Erwerbsersatz aus EMD-Budget
- ShortId
-
97.3096
- Id
-
19973096
- Updated
-
10.04.2024 15:02
- Language
-
de
- Title
-
Erwerbsersatz aus EMD-Budget
- AdditionalIndexing
-
Mutterschaftsversicherung;öffentliche Finanzierung;Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;VBS;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L03K080403, VBS
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Erwerbsersatz für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz wird bisher ausschliesslich durch die AHV-beitragspflichtigen Personen und ihre Arbeitgeber finanziert; die öffentliche Hand leistet keinerlei Beiträge an die EO.</p><p>Die Höhe der Kosten, welche die Gesamtverteidigung der Volkswirtschaft überbürdet, wird auf das Doppelte bis Dreifache des ausgewiesenen EMD-Budgets geschätzt. Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige für ihren Erwerbsausfall zu entschädigen ist jedoch nicht in erster Linie die Aufgabe der Sozialpartner, sondern eine allgemeine Staatsaufgabe. Deshalb sollten dafür nicht Lohnprozente, sondern allgemeine Staatsmittel verwendet werden.</p><p>Die frei werdenden Beitragspromille sind für die Mutterschaftsversicherung zu verwenden.</p>
- <p>Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde am 1. Januar 1953 eingeführt. Sie löste die am 1. Januar 1940 eingeführte Lohn- und Verdienstausfallordnung ab. Beiträge mussten allerdings erst ab 1960 erhoben werden, da die EO bis zu diesem Jahr ausschliesslich aufgrund des nach dem Aktivdienst stark angewachsenen Fondsvermögens finanziert werden konnte.</p><p>Man kann sich heute in der Tat die Frage stellen, ob die Finanzierungsgrundlagen der EO nicht zu überprüfen wären. Die Arbeitsgruppe IDA-Fiso kam in ihrem Bericht vom Juni 1996 über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen zum Schluss, dass Leistungen für Erwerbsersatz grundsätzlich primär mit Erwerbseinkommensprozenten zu finanzieren seien, weil dies der Transparenz und der Akzeptanz einer Versicherung diene (vgl. Bericht der IDA-Fiso, S. 179). Ein Beitrag der öffentlichen Hand wird somit nicht ausgeschlossen. Die Dienstleistungen, für die heute eine Entschädigung der EO ausbezahlt wird, liegen überdies allesamt im öffentlichen Interesse. Man kann sich daher durchaus die Frage stellen, ob sich die öffentliche Hand nicht mindestens teilweise an der Finanzierung dieser Versicherung beteiligen solle, was allerdings auf Bundesebene - in Anbetracht der schlechten Haushaltlage - entsprechende Refinanzierungsmassnahmen voraussetzen würde.</p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, die Finanzierung der EO zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz künftig aus allgemeinen Staatsmitteln (EMD-Budget) finanziert wird.</p>
- Erwerbsersatz aus EMD-Budget
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Erwerbsersatz für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz wird bisher ausschliesslich durch die AHV-beitragspflichtigen Personen und ihre Arbeitgeber finanziert; die öffentliche Hand leistet keinerlei Beiträge an die EO.</p><p>Die Höhe der Kosten, welche die Gesamtverteidigung der Volkswirtschaft überbürdet, wird auf das Doppelte bis Dreifache des ausgewiesenen EMD-Budgets geschätzt. Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige für ihren Erwerbsausfall zu entschädigen ist jedoch nicht in erster Linie die Aufgabe der Sozialpartner, sondern eine allgemeine Staatsaufgabe. Deshalb sollten dafür nicht Lohnprozente, sondern allgemeine Staatsmittel verwendet werden.</p><p>Die frei werdenden Beitragspromille sind für die Mutterschaftsversicherung zu verwenden.</p>
- <p>Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde am 1. Januar 1953 eingeführt. Sie löste die am 1. Januar 1940 eingeführte Lohn- und Verdienstausfallordnung ab. Beiträge mussten allerdings erst ab 1960 erhoben werden, da die EO bis zu diesem Jahr ausschliesslich aufgrund des nach dem Aktivdienst stark angewachsenen Fondsvermögens finanziert werden konnte.</p><p>Man kann sich heute in der Tat die Frage stellen, ob die Finanzierungsgrundlagen der EO nicht zu überprüfen wären. Die Arbeitsgruppe IDA-Fiso kam in ihrem Bericht vom Juni 1996 über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen zum Schluss, dass Leistungen für Erwerbsersatz grundsätzlich primär mit Erwerbseinkommensprozenten zu finanzieren seien, weil dies der Transparenz und der Akzeptanz einer Versicherung diene (vgl. Bericht der IDA-Fiso, S. 179). Ein Beitrag der öffentlichen Hand wird somit nicht ausgeschlossen. Die Dienstleistungen, für die heute eine Entschädigung der EO ausbezahlt wird, liegen überdies allesamt im öffentlichen Interesse. Man kann sich daher durchaus die Frage stellen, ob sich die öffentliche Hand nicht mindestens teilweise an der Finanzierung dieser Versicherung beteiligen solle, was allerdings auf Bundesebene - in Anbetracht der schlechten Haushaltlage - entsprechende Refinanzierungsmassnahmen voraussetzen würde.</p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, die Finanzierung der EO zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz künftig aus allgemeinen Staatsmitteln (EMD-Budget) finanziert wird.</p>
- Erwerbsersatz aus EMD-Budget
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