Bundesamt für Zivilluftfahrt. Behebung von personellen Engpässen bei Bewilligungsverfahren
- ShortId
-
97.3107
- Id
-
19973107
- Updated
-
10.04.2024 10:22
- Language
-
de
- Title
-
Bundesamt für Zivilluftfahrt. Behebung von personellen Engpässen bei Bewilligungsverfahren
- AdditionalIndexing
-
Bundesamt für Zivilluftfahrt;Verkehrsinfrastruktur;Schaffung neuer Bundesstellen;Verwaltungstätigkeit;Beförderung auf dem Luftweg
- 1
-
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Arbeitsaufwand beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat sowohl qualitativ als auch quantitativ empfindlich zugenommen. Parallel zum Wachstum des Luftverkehrs haben sich die Anforderungen beträchtlich ausgeweitet. Die Arbeiten sind zum Teil zeitraubender und aufwendiger geworden, dies insbesondere bei den Luftverkehrsverhandlungen, aber auch bei der europäischen Harmonisierung im technischen Bereich.</p><p>Des weiteren ist am 1. Januar 1995 das revidierte Luftfahrtgesetz in Kraft getreten. Es hat verschiedene Änderungen gebracht, die Kantone und Gemeinden entlasten, dem Bazl jedoch zusätzliche und sehr anspruchsvolle Aufgaben übertragen. Dies gilt insbesondere für die Bewilligungen im Bereich der Luftfahrtinfrastruktur.</p><p>Unter den Begriff "Luftfahrtinfrastruktur" fallen 84 Flugplätze (3 Landesflughäfen, 8 Regionalflugplätze, 39 Flugfelder, 23 Helikopterflugfelder und 11 zivil genutzte Militärflugplätze) sowie 32 Flugsicherungsanlagen.</p><p>Komplexe Gesuche, wie z. B. die Betriebs- und Rahmenkonzession für den Flugplatz Lugano-Agno oder die Rahmenkonzession Zürich-Kloten, haben sich als sehr arbeitsintensiv erwiesen.</p><p>Als Folge stösst das Bazl bei den personellen Kapazitäten an Grenzen. Es zählte vor fünfzehn Jahren 150 Stellen. Jetzt beträgt der Personalbestand 146,5 Stellen. Für die Bewilligungsverfahren gemäss neuem Recht verfügt das Bazl über ganze 3,5 Personaleinheiten. Eine Umlagerung innerhalb des Personalbestandes scheint aus den obengenannten Gründen kaum möglich.</p><p>Die Folgen dieser Situation sind schwerwiegend, ganz besonders in einer Zeit, wo ausführungsreife Projekte nicht verzögert, sondern zwecks Erhaltung von Arbeitsplätzen nach Möglichkeit beschleunigt werden sollten. Es macht wenig Sinn, wenn der Bund mit einem Investitionsprogramm Anreize schafft, um die Konjunktur zu beleben, bei seinen Zuständigkeiten aber Verzögerungen in Kauf nimmt, welche die konjunkturelle Belebung behindern.</p><p>Bei der Rahmenkonzession für die 5. Ausbauetappe des Flughafens Zürich-Kloten ist dieses Problem deutlich geworden. Der Kanton Zürich hat das Rahmenkonzessionsgesuch am 28. Juli 1995 beim EVED eingereicht. Das 2-Milliarden-Projekt löst ein grosses Beschäftigungspotential aus, dessen Nutzung im jetzigen Zeitpunkt mehr als erwünscht wäre. Bundesmittel sind dafür keine vorgesehen. Ursprünglich rechnete man damit, dass die Rahmenkonzession im Frühjahr 1996 vorliegen sollte. Wahrscheinlich war man mit dieser Annahme etwas zu optimistisch. Es ist aber unbestritten, dass zumindest ein Teil der fast einjährigen Verzögerung bei der Erteilung der Konzession dem personellen Engpass beim Bazl zuzuschreiben ist. Das ist kein Vorwurf an das Bazl. Der Einsatz der Verantwortlichen in diesem Amt war gewaltig, aber auch für sie hat der Tag nur 24 Stunden.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat dringend ersucht, dem Bazl mit geeigneten Massnahmen zu ermöglichen, die personellen Kapazitäten für seine Aufgaben bei der Bewilligung von Luftfahrtinfrastrukturen zu verstärken. Mit der jetzt glücklicherweise erfolgten Erteilung der Rahmenkonzession für den Flughafen Zürich-Kloten sind nämlich die Probleme für die nächsten Jahre keineswegs gelöst. Die Arbeitsbelastung im Bazl nimmt zumindest in den nächsten Jahren nicht ab. Zum ersten folgen der Rahmenkonzession eine grosse Zahl spezifischer Baukonzessionsgesuche, die jedes für sich alleine zu bearbeiten sind. Zudem bestehen auch bei den Flughäfen Genf und Lugano Ausbauvorhaben. Weiter sind neben den Baubewilligungen die Betriebskonzessionen für die Flughäfen Zürich, Genf, Sitten, Grenchen, Samedan und Les Eplatures bis spätestens ins Jahr 2001 zu erneuern. Auch dabei wird es zum Teil um kontroverse Grundsatzfragen gehen, die eine sehr sorgfältige Abklärung erfordern.</p><p>Im Interesse einer kohärenten Bundespolitik muss für das Bazl eine Lösung gefunden werden. Es darf nicht geschehen, dass der Bund einerseits Projekte mit finanziellen Anreizen zur Ausführung bringen will, andererseits in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich personelle Engpässe duldet, die Vorhaben mit einem gesamtschweizerischen Beschäftigungspotential behindern.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Arbeitsaufwand beim Bazl erheblich zugenommen hat. EVED und Bazl versuchen, zunächst durch organisatorische Massnahmen Beschleunigungen bei den Abläufen zu erreichen.</p><p>Sollten diese Bemühungen nicht ausreichen, wird der Bundesrat prüfen, ob das Bazl bei Stellenzuteilungen vermehrt berücksichtigt werden kann.</p><p>Da die Verschiebung von Stelleneinheiten indessen im ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegt, beantragt er Umwandlung der Motion in eine Empfehlung.</p> Der BR beantragt, die Mo in eine Empf umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt mit geeigneten Massnahmen zu ermöglichen, die notwendigen personellen Kapazitäten zu rekrutieren, damit die Bewilligungen im Luftfahrt-Infrastrukturbereich ohne konjunkturpolitisch unerwünschte Verzögerungen erteilt werden können. Naheliegend ist die Realisierung dieses Anliegens im Rahmen des geplanten Investitionsprogrammes.</p>
- Bundesamt für Zivilluftfahrt. Behebung von personellen Engpässen bei Bewilligungsverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Arbeitsaufwand beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat sowohl qualitativ als auch quantitativ empfindlich zugenommen. Parallel zum Wachstum des Luftverkehrs haben sich die Anforderungen beträchtlich ausgeweitet. Die Arbeiten sind zum Teil zeitraubender und aufwendiger geworden, dies insbesondere bei den Luftverkehrsverhandlungen, aber auch bei der europäischen Harmonisierung im technischen Bereich.</p><p>Des weiteren ist am 1. Januar 1995 das revidierte Luftfahrtgesetz in Kraft getreten. Es hat verschiedene Änderungen gebracht, die Kantone und Gemeinden entlasten, dem Bazl jedoch zusätzliche und sehr anspruchsvolle Aufgaben übertragen. Dies gilt insbesondere für die Bewilligungen im Bereich der Luftfahrtinfrastruktur.</p><p>Unter den Begriff "Luftfahrtinfrastruktur" fallen 84 Flugplätze (3 Landesflughäfen, 8 Regionalflugplätze, 39 Flugfelder, 23 Helikopterflugfelder und 11 zivil genutzte Militärflugplätze) sowie 32 Flugsicherungsanlagen.</p><p>Komplexe Gesuche, wie z. B. die Betriebs- und Rahmenkonzession für den Flugplatz Lugano-Agno oder die Rahmenkonzession Zürich-Kloten, haben sich als sehr arbeitsintensiv erwiesen.</p><p>Als Folge stösst das Bazl bei den personellen Kapazitäten an Grenzen. Es zählte vor fünfzehn Jahren 150 Stellen. Jetzt beträgt der Personalbestand 146,5 Stellen. Für die Bewilligungsverfahren gemäss neuem Recht verfügt das Bazl über ganze 3,5 Personaleinheiten. Eine Umlagerung innerhalb des Personalbestandes scheint aus den obengenannten Gründen kaum möglich.</p><p>Die Folgen dieser Situation sind schwerwiegend, ganz besonders in einer Zeit, wo ausführungsreife Projekte nicht verzögert, sondern zwecks Erhaltung von Arbeitsplätzen nach Möglichkeit beschleunigt werden sollten. Es macht wenig Sinn, wenn der Bund mit einem Investitionsprogramm Anreize schafft, um die Konjunktur zu beleben, bei seinen Zuständigkeiten aber Verzögerungen in Kauf nimmt, welche die konjunkturelle Belebung behindern.</p><p>Bei der Rahmenkonzession für die 5. Ausbauetappe des Flughafens Zürich-Kloten ist dieses Problem deutlich geworden. Der Kanton Zürich hat das Rahmenkonzessionsgesuch am 28. Juli 1995 beim EVED eingereicht. Das 2-Milliarden-Projekt löst ein grosses Beschäftigungspotential aus, dessen Nutzung im jetzigen Zeitpunkt mehr als erwünscht wäre. Bundesmittel sind dafür keine vorgesehen. Ursprünglich rechnete man damit, dass die Rahmenkonzession im Frühjahr 1996 vorliegen sollte. Wahrscheinlich war man mit dieser Annahme etwas zu optimistisch. Es ist aber unbestritten, dass zumindest ein Teil der fast einjährigen Verzögerung bei der Erteilung der Konzession dem personellen Engpass beim Bazl zuzuschreiben ist. Das ist kein Vorwurf an das Bazl. Der Einsatz der Verantwortlichen in diesem Amt war gewaltig, aber auch für sie hat der Tag nur 24 Stunden.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat dringend ersucht, dem Bazl mit geeigneten Massnahmen zu ermöglichen, die personellen Kapazitäten für seine Aufgaben bei der Bewilligung von Luftfahrtinfrastrukturen zu verstärken. Mit der jetzt glücklicherweise erfolgten Erteilung der Rahmenkonzession für den Flughafen Zürich-Kloten sind nämlich die Probleme für die nächsten Jahre keineswegs gelöst. Die Arbeitsbelastung im Bazl nimmt zumindest in den nächsten Jahren nicht ab. Zum ersten folgen der Rahmenkonzession eine grosse Zahl spezifischer Baukonzessionsgesuche, die jedes für sich alleine zu bearbeiten sind. Zudem bestehen auch bei den Flughäfen Genf und Lugano Ausbauvorhaben. Weiter sind neben den Baubewilligungen die Betriebskonzessionen für die Flughäfen Zürich, Genf, Sitten, Grenchen, Samedan und Les Eplatures bis spätestens ins Jahr 2001 zu erneuern. Auch dabei wird es zum Teil um kontroverse Grundsatzfragen gehen, die eine sehr sorgfältige Abklärung erfordern.</p><p>Im Interesse einer kohärenten Bundespolitik muss für das Bazl eine Lösung gefunden werden. Es darf nicht geschehen, dass der Bund einerseits Projekte mit finanziellen Anreizen zur Ausführung bringen will, andererseits in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich personelle Engpässe duldet, die Vorhaben mit einem gesamtschweizerischen Beschäftigungspotential behindern.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Arbeitsaufwand beim Bazl erheblich zugenommen hat. EVED und Bazl versuchen, zunächst durch organisatorische Massnahmen Beschleunigungen bei den Abläufen zu erreichen.</p><p>Sollten diese Bemühungen nicht ausreichen, wird der Bundesrat prüfen, ob das Bazl bei Stellenzuteilungen vermehrt berücksichtigt werden kann.</p><p>Da die Verschiebung von Stelleneinheiten indessen im ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegt, beantragt er Umwandlung der Motion in eine Empfehlung.</p> Der BR beantragt, die Mo in eine Empf umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt mit geeigneten Massnahmen zu ermöglichen, die notwendigen personellen Kapazitäten zu rekrutieren, damit die Bewilligungen im Luftfahrt-Infrastrukturbereich ohne konjunkturpolitisch unerwünschte Verzögerungen erteilt werden können. Naheliegend ist die Realisierung dieses Anliegens im Rahmen des geplanten Investitionsprogrammes.</p>
- Bundesamt für Zivilluftfahrt. Behebung von personellen Engpässen bei Bewilligungsverfahren
Back to List