Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Entwicklungen seit der Dezembersession
- ShortId
-
97.3046
- Id
-
19973046
- Updated
-
10.04.2024 09:36
- Language
-
de
- Title
-
Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Entwicklungen seit der Dezembersession
- AdditionalIndexing
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Antisemitismus;Geschichtswissenschaft;Flüchtling;Asylpolitik;Ausschaffung;Rassendiskriminierung;Finanzplatz Schweiz;Bankeinlage;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Nationalsozialismus
- 1
-
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L05K0502040101, Antisemitismus
- L04K05020401, Rassendiskriminierung
- L04K01080101, Flüchtling
- L03K010801, Asylpolitik
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L04K08020418, Nationalsozialismus
- L04K11040205, Bankeinlage
- L05K1101010301, Gold
- L04K11030103, Nationalbank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bereits im vergangenen Jahr musste der Bundesrat im Zusammenhang mit der Diskussion um Vermögenswerte von Nazi-Opfern von antisemitischen Äusserungen Kenntnis nehmen. Anlass dafür hatten u. a. die Gespräche mit jüdischen Organisationen in den USA gegeben. Den Bundesrat hat die Vehemenz einiger dieser gegen Juden im In- und Ausland gerichteten Aussagen erschüttert. Ohne alle geäusserten Meinungen mit gleichem Mass zu gewichten, ist der Bundesrat über die Entwicklung besorgt.</p><p>Nicht die Angehörigen einer Minderheit sind verantwortlich für das Auftauchen von Rassismus, Antisemitismus oder für die Existenz von Fremdenfeindlichkeit. Vielmehr dienen sie denjenigen, die Pauschalurteile hegen und Hass verbreiten wollen, als Sündenböcke für unbewältigte Krisen und zur politischen Manipulation. In bezug auf die vorliegende Thematik drohte die schwierige Situation, der sich die Schweiz ausgesetzt sieht, in eine Verunglimpfung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu münden.</p><p>Es liegt in unser aller Interesse, Rassismus, Xenophobie und Intoleranz als Gefahr für die demokratischen Grundwerte unseres Landes anzuprangern. Es ist der Wille des Bundesrates, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen einer diskriminierenden Haltung gegen Angehörige einer anderen Religion, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft nicht zu tolerieren, sondern an der Wurzel zu bekämpfen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass seine Führungsrolle im Umgang mit Minderheiten von grosser Bedeutung ist. Mitglieder des Bundesrates haben deshalb in der jetzigen Diskussion mehrmals deutlich gegen Antisemitismus Stellung bezogen und sind damit ihrer Rolle als gesellschaftliche Vorbilder für eine klare Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Xenophobie nachgekommen. Dem Verhalten von Politikern und Politikerinnen und Behördenmitgliedern kommt in dieser Hinsicht eine entscheidende Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jedoch noch viel Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit nötig. Diese wurde längerfristig der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus übertragen, hat aber auch Eingang zu finden in jede schulische und berufliche Fortbildung.</p><p>2. Die Flüchtlingspolitik der Schweiz wirft in der Tat Schatten auf unsere Geschichte vor und während dem Zweiten Weltkrieg. 1995 hat Bundespräsident Villiger in seiner Rede vor den eidgenössischen Räten zum Kriegsende vor fünfzig Jahren das Bedauern des Bundesrates ausgedrückt und sich in dessen Namen dafür entschuldigt, "im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar bleibt".</p><p>Der Bundesrat wird prüfen, wie den Zurückgewiesenen bzw. ihren Hinterbliebenen Gerechtigkeit verschafft werden kann. Dabei kommt insbesondere auch der offenen und unvoreingenommenen historischen Aufarbeitung grosse Bedeutung zu.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, alle verfügbaren persönlichen Angaben über zurückgewiesene jüdische und nichtjüdische Flüchtlinge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entsprechende Arbeiten sind bereits im Gange, beanspruchen aber Zeit, da die Informationen von den betreffenden kantonalen Archiven in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv zusammengetragen werden müssen. Die bereits gesammelten und neu aufgearbeiteten Daten können im Bundesarchiv eingesehen und bezogen werden. Auch die Forschungsstelle der Holocaust-Opfer in Yad Vashem/Israel und das Holocaust Memorial Museum in Washington sind in diese Forschungsarbeiten mit einbezogen.</p><p>3. In seiner unter Ziffer 2 erwähnten Rede zum Kriegsende hat Bundespräsident Villiger hervorgehoben, dass es in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges viele mutige Menschen gegeben hat, die sich an ethischen Werten orientierten, die später Grundlage des internationalen und schweizerischen Rechts im Asylbereich geworden sind, und unter bewusster Inkaufnahme persönlicher Konsequenzen Tausende von Flüchtlingen retten halfen. Diesen Menschen hat der Bundespräsident im Namen des Bundesrates und des Schweizervolkes die ihnen gebührende moralische Anerkennung ausgesprochen. Der Bundesrat wiederholt und bestätigt heute diese Anerkennung und seine Dankbarkeit.</p><p>Der Bundesrat hat keine Zuständigkeit, Entscheide aufzuheben, durch welche Personen infolge ihres Einsatzes zugunsten der Flüchtlinge oder infolge ihres Widerstandes gegen die Nazis verurteilt wurden. Er ist aber bereit, geeignete Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu fördern und zu unterstützen, die zur Rehabilitation dieser Personen führen könnten. Der Bundesrat begrüsst auch, dass es in St. Gallen gelungen ist, in einem Revisionsverfahren das Urteil gegen Polizeihauptmann Grüninger aufzuheben.</p><p>Gedächtnis- und Präventionsarbeit sind die zwei Pfeiler, um aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen. Nach Meinung des Bundesrates gehört auch die Ehrung jener Menschen, die sich während des Zweiten Weltkrieges für Flüchtlinge eingesetzt haben, zu den Massnahmen, welche die ethischen Grundwerte gegen Rassismus und Intoleranz hochhalten. Ein Engagement in der Erziehung zur Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde und zur Toleranz sowie wirksame Präventionsarbeit ist nach Meinung des Bundesrates eine Form der Ehrung der Opfer der Vergangenheit.</p><p>4. Angesichts der laufenden Strafverfahren erachtet es der Bundesrat nicht für angezeigt, sich zum Verhalten der Schweizerischen Bankgesellschaft und des Wachmanns, der die Akten gefunden hat, zu äussern. Er stellt indessen mit Genugtuung fest, dass Akten vor der Vernichtung gerettet werden konnten.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht nötig, besondere Vorkehren zu treffen, um sicherzustellen, dass sich Banken und andere Vermögensverwalter an den Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 halten. Wie bei anderen Tatbeständen stellt auch hier die Strafbestimmung (Art. 9 des Bundesbeschlusses) eine genügende Garantie dafür dar, dass die der historischen Untersuchung dienlichen Akten aufbewahrt werden.</p><p>Was die von der Interpellantin angesprochenen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteile von Personen - insbesondere Berufsgeheimnisträgern - betrifft, welche sich von sich aus an die unabhängige Expertenkommission wenden, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Personen auf den Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen bzw. auf höherrangige öffentliche Interessen berufen können.</p><p>Der Bundesrat legt grössten Wert darauf, dass die Expertenkommission Bergier ihre Arbeiten unter günstigsten Rahmenbedingungen und in voller Unabhängigkeit vorantreiben kann. Die Expertenkommission Bergier wird nicht nur Einblick in Akten nehmen, sondern auch Personen befragen. Wie der Präsident der Kommission mitgeteilt hat, soll demnächst eine Anlaufstelle bezeichnet werden, an welche sich Zeitzeugen wenden und ihre Wahrnehmungen mitteilen können.</p><p>Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte sieht vor, dass die von Professor J.-F. Bergier geleitete unabhängige Expertenkommission den Bundesrat regelmässig über den Stand der Arbeiten orientiert, namentlich wenn sich im Laufe der Untersuchung konkrete Hinweise auf Vermögensansprüche nach Artikel 1 des Bundesbeschlusses ergeben. Der Bundesrat erklärt sich in Beantwortung von drei parlamentarischen Vorstössen zudem bereit, die generelle Problematik der nachrichtenlosen Vermögen zu prüfen und eine Änderung der gesetzlichen Regelung einzuleiten. In bezug auf nachrichtenlose Vermögenswerte ausserhalb des Bankensektors aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, die möglicherweise im Rahmen der Nachforschungen der Expertenkommission Bergier eruiert werden, wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob hierfür eine gesetzliche Sonderlösung oder eher die zur Diskussion stehende generelle Regelung nachrichtenloser Vermögen vorzusehen ist.</p><p>Grundlegende Abklärungen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Banken werden einerseits durch das Volcker-Komitee vorgenommen. Die Suche nach individuellen Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögenswerte bei Schweizer Banken erfolgt andererseits über den Bankenombudsmann. Für Ansprüche gegenüber Versicherungen hat die Schweizerische Vereinigung Privater Lebensversicherer (VPL) eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob zur Unterstützung dieser Suchverfahren für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer generellen Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte noch weitere Massnahmen angezeigt sind.</p><p>5. Die von Professor J.-F. Bergier geleitete unabhängige Expertenkommission wird die Frage des Raubgoldes mit zeitlicher Priorität untersuchen. Der Bundesrat wird seine Schlussfolgerungen aufgrund der Befunde dieser Kommission ziehen.</p><p>6. Zusätzlich zu den bereits laufenden Abklärungen der von Professor J.-F. Bergier geleiteten unabhängigen Expertenkommission und des Volcker-Komitees erklärt sich der Bundesrat in Beantwortung von drei parlamentarischen Vorstössen bereit, die Problematik der nachrichtenlosen Vermögen und eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften generell zu prüfen. Der Bundesrat beurteilt die Entwicklung hinsichtlich der Abklärung der nachrichtenlosen Vermögen insgesamt als sehr positiv. Er ist überzeugt, dass die nötigen Schritte in die Wege geleitet sind, um diese Problematik einer befriedigenden und konstruktiven Lösung zuzuführen.</p><p>Am 26. Februar 1997 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, entsprechend den Empfehlungen des Berichtes der Historiker Peter Hug und Marc Perrenoud als Sofortmassnahme die Listen der Eigentümer von Vermögenswerten, die im Rahmen des Vollzugs des Meldebeschlusses 1962 in den Fonds für erblose Vermögen überwiesen und anschliessend für humanitäre Zwecke verwendet wurden, an interessierte Regierungen und Organisationen herauszugeben und damit die gezielte Suche nach etwaigen Berechtigten zu ermöglichen. Um diese Listen vollständig erstellen zu können, arbeitet das Bundesarchiv die gesamten Akten der Meldestelle 1962 auf und ist bestrebt, sämtliche damals gemeldeten Vermögenswerte zu erfassen, also auch die den Vermögensverwaltern überlassenen. Sobald Listen der den Vermögensverwaltern zurückerstatteten Vermögenswerte vorliegen, können sie umgehend dem Ombudsmann der Banken und der Meldestelle der Lebensversicherungen zugestellt werden, denen damit die aktive Suche nach individuellen Berechtigten ermöglicht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat bleibt bis heute stumm - unerklärbar stumm angesichts des wachsenden Antisemitismus in der Schweiz. Die folgenden Fragen sollen ihm deshalb die Möglichkeit einer klaren Stellungnahme geben.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der Ereignisse seit dem 30./31. Dezember 1996?</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus dem Verhalten der Behörden eine entscheidende Bedeutung zukommt? Anerkennt der Bundesrat, dass Antisemitismus und Rassismus unter keinen Umständen je berechtigt sind? Und anerkennt er auch, dass es in keinem Fall die Opfer selbst sein können, die Antisemitismus und Rassismus verursachen?</p><p>2. Die Schweiz hat im Zweiten Weltkrieg Zehntausende jüdischer Flüchtlinge in den fast sicheren Tod zurückgewiesen (und teilweise unter Anwendung physischer Gewalt ausgeschafft und den Nazis übergeben).</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diesen Menschen und ihren Angehörigen Gerechtigkeit zu verschaffen?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, eine öffentlich zugängliche Liste der namentlich bekannten Zurückgewiesenen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen?</p><p>3. In derselben Zeit haben viele Schweizerinnen und Schweizer Flüchtlingen geholfen, sie manchmal vor den Behörden versteckt und dafür teilweise erhebliche Nachteile in Kauf genommen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diesen Schweizerinnen und Schweizern seine Anerkennung auszusprechen?</p><p>Ist er bereit, Schritte einzuleiten, um Urteile, die gegen diese Menschen sowie gegen diejenigen, die z. B. in der Résistance gegen die Nazis gekämpft haben, ergangen sind, aufzuheben?</p><p>4. Der Fall Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) hat in besorgniserregender Weise aufgezeigt, wie der im Dezember verabschiedete Bundesbeschluss über die Rolle des Finanzplatzes in der Nazizeit und seine Zielsetzungen unterlaufen werden können.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten der SBG und dasjenige des Wachmanns, der Akten mutig vor der Vernichtung rettete? Welche Vorkehren sind getroffen worden, dass Banken und andere Vermögensverwalter sich in Zukunft an den Bundesbeschluss halten?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass es jedermann - auch Berufsgeheimnisträgern - möglich wird, sich von sich aus an die unabhängigen Experten zu wenden, ohne dafür rechtliche oder wirtschaftliche (vor allem berufliche) Nachteile zu erleiden?</p><p>Ist der Bundesrat darüber hinaus bereit, an die noch lebenden Zeitzeugen einen Aufruf zu richten, sich mit ihren Wahrnehmungen im Untersuchungsbereich des Bundesbeschlusses an die Expertenkommission zu wenden, nachdem diesen Wahrnehmungen angesichts der verstrichenen Zeit eine grosse Bedeutung zukommt?</p><p>Wie will der Bundesrat schliesslich sicherstellen, dass Erkenntnisse über mögliche Ansprüche von Angehörigen von Schoah-Opfern gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Vermögensverwaltern diesen unverzüglich übermittelt werden? Ist er bereit, geeignete Massnahmen zu treffen, damit Berechtigte so rasch wie möglich ausfindig gemacht und verständigt werden?</p><p>5. Viele der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz sind durch die unabhängigen Experten zu klären. Weitgehend geklärt sind heute schon die Raubgoldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Raubgoldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank? Wie will er hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erzielten Gewinne vorgehen?</p><p>6. Der von den Banken kürzlich gespiesene Fonds löst die Frage der nachrichtenlosen Vermögen nicht.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung hinsichtlich der Abklärung nachrichtenloser Vermögen?</p><p>Wie wird beispielsweise sichergestellt, dass die im Rahmen des Bundesbeschlusses von 1962 gemeldeten und nachher den Vermögensverwaltern überlassenen Vermögen auch effektiv die Berechtigten erreicht haben?</p>
- Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Entwicklungen seit der Dezembersession
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bereits im vergangenen Jahr musste der Bundesrat im Zusammenhang mit der Diskussion um Vermögenswerte von Nazi-Opfern von antisemitischen Äusserungen Kenntnis nehmen. Anlass dafür hatten u. a. die Gespräche mit jüdischen Organisationen in den USA gegeben. Den Bundesrat hat die Vehemenz einiger dieser gegen Juden im In- und Ausland gerichteten Aussagen erschüttert. Ohne alle geäusserten Meinungen mit gleichem Mass zu gewichten, ist der Bundesrat über die Entwicklung besorgt.</p><p>Nicht die Angehörigen einer Minderheit sind verantwortlich für das Auftauchen von Rassismus, Antisemitismus oder für die Existenz von Fremdenfeindlichkeit. Vielmehr dienen sie denjenigen, die Pauschalurteile hegen und Hass verbreiten wollen, als Sündenböcke für unbewältigte Krisen und zur politischen Manipulation. In bezug auf die vorliegende Thematik drohte die schwierige Situation, der sich die Schweiz ausgesetzt sieht, in eine Verunglimpfung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu münden.</p><p>Es liegt in unser aller Interesse, Rassismus, Xenophobie und Intoleranz als Gefahr für die demokratischen Grundwerte unseres Landes anzuprangern. Es ist der Wille des Bundesrates, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen einer diskriminierenden Haltung gegen Angehörige einer anderen Religion, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft nicht zu tolerieren, sondern an der Wurzel zu bekämpfen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass seine Führungsrolle im Umgang mit Minderheiten von grosser Bedeutung ist. Mitglieder des Bundesrates haben deshalb in der jetzigen Diskussion mehrmals deutlich gegen Antisemitismus Stellung bezogen und sind damit ihrer Rolle als gesellschaftliche Vorbilder für eine klare Haltung gegen Rassismus, Antisemitismus und Xenophobie nachgekommen. Dem Verhalten von Politikern und Politikerinnen und Behördenmitgliedern kommt in dieser Hinsicht eine entscheidende Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jedoch noch viel Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit nötig. Diese wurde längerfristig der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus übertragen, hat aber auch Eingang zu finden in jede schulische und berufliche Fortbildung.</p><p>2. Die Flüchtlingspolitik der Schweiz wirft in der Tat Schatten auf unsere Geschichte vor und während dem Zweiten Weltkrieg. 1995 hat Bundespräsident Villiger in seiner Rede vor den eidgenössischen Räten zum Kriegsende vor fünfzig Jahren das Bedauern des Bundesrates ausgedrückt und sich in dessen Namen dafür entschuldigt, "im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar bleibt".</p><p>Der Bundesrat wird prüfen, wie den Zurückgewiesenen bzw. ihren Hinterbliebenen Gerechtigkeit verschafft werden kann. Dabei kommt insbesondere auch der offenen und unvoreingenommenen historischen Aufarbeitung grosse Bedeutung zu.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, alle verfügbaren persönlichen Angaben über zurückgewiesene jüdische und nichtjüdische Flüchtlinge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entsprechende Arbeiten sind bereits im Gange, beanspruchen aber Zeit, da die Informationen von den betreffenden kantonalen Archiven in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv zusammengetragen werden müssen. Die bereits gesammelten und neu aufgearbeiteten Daten können im Bundesarchiv eingesehen und bezogen werden. Auch die Forschungsstelle der Holocaust-Opfer in Yad Vashem/Israel und das Holocaust Memorial Museum in Washington sind in diese Forschungsarbeiten mit einbezogen.</p><p>3. In seiner unter Ziffer 2 erwähnten Rede zum Kriegsende hat Bundespräsident Villiger hervorgehoben, dass es in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges viele mutige Menschen gegeben hat, die sich an ethischen Werten orientierten, die später Grundlage des internationalen und schweizerischen Rechts im Asylbereich geworden sind, und unter bewusster Inkaufnahme persönlicher Konsequenzen Tausende von Flüchtlingen retten halfen. Diesen Menschen hat der Bundespräsident im Namen des Bundesrates und des Schweizervolkes die ihnen gebührende moralische Anerkennung ausgesprochen. Der Bundesrat wiederholt und bestätigt heute diese Anerkennung und seine Dankbarkeit.</p><p>Der Bundesrat hat keine Zuständigkeit, Entscheide aufzuheben, durch welche Personen infolge ihres Einsatzes zugunsten der Flüchtlinge oder infolge ihres Widerstandes gegen die Nazis verurteilt wurden. Er ist aber bereit, geeignete Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu fördern und zu unterstützen, die zur Rehabilitation dieser Personen führen könnten. Der Bundesrat begrüsst auch, dass es in St. Gallen gelungen ist, in einem Revisionsverfahren das Urteil gegen Polizeihauptmann Grüninger aufzuheben.</p><p>Gedächtnis- und Präventionsarbeit sind die zwei Pfeiler, um aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen. Nach Meinung des Bundesrates gehört auch die Ehrung jener Menschen, die sich während des Zweiten Weltkrieges für Flüchtlinge eingesetzt haben, zu den Massnahmen, welche die ethischen Grundwerte gegen Rassismus und Intoleranz hochhalten. Ein Engagement in der Erziehung zur Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde und zur Toleranz sowie wirksame Präventionsarbeit ist nach Meinung des Bundesrates eine Form der Ehrung der Opfer der Vergangenheit.</p><p>4. Angesichts der laufenden Strafverfahren erachtet es der Bundesrat nicht für angezeigt, sich zum Verhalten der Schweizerischen Bankgesellschaft und des Wachmanns, der die Akten gefunden hat, zu äussern. Er stellt indessen mit Genugtuung fest, dass Akten vor der Vernichtung gerettet werden konnten.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht nötig, besondere Vorkehren zu treffen, um sicherzustellen, dass sich Banken und andere Vermögensverwalter an den Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 halten. Wie bei anderen Tatbeständen stellt auch hier die Strafbestimmung (Art. 9 des Bundesbeschlusses) eine genügende Garantie dafür dar, dass die der historischen Untersuchung dienlichen Akten aufbewahrt werden.</p><p>Was die von der Interpellantin angesprochenen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteile von Personen - insbesondere Berufsgeheimnisträgern - betrifft, welche sich von sich aus an die unabhängige Expertenkommission wenden, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Personen auf den Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen bzw. auf höherrangige öffentliche Interessen berufen können.</p><p>Der Bundesrat legt grössten Wert darauf, dass die Expertenkommission Bergier ihre Arbeiten unter günstigsten Rahmenbedingungen und in voller Unabhängigkeit vorantreiben kann. Die Expertenkommission Bergier wird nicht nur Einblick in Akten nehmen, sondern auch Personen befragen. Wie der Präsident der Kommission mitgeteilt hat, soll demnächst eine Anlaufstelle bezeichnet werden, an welche sich Zeitzeugen wenden und ihre Wahrnehmungen mitteilen können.</p><p>Artikel 2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte sieht vor, dass die von Professor J.-F. Bergier geleitete unabhängige Expertenkommission den Bundesrat regelmässig über den Stand der Arbeiten orientiert, namentlich wenn sich im Laufe der Untersuchung konkrete Hinweise auf Vermögensansprüche nach Artikel 1 des Bundesbeschlusses ergeben. Der Bundesrat erklärt sich in Beantwortung von drei parlamentarischen Vorstössen zudem bereit, die generelle Problematik der nachrichtenlosen Vermögen zu prüfen und eine Änderung der gesetzlichen Regelung einzuleiten. In bezug auf nachrichtenlose Vermögenswerte ausserhalb des Bankensektors aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, die möglicherweise im Rahmen der Nachforschungen der Expertenkommission Bergier eruiert werden, wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob hierfür eine gesetzliche Sonderlösung oder eher die zur Diskussion stehende generelle Regelung nachrichtenloser Vermögen vorzusehen ist.</p><p>Grundlegende Abklärungen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Banken werden einerseits durch das Volcker-Komitee vorgenommen. Die Suche nach individuellen Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögenswerte bei Schweizer Banken erfolgt andererseits über den Bankenombudsmann. Für Ansprüche gegenüber Versicherungen hat die Schweizerische Vereinigung Privater Lebensversicherer (VPL) eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob zur Unterstützung dieser Suchverfahren für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer generellen Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte noch weitere Massnahmen angezeigt sind.</p><p>5. Die von Professor J.-F. Bergier geleitete unabhängige Expertenkommission wird die Frage des Raubgoldes mit zeitlicher Priorität untersuchen. Der Bundesrat wird seine Schlussfolgerungen aufgrund der Befunde dieser Kommission ziehen.</p><p>6. Zusätzlich zu den bereits laufenden Abklärungen der von Professor J.-F. Bergier geleiteten unabhängigen Expertenkommission und des Volcker-Komitees erklärt sich der Bundesrat in Beantwortung von drei parlamentarischen Vorstössen bereit, die Problematik der nachrichtenlosen Vermögen und eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften generell zu prüfen. Der Bundesrat beurteilt die Entwicklung hinsichtlich der Abklärung der nachrichtenlosen Vermögen insgesamt als sehr positiv. Er ist überzeugt, dass die nötigen Schritte in die Wege geleitet sind, um diese Problematik einer befriedigenden und konstruktiven Lösung zuzuführen.</p><p>Am 26. Februar 1997 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, entsprechend den Empfehlungen des Berichtes der Historiker Peter Hug und Marc Perrenoud als Sofortmassnahme die Listen der Eigentümer von Vermögenswerten, die im Rahmen des Vollzugs des Meldebeschlusses 1962 in den Fonds für erblose Vermögen überwiesen und anschliessend für humanitäre Zwecke verwendet wurden, an interessierte Regierungen und Organisationen herauszugeben und damit die gezielte Suche nach etwaigen Berechtigten zu ermöglichen. Um diese Listen vollständig erstellen zu können, arbeitet das Bundesarchiv die gesamten Akten der Meldestelle 1962 auf und ist bestrebt, sämtliche damals gemeldeten Vermögenswerte zu erfassen, also auch die den Vermögensverwaltern überlassenen. Sobald Listen der den Vermögensverwaltern zurückerstatteten Vermögenswerte vorliegen, können sie umgehend dem Ombudsmann der Banken und der Meldestelle der Lebensversicherungen zugestellt werden, denen damit die aktive Suche nach individuellen Berechtigten ermöglicht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat bleibt bis heute stumm - unerklärbar stumm angesichts des wachsenden Antisemitismus in der Schweiz. Die folgenden Fragen sollen ihm deshalb die Möglichkeit einer klaren Stellungnahme geben.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der Ereignisse seit dem 30./31. Dezember 1996?</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus dem Verhalten der Behörden eine entscheidende Bedeutung zukommt? Anerkennt der Bundesrat, dass Antisemitismus und Rassismus unter keinen Umständen je berechtigt sind? Und anerkennt er auch, dass es in keinem Fall die Opfer selbst sein können, die Antisemitismus und Rassismus verursachen?</p><p>2. Die Schweiz hat im Zweiten Weltkrieg Zehntausende jüdischer Flüchtlinge in den fast sicheren Tod zurückgewiesen (und teilweise unter Anwendung physischer Gewalt ausgeschafft und den Nazis übergeben).</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diesen Menschen und ihren Angehörigen Gerechtigkeit zu verschaffen?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, eine öffentlich zugängliche Liste der namentlich bekannten Zurückgewiesenen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen?</p><p>3. In derselben Zeit haben viele Schweizerinnen und Schweizer Flüchtlingen geholfen, sie manchmal vor den Behörden versteckt und dafür teilweise erhebliche Nachteile in Kauf genommen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diesen Schweizerinnen und Schweizern seine Anerkennung auszusprechen?</p><p>Ist er bereit, Schritte einzuleiten, um Urteile, die gegen diese Menschen sowie gegen diejenigen, die z. B. in der Résistance gegen die Nazis gekämpft haben, ergangen sind, aufzuheben?</p><p>4. Der Fall Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) hat in besorgniserregender Weise aufgezeigt, wie der im Dezember verabschiedete Bundesbeschluss über die Rolle des Finanzplatzes in der Nazizeit und seine Zielsetzungen unterlaufen werden können.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten der SBG und dasjenige des Wachmanns, der Akten mutig vor der Vernichtung rettete? Welche Vorkehren sind getroffen worden, dass Banken und andere Vermögensverwalter sich in Zukunft an den Bundesbeschluss halten?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass es jedermann - auch Berufsgeheimnisträgern - möglich wird, sich von sich aus an die unabhängigen Experten zu wenden, ohne dafür rechtliche oder wirtschaftliche (vor allem berufliche) Nachteile zu erleiden?</p><p>Ist der Bundesrat darüber hinaus bereit, an die noch lebenden Zeitzeugen einen Aufruf zu richten, sich mit ihren Wahrnehmungen im Untersuchungsbereich des Bundesbeschlusses an die Expertenkommission zu wenden, nachdem diesen Wahrnehmungen angesichts der verstrichenen Zeit eine grosse Bedeutung zukommt?</p><p>Wie will der Bundesrat schliesslich sicherstellen, dass Erkenntnisse über mögliche Ansprüche von Angehörigen von Schoah-Opfern gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Vermögensverwaltern diesen unverzüglich übermittelt werden? Ist er bereit, geeignete Massnahmen zu treffen, damit Berechtigte so rasch wie möglich ausfindig gemacht und verständigt werden?</p><p>5. Viele der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Schweiz sind durch die unabhängigen Experten zu klären. Weitgehend geklärt sind heute schon die Raubgoldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Raubgoldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank? Wie will er hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erzielten Gewinne vorgehen?</p><p>6. Der von den Banken kürzlich gespiesene Fonds löst die Frage der nachrichtenlosen Vermögen nicht.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung hinsichtlich der Abklärung nachrichtenloser Vermögen?</p><p>Wie wird beispielsweise sichergestellt, dass die im Rahmen des Bundesbeschlusses von 1962 gemeldeten und nachher den Vermögensverwaltern überlassenen Vermögen auch effektiv die Berechtigten erreicht haben?</p>
- Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Entwicklungen seit der Dezembersession
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