Rechtschreibereform am Volk vorbei! Warum?

ShortId
97.3078
Id
19973078
Updated
10.04.2024 16:55
Language
de
Title
Rechtschreibereform am Volk vorbei! Warum?
AdditionalIndexing
Korrespondenz;Terminologie;Widerstand;deutsche Sprache;Sprachwissenschaft;Informationsverbreitung;Sprachunterricht;Reform
1
  • L04K16030111, Sprachwissenschaft
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L04K12010304, Terminologie
  • L05K0106010301, deutsche Sprache
  • L04K08020310, Reform
  • L03K020221, Korrespondenz
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08020116, Widerstand
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Deutschland regt sich immer massiverer Widerstand gegen die elitär von oben herab verordnete Rechtschreibreform. Eine von prominenten Leuten unterstützte "Frankfurter Erklärung" kämpft dagegen an. Es werden in Bundesländern Unterschriften für gegnerische Volksbegehren gesammelt, und Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU, CSU und FDP verlangen den sofortigen Stopp der Rechtschreibreform. Auch in Österreich beginnt sich die Gegnerschaft zu formieren. In unserem Lande sind ebenfalls weite Teile der Bevölkerung sehr skeptisch, weil beispielsweise eine Umfrage des "Brückenbauer" 1996 ergeben hat: 91 Prozent lehnten die Reform ab!</p>
  • <p>Am 1. Juli 1996 haben Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und verschiedene Staaten mit deutschsprachigen Minderheiten in Wien eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie ihre Absicht kundtun, sich in ihrem Wirkungsbereich für eine Reform der deutschen Rechtschreibung einzusetzen. Die Reform tritt am 1. August 1998 in Kraft. Sie hat zum Ziel, die Rechtschreibung als Ganzes besser zu strukturieren, Inkonsequenzen zu beseitigen und die Regeln transparenter zu machen, damit sich künftig wieder mehr Menschen in ihrer Sprache sicher fühlen können.</p><p>Das verlangt von all denen, welche die geltende Rechtschreibung erlernt haben, von einigen Schreibgewohnheiten abzurücken. Der Bundesrat hat durchaus Verständnis dafür, dass dies nicht immer leichtfällt.</p><p>Die Reform ist indessen sehr massvoll, denn sie beschränkt sich weitgehend darauf, Unsicherheiten und Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Erste Erfahrungen in Schulen, die mit der Einführung bereits begonnen haben, zeigen, dass die Rechtschreibung mit den neuen Regeln tatsächlich einfacher wird, nimmt doch die Fehlerhäufigkeit deutlich ab.</p><p>Die Irritationen, die bei Bürgerinnen und Bürgern durch die neuerliche öffentliche Diskussion entstanden sind, wurden denn auch vor allem durch unrichtige Behauptungen und polemisch überspitzte Darstellungen einzelner Regeln ausgelöst.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die sich für die Schweiz an den Bemühungen um eine Rechtschreibreform beteiligt hat, führte 1992 eine breite Konsultation zur Neuregelung durch, bei der alle interessierten Kreise begrüsst wurden (kulturelle und sprachwissenschaftliche Organisationen, Organisationen im Bereich Erziehung und Wissenschaft, Lehrervereinigungen, die pädagogische Presse, die Fachpresse und das Druckereigewerbe, die graphischen Berufe und die Publizitätswirtschaft). Die Rückmeldungen waren insgesamt sehr positiv.</p><p>Ausserdem sind die Bemühungen um eine Rechtschreibreform über Jahre hinweg immer wieder in der Tages- und in der Fachpresse dargestellt und breit diskutiert worden.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage Steffen "Bundesdeutsche Rechtschreibreform" vom 11. Dezember 1995 (95.5208, AB 1995 N 2450) wurde auch das Parlament direkt über die Beteiligung der Schweiz an der Reform unterrichtet.</p><p>4. Der Bundesrat hat lediglich beschlossen, die Reform der Rechtschreibung für seine Verwaltung als verbindlich zu erklären. Für einen solchen Entscheid ist kein formeller Beschluss des Parlamentes erforderlich. Für den Bereich der Schule hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im Auftrag der Kantone die Reform beschlossen, denn es liegt in der Kompetenz der Kantone, die Lerninhalte für die Schulen festzulegen.</p><p>Abgesehen von diesem eher formalrechtlichen Aspekt ist noch zu sagen, dass die Neuregelung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht beschränkt. Es geht lediglich darum, eine Konvention nach fast hundert Jahren massvoll zu ändern, um sie etwas einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Aus diesem Grunde wäre es unverhältnismässig, die Parlamente damit zu belasten.</p><p>5. Für die Einführung der Reform wurde bewusst eine lange Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen, damit namentlich Schulbücher, aber auch amtliche Schriften und Formulare im normalen Rhythmus erneuert werden können, so dass daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Behauptungen, die Reform führe zu exorbitanten Kosten, haben sich denn auch bei den Schulbuchverlagen, die bereits auf die Neuregelung umgestellt haben, in keiner Weise bewahrheitet.</p><p>6. Der Bundesrat kann auf Petitionen und Initiativen erst dann reagieren, wenn sie konkret vorliegen.</p><p>7. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, seinen Beschluss zur Einführung der Reform rückgängig zu machen. Er weist jedoch darauf hin, dass eine internationale Kommission, in der unser Land mit drei Mitgliedern vertreten ist, die Umsetzung der Reform begleiten, alle Probleme, die sich dabei ergeben mögen, studieren und wenn nötig Vorschläge für die Praxis ausarbeiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem sich jetzt in Deutschland immer mehr - und breit abgestützter - Widerstand gegen die Rechtschreibreform zeigt, ist diese Reform auch bei uns nicht mehr haltbar. Daher stellen sich viele zu beantwortende Fragen:</p><p>1. Warum wurde die weitere Öffentlichkeit in den letzten Jahren nicht zielbewusst, fortlaufend und so, dass sie es auch wahrgenommen hätte, über die Arbeiten an dieser Rechtschreibreform informiert?</p><p>2. Weshalb hat der Bundesrat ein so sensibles und zentrales Thema, wie es unsere Sprache zweifellos ist, nicht mit dem Volk, sondern mit irgendwelchen Experten am Volk vorbei beschlossen?</p><p>3. Weshalb wurden die Bedenken von vielen Germanisten, Lehrern, Schriftstellern, Autoren, Publizisten, Verlagen, Buchhändlern usw. einfach in den Wind geschlagen?</p><p>4. Warum hatten weder die eidgenössischen Räte noch das Volk Mitsprachemöglichkeiten oder -rechte in einer der zentralsten Fragen überhaupt, nämlich der Gestaltung unserer eigenen Schriftsprache?</p><p>5. In Deutschland rechnet man mit Zusatzausgaben von mehreren Milliarden Mark! Wie teuer käme diese Reform in unserem Lande ungefähr zu stehen?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat zu reagieren, wenn auch in unserem Lande Unterschriftensammlungen (Petitionen/Initiativen) gegen die geplante Rechtschreibreform gestartet werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat aufgrund der neu entstandenen Lage und des entschiedenen Widerstandes der Bevölkerung bereit, das Nötige in die Wege zu leiten, um auf die Rechtschreibreform zu verzichten?</p>
  • Rechtschreibereform am Volk vorbei! Warum?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Deutschland regt sich immer massiverer Widerstand gegen die elitär von oben herab verordnete Rechtschreibreform. Eine von prominenten Leuten unterstützte "Frankfurter Erklärung" kämpft dagegen an. Es werden in Bundesländern Unterschriften für gegnerische Volksbegehren gesammelt, und Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU, CSU und FDP verlangen den sofortigen Stopp der Rechtschreibreform. Auch in Österreich beginnt sich die Gegnerschaft zu formieren. In unserem Lande sind ebenfalls weite Teile der Bevölkerung sehr skeptisch, weil beispielsweise eine Umfrage des "Brückenbauer" 1996 ergeben hat: 91 Prozent lehnten die Reform ab!</p>
    • <p>Am 1. Juli 1996 haben Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und verschiedene Staaten mit deutschsprachigen Minderheiten in Wien eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie ihre Absicht kundtun, sich in ihrem Wirkungsbereich für eine Reform der deutschen Rechtschreibung einzusetzen. Die Reform tritt am 1. August 1998 in Kraft. Sie hat zum Ziel, die Rechtschreibung als Ganzes besser zu strukturieren, Inkonsequenzen zu beseitigen und die Regeln transparenter zu machen, damit sich künftig wieder mehr Menschen in ihrer Sprache sicher fühlen können.</p><p>Das verlangt von all denen, welche die geltende Rechtschreibung erlernt haben, von einigen Schreibgewohnheiten abzurücken. Der Bundesrat hat durchaus Verständnis dafür, dass dies nicht immer leichtfällt.</p><p>Die Reform ist indessen sehr massvoll, denn sie beschränkt sich weitgehend darauf, Unsicherheiten und Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Erste Erfahrungen in Schulen, die mit der Einführung bereits begonnen haben, zeigen, dass die Rechtschreibung mit den neuen Regeln tatsächlich einfacher wird, nimmt doch die Fehlerhäufigkeit deutlich ab.</p><p>Die Irritationen, die bei Bürgerinnen und Bürgern durch die neuerliche öffentliche Diskussion entstanden sind, wurden denn auch vor allem durch unrichtige Behauptungen und polemisch überspitzte Darstellungen einzelner Regeln ausgelöst.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die sich für die Schweiz an den Bemühungen um eine Rechtschreibreform beteiligt hat, führte 1992 eine breite Konsultation zur Neuregelung durch, bei der alle interessierten Kreise begrüsst wurden (kulturelle und sprachwissenschaftliche Organisationen, Organisationen im Bereich Erziehung und Wissenschaft, Lehrervereinigungen, die pädagogische Presse, die Fachpresse und das Druckereigewerbe, die graphischen Berufe und die Publizitätswirtschaft). Die Rückmeldungen waren insgesamt sehr positiv.</p><p>Ausserdem sind die Bemühungen um eine Rechtschreibreform über Jahre hinweg immer wieder in der Tages- und in der Fachpresse dargestellt und breit diskutiert worden.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage Steffen "Bundesdeutsche Rechtschreibreform" vom 11. Dezember 1995 (95.5208, AB 1995 N 2450) wurde auch das Parlament direkt über die Beteiligung der Schweiz an der Reform unterrichtet.</p><p>4. Der Bundesrat hat lediglich beschlossen, die Reform der Rechtschreibung für seine Verwaltung als verbindlich zu erklären. Für einen solchen Entscheid ist kein formeller Beschluss des Parlamentes erforderlich. Für den Bereich der Schule hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im Auftrag der Kantone die Reform beschlossen, denn es liegt in der Kompetenz der Kantone, die Lerninhalte für die Schulen festzulegen.</p><p>Abgesehen von diesem eher formalrechtlichen Aspekt ist noch zu sagen, dass die Neuregelung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht beschränkt. Es geht lediglich darum, eine Konvention nach fast hundert Jahren massvoll zu ändern, um sie etwas einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Aus diesem Grunde wäre es unverhältnismässig, die Parlamente damit zu belasten.</p><p>5. Für die Einführung der Reform wurde bewusst eine lange Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen, damit namentlich Schulbücher, aber auch amtliche Schriften und Formulare im normalen Rhythmus erneuert werden können, so dass daraus keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Behauptungen, die Reform führe zu exorbitanten Kosten, haben sich denn auch bei den Schulbuchverlagen, die bereits auf die Neuregelung umgestellt haben, in keiner Weise bewahrheitet.</p><p>6. Der Bundesrat kann auf Petitionen und Initiativen erst dann reagieren, wenn sie konkret vorliegen.</p><p>7. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, seinen Beschluss zur Einführung der Reform rückgängig zu machen. Er weist jedoch darauf hin, dass eine internationale Kommission, in der unser Land mit drei Mitgliedern vertreten ist, die Umsetzung der Reform begleiten, alle Probleme, die sich dabei ergeben mögen, studieren und wenn nötig Vorschläge für die Praxis ausarbeiten wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem sich jetzt in Deutschland immer mehr - und breit abgestützter - Widerstand gegen die Rechtschreibreform zeigt, ist diese Reform auch bei uns nicht mehr haltbar. Daher stellen sich viele zu beantwortende Fragen:</p><p>1. Warum wurde die weitere Öffentlichkeit in den letzten Jahren nicht zielbewusst, fortlaufend und so, dass sie es auch wahrgenommen hätte, über die Arbeiten an dieser Rechtschreibreform informiert?</p><p>2. Weshalb hat der Bundesrat ein so sensibles und zentrales Thema, wie es unsere Sprache zweifellos ist, nicht mit dem Volk, sondern mit irgendwelchen Experten am Volk vorbei beschlossen?</p><p>3. Weshalb wurden die Bedenken von vielen Germanisten, Lehrern, Schriftstellern, Autoren, Publizisten, Verlagen, Buchhändlern usw. einfach in den Wind geschlagen?</p><p>4. Warum hatten weder die eidgenössischen Räte noch das Volk Mitsprachemöglichkeiten oder -rechte in einer der zentralsten Fragen überhaupt, nämlich der Gestaltung unserer eigenen Schriftsprache?</p><p>5. In Deutschland rechnet man mit Zusatzausgaben von mehreren Milliarden Mark! Wie teuer käme diese Reform in unserem Lande ungefähr zu stehen?</p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat zu reagieren, wenn auch in unserem Lande Unterschriftensammlungen (Petitionen/Initiativen) gegen die geplante Rechtschreibreform gestartet werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat aufgrund der neu entstandenen Lage und des entschiedenen Widerstandes der Bevölkerung bereit, das Nötige in die Wege zu leiten, um auf die Rechtschreibreform zu verzichten?</p>
    • Rechtschreibereform am Volk vorbei! Warum?

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