Gewinnorientierte Entlassungen. Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)

ShortId
97.3098
Id
19973098
Updated
10.04.2024 09:43
Language
de
Title
Gewinnorientierte Entlassungen. Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
AdditionalIndexing
Stellenabbau;Gewinn;Entlassung;Sozialabgabe;Risikokapital;Arbeitslosenversicherung;zweckgebundene Abgabe
1
  • L05K0702030103, Entlassung
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K1106020109, Risikokapital
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Novartis, Cardinal, die Schweizer Grossbanken usw.: Beispiele gibt es genug, für Unternehmen mit sehr guten Betriebsergebnissen, welche Stellen abbauen und Tausenden von Personen entlassen, um ihr Betriebsergebnis und die Dividende, die sie ausschütten noch zu erhöhen.</p><p>In einer Situation, in welcher sich die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung als immer problematischer herausstellt und die Äufnung von Kapitalrisikofonds immer notwendiger wird, ist es angezeigt, in solchen Fällen von Arbeitgebern eine Sonderabgabe zugunsten einer dieser beiden Einrichtungen zu erheben. Denn diejenigen Arbeitgeber, welche der Gesellschaft grosse soziale Kosten verursachen, müssen an deren Finanzierung beteiligt oder verpflichtet werden, eine entsprechende Kompensation zu leisten, soweit sie offensichtlich über die dafür notwendigen Mittel verfügen.</p>
  • <p>Die Ankündigung von Entlassungen bei praktisch gleichzeitigem Steigen der Aktienkurse der betreffenden Unternehmung verwirrt und beunruhigt. Es muss jedoch in Erinnerung gerufen werden, dass es sich um zwei verschiedene Phänomene handelt. Gerade in Zeiten eines verstärkt notwendigen Strukturwandels sind Entlassungen leider immer wieder notwendig, um die Wirtschaft den sich verändernden weltwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Steigende Aktienkurse zeugen von einem höheren Vertrauen der Aktionäre in die betreffende Unternehmung, den Anpassungsprozess auch erfolgreich zu gestalten. Solche Steigerungen verbessern für eine Unternehmung wiederum die Möglichkeiten, vermehrt Investitionen in die Zukunft der Unternehmung zu tätigen und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Bundesrat hat Verständnis für die unguten Gefühle, die vorherrschen, wenn gewisse Unternehmen rein passiv, d.h. nur vom Kostengedanken geprägt, Entlassungen als einfachste Möglichkeit wählen, ohne aktiv und innovativ nach Möglichkeiten zu suchen, die globalen Veränderungen zur Ausweitung der eigenen Geschäftstätigkeit und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen.</p><p></p><p>Die einseitige Besteuerung erfolgreicher Unternehmen käme allerdings der Einführung einer neuen Gewinnsteuer gleich, welche sich längerfristig negativ auf die Standortattraktivität der Schweiz und somit auf die Neuschaffung von Arbeitsplätzen auswirken würde.</p><p></p><p>Ausländische Erfahrungen und eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegen klar, dass Massnahmen welche die Kosten von Entlassungen erhöhen, gleichzeitig die Neuschaffung von Arbeitsplätzen negativ beeinflussen. Die Schweiz braucht jedoch neue Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen, wertschöpfungsstarken Bereichen. Eine Besteuerung von Entlassungen könnte zwar kurzfristig gewisse Entlassungen hinauszögern, würde jedoch längerfristig nicht dazu verhelfen, den Gesamtbestand an Arbeitsplätzen in der Schweiz positiv zu beeinflussen.</p><p></p><p>Zudem dürfte die Definition des vom Motionär gebrauchten Begriffes "signifikanter Gewinne" schwer fallen, so dass eine Unterstellung von Unternehmen unter die geforderte Regelung praktisch unmöglich oder rein arbiträr wäre. Streng genommen erfolgt jede Entlassung gewinnorientiert, sei es um Kosten zu senken, die Produktivität zu erhöhen oder aber auch um Verluste zu minimieren. So gesehen, müsste man alle Unternehmungen die Entlassungen vornehmen, einer solchen Regelung unterstellen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Vorschlag auszuarbeiten über die Modalitäten und über die Sätze des obligatorischen Beitrags, den diejenigen Arbeitgeber an die Arbeitslosenversicherung oder an einen Risikokapitalfonds entrichten müssen, die wegen Umstrukturierungen Personal entlassen oder Stellen abbauen, obwohl ihr Unternehmen grosse Gewinne abwirft.</p>
  • Gewinnorientierte Entlassungen. Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Novartis, Cardinal, die Schweizer Grossbanken usw.: Beispiele gibt es genug, für Unternehmen mit sehr guten Betriebsergebnissen, welche Stellen abbauen und Tausenden von Personen entlassen, um ihr Betriebsergebnis und die Dividende, die sie ausschütten noch zu erhöhen.</p><p>In einer Situation, in welcher sich die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung als immer problematischer herausstellt und die Äufnung von Kapitalrisikofonds immer notwendiger wird, ist es angezeigt, in solchen Fällen von Arbeitgebern eine Sonderabgabe zugunsten einer dieser beiden Einrichtungen zu erheben. Denn diejenigen Arbeitgeber, welche der Gesellschaft grosse soziale Kosten verursachen, müssen an deren Finanzierung beteiligt oder verpflichtet werden, eine entsprechende Kompensation zu leisten, soweit sie offensichtlich über die dafür notwendigen Mittel verfügen.</p>
    • <p>Die Ankündigung von Entlassungen bei praktisch gleichzeitigem Steigen der Aktienkurse der betreffenden Unternehmung verwirrt und beunruhigt. Es muss jedoch in Erinnerung gerufen werden, dass es sich um zwei verschiedene Phänomene handelt. Gerade in Zeiten eines verstärkt notwendigen Strukturwandels sind Entlassungen leider immer wieder notwendig, um die Wirtschaft den sich verändernden weltwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Steigende Aktienkurse zeugen von einem höheren Vertrauen der Aktionäre in die betreffende Unternehmung, den Anpassungsprozess auch erfolgreich zu gestalten. Solche Steigerungen verbessern für eine Unternehmung wiederum die Möglichkeiten, vermehrt Investitionen in die Zukunft der Unternehmung zu tätigen und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Bundesrat hat Verständnis für die unguten Gefühle, die vorherrschen, wenn gewisse Unternehmen rein passiv, d.h. nur vom Kostengedanken geprägt, Entlassungen als einfachste Möglichkeit wählen, ohne aktiv und innovativ nach Möglichkeiten zu suchen, die globalen Veränderungen zur Ausweitung der eigenen Geschäftstätigkeit und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen.</p><p></p><p>Die einseitige Besteuerung erfolgreicher Unternehmen käme allerdings der Einführung einer neuen Gewinnsteuer gleich, welche sich längerfristig negativ auf die Standortattraktivität der Schweiz und somit auf die Neuschaffung von Arbeitsplätzen auswirken würde.</p><p></p><p>Ausländische Erfahrungen und eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegen klar, dass Massnahmen welche die Kosten von Entlassungen erhöhen, gleichzeitig die Neuschaffung von Arbeitsplätzen negativ beeinflussen. Die Schweiz braucht jedoch neue Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen, wertschöpfungsstarken Bereichen. Eine Besteuerung von Entlassungen könnte zwar kurzfristig gewisse Entlassungen hinauszögern, würde jedoch längerfristig nicht dazu verhelfen, den Gesamtbestand an Arbeitsplätzen in der Schweiz positiv zu beeinflussen.</p><p></p><p>Zudem dürfte die Definition des vom Motionär gebrauchten Begriffes "signifikanter Gewinne" schwer fallen, so dass eine Unterstellung von Unternehmen unter die geforderte Regelung praktisch unmöglich oder rein arbiträr wäre. Streng genommen erfolgt jede Entlassung gewinnorientiert, sei es um Kosten zu senken, die Produktivität zu erhöhen oder aber auch um Verluste zu minimieren. So gesehen, müsste man alle Unternehmungen die Entlassungen vornehmen, einer solchen Regelung unterstellen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Vorschlag auszuarbeiten über die Modalitäten und über die Sätze des obligatorischen Beitrags, den diejenigen Arbeitgeber an die Arbeitslosenversicherung oder an einen Risikokapitalfonds entrichten müssen, die wegen Umstrukturierungen Personal entlassen oder Stellen abbauen, obwohl ihr Unternehmen grosse Gewinne abwirft.</p>
    • Gewinnorientierte Entlassungen. Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)

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