Nutzung des Nationalbankvermögens

ShortId
97.3073
Id
19973073
Updated
10.04.2024 09:39
Language
de
Title
Nutzung des Nationalbankvermögens
AdditionalIndexing
Goldreserve;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Vermögen;Ankurbelung der Wirtschaft;Nationalbank
1
  • L04K11030103, Nationalbank
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L06K070405020502, Vermögen
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Frage 1</p><p></p><p>Gemäss der heutigen Währungsordnung ist der Franken an das Gold gebunden. Die mit dem Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1971 festgelegte Goldparität, wonach ein Kilogramm Gold rund Fr. 4'595.-- entspricht, ist für die Bewertung der Goldbestände massgebend. Da Goldkäufe und -verkäufe nur zu diesem Paritätskurs (+/- 1 1/2 Prozent) erfolgen dürfen, sind die Goldbestände gegenwärtig immobilisiert. Im Rahmen der Reform der Bundesverfassung hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. November 1996 einen neuen Währungsartikel vorgestellt (Art. 89 VE). Dieser nimmt die längst fällige Lösung der Bindung des Frankens an das Gold vor: Mit der Aufhebung der Goldeinlöungspflicht und der Pflicht zur Golddeckung des Notenumlaufes soll die neue Währungsverfassung den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Damit wird in absehbarer Zeit auch eine Neubewertung der Goldbestände der Nationalbank möglich.</p><p></p><p>Bei einer vorsichtigen Aufwertung der Goldreserven auf 60 Prozent des Marktwertes würde bei einem Marktpreis von 17'000 Fr./kg ein Aufwertungsgewinn von 14 Milliarden Franken resultieren. Gegenwärtig weist die Nationalbank Rückstellungen in der Grössenordnung von mehr als 30 Milliarden Franken aus. Sie erhöht diesen Bestand an Rückstellungen im Einvernehmen mit dem Bundesrat im Gleichschritt mit dem durchschnittlichen Wachstum des nominellen BSP. Eine weitere Erhöhung im Ausmass von 14 Milliarden Franken wäre ökonomisch nicht begründbar. Deshalb hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Hälfte des Aufwertungsgewinnes durch sorgfältige Goldverkäufe zu realisieren und die Erträge für die Stiftung für Solidarität zu verwenden. Auch bei einem teilweisen Verkauf des Goldes wären die Schweizer Goldreserven im internationalen Vergleich noch immer sehr hoch. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass dem Gold ein hoher emotionaler Wert zukommt und deshalb der Goldvorrat für den Finanzplatz Schweiz von Bedeutung sein kann. Die Bedeutung der Golddeckung ist jedoch heute stark zu relativieren. Wichtig für das Vertrauen in unseren Finanzplatz sind auch andere vertrauensbildende Massnahmen wie z. B. das Halten ausreichender Devisenreserven oder die auf Preisstabilität ausgerichtete, unabhängige Geldpolitik der Nationalbank. Zudem ist beim gegenwärtigen Marktpreis der Notenumlauf zu deutlich über 100 Prozent mit Gold gedeckt. Auch wenn man die Goldreserven - wie von der SNB vorgeschlagen - zu rund 10'000 Fr./kg bewertet, wäre sogar nach einem Verkauf von 800 Tonnen Gold (damit würde bei einem Marktpreis von 17'000 Fr./kg ein Betrag in der Höhe des Aufwertungsgewinnes von 14 Milliarden Franken erzielt) der Notenumlauf immer noch zu über 60 Prozent mit Gold gedeckt.</p><p></p><p>Zu Frage 2</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der gewählte Zeitpunkt die Gefahr in sich birgt, dass die Stiftung für Solidarität mit dem Holocaust-Fonds verwechselt wird. Es gibt aber deutliche Unterschiede zwischen den beiden Werken: Während es beim Holocaust-Fonds um eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit geht, soll mit der Ankündigung der Stiftung für Solidarität und den damit verbundenen Goldverkäufen ein Solidaritätswerk für die Zukunft geschaffen werden. Die Stiftung knüpft zwar an aktuelle Ereignisse an, sie ist aber ein eigenständiges Werk. Das allgemeine Ansehen der Schweiz hat in der Vergangenheit nicht nur im Ausland gelitten; auch im Inland hat die wirtschaftliche und soziale Situation zu einem Verlust an Solidarität geführt. Gerade zum heutigen Zeitpunkt würde die Stiftung daher eine zukunftsweisende Investition in die humanitäre Tradition und den inneren Zusammenhalt unseres Landes darstellen.</p><p></p><p>Zu Frage 3</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage bewusst. Er ist überzeugt, dass das vorgeschlagene Investitionsprogramm einen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft leisten wird. Prinzipiell sollten die Bestände an Goldreserven nicht für öffentliche Aufgaben verbraucht werden. Bei der vorgesehenen Stiftung werden nur deren Erträge für den Stiftungszweck eingesetzt. Was die zweite Hälfte des Goldaufwertungsgewinnes anbetrifft, bestände eine Möglichkeit darin, sie gezielt bewirtschaften zu lassen. Ihre Erträge kämen dann nach den Gewinnausschüttungsregeln der SNB Bund und Kantonen im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zugute.</p><p></p><p>Eine vom EFD eingesetzte Expertengruppe "Reform der Währungsordnung" wird bis Ende Jahr sämtliche Fragen prüfen, die sich als Folge der Loslösung des Frankens von der Goldbindung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 13. März 1995 erklärte der Bundesrat vor dem Parlament, eine Neubewertung der Goldreserven des Bundes würde bedeuten, dass sich die Nationalbank in einer schwierigen Finanzlage befinde (AB 1995 N 568). Weiter führte er aus, er sei zu keinerlei Änderung in bezug auf die Goldbestände der Nationalbank bereit. Zuvor hatte er festgehalten, dass die Reserven des Verwaltungsvermögens nicht realisierbar seien und eine allfällige Neubewertung der Bestände lediglich zu fiktiven Gewinnen führen würde, die weder auf die Verschuldung noch auf die Finanzlage des Verwaltungsvermögens Einfluss hätten.</p><p>Der Bundesrat gab diese Erklärung als Antwort auf eine Motion ab, die eine Neubewertung der Goldreserven der Nationalbank forderte. Der Motionär hielt eine solche Neubewertung für eine adäquatere Einschätzung der Finanzlage des Bundes für notwendig, da zahlreiche Vermögensbestandteile systematisch unterbewertet seien. Sie sei aber auch notwendig angesichts der Probleme des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Umfeld.</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in bezug auf die Unterbewertung der Goldbestände der Nationalbank plötzlich seine Meinung geändert?</p><p>2. Warum kündigt der Bundesrat den Verkauf von Goldreserven gerade in einem so ausserordentlich heiklen Zeitpunkt an?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat auch vorstellen, dass ein Teil des Gewinns, der sich aus der sehr starken Unterbewertung der Goldbestände ergibt, für die Finanzierung von Ankurbelungsmassnahmen in der Wirtschaft und von Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit verwendet würde?</p>
  • Nutzung des Nationalbankvermögens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Frage 1</p><p></p><p>Gemäss der heutigen Währungsordnung ist der Franken an das Gold gebunden. Die mit dem Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1971 festgelegte Goldparität, wonach ein Kilogramm Gold rund Fr. 4'595.-- entspricht, ist für die Bewertung der Goldbestände massgebend. Da Goldkäufe und -verkäufe nur zu diesem Paritätskurs (+/- 1 1/2 Prozent) erfolgen dürfen, sind die Goldbestände gegenwärtig immobilisiert. Im Rahmen der Reform der Bundesverfassung hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. November 1996 einen neuen Währungsartikel vorgestellt (Art. 89 VE). Dieser nimmt die längst fällige Lösung der Bindung des Frankens an das Gold vor: Mit der Aufhebung der Goldeinlöungspflicht und der Pflicht zur Golddeckung des Notenumlaufes soll die neue Währungsverfassung den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Damit wird in absehbarer Zeit auch eine Neubewertung der Goldbestände der Nationalbank möglich.</p><p></p><p>Bei einer vorsichtigen Aufwertung der Goldreserven auf 60 Prozent des Marktwertes würde bei einem Marktpreis von 17'000 Fr./kg ein Aufwertungsgewinn von 14 Milliarden Franken resultieren. Gegenwärtig weist die Nationalbank Rückstellungen in der Grössenordnung von mehr als 30 Milliarden Franken aus. Sie erhöht diesen Bestand an Rückstellungen im Einvernehmen mit dem Bundesrat im Gleichschritt mit dem durchschnittlichen Wachstum des nominellen BSP. Eine weitere Erhöhung im Ausmass von 14 Milliarden Franken wäre ökonomisch nicht begründbar. Deshalb hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Hälfte des Aufwertungsgewinnes durch sorgfältige Goldverkäufe zu realisieren und die Erträge für die Stiftung für Solidarität zu verwenden. Auch bei einem teilweisen Verkauf des Goldes wären die Schweizer Goldreserven im internationalen Vergleich noch immer sehr hoch. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass dem Gold ein hoher emotionaler Wert zukommt und deshalb der Goldvorrat für den Finanzplatz Schweiz von Bedeutung sein kann. Die Bedeutung der Golddeckung ist jedoch heute stark zu relativieren. Wichtig für das Vertrauen in unseren Finanzplatz sind auch andere vertrauensbildende Massnahmen wie z. B. das Halten ausreichender Devisenreserven oder die auf Preisstabilität ausgerichtete, unabhängige Geldpolitik der Nationalbank. Zudem ist beim gegenwärtigen Marktpreis der Notenumlauf zu deutlich über 100 Prozent mit Gold gedeckt. Auch wenn man die Goldreserven - wie von der SNB vorgeschlagen - zu rund 10'000 Fr./kg bewertet, wäre sogar nach einem Verkauf von 800 Tonnen Gold (damit würde bei einem Marktpreis von 17'000 Fr./kg ein Betrag in der Höhe des Aufwertungsgewinnes von 14 Milliarden Franken erzielt) der Notenumlauf immer noch zu über 60 Prozent mit Gold gedeckt.</p><p></p><p>Zu Frage 2</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der gewählte Zeitpunkt die Gefahr in sich birgt, dass die Stiftung für Solidarität mit dem Holocaust-Fonds verwechselt wird. Es gibt aber deutliche Unterschiede zwischen den beiden Werken: Während es beim Holocaust-Fonds um eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit geht, soll mit der Ankündigung der Stiftung für Solidarität und den damit verbundenen Goldverkäufen ein Solidaritätswerk für die Zukunft geschaffen werden. Die Stiftung knüpft zwar an aktuelle Ereignisse an, sie ist aber ein eigenständiges Werk. Das allgemeine Ansehen der Schweiz hat in der Vergangenheit nicht nur im Ausland gelitten; auch im Inland hat die wirtschaftliche und soziale Situation zu einem Verlust an Solidarität geführt. Gerade zum heutigen Zeitpunkt würde die Stiftung daher eine zukunftsweisende Investition in die humanitäre Tradition und den inneren Zusammenhalt unseres Landes darstellen.</p><p></p><p>Zu Frage 3</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage bewusst. Er ist überzeugt, dass das vorgeschlagene Investitionsprogramm einen Beitrag zur Erholung der Wirtschaft leisten wird. Prinzipiell sollten die Bestände an Goldreserven nicht für öffentliche Aufgaben verbraucht werden. Bei der vorgesehenen Stiftung werden nur deren Erträge für den Stiftungszweck eingesetzt. Was die zweite Hälfte des Goldaufwertungsgewinnes anbetrifft, bestände eine Möglichkeit darin, sie gezielt bewirtschaften zu lassen. Ihre Erträge kämen dann nach den Gewinnausschüttungsregeln der SNB Bund und Kantonen im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zugute.</p><p></p><p>Eine vom EFD eingesetzte Expertengruppe "Reform der Währungsordnung" wird bis Ende Jahr sämtliche Fragen prüfen, die sich als Folge der Loslösung des Frankens von der Goldbindung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 13. März 1995 erklärte der Bundesrat vor dem Parlament, eine Neubewertung der Goldreserven des Bundes würde bedeuten, dass sich die Nationalbank in einer schwierigen Finanzlage befinde (AB 1995 N 568). Weiter führte er aus, er sei zu keinerlei Änderung in bezug auf die Goldbestände der Nationalbank bereit. Zuvor hatte er festgehalten, dass die Reserven des Verwaltungsvermögens nicht realisierbar seien und eine allfällige Neubewertung der Bestände lediglich zu fiktiven Gewinnen führen würde, die weder auf die Verschuldung noch auf die Finanzlage des Verwaltungsvermögens Einfluss hätten.</p><p>Der Bundesrat gab diese Erklärung als Antwort auf eine Motion ab, die eine Neubewertung der Goldreserven der Nationalbank forderte. Der Motionär hielt eine solche Neubewertung für eine adäquatere Einschätzung der Finanzlage des Bundes für notwendig, da zahlreiche Vermögensbestandteile systematisch unterbewertet seien. Sie sei aber auch notwendig angesichts der Probleme des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Umfeld.</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat in bezug auf die Unterbewertung der Goldbestände der Nationalbank plötzlich seine Meinung geändert?</p><p>2. Warum kündigt der Bundesrat den Verkauf von Goldreserven gerade in einem so ausserordentlich heiklen Zeitpunkt an?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat auch vorstellen, dass ein Teil des Gewinns, der sich aus der sehr starken Unterbewertung der Goldbestände ergibt, für die Finanzierung von Ankurbelungsmassnahmen in der Wirtschaft und von Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit verwendet würde?</p>
    • Nutzung des Nationalbankvermögens

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