Schaffung eines Krisenmanagement-Organes

ShortId
97.3041
Id
19973041
Updated
10.04.2024 18:47
Language
de
Title
Schaffung eines Krisenmanagement-Organes
AdditionalIndexing
beratendes Organ der Regierung;Aufgaben der Exekutive;Sonderbeauftragte/r;Antikrisenplan
1
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
  • L04K08060202, beratendes Organ der Regierung
  • L04K08060112, Sonderbeauftragte/r
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat verfügt über die erforderlichen Strukturen zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen. Diese Strukturen stellen sicher, dass unser Land in Krisenzeiten und unter hohem Druck von Ereignissen geführt werden kann. Da sie aber zur Zeit des kalten Krieges geschaffen wurden, bedürfen sie zumindest teilweise einer Überprüfung. Sie sind dort, wo dies erforderlich ist, den Herausforderungen der heutigen Zeit anzupassen, damit die Regierung in der Lage ist, in jeder Situation rasch zu reagieren.</p><p>Der Bundesrat wird diese Fragen in einer der nächsten Klausursitzungen erörtern.</p><p>Der Bundesrat möchte nachdrücklich betonen, dass es sich bei den von der Interpellation erwähnten aktuellen Problemen nicht um eine ausserordentliche Lage im herkömmlichen Sinne handelt. Deshalb hat er die Strukturen für ausserordentliche Lagen nicht aktiviert, sondern die Task force im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet und insbesondere die Expertenkommission Bergier eingesetzt.</p><p>2. Die Leiter dieser jeweiligen auf aktuelle Problemlagen zugeschnittenen Stäbe mit Spezialauftrag sollten allerdings nicht zwingend und in jedem Fall vom Bundesrat gewählt werden. Eine Wahl durch die oberste Landesbehörde ist nur dann sinnvoll, wenn diese Stäbe über längere Zeit im Einsatz bleiben und ein grosses politisches Gewicht haben.</p><p>Von der Wahl eines eigentlichen Delegierten sollte abgesehen werden, da damit zu starre und zu wenig flexible Strukturen entstehen. Der Bundesrat muss bei der Einsetzung einer Task force mit bestimmtem Auftrag jeweils von Fall zu Fall den für die zu behandelnden Aufgaben speziell kompetenten Chef bestellen können.</p><p>In jedem Fall muss der Bundesrat als Kollegialbehörde auch bei erhöhtem Entscheidtempo funktionsfähig bleiben.</p><p>3. Zusammenfassung: Was verbessert werden muss, ist die Nutzung anderswo bestehender Informationen für aktuelle Fragen, welche den Bundesrat beschäftigen müssen. Der Zeitdruck, unter dem die Regierung schnelle Entscheide treffen muss, setzt zudem voraus, dass die verwaltungsinterne Koordination optimal erfolgt und die Abläufe im Vorfeld eines Entscheides beschleunigt werden. Um dies zu realisieren, prüft der Bundesrat, wie dargelegt, anlässlich einer der nächsten Klausuren die Aktualisierung und allenfalls die Verstärkung der bestehenden Strukturen und auch, wie die Bundeskanzlei die ihr zufallende Rolle im neuen RVOG als Stabsstelle des Bundesrates wahrnehmen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung fragt den Bundesrat an, ob er bereit ist, in naher Zukunft ein den aktuellen Erfordernissen angepasstes Krisenmanagementorgan zu schaffen.</p><p>Die Auseinandersetzungen um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, insbesondere die Problematik der nachrichtenlosen Vermögen und die Vorwürfe aus dem In- und Ausland gegenüber der Schweiz, haben wieder einmal gezeigt, dass der Bundesrat solchen Krisen nur zögerlich begegnet und dass die diesbezügliche Kommunikation nicht optimal verläuft. Obwohl es bereits seit Monaten Warnzeichen für die erwähnte Krise gegeben hat, ist kein Amt und kein Organ explizit designiert worden, um die Krise vorausschauend zu begleiten.</p><p>Die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung ist der Ansicht, dass der Bundesrat sich ein Organ geben soll, das künftige Krisen managt. Dazu muss nicht eine neue ständige Bundesstelle geschaffen werden, sondern es genügt, dass Strukturen für eine Krisen-Task-force geschaffen werden. Dieses Organ muss gegebenenfalls sofort einsatzbereit sein. Der Leiter dieser Stelle ist Delegierter des Bundesrates und wird vom Bundesrat gewählt.</p>
  • Schaffung eines Krisenmanagement-Organes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat verfügt über die erforderlichen Strukturen zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen. Diese Strukturen stellen sicher, dass unser Land in Krisenzeiten und unter hohem Druck von Ereignissen geführt werden kann. Da sie aber zur Zeit des kalten Krieges geschaffen wurden, bedürfen sie zumindest teilweise einer Überprüfung. Sie sind dort, wo dies erforderlich ist, den Herausforderungen der heutigen Zeit anzupassen, damit die Regierung in der Lage ist, in jeder Situation rasch zu reagieren.</p><p>Der Bundesrat wird diese Fragen in einer der nächsten Klausursitzungen erörtern.</p><p>Der Bundesrat möchte nachdrücklich betonen, dass es sich bei den von der Interpellation erwähnten aktuellen Problemen nicht um eine ausserordentliche Lage im herkömmlichen Sinne handelt. Deshalb hat er die Strukturen für ausserordentliche Lagen nicht aktiviert, sondern die Task force im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet und insbesondere die Expertenkommission Bergier eingesetzt.</p><p>2. Die Leiter dieser jeweiligen auf aktuelle Problemlagen zugeschnittenen Stäbe mit Spezialauftrag sollten allerdings nicht zwingend und in jedem Fall vom Bundesrat gewählt werden. Eine Wahl durch die oberste Landesbehörde ist nur dann sinnvoll, wenn diese Stäbe über längere Zeit im Einsatz bleiben und ein grosses politisches Gewicht haben.</p><p>Von der Wahl eines eigentlichen Delegierten sollte abgesehen werden, da damit zu starre und zu wenig flexible Strukturen entstehen. Der Bundesrat muss bei der Einsetzung einer Task force mit bestimmtem Auftrag jeweils von Fall zu Fall den für die zu behandelnden Aufgaben speziell kompetenten Chef bestellen können.</p><p>In jedem Fall muss der Bundesrat als Kollegialbehörde auch bei erhöhtem Entscheidtempo funktionsfähig bleiben.</p><p>3. Zusammenfassung: Was verbessert werden muss, ist die Nutzung anderswo bestehender Informationen für aktuelle Fragen, welche den Bundesrat beschäftigen müssen. Der Zeitdruck, unter dem die Regierung schnelle Entscheide treffen muss, setzt zudem voraus, dass die verwaltungsinterne Koordination optimal erfolgt und die Abläufe im Vorfeld eines Entscheides beschleunigt werden. Um dies zu realisieren, prüft der Bundesrat, wie dargelegt, anlässlich einer der nächsten Klausuren die Aktualisierung und allenfalls die Verstärkung der bestehenden Strukturen und auch, wie die Bundeskanzlei die ihr zufallende Rolle im neuen RVOG als Stabsstelle des Bundesrates wahrnehmen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung fragt den Bundesrat an, ob er bereit ist, in naher Zukunft ein den aktuellen Erfordernissen angepasstes Krisenmanagementorgan zu schaffen.</p><p>Die Auseinandersetzungen um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, insbesondere die Problematik der nachrichtenlosen Vermögen und die Vorwürfe aus dem In- und Ausland gegenüber der Schweiz, haben wieder einmal gezeigt, dass der Bundesrat solchen Krisen nur zögerlich begegnet und dass die diesbezügliche Kommunikation nicht optimal verläuft. Obwohl es bereits seit Monaten Warnzeichen für die erwähnte Krise gegeben hat, ist kein Amt und kein Organ explizit designiert worden, um die Krise vorausschauend zu begleiten.</p><p>Die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung ist der Ansicht, dass der Bundesrat sich ein Organ geben soll, das künftige Krisen managt. Dazu muss nicht eine neue ständige Bundesstelle geschaffen werden, sondern es genügt, dass Strukturen für eine Krisen-Task-force geschaffen werden. Dieses Organ muss gegebenenfalls sofort einsatzbereit sein. Der Leiter dieser Stelle ist Delegierter des Bundesrates und wird vom Bundesrat gewählt.</p>
    • Schaffung eines Krisenmanagement-Organes

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