Airolo. Einsatzzentrum zur Bekämpfung von Chemieunfällen

ShortId
97.3052
Id
19973052
Updated
14.11.2025 07:19
Language
de
Title
Airolo. Einsatzzentrum zur Bekämpfung von Chemieunfällen
AdditionalIndexing
Chemieunfall;Feuerwehr;Tessin
1
  • L04K06020302, Chemieunfall
  • L04K04030202, Feuerwehr
  • L05K0301010117, Tessin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Ausfahrt aus dem Gotthard-Autobahntunnel und im Innern des Tunnels kann ein Verkehrsunfall verheerende chemische Folgen haben. Die Gefährlichkeit des Gotthard-Tunnels und der Talfahrt bis Giornico ist allgemein bekannt. Deshalb drängen die Region und die Gemeinden der Leventina darauf, dass für chemische Unfälle innerhalb und ausserhalb des Tunnels dieses Interventionszentrum in Airolo errichtet wird.</p>
  • <p>Gestützt auf die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen fallen die Errichtung und der Betrieb von Einsatzzentren zur Bekämpfung von Chemieunfällen bzw. Chemiewehren in den Kompetenzbereich der Kantone. Daraus folgt, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, das Einsatzzentrum in Airolo zu verwirklichen.</p><p></p><p>Indes ist darauf hinzuweisen, dass der Bund, gestützt auf das Gewässerschutzgesetz, (einmalige) Abgeltungen an die Erstellung und die Beschaffung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten für die Schadendienste, worunter auch Chemiewehren fallen, leistet. Die Leistung solcher Abgeltungen setzt ein entsprechendes Gesuch voraus, dessen Behandlung in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft fällt. Des weiteren beteiligt sich der Bund seit dem 1. Januar 1996, gestützt auf die Verordnung über die Nationalstrassen, in Form jährlicher Pauschalen an den nationalstrassenbedingten Investitions- und Betriebskosten der Chemiewehren. Zuständig für die Ausrichtung dieser Pauschalen ist das Bundesamt für Strassenbau. Schliesslich prüft derzeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Generalsekretariates des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements die Frage der Schaffung einer rechtlichen Grundlage, die es erlaubt, die jährlich wiederkehrenden Kosten (Betriebs- und Amortisationskosten) der Chemiewehren, soweit sie schienen- und nationalstrassenbedingt sind, auf den Verursacher zu überwälzen. Die diesbezüglichen Arbeiten und Abklärungen sollten demnächst abgeschlossen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Ich ersuche die zuständige Bundesbehörde, endlich das Interventionszentrum für chemische Unfälle in Airolo zu verwirklichen.</p>
  • Airolo. Einsatzzentrum zur Bekämpfung von Chemieunfällen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Ausfahrt aus dem Gotthard-Autobahntunnel und im Innern des Tunnels kann ein Verkehrsunfall verheerende chemische Folgen haben. Die Gefährlichkeit des Gotthard-Tunnels und der Talfahrt bis Giornico ist allgemein bekannt. Deshalb drängen die Region und die Gemeinden der Leventina darauf, dass für chemische Unfälle innerhalb und ausserhalb des Tunnels dieses Interventionszentrum in Airolo errichtet wird.</p>
    • <p>Gestützt auf die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen fallen die Errichtung und der Betrieb von Einsatzzentren zur Bekämpfung von Chemieunfällen bzw. Chemiewehren in den Kompetenzbereich der Kantone. Daraus folgt, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, das Einsatzzentrum in Airolo zu verwirklichen.</p><p></p><p>Indes ist darauf hinzuweisen, dass der Bund, gestützt auf das Gewässerschutzgesetz, (einmalige) Abgeltungen an die Erstellung und die Beschaffung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten für die Schadendienste, worunter auch Chemiewehren fallen, leistet. Die Leistung solcher Abgeltungen setzt ein entsprechendes Gesuch voraus, dessen Behandlung in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft fällt. Des weiteren beteiligt sich der Bund seit dem 1. Januar 1996, gestützt auf die Verordnung über die Nationalstrassen, in Form jährlicher Pauschalen an den nationalstrassenbedingten Investitions- und Betriebskosten der Chemiewehren. Zuständig für die Ausrichtung dieser Pauschalen ist das Bundesamt für Strassenbau. Schliesslich prüft derzeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Generalsekretariates des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements die Frage der Schaffung einer rechtlichen Grundlage, die es erlaubt, die jährlich wiederkehrenden Kosten (Betriebs- und Amortisationskosten) der Chemiewehren, soweit sie schienen- und nationalstrassenbedingt sind, auf den Verursacher zu überwälzen. Die diesbezüglichen Arbeiten und Abklärungen sollten demnächst abgeschlossen werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Ich ersuche die zuständige Bundesbehörde, endlich das Interventionszentrum für chemische Unfälle in Airolo zu verwirklichen.</p>
    • Airolo. Einsatzzentrum zur Bekämpfung von Chemieunfällen

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