Nationalstrassen. Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
- ShortId
-
97.3042
- Id
-
19973042
- Updated
-
25.06.2025 02:18
- Language
-
de
- Title
-
Nationalstrassen. Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
- AdditionalIndexing
-
Autobahn;Nationalstrassenbau;Kanton;Bund;Mineralölsteuer;Strassenunterhalt;Aufgabenteilung;Gesetz
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L06K080701020104, Bund
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Beschluss vom 18. März 1994 wurde das Treibstoffzollgesetz geändert. Ab 1. Januar 1995 wurde der Verteilschlüssel für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen zu Lasten der Kantone geändert. Mit Ausnahme von zwei Kantonen ergab diese Änderung für die Kantone höhere Belastungen. Im Durchschnitt zahlte der Bund vor der Änderung 87 Prozent der Kosten in diesem Bereich und nach der Änderung etwa 67 Prozent.</p><p>Diese Sparmassnahme zu Lasten der Kantone wirkt sich kontraproduktiv aus. Dringende Unterhaltsarbeiten werden hinausgezögert, weil die Kantone ihre höheren Beiträge nicht finanzieren können. Die zeitlich verschobenen Sanierungen werden immer teurer. Weil die Kantone die Mittel nicht abrufen, ist auch der Anteil des Bundes für die Unterhaltsausgaben gesunken. Dies ist auch ein Grund, warum die zweckgebundenen Mittel für den Strassenbau beim Bund stark angestiegen sind.</p><p>Um in Zukunft den dringend nötigen Unterhalt sicherzustellen, ist der Verteilschlüssel, auch weil es sich um ein nationales Projekt handelt, zu ändern.</p><p>Es sollte auch geprüft werden, ob die unterschiedlichen Verkehrsbelastungen im Verteilschlüssel stärker gewichtet werden müssen.</p>
- <p>Eine Standesinitiative Zürich vom 15. Oktober 1996 verlangt, dass der Bund für Bau, Unterhalt und Betrieb die vollen Kosten übernimmt, und eine Standesinitiative Aargau lädt die Bundesversammlung ein, den Finanzierungsschlüssel beim Nationalstrassenbau, -unterhalt und -betrieb zu ändern. Diese beiden Initiativen sind zunächst von den parlamentarischen Gremien zu behandeln. Dem Bundesrat erscheint es nicht tunlich, diesen Beratungen vorzugreifen.</p><p>Ausserdem stellt die Finanzierung der Nationalstrassen, einschliesslich Verteilschlüssel, ein wichtiges Element des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" dar. Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass für die Aufgabenerfüllung verschiedene Modelle denkbar sind. Erst wenn konkrete Entscheide gefallen sind, kann die hier aufgeworfene Frage behandelt werden, da dem einmal gewählten Aufgabenmodell dann die zweckmässige Finanzierungsart beizuordnen ist.</p><p>Das Anliegen des Motionärs wird also gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Da unterschiedliche Lösungen möglich sind, beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Kurzfristig ist die Forderung insoweit erfüllt, als der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Investitionsprogramms vorschlägt, die gültigen, tieferen Beitragssätze für den Unterhalt der Nationalstrassen für zwei Jahre auszusetzen, sie mithin vorübergehend auf die ursprüngliche Höhe anzuheben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985 soll Artikel 10 Absatz 2 so geändert werden, dass der Bund für den Unterhalt und die Erneuerung von Nationalstrassen den gleichen Anteil trägt wie für die Erstellungskosten.</p>
- Nationalstrassen. Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Beschluss vom 18. März 1994 wurde das Treibstoffzollgesetz geändert. Ab 1. Januar 1995 wurde der Verteilschlüssel für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen zu Lasten der Kantone geändert. Mit Ausnahme von zwei Kantonen ergab diese Änderung für die Kantone höhere Belastungen. Im Durchschnitt zahlte der Bund vor der Änderung 87 Prozent der Kosten in diesem Bereich und nach der Änderung etwa 67 Prozent.</p><p>Diese Sparmassnahme zu Lasten der Kantone wirkt sich kontraproduktiv aus. Dringende Unterhaltsarbeiten werden hinausgezögert, weil die Kantone ihre höheren Beiträge nicht finanzieren können. Die zeitlich verschobenen Sanierungen werden immer teurer. Weil die Kantone die Mittel nicht abrufen, ist auch der Anteil des Bundes für die Unterhaltsausgaben gesunken. Dies ist auch ein Grund, warum die zweckgebundenen Mittel für den Strassenbau beim Bund stark angestiegen sind.</p><p>Um in Zukunft den dringend nötigen Unterhalt sicherzustellen, ist der Verteilschlüssel, auch weil es sich um ein nationales Projekt handelt, zu ändern.</p><p>Es sollte auch geprüft werden, ob die unterschiedlichen Verkehrsbelastungen im Verteilschlüssel stärker gewichtet werden müssen.</p>
- <p>Eine Standesinitiative Zürich vom 15. Oktober 1996 verlangt, dass der Bund für Bau, Unterhalt und Betrieb die vollen Kosten übernimmt, und eine Standesinitiative Aargau lädt die Bundesversammlung ein, den Finanzierungsschlüssel beim Nationalstrassenbau, -unterhalt und -betrieb zu ändern. Diese beiden Initiativen sind zunächst von den parlamentarischen Gremien zu behandeln. Dem Bundesrat erscheint es nicht tunlich, diesen Beratungen vorzugreifen.</p><p>Ausserdem stellt die Finanzierung der Nationalstrassen, einschliesslich Verteilschlüssel, ein wichtiges Element des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" dar. Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass für die Aufgabenerfüllung verschiedene Modelle denkbar sind. Erst wenn konkrete Entscheide gefallen sind, kann die hier aufgeworfene Frage behandelt werden, da dem einmal gewählten Aufgabenmodell dann die zweckmässige Finanzierungsart beizuordnen ist.</p><p>Das Anliegen des Motionärs wird also gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Da unterschiedliche Lösungen möglich sind, beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Kurzfristig ist die Forderung insoweit erfüllt, als der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Investitionsprogramms vorschlägt, die gültigen, tieferen Beitragssätze für den Unterhalt der Nationalstrassen für zwei Jahre auszusetzen, sie mithin vorübergehend auf die ursprüngliche Höhe anzuheben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985 soll Artikel 10 Absatz 2 so geändert werden, dass der Bund für den Unterhalt und die Erneuerung von Nationalstrassen den gleichen Anteil trägt wie für die Erstellungskosten.</p>
- Nationalstrassen. Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
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