Drogen. Entzug unter Narkose
- ShortId
-
97.3104
- Id
-
19973104
- Updated
-
10.04.2024 12:48
- Language
-
de
- Title
-
Drogen. Entzug unter Narkose
- AdditionalIndexing
-
Drogenentzug;kontrollierte Drogenabgabe;Medizin;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L05K0105050401, Drogenentzug
- L03K010502, Medizin
- L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 21. Februar 1997 hat die Schweizerische Koordinationsstelle für Therapieangebote im Drogenbereich im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit ein Expertenhearing zum Thema "Drogenentzug unter Narkose" durchgeführt, an dem über zwanzig Experten und Behördenvertreter teilnahmen. Die folgenden Antworten basieren im wesentlichen auf diesen Expertenmeinungen und einer Literatursichtung des BAG:</p><p>1. Der "Ultraschnelle Opiatentzug" (Urod) ist eine Methode der rein körperlichen Entgiftung. In der Schweiz wurde diese seit 1996 bei über fünfzig Patienten und Patientinnen angewendet. Durchgeführt wurden die Entzüge vor allem an Universitätskliniken und ausgewählten Spitälern. Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind für Betreuung und Therapie drogenabhängiger Menschen und somit auch für die Angebote des körperlichen Entzugs die Kantone zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit hat sich bis heute nie finanziell an einem solchen Projekt beteiligt.</p><p>2. In der Schweiz hat die wissenschaftliche Dokumentation des Verfahrens 1996 begonnen. Die Datenbasis ist noch nicht ausreichend; es ist eine breitere Erforschung der Methode notwendig.</p><p>Gemäss Expertenmeinungen ist es wichtig, das Verfahren weiterzuverfolgen, da es für eine bestimmte Gruppe von Drogenabhängigen das traditionelle Entzugsangebot in sinnvoller Weise ergänzen kann. Die bisherigen Erfahrungsberichte zeigen aber deutlich, dass Urod nur für eine sehr kleine Gruppe Drogenabhängiger geeignet ist: Es handelt sich um sozial gut in die Gesellschaft integrierte Personen, die neben der Opiatabhängigkeit keine weiteren Suchtprobleme aufweisen. Als Kontraindikationen werden Abstinenzunwilligkeit, schwere psychiatrische Störungen und bestimmte körperliche Leiden beschrieben. Da es sich bei Urod nur um die rein körperliche Entgiftung handelt, ist die Einbindung der Methode in eine umfassende Suchtbehandlung für den Erfolg von grösster Bedeutung. Indikationsstellung und Nachbetreuung müssen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit anerkannter Institutionen gewährleistet sein.</p><p>3. Im Ausland wurde Urod seit 1989 über 5000mal durchgeführt. Dokumentiert wurde das Verfahren durch Fallbeschreibungen und Erfahrungsberichte. Auch hier sind jedoch die Evaluationsgrundlagen zu erweitern. Besonders in bezug auf Komplikationen und Langzeiterfolge fehlen Studien. Die internationalen Erfahrungen unterstützen die in Ziffer 2 beschriebenen Ergebnisse.</p><p>4. Ein Vergleich zwischen der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln und Urod bezüglich ihres Beitrages zur Abstinenz ist zurzeit noch nicht möglich. Für die Versuche mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln wird der Schlussbericht im Sommer dieses Jahres veröffentlicht; für Urod ist die Datenlage betreffend längerfristige Abstinenz noch ungenügend.</p><p>Zu erwähnen ist, dass die beiden Behandlungen eine sehr unterschiedliche Gruppe von Drogenabhängigen ansprechen, die sich in unterschiedlichen Phasen der Suchtbehandlung befinden (schwerstabhängige, desintegrierte versus sozial gut in die Gesellschaft integrierte Personen ohne Polytoxikomanie). Dies zeigt auch, dass zur Unterstützung des Ausstieges aus der Drogenabhängigkeit ein vielfältiges Behandlungsangebot notwendig ist. Zahlreiche Studien belegen, dass die Abhängigkeit oft über Jahre dauert und mehrere Behandlungsschritte einander ergänzen müssen.</p><p>5. Beim Drogenentzug unter Narkose handelt es sich nur um die rein körperliche Entgiftung. Diese ist nicht teurer als ein traditioneller körperlicher Entzug. Der körperliche Entzug stellt jedoch nur einen Schritt in einer gesamten Suchtbehandlung dar und reicht zur Erlangung einer langfristigen abstinenten Lebensweise nicht aus. Wichtig für das Gelingen eines Entzuges sind zahlreiche Behandlungsschritte, vor und auch nach dem Entzug. Dauer und Aufwendigkeit dieser Massnahmen sind von Patient zu Patient verschieden. Ein Kostenvergleich ist daher nur in umfassender Weise sinnvoll.</p><p>6. Unter den fünfzig Patienten und Patientinnen, die bisher in der Schweiz mit Urod behandelt wurden, befindet sich kein Patient oder keine Patientin aus den Versuchen mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln. Es handelt sich, wie oben ausgeführt, um unterschiedliche Patientengruppen.</p><p>7. Gemäss Betäubungsmittelgesetz liegt die Kompetenz für die Therapie Drogenabhängiger grundsätzlich bei den Kantonen. Das Bundesamt für Gesundheit führt keine eigenen Therapieprogramme durch.</p><p>Im Sinn der Unterstützung von Impulsprogrammen und Pilotversuchen wurde am 3. Oktober 1994 im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme vom Bundesrat ein auf vier Jahre befristeter Kredit zur Förderung der abstinenzorientierten Therapie bewilligt. Zusätzlich sind Forschungsprogramme im Gang, die verschiedene Ansätze zur Behandlung von Sucht vergleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten wurden in den Medien verschiedene Meldungen über den Drogenentzug unter Narkose verbreitet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Werden diese Entzüge auf privater Basis angeboten, oder geschieht dies in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)?</p><p>2. Liegen aktuelle Werte betreffend Erfolg oder Misserfolg zu den in der Schweiz durchgeführten Klinik-Entzügen vor?</p><p>3. Im Ausland (Spanien, Italien, Grossbritannien, Israel) hat man mit dem Drogenentzug unter Narkose bereits Erfahrungen seit mehreren Jahren. Kennt das BAG diese Erfahrungswerte, und wie sehen diese aus?</p><p>4. Gemäss Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger ist das oberste Ziel von Präventions- und Betreuungsmassnahmen die Drogenabstinenz des Individuums.</p><p>Wie sieht der Quervergleich bezüglich Erreichen dieses Ziels zwischen den Heroinabgabeversuchen und dem Drogenentzug unter Narkose aus?</p><p>5. Wie sieht ein Vergleich der Kosten für die Heroinabgabe und dem Drogenentzug unter Narkose aus?</p><p>6. Wie gross ist der Anteil der Drogenabhängigen aus den Heroinprogrammen und den übrigen Süchtigen beim Drogenentzug unter Narkose?</p><p>7. Besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft der Drogenentzug unter Narkose ins Therapieprogramm des BAG aufgenommen wird?</p>
- Drogen. Entzug unter Narkose
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 21. Februar 1997 hat die Schweizerische Koordinationsstelle für Therapieangebote im Drogenbereich im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit ein Expertenhearing zum Thema "Drogenentzug unter Narkose" durchgeführt, an dem über zwanzig Experten und Behördenvertreter teilnahmen. Die folgenden Antworten basieren im wesentlichen auf diesen Expertenmeinungen und einer Literatursichtung des BAG:</p><p>1. Der "Ultraschnelle Opiatentzug" (Urod) ist eine Methode der rein körperlichen Entgiftung. In der Schweiz wurde diese seit 1996 bei über fünfzig Patienten und Patientinnen angewendet. Durchgeführt wurden die Entzüge vor allem an Universitätskliniken und ausgewählten Spitälern. Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind für Betreuung und Therapie drogenabhängiger Menschen und somit auch für die Angebote des körperlichen Entzugs die Kantone zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit hat sich bis heute nie finanziell an einem solchen Projekt beteiligt.</p><p>2. In der Schweiz hat die wissenschaftliche Dokumentation des Verfahrens 1996 begonnen. Die Datenbasis ist noch nicht ausreichend; es ist eine breitere Erforschung der Methode notwendig.</p><p>Gemäss Expertenmeinungen ist es wichtig, das Verfahren weiterzuverfolgen, da es für eine bestimmte Gruppe von Drogenabhängigen das traditionelle Entzugsangebot in sinnvoller Weise ergänzen kann. Die bisherigen Erfahrungsberichte zeigen aber deutlich, dass Urod nur für eine sehr kleine Gruppe Drogenabhängiger geeignet ist: Es handelt sich um sozial gut in die Gesellschaft integrierte Personen, die neben der Opiatabhängigkeit keine weiteren Suchtprobleme aufweisen. Als Kontraindikationen werden Abstinenzunwilligkeit, schwere psychiatrische Störungen und bestimmte körperliche Leiden beschrieben. Da es sich bei Urod nur um die rein körperliche Entgiftung handelt, ist die Einbindung der Methode in eine umfassende Suchtbehandlung für den Erfolg von grösster Bedeutung. Indikationsstellung und Nachbetreuung müssen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit anerkannter Institutionen gewährleistet sein.</p><p>3. Im Ausland wurde Urod seit 1989 über 5000mal durchgeführt. Dokumentiert wurde das Verfahren durch Fallbeschreibungen und Erfahrungsberichte. Auch hier sind jedoch die Evaluationsgrundlagen zu erweitern. Besonders in bezug auf Komplikationen und Langzeiterfolge fehlen Studien. Die internationalen Erfahrungen unterstützen die in Ziffer 2 beschriebenen Ergebnisse.</p><p>4. Ein Vergleich zwischen der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln und Urod bezüglich ihres Beitrages zur Abstinenz ist zurzeit noch nicht möglich. Für die Versuche mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln wird der Schlussbericht im Sommer dieses Jahres veröffentlicht; für Urod ist die Datenlage betreffend längerfristige Abstinenz noch ungenügend.</p><p>Zu erwähnen ist, dass die beiden Behandlungen eine sehr unterschiedliche Gruppe von Drogenabhängigen ansprechen, die sich in unterschiedlichen Phasen der Suchtbehandlung befinden (schwerstabhängige, desintegrierte versus sozial gut in die Gesellschaft integrierte Personen ohne Polytoxikomanie). Dies zeigt auch, dass zur Unterstützung des Ausstieges aus der Drogenabhängigkeit ein vielfältiges Behandlungsangebot notwendig ist. Zahlreiche Studien belegen, dass die Abhängigkeit oft über Jahre dauert und mehrere Behandlungsschritte einander ergänzen müssen.</p><p>5. Beim Drogenentzug unter Narkose handelt es sich nur um die rein körperliche Entgiftung. Diese ist nicht teurer als ein traditioneller körperlicher Entzug. Der körperliche Entzug stellt jedoch nur einen Schritt in einer gesamten Suchtbehandlung dar und reicht zur Erlangung einer langfristigen abstinenten Lebensweise nicht aus. Wichtig für das Gelingen eines Entzuges sind zahlreiche Behandlungsschritte, vor und auch nach dem Entzug. Dauer und Aufwendigkeit dieser Massnahmen sind von Patient zu Patient verschieden. Ein Kostenvergleich ist daher nur in umfassender Weise sinnvoll.</p><p>6. Unter den fünfzig Patienten und Patientinnen, die bisher in der Schweiz mit Urod behandelt wurden, befindet sich kein Patient oder keine Patientin aus den Versuchen mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln. Es handelt sich, wie oben ausgeführt, um unterschiedliche Patientengruppen.</p><p>7. Gemäss Betäubungsmittelgesetz liegt die Kompetenz für die Therapie Drogenabhängiger grundsätzlich bei den Kantonen. Das Bundesamt für Gesundheit führt keine eigenen Therapieprogramme durch.</p><p>Im Sinn der Unterstützung von Impulsprogrammen und Pilotversuchen wurde am 3. Oktober 1994 im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme vom Bundesrat ein auf vier Jahre befristeter Kredit zur Förderung der abstinenzorientierten Therapie bewilligt. Zusätzlich sind Forschungsprogramme im Gang, die verschiedene Ansätze zur Behandlung von Sucht vergleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Monaten wurden in den Medien verschiedene Meldungen über den Drogenentzug unter Narkose verbreitet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Werden diese Entzüge auf privater Basis angeboten, oder geschieht dies in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)?</p><p>2. Liegen aktuelle Werte betreffend Erfolg oder Misserfolg zu den in der Schweiz durchgeführten Klinik-Entzügen vor?</p><p>3. Im Ausland (Spanien, Italien, Grossbritannien, Israel) hat man mit dem Drogenentzug unter Narkose bereits Erfahrungen seit mehreren Jahren. Kennt das BAG diese Erfahrungswerte, und wie sehen diese aus?</p><p>4. Gemäss Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger ist das oberste Ziel von Präventions- und Betreuungsmassnahmen die Drogenabstinenz des Individuums.</p><p>Wie sieht der Quervergleich bezüglich Erreichen dieses Ziels zwischen den Heroinabgabeversuchen und dem Drogenentzug unter Narkose aus?</p><p>5. Wie sieht ein Vergleich der Kosten für die Heroinabgabe und dem Drogenentzug unter Narkose aus?</p><p>6. Wie gross ist der Anteil der Drogenabhängigen aus den Heroinprogrammen und den übrigen Süchtigen beim Drogenentzug unter Narkose?</p><p>7. Besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft der Drogenentzug unter Narkose ins Therapieprogramm des BAG aufgenommen wird?</p>
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