Stiftung für Solidarität. Zeitliche Befristung auf 30 Jahre
- ShortId
-
97.3109
- Id
-
19973109
- Updated
-
10.04.2024 09:48
- Language
-
de
- Title
-
Stiftung für Solidarität. Zeitliche Befristung auf 30 Jahre
- AdditionalIndexing
-
Begrenzung des Kreditvolumens;Solidarität;Stiftung
- 1
-
- L05K0703031001, Stiftung
- L04K08020226, Solidarität
- L04K11040401, Begrenzung des Kreditvolumens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die mit dem vom Bundesrat im März 1997 skizzierten Stiftungszweck angestrebten Zielsetzungen können im Laufe der Zeit an Bedeutung verlieren oder gewinnen. Andere, heute anders als in Zukunft gewichtete Ereignisse können in künftigen Jahrzehnten prioritäre Bedeutung erlangen.</p><p>Künftige Generationen müssen die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, wofür finanzielle Mittel der Allgemeinheit eingesetzt werden sollen. Die Möglichkeit der unveränderten Weiterführung des Stiftungszweckes bliebe mit einer Befristung auf 30 Jahre erhalten. In jenem Zeitpunkt vielleicht bestehende wichtigere Handlungsbedürfnisse könnten aber dank einer solchen Befristung offen diskutiert werden.</p><p>Die Aussage des Bundesrates, wonach das Stiftungskapital dem Schweizervolk gehört, würde durch eine solche Befristung bekräftigt. Die Akzeptanz der Schaffung der Stiftung für Solidarität würde erhöht.</p>
- <p>Gemeinsinn und Solidarität sind Eckpfeiler unseres multikulturellen, aus verschiedenen Sprachgruppen zusammengesetzten Staates. Die schweizerische Stiftung für Solidarität knüpft an diesen Werten an. Sie unterstreicht den Willen der Schweiz, sich auch künftig solidarisch mit Notleidenden zu verhalten.</p><p>Der Bundesrat hat eine unter Führung des EFD stehende interdepartementale Steuergruppe für die Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung einer schweizerischen Stiftung für Solidarität eingesetzt. Aufgabe der Steuergruppe ist es, bis im Herbst 1997 dem Bundesrat ein Stiftungskonzept zu unterbreiten. Der Bundesrat ist für die Prüfung einer Befristung offen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die zu gründende Stiftung für Solidarität auf 30 Jahre befristet anzulegen.</p>
- Stiftung für Solidarität. Zeitliche Befristung auf 30 Jahre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die mit dem vom Bundesrat im März 1997 skizzierten Stiftungszweck angestrebten Zielsetzungen können im Laufe der Zeit an Bedeutung verlieren oder gewinnen. Andere, heute anders als in Zukunft gewichtete Ereignisse können in künftigen Jahrzehnten prioritäre Bedeutung erlangen.</p><p>Künftige Generationen müssen die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, wofür finanzielle Mittel der Allgemeinheit eingesetzt werden sollen. Die Möglichkeit der unveränderten Weiterführung des Stiftungszweckes bliebe mit einer Befristung auf 30 Jahre erhalten. In jenem Zeitpunkt vielleicht bestehende wichtigere Handlungsbedürfnisse könnten aber dank einer solchen Befristung offen diskutiert werden.</p><p>Die Aussage des Bundesrates, wonach das Stiftungskapital dem Schweizervolk gehört, würde durch eine solche Befristung bekräftigt. Die Akzeptanz der Schaffung der Stiftung für Solidarität würde erhöht.</p>
- <p>Gemeinsinn und Solidarität sind Eckpfeiler unseres multikulturellen, aus verschiedenen Sprachgruppen zusammengesetzten Staates. Die schweizerische Stiftung für Solidarität knüpft an diesen Werten an. Sie unterstreicht den Willen der Schweiz, sich auch künftig solidarisch mit Notleidenden zu verhalten.</p><p>Der Bundesrat hat eine unter Führung des EFD stehende interdepartementale Steuergruppe für die Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung einer schweizerischen Stiftung für Solidarität eingesetzt. Aufgabe der Steuergruppe ist es, bis im Herbst 1997 dem Bundesrat ein Stiftungskonzept zu unterbreiten. Der Bundesrat ist für die Prüfung einer Befristung offen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die zu gründende Stiftung für Solidarität auf 30 Jahre befristet anzulegen.</p>
- Stiftung für Solidarität. Zeitliche Befristung auf 30 Jahre
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