Aufnahme von Asybewerbern im Winter
- ShortId
-
97.3043
- Id
-
19973043
- Updated
-
10.04.2024 14:00
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme von Asybewerbern im Winter
- AdditionalIndexing
-
Ladenöffnungszeiten;Flüchtlingsbetreuung;Verwaltungsformalität;private Hilfe im Inland;Einreise von Ausländern/-innen;Feiertag;Zollamt;Asylverfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L05K0701040404, Zollamt
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- L04K01010101, Feiertag
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L04K01040404, private Hilfe im Inland
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen vom 22. Mai 1991 verpflichtet Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, ihr Asylgesuch bei einer Empfangsstelle einzureichen.</p><p>Die Weisung zum Asylgesetz über die Entgegennahme von Asylgesuchen in der Schweiz vom 22. Februar 1993 (Asyl 21.1) hält fest: "Läuft die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag aus, so ist sie auf den nächsten Werktag zu verlängern."</p><p>Indessen waren die Empfangsstellen vom Nachmittag des 24. Dezember bis und mit dem 29. Dezember 1996 und vom 31. Dezember 1996 bis und mit dem 5. Januar 1997 geschlossen, obwohl diese Zeitspanne auch Werktage einschloss.</p><p>Indessen steht nicht die Frage der Vorschrift zur Diskussion, sondern in erster Linie und vor allem die Frage der Menschlichkeit, insbesondere, da in der Schweiz, wie überhaupt in Europa, während dieser Zeit eine grosse Kälteperiode herrschte. So lagen die Temperaturen immer deutlich unter Null, jedenfalls in Genf, und die Stadt lag ununterbrochen unter einer beträchtlichen Schneedecke.</p><p>In dieser Zeit war oft von den "Personen ohne festen Wohnsitz" die Rede, und zahlreiche Solidaritätsaufrufe wurden verbreitet. Diese konnten leider nicht verhindern, dass mehrere Dutzend Personen erfroren.</p><p>Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber - dies sollte man nicht wiederholen müssen - sind Menschen. Es ist nicht normal, dass sich die schweizerischen Behörden als Reaktion auf ein Asylgesuch - also auf einen Hilferuf hin - hinter Reglementen verschanzen, dass sie Personen, die sich in besonders schwierigen Umständen befinden, diese Hilfe verweigern und es den privaten Organisationen überlassen, die Mängel der öffentlichen Dienste schlecht und recht aufzufangen.</p><p>Zudem wurden - jedenfalls in Genf - den Privatorganisationen, in diesem Fall der Aumônerie genevoise oecuménique auprès des requérants d'asile (AGORA), die in unmittelbarer Nähe des Empfangszentrums rund um die Uhr Leute empfängt, die Öffnungszeiten der Empfangsstelle erst am 18. Dezember bekanntgegeben, also unmittelbar vor der Schliessungsperiode und erst auf Anfrage der AGORA. Die Genfer Behörden wurden, wie es scheint, über diese lange Feiertagsperiode auch nicht informiert. Zu allermindest wären inskünftig eine bessere Information und eine vermehrte Koordination dringend erwünscht.</p>
- <p>Seit ihrer Inbetriebnahme am 1. Januar 1988 waren die Empfangsstellen immer nur von Montag bis Freitag geöffnet, Feiertage ausgenommen. Somit war es nichts Neues, dass Asylsuchende während der Festtage nicht in die Empfangsstellen eintreten konnten. Daher versteht es sich, dass das Bundesamt für Flüchtlinge die Behörden der betreffenden Kantone nicht informiert hat. Zudem ist zu bedenken, dass nahezu sämtliche kantonalen Verwaltungen vom 24. Dezember 1996 bis zum 5. Januar 1997 geschlossen waren, was die Ausreise in die Zuweisungskantone verunmöglichte..</p><p></p><p>Was den 27. Dezember 1996 und den 3. Januar 1997 anbelangt, so wurden diese beiden Tage vom Bundesrat zu arbeitsfreien Tagen erklärt, die mit Ferientagen oder Überzeitguthaben ausgeglichen werden mussten. Aus diesem Grund blieben die Empfangsstellen über die Festtage länger geschlossen. Jedoch sind die Logen der Empfangsstellen während 24 Stunden besetzt, so dass für Härtefälle die Möglichkeit einer Aufnahme besteht.</p><p></p><p>In der erwähnten Zeit richtete sich das Aufnahmeverfahren wie gewöhnlich nach der Regelung für Wochenenden und Feiertage. In den 4 Empfangsstellen meldeten sich insgesamt 84 Personen (63 in Genf, 5 in Basel, 16 in Kreuzlingen und 0 in Chiasso). Davon wurden 49 Personen (36 in Genf, 3 in Basel und 10 in Kreuzlingen), aufgefordert, während der Öffnungszeiten wiederzukommen. Hingegen durften 35 Personen aufgrund eines Härtefalles in die Empfangsstellen eintreten. Die Erstgenannten wurden von Eltern, Bekannten oder - vor allem in Genf - von wohltätigen Organisationen betreut.</p><p></p><p>Um die Aufnahme von Asylsuchenden während der Feiertage besser zu koordinieren, wird das Bundesamt für Flüchtlinge in Zukunft dafür sorgen, dass die betreffenden Kantone frühzeitig über die Schliesszeiten der Empfangsstellen während der Festtage informieren werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die vier Empfangsstellen für Asylbewerber waren vom 24. bis zum 30. Dezember 1996 und vom 31. Dezember 1996 bis zum 5. Januar 1997 aus verwaltungstechnischen Gründen geschlossen, so dass in dieser Zeit keine Asylgesuche gestellt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie, wann und wem hat das Bundesamt für Flüchtlinge die Schliessung der Empfangsstellen für diese besonders langen Zeiträume angekündigt, um zu gewährleisten, dass eintreffende Asylbewerberinnen und Asylbewerber während dieser Zeit zureichend betreut werden konnten?</p><p>2. Sind Tages- und Nachttemperaturen unter Null und/oder reichliche Schneefälle nicht als Umstände zu werten, die es nahelegen, alle Asylbewerber und Asylbewerberinnen in die Kategorie der Härtefälle aufzunehmen?</p><p>3. Wie viele Personen standen während der Zeit, in der die Empfangsstellen administrativ geschlossen waren, auf der Strasse? Wie und von wem wurden sie in dieser Zeit betreut?</p><p>Schliesslich wird der Bundesrat gebeten, uns zu sagen, ob er es normal findet, dass mehrere Dutzend Personen (gut 40 nur schon im Falle der Empfangsstelle in Genf) gezwungen waren, mehrere Tage - sich selbst oder der Grosszügigkeit privater Dienste oder wohltätiger Privatpersonen überlassen - unter besonders schwierigen klimatischen Bedingungen zu verbringen, während ja in den Empfangsstellen Platz gewesen wäre und man ohne weiteres mit der Registrierung dieser Personen hätte beginnen können, sobald die Empfangsstellen nach den Feiertagen wieder geöffnet waren.</p>
- Aufnahme von Asybewerbern im Winter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen vom 22. Mai 1991 verpflichtet Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, ihr Asylgesuch bei einer Empfangsstelle einzureichen.</p><p>Die Weisung zum Asylgesetz über die Entgegennahme von Asylgesuchen in der Schweiz vom 22. Februar 1993 (Asyl 21.1) hält fest: "Läuft die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag aus, so ist sie auf den nächsten Werktag zu verlängern."</p><p>Indessen waren die Empfangsstellen vom Nachmittag des 24. Dezember bis und mit dem 29. Dezember 1996 und vom 31. Dezember 1996 bis und mit dem 5. Januar 1997 geschlossen, obwohl diese Zeitspanne auch Werktage einschloss.</p><p>Indessen steht nicht die Frage der Vorschrift zur Diskussion, sondern in erster Linie und vor allem die Frage der Menschlichkeit, insbesondere, da in der Schweiz, wie überhaupt in Europa, während dieser Zeit eine grosse Kälteperiode herrschte. So lagen die Temperaturen immer deutlich unter Null, jedenfalls in Genf, und die Stadt lag ununterbrochen unter einer beträchtlichen Schneedecke.</p><p>In dieser Zeit war oft von den "Personen ohne festen Wohnsitz" die Rede, und zahlreiche Solidaritätsaufrufe wurden verbreitet. Diese konnten leider nicht verhindern, dass mehrere Dutzend Personen erfroren.</p><p>Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber - dies sollte man nicht wiederholen müssen - sind Menschen. Es ist nicht normal, dass sich die schweizerischen Behörden als Reaktion auf ein Asylgesuch - also auf einen Hilferuf hin - hinter Reglementen verschanzen, dass sie Personen, die sich in besonders schwierigen Umständen befinden, diese Hilfe verweigern und es den privaten Organisationen überlassen, die Mängel der öffentlichen Dienste schlecht und recht aufzufangen.</p><p>Zudem wurden - jedenfalls in Genf - den Privatorganisationen, in diesem Fall der Aumônerie genevoise oecuménique auprès des requérants d'asile (AGORA), die in unmittelbarer Nähe des Empfangszentrums rund um die Uhr Leute empfängt, die Öffnungszeiten der Empfangsstelle erst am 18. Dezember bekanntgegeben, also unmittelbar vor der Schliessungsperiode und erst auf Anfrage der AGORA. Die Genfer Behörden wurden, wie es scheint, über diese lange Feiertagsperiode auch nicht informiert. Zu allermindest wären inskünftig eine bessere Information und eine vermehrte Koordination dringend erwünscht.</p>
- <p>Seit ihrer Inbetriebnahme am 1. Januar 1988 waren die Empfangsstellen immer nur von Montag bis Freitag geöffnet, Feiertage ausgenommen. Somit war es nichts Neues, dass Asylsuchende während der Festtage nicht in die Empfangsstellen eintreten konnten. Daher versteht es sich, dass das Bundesamt für Flüchtlinge die Behörden der betreffenden Kantone nicht informiert hat. Zudem ist zu bedenken, dass nahezu sämtliche kantonalen Verwaltungen vom 24. Dezember 1996 bis zum 5. Januar 1997 geschlossen waren, was die Ausreise in die Zuweisungskantone verunmöglichte..</p><p></p><p>Was den 27. Dezember 1996 und den 3. Januar 1997 anbelangt, so wurden diese beiden Tage vom Bundesrat zu arbeitsfreien Tagen erklärt, die mit Ferientagen oder Überzeitguthaben ausgeglichen werden mussten. Aus diesem Grund blieben die Empfangsstellen über die Festtage länger geschlossen. Jedoch sind die Logen der Empfangsstellen während 24 Stunden besetzt, so dass für Härtefälle die Möglichkeit einer Aufnahme besteht.</p><p></p><p>In der erwähnten Zeit richtete sich das Aufnahmeverfahren wie gewöhnlich nach der Regelung für Wochenenden und Feiertage. In den 4 Empfangsstellen meldeten sich insgesamt 84 Personen (63 in Genf, 5 in Basel, 16 in Kreuzlingen und 0 in Chiasso). Davon wurden 49 Personen (36 in Genf, 3 in Basel und 10 in Kreuzlingen), aufgefordert, während der Öffnungszeiten wiederzukommen. Hingegen durften 35 Personen aufgrund eines Härtefalles in die Empfangsstellen eintreten. Die Erstgenannten wurden von Eltern, Bekannten oder - vor allem in Genf - von wohltätigen Organisationen betreut.</p><p></p><p>Um die Aufnahme von Asylsuchenden während der Feiertage besser zu koordinieren, wird das Bundesamt für Flüchtlinge in Zukunft dafür sorgen, dass die betreffenden Kantone frühzeitig über die Schliesszeiten der Empfangsstellen während der Festtage informieren werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die vier Empfangsstellen für Asylbewerber waren vom 24. bis zum 30. Dezember 1996 und vom 31. Dezember 1996 bis zum 5. Januar 1997 aus verwaltungstechnischen Gründen geschlossen, so dass in dieser Zeit keine Asylgesuche gestellt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie, wann und wem hat das Bundesamt für Flüchtlinge die Schliessung der Empfangsstellen für diese besonders langen Zeiträume angekündigt, um zu gewährleisten, dass eintreffende Asylbewerberinnen und Asylbewerber während dieser Zeit zureichend betreut werden konnten?</p><p>2. Sind Tages- und Nachttemperaturen unter Null und/oder reichliche Schneefälle nicht als Umstände zu werten, die es nahelegen, alle Asylbewerber und Asylbewerberinnen in die Kategorie der Härtefälle aufzunehmen?</p><p>3. Wie viele Personen standen während der Zeit, in der die Empfangsstellen administrativ geschlossen waren, auf der Strasse? Wie und von wem wurden sie in dieser Zeit betreut?</p><p>Schliesslich wird der Bundesrat gebeten, uns zu sagen, ob er es normal findet, dass mehrere Dutzend Personen (gut 40 nur schon im Falle der Empfangsstelle in Genf) gezwungen waren, mehrere Tage - sich selbst oder der Grosszügigkeit privater Dienste oder wohltätiger Privatpersonen überlassen - unter besonders schwierigen klimatischen Bedingungen zu verbringen, während ja in den Empfangsstellen Platz gewesen wäre und man ohne weiteres mit der Registrierung dieser Personen hätte beginnen können, sobald die Empfangsstellen nach den Feiertagen wieder geöffnet waren.</p>
- Aufnahme von Asybewerbern im Winter
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