verbesserung stark machen und sich in allen Gremien, vor allem in der WTO und der OIE (Organisation internationale des épizooties), engagieren. Der Bundesbeschluss zur Entlastung des Rindfleischmarktes läuft am 31. März 1997 aus. Im Lichte der handelspolitischen Probleme erachtet es der Bundesrat als unerlässlich, die Lage auf dem schweizerischen Rindfleischmarkt weiterhin sehr genau zu beobachten und nötigenfalls dem Parlament weitere Massnahmen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat stellte dem Parlament im Zusammenhang mit den Beschlüssen in Sachen BSE im Frühjahr eine Lagebeurteilung in Aussicht. Ich möchte deshalb den Bundesrat anfragen</p><p>- wie er die Lage auf dem schweizerischen Schlachtviehmarkt beurteilt;</p><p>- wie die zur Entlastung des Fleischmarktes bewilligten 25 Millionen Franken verwendet wurden;</p><p>- was der Stand der Elimination ist;</p><p>- wieweit sich im Exportbereich eine Entschärfung eingestellt hat und was der Bundesrat diesbezüglich unternommen hat;</p><p>- welche Vorkehren im Importbereich getroffen wurden;</p><p>- wie er die Situation, namentlich auch im europäischen Kontext beurteilt und</p><p>- ob er in Würdigung aller Elemente weitere Massnahmen als nötig erachtet?</p>
- Zukunft des Fleischmarktes und von BSE in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat benützt die Gelegenheit, mit der Antwort auf diese dringliche Interpellation den Ständerat generell über die aktuelle Lage zur Situation BSE in der Schweiz zu orientieren.</p><p>1. Aktuelle tierseuchenpolitische Aspekte im Inland</p><p>1.1 BSE-Situation in der Schweiz</p><p>Seit 1996 geht die Zahl der BSE-Fälle deutlich zurück, was zeigt, dass das Fütterungsverbot für Fleischmehl vom Dezember 1990 nach einer mittleren Inkubationszeit von fünfeinhalb Jahren sukzessive wirksam wird. Total wurden bisher (Stand 7. März 1997) 244 Fälle festgestellt; davon 9 im Jahre 1997. Von den total 244 Fällen wurden 20 Tiere registriert, die nach dem Fütterungsverbot geboren worden sind, die sogenannten BAB-Fälle (born after ban); 1997 sind dies 6 Fälle. Trotz detaillierter Abklärungen konnten die Infektionsursachen für diese Tiere nicht gefunden werden.</p><p>1.2 BSE-Massnahmen im Inland</p><p>Die gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 zu schlachtenden Tiere aus BSE-Beständen sind vollumfänglich identifiziert und stehen unter staatlicher Verfügungsgewalt. Es sind 1769 Tiere. Davon sind beinahe 1500 Tiere geschlachtet. Die verbleibenden werden im Verlauf des Monats März geschlachtet (abgesehen von wenigen Ausnahmen im Falle von Rekursen). Die sanierten Bestände erhalten vom Bundesamt für Veterinärwesen eine Bestätigung, dass sie wieder BSE-frei sind. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogrammes wurde bei keinem der geschlachteten Tiere BSE nachgewiesen. Ebenso sind sämtliche der 157 identifizierten direkten Nachkommen von BSE-Kühen geschlachtet worden. Auch diese Tiere werden systematisch untersucht.</p><p>1.3 Kennzeichnung von Tieren</p><p>Das geltende System zur Kennzeichnung der Tiere in der Schweiz ist gut. Alle Tiere der Rindergattung müssen spätestens 30 Tage nach der Geburt mit einer dauerhaften Markierung versehen werden. Im Zusammenhang mit "AP 2002" ist auch eine Änderung des Tierseuchengesetzes vorgeschlagen worden, welche zusätzlich eine Registrierung des Tierverkehrs über einen "Tierpass" ermöglicht.</p><p>1.4 Ergebnisse der Forschung</p><p>Die neuesten vorliegenden wissenschaftlichen Publikationen zeigen, dass die bisher getroffenen tierseuchenpolitischen Massnahmen der Schweiz gegen die BSE richtig sind. Es gibt zurzeit noch keine Diagnostik der BSE-Erreger am lebenden, infizierten, aber noch nicht erkannten Tier.</p><p>2. Handelspolitische Massnahmen</p><p>2.1 Massnahmen beim Import</p><p>Seit dem 1. Januar 1997 werden nur noch Fleisch und Fleischerzeugnisse zur Einfuhr zugelassen, die den schweizerischen Vorschriften entsprechen, d. h. namentlich keine kritischen Organe wie Rinderhirn enthalten. Die Einfuhr von Fleischmehl ist faktisch verboten, weil keine Lieferanten in der Lage oder gewillt sind, die schweizerischen Bedingungen zu erfüllen. Diese Regelung ist nicht diskriminierend. Sie behandelt Produkte des In- und Auslandes gleich und basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen. Sie sind somit mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO kompatibel.</p><p>2.2 Massnahmen beim Export</p><p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) sowie die betroffenen Bundesämter bemühen sich in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen, die Restriktionen gegen die Schweiz rückgängig zu machen. Obschon die schweizerischen BSE-Massnahmen bei den ausländischen Behörden positiv gewürdigt werden, konnten bis heute nur beschränkte Teilerfolge erreicht werden.</p><p>Die Ausfuhr von Rinderhäuten nach Italien und nach Deutschland wurde wieder möglich. Wieweit die traditionelle Alpung von Tieren im grenznahen Ausland für diesen Sommer noch möglich wird, kann aufgrund der aktuellen Verhandlung nicht abgeschätzt werden.</p><p>Entgegen aller Bemühungen der schweizerischen Behörden macht es hingegen den Anschein, dass die nach Deutschland exportierten Rinder getötet werden. Die Aufhebung der Importverbote für Schweizer Lebendvieh, Fleisch und Sperma muss aufgrund der aktuellen Einschätzung vorläufig als unwahrscheinlich bezeichnet werden.</p><p>Was die getroffenen Massnahmen seitens Österreichs anbelangt, wurden diese bei einem Treffen im Rahmen der Visite des österreichischen Wirtschaftsministers H. Farnleitner mit dem Departementschef des EVD am 21. Februar 1997 in Bern erörtert.</p><p>Die Schweiz wird anlässlich der Sitzung des "Sanitarischen und phytosanitarischen Komitees" der WTO vom 19. und 20. März 1997 eine Intervention präsentieren. Sie wird darin geltend machen, dass ihre Produkte jedenfalls teilweise diskriminierenden Massnahmen unterliegen, die weder wissenschaftlich begründet noch mit nationalen oder internationalen Normen vereinbar sind. Die Massnahmen treffen zudem oft unbegründet Produkte, die nicht für menschliche oder für tierische Nahrung bestimmt sind. Ferner sind die Verbote bezüglich Transit nicht gerechtfertigt. Der Präsident des Komitees wurde gebeten, mit den Mitgliedern der WTO Konsultationen abzuhalten.</p><p>2.3 Handelspolitische Zwischenbilanz</p><p>An der handelspolitischen Front sind die Zwischenergebnisse noch nicht befriedigend. Unsere Bemühungen auf dieser Ebene werden fortgesetzt. Es ist allerdings festzuhalten, dass nach der Veröffentlichung des Berichtes der Untersuchungskommission des Europäischen Parlamentes über die BSE sowie dessen Beratung in der Vollversammlung des Europäischen Parlamentes die politische Situation für entsprechende Lösungen noch schwieriger geworden ist. Schnelle Erfolge können daher nicht erwartet werden.</p><p>3. Marktpolitische Massnahmen</p><p>Die nachfolgenden Ausführungen legen die Verwendung der 25 Millionen Franken dar, die gemäss des Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 1996 über die finanziellen Mittel für befristete Sofortmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes bewilligt wurden. Sie geben eine Übersicht betreffend die humanitäre Hilfe und dokumentieren die aktuellen Preisverhältnisse auf den Märkten.</p><p>3.1 Verwendung des bewilligten Kredites</p><p>Mit Stand per 3. März 1997 wurden nachfolgende Einzelmassnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes beschlossen. Da die jeweiligen Massnahmen noch nicht abgeschlossen sind, handelt es sich bei den Angaben um gerundete Zahlen.</p><p>a. Gezielte Verbilligung von Rindfleisch im Inland über Hilfswerke: 5,0 Millionen Franken;</p><p>b. Ankauf von 430 Tonnen Bankfleisch mit Bein zur Herstellung von Corned-beef für die humanitäre Hilfe: 4,6 Millionen Franken;</p><p>c. Ankauf von etwa 550 Tonnen Bankfleisch für die humanitäre Hilfe (Fleisch gefroren): 5,5 Millionen Franken;</p><p>d. Ankauf von etwa 400 Tonnen Wurstfleisch für die humanitäre Hilfe (Fleisch gefroren): 2,1 Millionen Franken;</p><p>e. Freiwillige Bank- und Wurstfleisch-Einlagerungsaktionen von gut 1000 Tonnen: 4,0 Millionen Franken;</p><p>f. Freiwillige Kalbfleisch-Einlagerungsaktionen von rund 500 Tonnen: 2,4 Millionen Franken.</p><p>Total verwendete Mittel (per 3. März 1997): 23,6 Millionen Franken.</p><p>3.2 Humanitäre Hilfe</p><p>Die humanitäre Hilfe wird in enger Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) realisiert. Von der Deza abgeschlossen bzw. geplant sind verschiedene Aktionen. So fanden in den Monaten Februar und März 1997 500 Tonnen gefrorenes Rindfleisch im Rahmen einer Hilfsaktion Verwendung. In nächster Zeit werden voraussichtlich weitere 400 Tonnen gefrorenes Rindfleisch eingesetzt. Der Deza stehen überdies rund 300 Tonnen Corned-beef für humanitäre Hilfe zur Verfügung. Dieses hochwertige Rindfleisch kann über längere Zeit (bis zum Jahre 2000) gelagert werden.</p><p>3.3 Produzentenpreise auf dem Schlachtviehmarkt</p><p>- Durchschnitt Dezember 1996, Preis pro Kilogramm Schlachtgewicht (SG): Muni MT T3 Fr. 7.33;</p><p>Kühe VK T3 Fr. 3.21; Rinder RG T3 Fr. 6.28; leichte Fleischschweine Fr. 5,71.</p><p>- 5. März 1997, Preis pro Kilogramm SG: Muni MT T3 Fr. 7.50; Kühe VK T3 Fr. 4.60; Rinder RG T3 Fr. 6.70; leichte Fleischschweine Fr. 5.70.</p><p>- Veränderung von Dezember 1996 bis 5. März 1997: Muni MT T3 +2 Prozent; Kühe VK T3 +43 Prozent; Rinder RG T3 +7 Prozent; leichte Fleischschweine -.</p><p>- Richtpreisband (pro Kilogramm SG): Muni MT T3 Fr. 9.10 bis 10.30; Kühe VK T3 Fr. 6.80 bis 8.-; Rinder RG T3 Fr. 9.05 bis 10.25; leichte Fleischschweine Fr. 4.55 bis 5.55.</p><p>Die Preise je Kilogramm Schlachtgewicht für mittlere Qualitätsklassen im Rindfleischbereich konnten bei den Kühen wesentlich zulegen. Für Rinder und Muni sind die Preise nur leicht angestiegen. Insgesamt bewegen sich die Rindfleischpreise noch unter dem Niveau von 1995.</p><p>3.4 Zwischenbilanz für den Schlachtviehmarkt</p><p>Die Preise für das Verarbeitungsvieh sind in den ersten zwei Monaten dieses Jahres deutlich angestiegen. Wie sich die Preise weiterentwickeln, hängt u. a. davon ab, ob sich die ausländischen Märkte für die zum Export bestimmten über 10 000 Stück Nutzvieh wieder öffnen. Die vom Parlament beschlossene Massnahme konnte bis heute in diesem Bereich keine Änderung der restriktiven Einfuhrpolitik unserer wichtigsten Abnehmerländer bewirken. Die Massnahmen des Parlamentes konnten auch bei den Rindern und Muni nur geringe positive Impulse geben.</p><p>4. Zusammenfassung</p><p>Die Massnahmen im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Parlamentes in Sachen BSE konnten schnell und effizient umgesetzt werden. Über 90 Prozent der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden bereits ausgeschöpft. Die Bilanz ist allerdings nicht nur positiv. Auf der einen Seite haben sich zwar die Produzentenpreise von ihrem sehr tiefen Niveau deutlich erholt. Auch aus veterinärmedizinischer Sicht drängen sich momentan keine weiteren Massnahmen auf. Dem stehen vor allem die handelspolitischen Probleme gegenüber. Trotz intensiven Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, unsere Nachbarländer dazu zu bewegen, die Importverbote für Lebendvieh, Fleisch und Sperma sowie die Restriktionen in bezug auf die Alpung aufzuheben. Der Bundesrat wird sich in dieser zentralen Sache auf handelspolitischem Weg weiterhin für eine Verbesserung stark machen und sich in allen Gremien, vor allem in der WTO und der OIE (Organisation internationale des épizooties), engagieren. Der Bundesbeschluss zur Entlastung des Rindfleischmarktes läuft am 31. März 1997 aus. Im Lichte der handelspolitischen Probleme erachtet es der Bundesrat als unerlässlich, die Lage auf dem schweizerischen Rindfleischmarkt weiterhin sehr genau zu beobachten und nötigenfalls dem Parlament weitere Massnahmen vorzuschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat stellte dem Parlament im Zusammenhang mit den Beschlüssen in Sachen BSE im Frühjahr eine Lagebeurteilung in Aussicht. Ich möchte deshalb den Bundesrat anfragen</p><p>- wie er die Lage auf dem schweizerischen Schlachtviehmarkt beurteilt;</p><p>- wie die zur Entlastung des Fleischmarktes bewilligten 25 Millionen Franken verwendet wurden;</p><p>- was der Stand der Elimination ist;</p><p>- wieweit sich im Exportbereich eine Entschärfung eingestellt hat und was der Bundesrat diesbezüglich unternommen hat;</p><p>- welche Vorkehren im Importbereich getroffen wurden;</p><p>- wie er die Situation, namentlich auch im europäischen Kontext beurteilt und</p><p>- ob er in Würdigung aller Elemente weitere Massnahmen als nötig erachtet?</p>
- Zukunft des Fleischmarktes und von BSE in der Schweiz
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