Organisierte Kriminalität von Ausländern
- ShortId
-
97.3108
- Id
-
19973108
- Updated
-
10.04.2024 13:07
- Language
-
de
- Title
-
Organisierte Kriminalität von Ausländern
- AdditionalIndexing
-
organisiertes Verbrechen;Ausländer/in;Flüchtling;Albanien;öffentliche Ordnung;illegale Zuwanderung
- 1
-
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L04K05060102, Ausländer/in
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L04K03010201, Albanien
- L04K01080101, Flüchtling
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die vom Bundesamt für Polizeiwesen geführt wird und auf den gemeldeten Anzeigen der kantonalen und kommunalen Polizeibehörden an die Gerichtsbehörden beruht, weist 1996 mit 49,8 Prozent einen gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent angestiegenen Ausländeranteil auf. Von den 28 036 angezeigten Ausländern hatten 76,4 Prozent ihren Wohnsitz in der Schweiz und 23,6 Prozent im Ausland. Die Gesamtzahl der ermittelten Täterschaft setzte sich aus 85,6 Prozent männlichen und 14,4 Prozent weiblichen Personen zusammen.</p><p>Laut einer kürzlich erschienenen Studie des Bundesamtes für Statistik werden in der Schweiz ansässige Ausländer aber unter Berücksichtigung der unterschiedlichen strukturellen und demographischen Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen nicht signifikant häufiger straffällig als Inländer. "Insgesamt gesehen ist es jedoch nicht das Merkmal des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, sondern es sind Geschlecht und Alter, welche die relative Verurteilungshäufigkeit beeinflussen. 'Ausländerkriminalität' wird damit relativiert; andere soziodemographische Merkmale (Geschlecht, Alter) müssen zur Erklärung herangezogen werden." (Studie des Bundesamtes für Statistik: Zur Staatsangehörigkeit von Verurteilten, Kriminalistische Befunde, Fachbereich Recht 19, Rechtspflege 1996, S. 9, 13f., 22f. und Schlussfolgerungen S. 43f. Im Gegensatz zur PKS basierte diese Untersuchung nicht auf den Anzeigen, sondern den Verurteilungen.)</p><p>Ein beachtlicher Anteil der Ausländer, die in der Schweiz bestraft werden, hält sich überdies nicht dauernd hier auf, sondern kommt als sogenannte Kriminaltouristen in die Schweiz (z. B. Drogenschmuggel, Diebestouren, Autoschieberei). Allerdings kann nicht bestritten werden, dass Ausländer oft in schwerere Delikte, namentlich Drogendelinquenz und Gewalttaten, verwickelt sind. Zwischen bandenmässiger und organisierter Kriminalität sowie zwischen der Existenz von Migrationsströmen und der organisierten Kriminalität muss aber eine klare Trennung vorgenommen werden.</p><p>Im Zusammenhang mit den politischen Unruhen in Albanien, welche eine erneute Flüchtlingswelle nach Italien ausgelöst haben, wurde erwartungsgemäss auch in der Schweiz eine Zunahme von Asylgesuchen festgestellt. Von Januar bis Ende April 1997 haben rund 300 Albaner um Asyl nachgesucht. Von einem Massenansturm kann nicht gesprochen werden. Das Grenzwachtkorps hat vorsorglich die Kontrolle an der Südgrenze verstärkt. Auch die Kantonspolizei des Kantons Tessin hat ihre Kontrolltätigkeit intensiviert. Die Möglichkeiten und Grenzen eines vorübergehenden Einsatzes des Festungswachtkorps im Falle eines Ansturms werden in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 3. März 1997 ausführlich dargestellt. Es wird daher auf diese Ausführungen verwiesen.</p><p>1. Die bandenmässige Kriminalität ist nicht zwangsläufig organisiert, obwohl die organisierte Kriminalität sehr oft auch diese Erscheinungsform hat. Bezüglich der Zunahme der eigentlichen bandenmässigen Kriminalität müssen wir auf die veröffentlichten Kriminalstatistiken der Kantone verweisen. Die PKS des Bundes wird nicht nach diesen Kategorien geführt. Bei der Interpretation und dem Vergleich kantonaler Statistiken ist jedoch zu beachten, dass die Erhebungsgrundlagen von Kanton zu Kanton verschieden sind und daher auf die kantonalen Gegebenheiten entsprechend Rücksicht zu nehmen ist.</p><p>Die Einrichtung von spezialisierten Einheiten der Strafverfolgungsorgane für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die zunehmende Berichterstattung der Medien führten in letzter Zeit zu einer vermehrten Beachtung der organisierten Kriminalität durch die Behörden und die Öffentlichkeit. Ob diese tatsächlich zugenommen hat, lässt sich mangels Informationen nicht mit Sicherheit feststellen. Die Gefahr, die von ihr für die Schweiz ausgeht, ist jedoch nicht zu unterschätzen. Die Zentralstelle für organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizeiwesen ist erst im Aufbau begriffen. Die vom Bund erhobenen Informationen sind daher noch sehr lückenhaft. Mittelfristig ist jedoch eine deutliche Verbesserung des Informationsstandes zu erwarten.</p><p>2. Der Ausländeranteil der in die bandenmässige Kriminalität verwickelten Personen wird ebenfalls von den kantonalen Kriminalstatistiken ausgewiesen, auf die auch in diesem Punkt zu verweisen ist. Die PKS des Bundes wird nicht nach dieser Kategorie geführt. Da der Tatbestand des bandenmässigen Vorgehens im Strafgesetzbuch nur in bestimmten Artikeln Erwähnung findet, ist eine detaillierte Untersuchung dieses Tatbestandes statistisch nicht möglich. Für das Jahr 1994 ist eine Untersuchung zur organisierten Kriminalität nicht möglich, da die entsprechende Strafnorm erst seit dem 1. August 1994 in Kraft ist. Beim gegenwärtigen Erfassungsstand der Datenbank des Bundesamtes für Statistik zum Jahr 1995 wurde noch kein Urteil erfasst. In den Prozessen, in denen dieser Gesetzesartikel am ehesten zur Anwendung kommen könnte, kann davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden längere Zeit beanspruchen und Urteile zurzeit noch ausstehen.</p><p>3. Der Bundesrat gedenkt die Situation bezüglich organisierte Kriminalität in der Schweiz mit der Reorganisation der Zentralstelle für organisierte Kriminalität zu verbessern. Die bisher deliktbezogene Organisation der Zentralstellendienste soll durch eine deliktübergreifende funktionale Gliederung ersetzt werden. Diese umfasst die drei Bereiche Kriminalanalyse, Operationen und Zentrale Dienste.</p><p>Wir möchten insbesondere festhalten, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwar stark mit ausländischen Gruppierungen zu tun hat, jedoch auch schweizerische Täterschaften betreffen kann. Da die Abgrenzung zur eigentlichen bandenmässigen Kriminalität gemacht werden muss, steht nicht zwingend fest, dass ein allfälliger Zustrom albanischer Flüchtlinge die in der Schweiz aktive organisierte Kriminalität bedeutend verstärkt. Bei der organisierten Kriminalität kommt es eher darauf an, wer in den einzelnen "Branchen" (Geldwäscherei, Betäubungsmittel-, Waffen- und Menschenhandel usw.) Macht und Einfluss hat.</p><p>Derzeit ist die Bedrohung durch die russische Mafia nicht zu unterschätzen. Eine albanische Mafia ist in der Schweiz nicht im gleichen Ausmass bekannt.</p><p>4.-6. Es sind Situationen denkbar, bei denen es zu einem massenhaften Ansturm von Ausländern kommen kann, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um einem solchen Ansturm zu begegnen, sind bereits getroffen worden. Angesichts der gegenwärtigen Lage sieht der Bundesrat zurzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf. Der Bundesrat verweist im übrigen auf seine Ausführungen zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 3. März 1997.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Tagen und Wochen mehren sich Berichte, wonach die organisierte, bandenmässige Kriminalität insbesondere von Ausländern rasant zunimmt. Die Polizei- und Vollzugsorgane sind offenbar überfordert. Die Bevölkerung reagiert verunsichert.</p><p>Gleichzeitig nimmt der Druck auf die Schweizer Grenzen massiv zu. Die explosive Lage in Albanien wird zu Auswanderungsströmen führen. Es besteht die Gefahr, dass die instabile Lage über längere Zeit anhält und allenfalls auch auf andere Länder im Balkan übergreift. In diesem Umfeld nimmt die illegale Einwanderung aus diesen Gebieten massiv zu. Eine wirkungsvolle Kontrolle ist nicht mehr möglich. Diese Situation wird leider auch von Einwanderern mit kriminellen Absichten missbraucht.</p><p>Wir fragen den Bundesrat aus diesem Grunde an:</p><p>1. Trifft es zu, dass die bandenmässige, organisierte Kriminalität in der letzten Zeit massiv zugenommen hat? Welches sind die Gründe für diese Zunahme?</p><p>2. Wie hoch ist der Ausländeranteil der darin verwickelten Personen?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Situation in den Griff zu bekommen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Situation in Albanien zu unkontrollierbaren Einwanderungsströmen insbesondere an der schweizerischen Südgrenze führen kann?</p><p>5. Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu treffen, um die damit zusammenhängende illegale Einwanderung umgehend stoppen zu können?</p><p>6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Situation nicht im grossen Stil durch Einwanderer mit kriminellen Absichten missbraucht wird?</p>
- Organisierte Kriminalität von Ausländern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die vom Bundesamt für Polizeiwesen geführt wird und auf den gemeldeten Anzeigen der kantonalen und kommunalen Polizeibehörden an die Gerichtsbehörden beruht, weist 1996 mit 49,8 Prozent einen gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent angestiegenen Ausländeranteil auf. Von den 28 036 angezeigten Ausländern hatten 76,4 Prozent ihren Wohnsitz in der Schweiz und 23,6 Prozent im Ausland. Die Gesamtzahl der ermittelten Täterschaft setzte sich aus 85,6 Prozent männlichen und 14,4 Prozent weiblichen Personen zusammen.</p><p>Laut einer kürzlich erschienenen Studie des Bundesamtes für Statistik werden in der Schweiz ansässige Ausländer aber unter Berücksichtigung der unterschiedlichen strukturellen und demographischen Zusammensetzung der beiden Bevölkerungsgruppen nicht signifikant häufiger straffällig als Inländer. "Insgesamt gesehen ist es jedoch nicht das Merkmal des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, sondern es sind Geschlecht und Alter, welche die relative Verurteilungshäufigkeit beeinflussen. 'Ausländerkriminalität' wird damit relativiert; andere soziodemographische Merkmale (Geschlecht, Alter) müssen zur Erklärung herangezogen werden." (Studie des Bundesamtes für Statistik: Zur Staatsangehörigkeit von Verurteilten, Kriminalistische Befunde, Fachbereich Recht 19, Rechtspflege 1996, S. 9, 13f., 22f. und Schlussfolgerungen S. 43f. Im Gegensatz zur PKS basierte diese Untersuchung nicht auf den Anzeigen, sondern den Verurteilungen.)</p><p>Ein beachtlicher Anteil der Ausländer, die in der Schweiz bestraft werden, hält sich überdies nicht dauernd hier auf, sondern kommt als sogenannte Kriminaltouristen in die Schweiz (z. B. Drogenschmuggel, Diebestouren, Autoschieberei). Allerdings kann nicht bestritten werden, dass Ausländer oft in schwerere Delikte, namentlich Drogendelinquenz und Gewalttaten, verwickelt sind. Zwischen bandenmässiger und organisierter Kriminalität sowie zwischen der Existenz von Migrationsströmen und der organisierten Kriminalität muss aber eine klare Trennung vorgenommen werden.</p><p>Im Zusammenhang mit den politischen Unruhen in Albanien, welche eine erneute Flüchtlingswelle nach Italien ausgelöst haben, wurde erwartungsgemäss auch in der Schweiz eine Zunahme von Asylgesuchen festgestellt. Von Januar bis Ende April 1997 haben rund 300 Albaner um Asyl nachgesucht. Von einem Massenansturm kann nicht gesprochen werden. Das Grenzwachtkorps hat vorsorglich die Kontrolle an der Südgrenze verstärkt. Auch die Kantonspolizei des Kantons Tessin hat ihre Kontrolltätigkeit intensiviert. Die Möglichkeiten und Grenzen eines vorübergehenden Einsatzes des Festungswachtkorps im Falle eines Ansturms werden in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 3. März 1997 ausführlich dargestellt. Es wird daher auf diese Ausführungen verwiesen.</p><p>1. Die bandenmässige Kriminalität ist nicht zwangsläufig organisiert, obwohl die organisierte Kriminalität sehr oft auch diese Erscheinungsform hat. Bezüglich der Zunahme der eigentlichen bandenmässigen Kriminalität müssen wir auf die veröffentlichten Kriminalstatistiken der Kantone verweisen. Die PKS des Bundes wird nicht nach diesen Kategorien geführt. Bei der Interpretation und dem Vergleich kantonaler Statistiken ist jedoch zu beachten, dass die Erhebungsgrundlagen von Kanton zu Kanton verschieden sind und daher auf die kantonalen Gegebenheiten entsprechend Rücksicht zu nehmen ist.</p><p>Die Einrichtung von spezialisierten Einheiten der Strafverfolgungsorgane für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die zunehmende Berichterstattung der Medien führten in letzter Zeit zu einer vermehrten Beachtung der organisierten Kriminalität durch die Behörden und die Öffentlichkeit. Ob diese tatsächlich zugenommen hat, lässt sich mangels Informationen nicht mit Sicherheit feststellen. Die Gefahr, die von ihr für die Schweiz ausgeht, ist jedoch nicht zu unterschätzen. Die Zentralstelle für organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizeiwesen ist erst im Aufbau begriffen. Die vom Bund erhobenen Informationen sind daher noch sehr lückenhaft. Mittelfristig ist jedoch eine deutliche Verbesserung des Informationsstandes zu erwarten.</p><p>2. Der Ausländeranteil der in die bandenmässige Kriminalität verwickelten Personen wird ebenfalls von den kantonalen Kriminalstatistiken ausgewiesen, auf die auch in diesem Punkt zu verweisen ist. Die PKS des Bundes wird nicht nach dieser Kategorie geführt. Da der Tatbestand des bandenmässigen Vorgehens im Strafgesetzbuch nur in bestimmten Artikeln Erwähnung findet, ist eine detaillierte Untersuchung dieses Tatbestandes statistisch nicht möglich. Für das Jahr 1994 ist eine Untersuchung zur organisierten Kriminalität nicht möglich, da die entsprechende Strafnorm erst seit dem 1. August 1994 in Kraft ist. Beim gegenwärtigen Erfassungsstand der Datenbank des Bundesamtes für Statistik zum Jahr 1995 wurde noch kein Urteil erfasst. In den Prozessen, in denen dieser Gesetzesartikel am ehesten zur Anwendung kommen könnte, kann davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden längere Zeit beanspruchen und Urteile zurzeit noch ausstehen.</p><p>3. Der Bundesrat gedenkt die Situation bezüglich organisierte Kriminalität in der Schweiz mit der Reorganisation der Zentralstelle für organisierte Kriminalität zu verbessern. Die bisher deliktbezogene Organisation der Zentralstellendienste soll durch eine deliktübergreifende funktionale Gliederung ersetzt werden. Diese umfasst die drei Bereiche Kriminalanalyse, Operationen und Zentrale Dienste.</p><p>Wir möchten insbesondere festhalten, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwar stark mit ausländischen Gruppierungen zu tun hat, jedoch auch schweizerische Täterschaften betreffen kann. Da die Abgrenzung zur eigentlichen bandenmässigen Kriminalität gemacht werden muss, steht nicht zwingend fest, dass ein allfälliger Zustrom albanischer Flüchtlinge die in der Schweiz aktive organisierte Kriminalität bedeutend verstärkt. Bei der organisierten Kriminalität kommt es eher darauf an, wer in den einzelnen "Branchen" (Geldwäscherei, Betäubungsmittel-, Waffen- und Menschenhandel usw.) Macht und Einfluss hat.</p><p>Derzeit ist die Bedrohung durch die russische Mafia nicht zu unterschätzen. Eine albanische Mafia ist in der Schweiz nicht im gleichen Ausmass bekannt.</p><p>4.-6. Es sind Situationen denkbar, bei denen es zu einem massenhaften Ansturm von Ausländern kommen kann, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um einem solchen Ansturm zu begegnen, sind bereits getroffen worden. Angesichts der gegenwärtigen Lage sieht der Bundesrat zurzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf. Der Bundesrat verweist im übrigen auf seine Ausführungen zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 3. März 1997.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Tagen und Wochen mehren sich Berichte, wonach die organisierte, bandenmässige Kriminalität insbesondere von Ausländern rasant zunimmt. Die Polizei- und Vollzugsorgane sind offenbar überfordert. Die Bevölkerung reagiert verunsichert.</p><p>Gleichzeitig nimmt der Druck auf die Schweizer Grenzen massiv zu. Die explosive Lage in Albanien wird zu Auswanderungsströmen führen. Es besteht die Gefahr, dass die instabile Lage über längere Zeit anhält und allenfalls auch auf andere Länder im Balkan übergreift. In diesem Umfeld nimmt die illegale Einwanderung aus diesen Gebieten massiv zu. Eine wirkungsvolle Kontrolle ist nicht mehr möglich. Diese Situation wird leider auch von Einwanderern mit kriminellen Absichten missbraucht.</p><p>Wir fragen den Bundesrat aus diesem Grunde an:</p><p>1. Trifft es zu, dass die bandenmässige, organisierte Kriminalität in der letzten Zeit massiv zugenommen hat? Welches sind die Gründe für diese Zunahme?</p><p>2. Wie hoch ist der Ausländeranteil der darin verwickelten Personen?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Situation in den Griff zu bekommen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Situation in Albanien zu unkontrollierbaren Einwanderungsströmen insbesondere an der schweizerischen Südgrenze führen kann?</p><p>5. Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu treffen, um die damit zusammenhängende illegale Einwanderung umgehend stoppen zu können?</p><p>6. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Situation nicht im grossen Stil durch Einwanderer mit kriminellen Absichten missbraucht wird?</p>
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