Schaffung einer Holocaust-Gedenkstiftung
- ShortId
-
97.3061
- Id
-
19973061
- Updated
-
10.04.2024 12:47
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung einer Holocaust-Gedenkstiftung
- AdditionalIndexing
-
Geschichtswissenschaft;Judentum;Gedächtnisfeier;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Informationsverbreitung;Forschungsförderung;Zweiter Weltkrieg;Stiftung
- 1
-
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K01060208, Judentum
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- L05K0703031001, Stiftung
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K01060304, Gedächtnisfeier
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die von den Banken und der Wirtschaft zur Verfügung gestellten Fondsgelder sollen, laut den Verlautbarungen der letzten Tage, Organisationen zugute kommen, welche sich um die Opfer des Holocaust und deren Nachkommen kümmern. Damit kann den Betroffenen endlich direkte finanzielle Hilfe geleistet werden.</p><p>Zusätzlich zu diesem Fonds soll eine Holocaust-Gedenkstiftung eingerichtet werden, welche der Schweiz die Möglichkeit eines dauerhaften Lernprozesses und einer dauerhaften Erinnerungsarbeit schafft. Das kann auf verschiedene Art und Weise geschehen: durch Vorträge, Symposien, durch das Vorstellen neuer Forschungsergebnisse, durch das Verleihen eines Preises für Gerechtigkeit, durch Ausstellungen, Begegnungen, "Runde Tische" usw.</p><p>Mit diesem Gedenkfonds soll die Erinnerung an die grösste Bedrohung der Demokratie und der Menschenrechte in diesem Jahrhundert wachgehalten werden, um daraus die Lehren zu ziehen, wie so etwas in Zukunft verhindert werden kann.</p><p>Diese Stiftung soll sowohl durch öffentliche Gelder als auch durch Gelder privater Personen und Institutionen finanziert werden. Da es beim Stiftungszweck um eine eminent wichtige staatspolitische Aufgabe geht, ist es richtig, dass der Bund dabei die Federführung übernimmt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. Februar 1997 beschlossen, bei der Errichtung einer Fondsstruktur zu humanitären Zwecken ein zweistufiges Vorgehen zu wählen.</p><p>In einem ersten sofortigen Schritt hat er einen Spezialfonds nach Artikel 12 des Finanzhaushaltgesetzes geschaffen, der durch die Zuwendungen der Banken und anderer Wirtschaftszweige gespeist wird und an den auch die Schweizerische Nationalbank einen Beitrag zu leisten beabsichtigt. Dieser Spezialfonds bezweckt die Unterstützung bedürftiger Opfer von Holocaust/Schoah und ihrer bedürftigen Nachkommen. Die entsprechende Verordnung des Bundesrates ist am 1. März 1997 in Kraft getreten.</p><p>Am 5. März 1997 hat der Bundespräsident im Namen des Bundesrates vor der Vereinigten Bundesversammlung die Schaffung einer Schweizerischen Stiftung für Solidarität vorgeschlagen. Mit dieser auf Dauer angelegten, zukunftsgerichteten Stiftung soll die der Humanität und der Solidarität verpflichtete Tradition unseres Landes bekräftigt werden. Die Förderung des Gemeinsinns und der Solidarität durch Linderung unverschuldeter menschlicher Not im In- und Ausland ist der zentrale Stiftungszweck.</p><p>Im Sinne der Interpellation sollen auch ganz allgemein Aktionen zur Prävention unverschuldeter menschlicher Not und zur Förderung der Menschenrechte unterstützt werden können.</p><p>Mit Blick auf das Jubiläumsjahr 1998 beabsichtigt der Bundesrat, die zur Errichtung der Stiftung notwendigen rechtlichen Grundlagen im Rahmen eines beschleunigten Vorgehens parallel vorzubereiten und dem Parlament so rasch wie möglich zu unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat, ob er bereit sei, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen, um mit interessierten Partnern zusammen eine Holocaust-Gedenkstiftung einzurichten.</p>
- Schaffung einer Holocaust-Gedenkstiftung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die von den Banken und der Wirtschaft zur Verfügung gestellten Fondsgelder sollen, laut den Verlautbarungen der letzten Tage, Organisationen zugute kommen, welche sich um die Opfer des Holocaust und deren Nachkommen kümmern. Damit kann den Betroffenen endlich direkte finanzielle Hilfe geleistet werden.</p><p>Zusätzlich zu diesem Fonds soll eine Holocaust-Gedenkstiftung eingerichtet werden, welche der Schweiz die Möglichkeit eines dauerhaften Lernprozesses und einer dauerhaften Erinnerungsarbeit schafft. Das kann auf verschiedene Art und Weise geschehen: durch Vorträge, Symposien, durch das Vorstellen neuer Forschungsergebnisse, durch das Verleihen eines Preises für Gerechtigkeit, durch Ausstellungen, Begegnungen, "Runde Tische" usw.</p><p>Mit diesem Gedenkfonds soll die Erinnerung an die grösste Bedrohung der Demokratie und der Menschenrechte in diesem Jahrhundert wachgehalten werden, um daraus die Lehren zu ziehen, wie so etwas in Zukunft verhindert werden kann.</p><p>Diese Stiftung soll sowohl durch öffentliche Gelder als auch durch Gelder privater Personen und Institutionen finanziert werden. Da es beim Stiftungszweck um eine eminent wichtige staatspolitische Aufgabe geht, ist es richtig, dass der Bund dabei die Federführung übernimmt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 12. Februar 1997 beschlossen, bei der Errichtung einer Fondsstruktur zu humanitären Zwecken ein zweistufiges Vorgehen zu wählen.</p><p>In einem ersten sofortigen Schritt hat er einen Spezialfonds nach Artikel 12 des Finanzhaushaltgesetzes geschaffen, der durch die Zuwendungen der Banken und anderer Wirtschaftszweige gespeist wird und an den auch die Schweizerische Nationalbank einen Beitrag zu leisten beabsichtigt. Dieser Spezialfonds bezweckt die Unterstützung bedürftiger Opfer von Holocaust/Schoah und ihrer bedürftigen Nachkommen. Die entsprechende Verordnung des Bundesrates ist am 1. März 1997 in Kraft getreten.</p><p>Am 5. März 1997 hat der Bundespräsident im Namen des Bundesrates vor der Vereinigten Bundesversammlung die Schaffung einer Schweizerischen Stiftung für Solidarität vorgeschlagen. Mit dieser auf Dauer angelegten, zukunftsgerichteten Stiftung soll die der Humanität und der Solidarität verpflichtete Tradition unseres Landes bekräftigt werden. Die Förderung des Gemeinsinns und der Solidarität durch Linderung unverschuldeter menschlicher Not im In- und Ausland ist der zentrale Stiftungszweck.</p><p>Im Sinne der Interpellation sollen auch ganz allgemein Aktionen zur Prävention unverschuldeter menschlicher Not und zur Förderung der Menschenrechte unterstützt werden können.</p><p>Mit Blick auf das Jubiläumsjahr 1998 beabsichtigt der Bundesrat, die zur Errichtung der Stiftung notwendigen rechtlichen Grundlagen im Rahmen eines beschleunigten Vorgehens parallel vorzubereiten und dem Parlament so rasch wie möglich zu unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat, ob er bereit sei, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen, um mit interessierten Partnern zusammen eine Holocaust-Gedenkstiftung einzurichten.</p>
- Schaffung einer Holocaust-Gedenkstiftung
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