Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte

ShortId
97.3075
Id
19973075
Updated
10.04.2024 12:04
Language
de
Title
Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte
AdditionalIndexing
Offizier;Kriegsrecht;Weiterbildung;medizinischer Unterricht;Rechtswissenschaft;militärische Zusammenarbeit;Gute Dienste;Gastland internationaler Organisationen
1
  • L04K04010205, Kriegsrecht
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K16030112, Rechtswissenschaft
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K1002010302, Gastland internationaler Organisationen
  • L03K100108, Gute Dienste
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Kriegsvölkerrechtskurse für Stabsoffiziere der Armeesanitätsdienste in Genf werden nicht vom Bund veranstaltet, sondern vom "Comité international de médecine militaire" (CIMM), einer Vereinigung der Armeesanitätsdienste aus rund 90 Ländern mit Sitz in Belgien. Die Schweiz stellt dem CIMM dafür in Genf Kurslokale und Unterkünfte in der Kaserne Les Vernets zur Verfügung, beteiligt sich aber finanziell nicht an der Durchführung der Kurse. Kurskommandant ist zurzeit ein ehemaliger Generalstabsoffizier der Schweizer Armee. Als Referenten verpflichtet das CIMM jeweils Offiziere und Fachleute aus dem In- und Ausland.</p><p></p><p>An seinem Kongress vom Jahr 1996 in Peking hat das CIMM beschlossen, das Konzept für die Kurse in Genf neu zu überdenken. Die Gründe dafür liegen einerseits in der unbefriedigenden Frequentierung der Kurse und im bevorstehenden Wechsel in der Kursleitung, andererseits im Bedürfnis für eine Modernisierung der Kurse. Der Entscheid über deren Zukunft, auf den der Bundesrat keinen Einfluss nehmen kann, steht noch aus</p><p></p><p>2. Eine Übernahme der Kurse ins Programm für "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) ist nicht möglich, weil diese von einer privaten Vereinigung durchgeführt werden. Der Bundesrat hat aber andere Möglichkeiten schweizerischer Beiträge im Rahmen des PfP-Programmes ins Auge gefasst und unter anderem die zuständigen Stellen des EMD und des EDA beauftragt, ein Seminar über humanitäres Völkerrecht für höhere Kommandanten und Stabsoffiziere vorzubereiten. Das Seminar ist für Oktober 1997 geplant.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat würde es bedauern, wenn die Kurse des CIMM, an denen jeweils Offiziere aus rund zehn Ländern teilnehmen, aufgegeben würden. Auf deren Weiterführung, allenfalls in überarbeiteter Form, kann er aber keinen Einfluss nehmen. Sollte sich der Bund entschliessen, im Rahmen des Programmes für PfP eigene Kriegsvölkerrechtskurse anzubieten, wäre es angezeigt, in dieser Frage die enge Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom roten Kreuz und dem CIMM anzustreben.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass sich der Standort Genf, der mit dem Gedanken des Roten Kreuzes und den Protokollen zum humanitären Völkerrecht und zum Kriegsvölkerrecht eng verknüpft ist, hervorragend für die Durchführung von Kursen mit humanitärer und völkerrechtlicher Zielsetzung eignet. Er begrüsst es grundsätzlich, wenn auch private Organisationen in Genf solche Kurse anbieten. Ob das IKRK seinerseits einer Zusammenlegung der Kurse des CIMM mit seinen eigenen Aktivitäten zustimmen würde, kann der Bundesrat nicht beurteilen.</p><p></p><p>5. Die Geschäftsleitung des EMD hat am 30. Januar 1996 einer Konzeptionsstudie zur Ausbildung in Fragen des Kriegsvölkerrechts in unserer Armee zugestimmt. Dabei sollen u.a. Ausbildungsgefässe für die armeeinterne Ausbildung und die Zusammenarbeit mit Dritten (EDA, IKRK) rasch realisiert werden. Die Schaffung eines eigentlichen Kompetenzzentrums für die Ausbildung in Fragen des Kriegsvölkerrechtes in Genf würde aber in Zukunft bedeutende materielle und personelle Investitionen erfordern, für die dem Bund heute keine Mittel zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unter der Leitung des Internationalen Komitees für Militärmedizin sind seit 1979 (versuchsweise) und dann seit 1983 (als feste Veranstaltung) jedes Jahr in der Kaserne Les Vernets von Genf die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere durchgeführt worden. An diesen Kursen, die abwechslungsweise in englischer und französischer Sprache stattfanden, haben in 16 Sessionen 245 Teilnehmer aus 59 Ländern teilgenommen. Die Kurse gestatten es, die Teilnehmer mit der konkreten Anwendung des Kriegsvölkerrechts zu konfrontieren und dabei dieses Recht in die Denk- und Handlungsstrukturen und -modelle der Stäbe und der militärischen Formationen zu integrieren.</p><p>Da sich die Kurse vor allem an hochrangige Militärärzte wenden, tragen sie dazu bei, das Erfordernis der umfassenden Achtung des Rechts bewaffneter Konflikte stärker ins Bewusstsein zu rücken. Dies ist um so wichtiger, als die gegenwärtigen Ereignisse oft Zweifel darüber aufkommen lassen, welchen Stellenwert die Konventionen in der Praxis wirklich haben. Die Kurse dienen auch dazu, die Teilnehmer auf die notwendige Zusammenarbeit mit den Organen des Roten Kreuzes und gegebenenfalls mit den Nichtregierungsorganisationen vorzubereiten.</p><p>Die Kurse scheinen heute ernsthaft bedroht. Dies gilt sowohl für ihren Weiterbestand als auch für ihre Durchführung in der Schweiz. Meiner Meinung nach wäre ihre Aufnahme in Programme, die ausserhalb unseres Landes durchgeführt werden, ein schwerer Verlust, und zwar um so mehr, als Aktionen im Rahmen der humanitären Tradition und sanitätsdienstliche Einsätze zu den wichtigsten Dienstleistungen gehören, welche die Schweiz im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, die der Bundesrat vor kurzem unterzeichnet hat, erbringen kann. Ich stelle darum dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass der Bundesrat die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere aufgeben will? Wenn ja, tut er dies aus finanziellen Gründen, oder ist der Besuch der Kurse dafür verantwortlich?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat im Gegenteil, die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere ausdrücklich in die Unterlagen zur Präsentation der Partnerschaft für den Frieden aufzunehmen oder diese Kurse als eine ergänzende Dienstleistung im allgemeinen Rahmen der Ausbildung im humanitären Völkerrecht und der sanitätsdienstlichen Expertisen zu betrachten?</p><p>3. Wäre das Verschwinden dieser Kurse, die regelmässig von hochrangigen Ärzten aus fast 60 Ländern besucht werden, für den Bundesrat nicht ein schwerwiegender Verlust im Hinblick auf die Dienstleistungen, welche die Schweiz im Bereich der internationalen Sicherheit und Zusammenarbeit zu erbringen hat?</p><p>4. Meint der Bundesrat nicht, es sei zumindest sinnvoll, solche spezifischen Ausbildungslehrgänge in einem Rahmen fortzusetzen, der ideologisch und geographisch mit dem Sitz des Internationalen Roten Kreuzes verknüpft ist?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, Häufigkeit und Kapazität solcher Kurse zu erhöhen, um in Genf ein neues Kompetenzzentrum in einem Bereich zu schaffen, in dem die Schweiz über sehr spezifische Kenntnisse verfügt?</p>
  • Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kriegsvölkerrechtskurse für Stabsoffiziere der Armeesanitätsdienste in Genf werden nicht vom Bund veranstaltet, sondern vom "Comité international de médecine militaire" (CIMM), einer Vereinigung der Armeesanitätsdienste aus rund 90 Ländern mit Sitz in Belgien. Die Schweiz stellt dem CIMM dafür in Genf Kurslokale und Unterkünfte in der Kaserne Les Vernets zur Verfügung, beteiligt sich aber finanziell nicht an der Durchführung der Kurse. Kurskommandant ist zurzeit ein ehemaliger Generalstabsoffizier der Schweizer Armee. Als Referenten verpflichtet das CIMM jeweils Offiziere und Fachleute aus dem In- und Ausland.</p><p></p><p>An seinem Kongress vom Jahr 1996 in Peking hat das CIMM beschlossen, das Konzept für die Kurse in Genf neu zu überdenken. Die Gründe dafür liegen einerseits in der unbefriedigenden Frequentierung der Kurse und im bevorstehenden Wechsel in der Kursleitung, andererseits im Bedürfnis für eine Modernisierung der Kurse. Der Entscheid über deren Zukunft, auf den der Bundesrat keinen Einfluss nehmen kann, steht noch aus</p><p></p><p>2. Eine Übernahme der Kurse ins Programm für "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) ist nicht möglich, weil diese von einer privaten Vereinigung durchgeführt werden. Der Bundesrat hat aber andere Möglichkeiten schweizerischer Beiträge im Rahmen des PfP-Programmes ins Auge gefasst und unter anderem die zuständigen Stellen des EMD und des EDA beauftragt, ein Seminar über humanitäres Völkerrecht für höhere Kommandanten und Stabsoffiziere vorzubereiten. Das Seminar ist für Oktober 1997 geplant.</p><p></p><p>3. Der Bundesrat würde es bedauern, wenn die Kurse des CIMM, an denen jeweils Offiziere aus rund zehn Ländern teilnehmen, aufgegeben würden. Auf deren Weiterführung, allenfalls in überarbeiteter Form, kann er aber keinen Einfluss nehmen. Sollte sich der Bund entschliessen, im Rahmen des Programmes für PfP eigene Kriegsvölkerrechtskurse anzubieten, wäre es angezeigt, in dieser Frage die enge Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom roten Kreuz und dem CIMM anzustreben.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass sich der Standort Genf, der mit dem Gedanken des Roten Kreuzes und den Protokollen zum humanitären Völkerrecht und zum Kriegsvölkerrecht eng verknüpft ist, hervorragend für die Durchführung von Kursen mit humanitärer und völkerrechtlicher Zielsetzung eignet. Er begrüsst es grundsätzlich, wenn auch private Organisationen in Genf solche Kurse anbieten. Ob das IKRK seinerseits einer Zusammenlegung der Kurse des CIMM mit seinen eigenen Aktivitäten zustimmen würde, kann der Bundesrat nicht beurteilen.</p><p></p><p>5. Die Geschäftsleitung des EMD hat am 30. Januar 1996 einer Konzeptionsstudie zur Ausbildung in Fragen des Kriegsvölkerrechts in unserer Armee zugestimmt. Dabei sollen u.a. Ausbildungsgefässe für die armeeinterne Ausbildung und die Zusammenarbeit mit Dritten (EDA, IKRK) rasch realisiert werden. Die Schaffung eines eigentlichen Kompetenzzentrums für die Ausbildung in Fragen des Kriegsvölkerrechtes in Genf würde aber in Zukunft bedeutende materielle und personelle Investitionen erfordern, für die dem Bund heute keine Mittel zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unter der Leitung des Internationalen Komitees für Militärmedizin sind seit 1979 (versuchsweise) und dann seit 1983 (als feste Veranstaltung) jedes Jahr in der Kaserne Les Vernets von Genf die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere durchgeführt worden. An diesen Kursen, die abwechslungsweise in englischer und französischer Sprache stattfanden, haben in 16 Sessionen 245 Teilnehmer aus 59 Ländern teilgenommen. Die Kurse gestatten es, die Teilnehmer mit der konkreten Anwendung des Kriegsvölkerrechts zu konfrontieren und dabei dieses Recht in die Denk- und Handlungsstrukturen und -modelle der Stäbe und der militärischen Formationen zu integrieren.</p><p>Da sich die Kurse vor allem an hochrangige Militärärzte wenden, tragen sie dazu bei, das Erfordernis der umfassenden Achtung des Rechts bewaffneter Konflikte stärker ins Bewusstsein zu rücken. Dies ist um so wichtiger, als die gegenwärtigen Ereignisse oft Zweifel darüber aufkommen lassen, welchen Stellenwert die Konventionen in der Praxis wirklich haben. Die Kurse dienen auch dazu, die Teilnehmer auf die notwendige Zusammenarbeit mit den Organen des Roten Kreuzes und gegebenenfalls mit den Nichtregierungsorganisationen vorzubereiten.</p><p>Die Kurse scheinen heute ernsthaft bedroht. Dies gilt sowohl für ihren Weiterbestand als auch für ihre Durchführung in der Schweiz. Meiner Meinung nach wäre ihre Aufnahme in Programme, die ausserhalb unseres Landes durchgeführt werden, ein schwerer Verlust, und zwar um so mehr, als Aktionen im Rahmen der humanitären Tradition und sanitätsdienstliche Einsätze zu den wichtigsten Dienstleistungen gehören, welche die Schweiz im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, die der Bundesrat vor kurzem unterzeichnet hat, erbringen kann. Ich stelle darum dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass der Bundesrat die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere aufgeben will? Wenn ja, tut er dies aus finanziellen Gründen, oder ist der Besuch der Kurse dafür verantwortlich?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat im Gegenteil, die Kurse zum Recht bewaffneter Konflikte für höhere Sanitätsoffiziere ausdrücklich in die Unterlagen zur Präsentation der Partnerschaft für den Frieden aufzunehmen oder diese Kurse als eine ergänzende Dienstleistung im allgemeinen Rahmen der Ausbildung im humanitären Völkerrecht und der sanitätsdienstlichen Expertisen zu betrachten?</p><p>3. Wäre das Verschwinden dieser Kurse, die regelmässig von hochrangigen Ärzten aus fast 60 Ländern besucht werden, für den Bundesrat nicht ein schwerwiegender Verlust im Hinblick auf die Dienstleistungen, welche die Schweiz im Bereich der internationalen Sicherheit und Zusammenarbeit zu erbringen hat?</p><p>4. Meint der Bundesrat nicht, es sei zumindest sinnvoll, solche spezifischen Ausbildungslehrgänge in einem Rahmen fortzusetzen, der ideologisch und geographisch mit dem Sitz des Internationalen Roten Kreuzes verknüpft ist?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, Häufigkeit und Kapazität solcher Kurse zu erhöhen, um in Genf ein neues Kompetenzzentrum in einem Bereich zu schaffen, in dem die Schweiz über sehr spezifische Kenntnisse verfügt?</p>
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